Bewerbung in der Schweiz

Die Unterschiede zwischen einer deutschen und einer schweizerischen Bewerbung sind marginal. Dennoch gibt es Feinheiten, die bei der Erstellung der Unterlagen zu beachten sind. Eine entsprechend angepasste Bewerbung bezeugt, dass sich der Kandidat bereits mit den Gepflogenheiten des Landes beschäftigt hat – ein erster Beleg für interkulturelle Kompetenz, die ausländische Bewerber unbedingt mitbringen sollten.

Bewerbung in der Schweiz

Wie ist eine Bewerbung in der Schweiz aufgebaut?

Auch bei Bewerbungen in der Schweiz gilt es zunächst, sich intensiv mit den Anforderungen der Stellenausschreibung auseinanderzusetzen. Formale und inhaltliche Vorgaben sollten zwingend berücksichtigt werden. Daneben wird, wie auch in Deutschland, eine vollständige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und einem Anhang erwartet.

Das Anschreiben, in der Schweiz auch Motivations- oder Begleitschreiben genannt, umfasst maximal eine Seite und sollte aus drei bis vier kurzen Abschnitten bestehen. Darin wird prägnant beschrieben, weshalb sich ein Kandidat für die Position eignet, warum er sich für das Unternehmen und diesen Job interessiert, und weshalb er einen neuen Beruf anstrebt. Ein qualitativ hochwertiger Text nimmt dabei explizit Bezug auf das geforderte Profil. Deutsche Bewerber, die eventuell bereits über eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz verfügen, sollten dies im Anschreiben erwähnen. Weitere Bestandteile sind die Adressen des Kandidaten und des Unternehmens, der Ort und das Datum des Schreibens, eine Betreffzeile, eine Begrüßungs- und Verabschiedungsformel, sowie die Unterschrift des Bewerbers. Zudem ist eine Listung der Anhänge möglich.

Der Lebenslauf ist mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Das Bewerbungsfoto sollte professionelles Auftreten und einen der Stelle entsprechenden Charakter vermitteln. Weiterhin ist der Werdegang lückenlos und gleichzeitig knapp und übersichtlich zu gestalten. Die für den Job relevanten Details müssen für den Personaler schnell fassbar werden. Ein Umfang von mehr als drei Seiten ist daher auch bei längeren Berufsbiografien kontraproduktiv. Der Lebenslauf wird, wenn nicht anders verlangt, tabellarisch dargestellt. Hierbei empfiehlt sich eine antichronologische Sortierung der einzelnen Stationen: Die aktuelle Situation steht ganz oben, die ältesten Erfahrungen befinden sich unten. Folgende Daten sollten mindestens enthalten sein:

Eine Besonderheit ist überdies die Angabe von Kontaktpersonen, die Auskunft über die beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers geben können. Schweizer Unternehmen nutzen diese Gesprächsmöglichkeiten gern, um sich ein umfassenderes Bild von dem Kandidaten zu verschaffen. Die entsprechenden Personen sollten beispielsweise Vorgesetzte, Professoren oder Trainer sein, die dem Bewerber wohlgesonnen sind. Wichtig ist zudem, diese im Vorfeld zu informieren. Die Kontaktdaten werden unter der Überschrift „Referenzen“ entweder am Ende des Lebenslaufs oder auf einem gesonderten Papier angeführt.

Der Anhang wird in der Schweiz auch als Beilage bezeichnet und enthält Kopien von relevanten Arbeitszeugnissen, Abschlüssen und Zertifikaten. Eine offizielle Beglaubigung der Unterlagen ist nur erforderlich, wenn explizit gewünscht.

Wie unterscheidet sich die Bewerbung in der Schweiz im Vergleich zur Bewerbung in Deutschland?

Die Anforderungen an eine klare Struktur, einen passgenauen Inhalt und eine akkurate Form der Bewerbung sind in beiden Ländern identisch. Unterschiede finden sich in kleineren Details.

In der Begrüßungsformel des Anschreibens ist unbedingt der Name eines Ansprechpartners zu verwenden. Im Gegensatz zur deutschen und eher unliebsamen Variante „Sehr geehrte Damen und Herren“ ist in der Schweiz eine persönliche Anrede unabdingbar. Wird die entsprechende Person in der Stellenausschreibung nicht genannt, sollte sie durch eine Internetrecherche oder ein Telefonat ermittelt werden. Weiterhin wird nach der Anrede üblicherweise kein Komma gesetzt und das erste Wort der Folgezeile beginnt dann mit einem Großbuchstaben:
„Sehr geehrte Frau Müller
Mein Anliegen…“

Zudem kann die deutsche Verabschiedungsformel „Mit freundlichen Grüßen“ durch das in der Schweiz gebräuchliche „Freundliche Grüsse“ ersetzt werden. Auffallen sollte an dieser Stelle auch die Verwendung des Doppel-S anstelle des Buchstabens „ß“, der im Schweizer Hochdeutsch nicht existiert. Diesbezüglich ist es ratsam, sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden. Einen negativen Eindruck wird ein Schreiben nur dann hinterlassen, wenn zwischen „ss“ und „ß“ wahllos hin- und hergesprungen wird.

Weitere wichtige Unterschiede betreffen den Lebenslauf: Dieser wird nicht mit einem Datum und einer Unterschrift versehen. Außerdem gilt es zu beachten, dass in der Schweiz das persönliche Profil gegenüber dem Notenspiegel oft einen höheren Stellenwert einnimmt. Noten sollten daher nur dann angeführt werden, wenn sie mindestens „gut“ sind und wenn es unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen stehen sich die Wertigkeiten der Notensysteme beider Länder diametral gegenüber. Die deutsche Note 1 entspricht in der Schweiz also der Note 6. Es empfiehlt sich daher, den Wert mit der jeweiligen Bezeichnung zu erläutern: „1 = sehr gut“.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass in der Ausschreibung nach einer Handschriftenprobe gefragt wird. Diese Anforderung ist in der Schweiz nicht unüblich und dient den Entscheidern zur Bewertung der Persönlichkeit des Kandidaten. Die Probe sollte entsprechend sorgfältig aufbereitet werden.

Welche Besonderheiten sollte ich bei einer Bewerbung in der Schweiz beachten?

Die Grundregel für eine Bewerbung in der Schweiz lautet: Im Fokus steht die Persönlichkeit des Kandidaten! Wer in seinem Anschreiben und Lebenslauf ausschließlich auf erworbene Titel oder exzellente Noten verweist und dies mit einem überproportioniert selbstbewussten Ausdruck transportiert, hinterlässt beim Personaler zumeist einen negativen Eindruck. Auch die Anhänge sollten nicht mit irrelevanten Dokumenten überfrachtet werden, auf die der Bewerber eventuell besonders stolz ist.

Landestypisch ist im Vergleich zu Deutschland etwas mehr Bescheidenheit gefragt. Das bedeutet nicht, dass ein herausragender Erfolg keine Erwähnung finden darf – im Gegenteil. Auch in der Schweiz stellen die beruflichen Leistungen wesentliche Kriterien in einem Auswahlverfahren dar. Die eigenen Verdienste sind jedoch vorsichtiger und sachlich, authentisch zu präsentieren. Persönliche Fähigkeiten sollten entsprechend realistisch eingeschätzt werden. Wird zum Beispiel angegeben, der Kandidat verfüge über „sehr gute“ Französischkenntnisse, muss dies spätestens im Vorstellungsgespräch in der behaupteten Qualität auch nachgewiesen werden.

Weiterhin stellt sich in der Schweiz die Frage nach der zu verwendenden Sprache. Gibt es hierzu in den Anforderungen keine Vorgaben, ist davon auszugehen, dass die Bewerbung in der Sprache der Ausschreibung verfasst werden kann. Im Zweifel sollte Rücksprache mit dem Unternehmen gehalten werden, wenn sich dieses beispielsweise in einer italienisch- oder französischsprachigen Region befindet.

Darüber hinaus legen die Personaler in der Schweiz enormen Wert auf Übersichtlichkeit und Struktur. Die Unterlagen sollten ein ansprechendes Layout aufweisen und stringent einheitlich gestaltet werden. Überdies ist die Bewerbung nur dann per E-Mail zu versenden, wenn dies explizit erwünscht ist. Ansonsten empfiehlt sich der postalische Weg, wobei qualitativ hochwertiges Papier mit einer Grammatur von mindestens 100 g verwendet werden sollte.

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