Unbezahlter Urlaub: Alles, was Sie darüber wissen müssen

Wenn das Kontingent an bezahlten Urlaubstagen erschöpft ist, bleibt vielen Beschäftigten noch eine Option: Sie können unbezahlten Urlaub nehmen. Stimmt der Arbeitgeber zu, bekommen sie zwar kein Geld, haben aber immerhin frei. Wann das sinnvoll sein kann, wie es sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen verhält und was ein unbezahlter Urlaub für Nachteile mit sich bringen kann – hier erfahren Sie mehr.

Eine Frau sitzt auf dem Bett, was ist unbezahlter Urlaub?

Was ist unbezahlter Urlaub?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Mindest-Kontingent an Urlaubstagen gibt das Bundesurlaubsgesetz vor: Bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche entspricht es 20 Tagen im Jahr. Arbeitgeber können durch Tarifverträge verpflichtet sein, ihren Mitarbeitern mehr Urlaub zu geben, oder das freiwillig tun. Wenn der Urlaub aufgebraucht ist, die Beschäftigten aber frei haben möchten, gibt es noch eine Option: Sie können den Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub bitten.

Während eines unbezahlten Urlaubs haben Beschäftigte frei: Sie müssen nicht arbeiten. Im Gegenzug haben sie für den betreffenden Zeitraum aber auch keine Gehaltsansprüche. Das Gehalt wird anteilig um die Zeit des unbezahlten Urlaubs gekürzt. Wie wird unbezahlter Urlaub berechnet? Dazu müssen Sie Ihr durchschnittliches Gehalt pro Tag kennen. Ihr Entgeltanspruch mindert sich pro Monat um die Zahl der Tage, die Sie unbezahlt freigestellt waren.

Was gilt bei unbezahltem Urlaub – wie lange kann man freibekommen? Das ist nicht gesetzlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Es kann sich bei der unbezahlten Freistellung um einzelne Tage handeln, aber auch um einen längeren Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten.

Unbezahlter Urlaub: Anspruch

Haben Arbeitnehmer auf unbezahlten Urlaub Anspruch? Nein, grundsätzlich gibt es einen solchen Anspruch im Arbeitsrecht nicht. In den meisten Fällen hängt es somit vom Entgegenkommen des Arbeitgebers ab, ob jemand freibekommt oder nicht. Möchte oder kann der Arbeitgeber nicht auf seinen Mitarbeiter verzichten, kann er dessen Wunsch meist problemlos abschlagen.

Nur in bestimmten Fällen gelten Ausnahmeregelungen, durch die ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub gegeben sein kann. Eine unbezahlte Freistellung muss insbesondere in den folgenden Fällen gewährt werden:

  • Wenn ein Angehöriger des Beschäftigten plötzlich erkrankt
  • Bei unerwarteten Notfällen
  • Im Fall einer Elternzeit
  • Wenn ein Kind des Beschäftigten, das noch nicht zwölf Jahre alt ist, erkrankt (Anspruch auf Kinderkrankentage)
  • Bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten (etwa Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Gemeinderat, Technisches Hilfswerk)

Ob im Einzelfall Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht, können Sie dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entnehmen. Bei Unklarheiten fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Vorgesetzten nach.

Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Mitarbeiter unbezahlt freizustellen, lässt sich aber darauf ein, sollte diese Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Das ist nicht zwingend erforderlich, aber aus Nachweisgründen sinnvoll.

Wird unbezahlter Urlaub von den Urlaubstagen abgezogen? Nein, das wäre nicht zulässig – der reguläre Erholungsurlaub muss bezahlt werden.

Vorteile: Warum sich unbezahlter Urlaub für Arbeitnehmer lohnen kann

Wer arbeitet, bekommt im Gegenzug Gehalt oder Lohn. Das gilt auch während des regulären Urlaubs, das Gehalt wird wie üblich weitergezahlt. Ist das Kontingent an Urlaubstagen aufgebraucht, bleibt nur die Möglichkeit eines unbezahlten Urlaubs. Während dieser Zeit müssen die Beschäftigten auf ein Einkommen verzichten. Trotz dieses offensichtlichen Nachteils können sich die freien Tage, Wochen oder Monate lohnen.

Wenn Beschäftigte unbezahlten Urlaub nehmen wollen, hat das oft gute Gründe. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand dringend eine etwas längere Auszeit vom Job braucht, weil er sich ausgebrannt fühlt. Dann kann der unbezahlte Extra-Urlaub darüber entscheiden, wie es den Betroffenen geht. Wer sich eine Auszeit nimmt, erholt sich oft schneller wieder und ist am Ende zufriedener.

Bei unbezahltem Urlaub können die Gründe auch mit der körperlichen Gesundheit der Betroffenen zusammenhängen. Wer unter einer Krankheit leidet, für die er sich aber nicht krankschreiben lassen kann, kann den Arbeitgeber um eine unbezahlte Freistellung bitten. Dasselbe gilt, wenn es einen Angehörigen gibt, der gepflegt werden muss oder anderweitig Unterstützung benötigt.

Manchmal wünschen sich Beschäftigte unbezahlten Urlaub, weil ein wichtiges Ereignis bevorsteht. Das kann zum Beispiel die Geburt eines Kindes betreffen: Mütter dürfen dann ohnehin nicht arbeiten, Väter sind jedoch meist auf das Entgegenkommen ihres Arbeitgebers angewiesen. Anspruch auf Sonderurlaub besteht oft nicht, wobei eine Freistellung von ein bis zwei Tagen nicht unüblich ist.

Es kann auch sein, dass jemand eine längere Reise oder ein Sabbatical machen möchte. Oder er möchte sich weiterbilden oder sich fernab des hektischen Alltags auf die Jobsuche fokussieren. Auch aus solchen Gründen kann sich manchmal ein unbezahlter Urlaub anbieten.

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz bei unbezahltem Urlaub aus?

Was gilt für eine mögliche Kündigung im Fall eines unbezahlten Urlaubs? Wie sind Arbeitnehmer währenddessen vor Kündigungen geschützt? Ein unbezahlter Urlaub hebt das Arbeitsverhältnis nicht auf – es besteht zu den gewohnten Konditionen fort. Somit gilt auch der übliche Kündigungsschutz. Falls es einen besonderen Kündigungsschutz gibt – zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder eines Engagements als Betriebsrat –, ändert der unbezahlte Urlaub auch daran nichts.

Damit ist eine Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs nicht wahrscheinlicher als sonst, aber auch nicht ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann er einem Mitarbeiter kündigen, der gerade freigestellt ist.

Unbezahlter Urlaub: Was ist mit der Krankenversicherung und anderen Sozialversicherungsbeiträgen?

Ein unbezahlter Urlaub ändert nichts am Beschäftigungsverhältnis: Es läuft wie gehabt weiter. Nimmt ein Beschäftigter einige Tage unbezahlten Urlaub, ist er wie üblich über den Arbeitgeber sozialversichert. Um seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge muss er sich ebenso wenig sorgen wie um seine Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung.

Es kommt allerdings darauf an, wie lange eine unbezahlte Freistellung dauert. Geht es um unbezahlten Urlaub und die Sozialversicherung, ist es wichtig, zu wissen, dass die Versicherungspflicht an die Zahlung von Gehalt oder Lohn geknüpft ist. Das übliche Arbeitsentgelt entfällt allerdings während einer solchen Freistellung. Somit fallen während des unbezahlten Urlaubs keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das heißt aber nicht, dass sich Beschäftigte vom ersten unbezahlten Urlaubstag an selbst um ihre Sozialversicherungsbeiträge kümmern müssten oder sie nicht mehr versichert wären. Vielmehr besteht der Schutz in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung bis zu einen Monat lang fort, auch wenn die betreffende Person keine Einkünfte hat.

Wenn jemand länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt, meldet der Arbeitgeber ihn nach einem Monat bei der Sozialversicherung ab. Nun müssen Betroffene sich während des unbezahlten Urlaubs selbst um Krankenversicherung und Co kümmern. Damit müssen die Beiträge während des unbezahlten Urlaubs für die Sozialversicherung von diesem Zeitpunkt an aus eigener Tasche gezahlt werden. Sobald jemand wieder mit der Arbeit beginnt, meldet der Arbeitgeber das der Sozialversicherung. 

Unbezahlter Urlaub: Vor- und Nachteile

Lohnt es sich, unbezahlten Urlaub zu nehmen? Das können Sie am Ende nur selbst beantworten. Die folgenden Vor- und Nachteile von unbezahltem Urlaub können Ihnen jedoch dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Vorteile von unbezahltem Urlaub

  • Sie haben mehr freie Zeit, die Sie gestalten können, wie Sie möchten.
  • Unbezahlter Urlaub kann ein netter Bonus sein, in anderen Fällen ist er essenziell für die eigene Gesundheit.
  • Es kann auch sein, dass Sie die Zeit benötigen, um sich um andere zu kümmern – zum Beispiel, weil jemand in Ihrem Umfeld erkrankt ist.
  • Unbezahlter Urlaub kann eine Zeit sein, in der Sie sich persönlich weiterentwickeln.
  • Wer überlegt, sich einen neuen Job zu suchen, kann unbezahlte Urlaubstage zur beruflichen Neuorientierung nutzen.

Nachteile von unbezahltem Urlaub

  • Während Sie unbezahlten Urlaub nehmen, haben Sie keine Einkünfte.
  • Das muss man sich leisten können und wollen.
  • Längerer unbezahlter Urlaub kann sich negativ auf Ihre berufliche Perspektive auswirken.
  • Auch Ihre soziale Absicherung kann gefährdet sein und Extra-Kosten verursachen.

Unbezahlten Urlaub planen: Tipps für Beschäftigte

Hier und da nach Bedarf mal einen unbezahlten Urlaubstag zu nehmen, erfordert keine große Planung. Soweit Beschäftigte das Okay von ihrem Arbeitgeber haben, haben sie einfach einige Tage frei und kehren dann an den Arbeitsplatz zurück. Soll die unbezahlte Freistellung hingegen länger dauern, ist eine gute Vorbereitung auf diese Zeit hilfreich.

Es könnte zum Beispiel sein, dass jemand eine längere Reise machen möchte, für die sein übliches Urlaubskontingent nicht ausreicht. Dann muss der Zeitraum des bezahlten und unbezahlten Urlaubs frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wer verreisen oder private Pläne machen möchte, sollte unbedingt die Zustimmung des Arbeitgebers zum betreffenden Zeitraum abwarten, bevor er beispielsweise Flüge bucht.

Im Vorfeld einer längeren unbezahlten Auszeit vom Job ist auch die finanzielle Planung wichtig. Wie kann der unbezahlte Urlaub finanziell überbrückt werden? Gibt es ausreichend Rücklagen? Oder können Sie während dieser Zeit (oder im Vorfeld) sparen? Je länger Sie im Job pausieren wollen, desto wichtiger ist eine solide Finanzplanung.

Klären Sie auch, ob und wie Sie während des unbezahlten Urlaubs versichert sein werden. Was ist während des unbezahlten Urlaubs mit der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung? Müssen Sie selbst für die Beiträge aufkommen? Falls ja, leiten Sie alles Nötige in die Wege. Bei Fragen können Sie sich an die jeweilige Versicherung wenden.

Zurück in den Job nach unbezahltem Urlaub: So klappt der Übergang

Je nachdem, aus welchen Gründen Sie unbezahlten Urlaub genommen haben, kann es dauern, bis Sie wieder arbeiten. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung oder eines Burn-outs eine längere Pause brauchten, kann sich der Wiedereinstieg in den Job nach einer Herausforderung anfühlen.

Im besten Fall denken Sie schon während der unbezahlten Freistellung an die Zeit danach. Halten Sie Kontakt mit Kollegen oder melden Sie sich von Zeit zu Zeit bei Ihrem Vorgesetzten, damit der Gesprächsfaden nicht abreißt. Wenn Sie mit Ihren Kollegen und der Chefin in Kontakt stehen, fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz weniger schwer. Falls Sie lange nicht gearbeitet haben, ist ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten vor dem ersten Arbeitstag sinnvoll.

Wenn Sie durch einen unbezahlten Urlaub längere Zeit frei hatten, ist es wichtig, sich auch mental auf die bevorstehende Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Es kann zum Beispiel helfen, sich wieder an bestimmte Routinen und Tagesstrukturen zu gewöhnen.

Vielleicht möchten Sie sich nach Ihrem unbezahlten Urlaub beruflich verändern. Dann gehen Sie diese Veränderung möglichst frühzeitig an. Nutzen Sie die Zeit, um sich weiterzubilden oder sich anderweitig zu qualifizieren. Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand und bewerben Sie sich möglichst frühzeitig. So haben Sie weniger Druck und müssen nicht das erstbeste Angebot annehmen. 

Unbezahlter Urlaub: Besondere Regelungen für bestimmte Beschäftigte

Für manche Beschäftigten gelten beim Thema unbezahlter Urlaub besondere Regeln. Das betrifft insbesondere Beamtinnen und Beamte, aber auch Freiberufler und andere Selbstständige.

Unbezahlter Urlaub bei Beamten

Besondere Regelungen in Bezug auf unbezahlten Urlaub könnten für Beamte gelten. Nach § 95 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) kann Anspruch auf eine Beurlaubung ohne Besoldung bestehen.

Dieser Paragraf richtet sich an Beamte mit Anspruch auf Besoldung, die in Bereichen arbeiten, in denen es wegen der Situation am Arbeitsmarkt besonders viele Bewerber gibt. Es herrscht dann ein öffentliches Interesse daran, dass möglichst viele Bewerber im öffentlichen Dienst einen Job finden. Nach § 95 BBG ist unter diesen Umständen ein unbezahlter Urlaub von bis zu sechs Jahren möglich. Alternativ kann der unbezahlte Urlaub bis zum Eintritt in den Ruhestand andauern. Diese Regelung gilt auch für Beamte in Behörden, in denen es zu viele Stellen gibt, soweit dieser Überhang verringert werden soll.

Sonderregelungen beim Urlaub von Beamten bestehen auch für Beurlaubungen aus familiären Gründen, Elternzeit und Familienpflegezeit sowie Sonderurlaub aus wichtigen Gründen.

Unbezahlter Urlaub in der Selbstständigkeit

Freiberufler und andere Selbstständige sind grundsätzlich frei in der Entscheidung, wann und wie lange sie Urlaub machen. Ein unbezahlter Urlaub ist damit einerseits unkompliziert möglich, soweit es die aktuellen Verpflichtungen des Selbstständigen im betreffenden Zeitraum zulassen. Andererseits ist unbezahlter Urlaub ohnehin die Norm – ein Arbeitsverhältnis, über das Beschäftigte ihre üblichen Bezüge während des Urlaubs erhalten würden, gibt es schließlich nicht.

Ein längerer unbezahlter Urlaub wäre damit in der Selbstständigkeit eine Zeit ohne Aufträge. Das kann ganz bewusst von den betreffenden Personen so gesteuert werden. Oder sie sind unfreiwillig ohne Beschäftigung.

Solange die Selbstständigkeit formal weiter besteht, ändert sich während eines unbezahlten Urlaubs nichts an der sozialen Absicherung. Sorgt eine unfreiwillige Auftragsflaute jedoch für finanzielle Engpässe, können Selbstständige finanzielle Hilfen bekommen. Vielleicht besteht eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder ein Anspruch auf Grundsicherung. Wer sich beruflich neu orientieren möchte, kann gegebenenfalls einen Gründungszuschuss beantragen. Lassen Sie sich am besten individuell beraten, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Fazit: Unbezahlter Urlaub – kein Gehalt, dafür freie Zeit

  • In manchen Situationen kann es sich für Arbeitnehmer anbieten, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Damit ist zum Beispiel eine längere Reise möglich oder eine Auszeit, um sich vom stressigen Berufsalltag zu erholen.
  • Die Freistellung kann auch genutzt werden, um sich mit voller Kraft auf die Suche nach einem neuen Job zu fokussieren.
  • Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es meist nicht, wenn er nicht aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgeht. Beschäftigte sind dann auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen.
  • Besonders, wenn die unbezahlte Freistellung länger dauern soll, ist eine umsichtige Planung wichtig – zum Beispiel bezogen auf finanzielle Aspekte.
  • Nach einer längeren Auszeit sollten Sie auch die Rückkehr in den Job gut planen. Das gilt besonders, wenn Sie nach dem unbezahlten Urlaub einen neuen Job antreten werden oder wollen.

Bildnachweis: Peerayot / Shutterstock.com

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