Bewerbung nach Kündigung: Richtig vorgehen
Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein Rückschlag – zumindest dann, wenn sich ihr Arbeitgeber von ihnen getrennt hat und nicht sie selbst diesen Schritt gegangen sind. In vielen Fällen müssen Betroffene erst einmal den damit verbundenen Schock verdauen. Im zweiten Schritt geht es darum, wieder in die Zukunft zu schauen – und zu überlegen, welche beruflichen Optionen es gibt. So wird die Bewerbung nach einer Kündigung zum Erfolg.
Wenn auf die Kündigung die Krise folgt
Die wenigsten Menschen stecken eine plötzliche Kündigung einfach weg. Es mag leichter fallen, wenn die drohende Entlassung schon längere Zeit im Raum stand und der Betroffene Zeit hatte, sich mental auf die Arbeitslosigkeit vorzubereiten. Andere trifft die Entlassung wie ein Schlag. Es ist nicht selten, dass die Betroffenen zu Beginn der Arbeitslosigkeit erstmal mit sich selbst zu tun haben. Vielen fällt es schwer, sich gedanklich unmittelbar auf die nächste berufliche Station einzulassen.
Es kann vorkommen, dass eine Kündigung den Betroffenen in eine schwere Krise stürzt. Selbst Depressionen können dadurch ausgelöst werden. Eine gewisse Trauerphase ist zudem normal. Spätestens nach einigen Wochen ist es jedoch an der Zeit, wieder nach vorn zu schauen – und sich für Bewerbungen für den nächsten Job zu motivieren. Eine Kündigung ist keine Schande, und Jobwechsel sind in der heutigen Zeit ohnehin an der Tagesordnung.
Informationen über den Bewerbungsprozess einholen
Bevor es ans Schreiben von Bewerbungen geht, sollten Betroffene zunächst Informationen darüber sammeln, welche Gepflogenheiten in puncto Bewerbungsunterlagen gelten. Das gilt insbesondere bei Menschen, deren letzte Bewerbung schon lange Zeit zurückliegt. Aber selbst, wer sich vor wenigen Jahren zuletzt beworben hat, stellt häufig fest, dass sich zwischenzeitlich einiges geändert hat.
Wer weiß, welche Bestandteile eine Bewerbung hat, ob und wo ein Bewerbungsfoto angebracht werden sollte und welche Anhänge sinnvoll sind, kann dadurch schon mit seinen Bewerbungsunterlagen viel eher punkten als ein Kandidat, der seine Bewerbungsunterlagen auf gut Glück zusammenstellt.
Im Umkehrschluss katapultiert sich ein Bewerber, der mit seinen Unterlagen demonstriert, dass er von Bewerbungen keine Ahnung hat, im schlimmsten Fall direkt ins Aus.
Die Kündigung in der Bewerbung erwähnen
Eine Kündigung in der Bewerbung verschleiern zu wollen ist wenig zielführend. Es fällt dem Personalverantwortlichen oder dem möglichen Chef in jedem Fall auf, dass der Kandidat sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bei ihnen bewirbt. Wer diesen Umstand zu verbergen versucht, fällt damit höchstens negativ auf – und das ganz unnötig. Es versteht sich von selbst, dass Bewerber erst recht nicht lügen sollten, wenn es um die Umstände ihrer Kündigung geht. So etwas fliegt früher oder später immer auf – und dann droht die fristlose Kündigung.
Stattdessen sollten sich Bewerber möglichst selbstbewusst zeigen. Dazu gehört es, offen mit dem Ende der letzten beruflichen Station umzugehen. Das heißt andererseits nicht, dass dieser Umstand breitgetreten werden sollte, schließlich geht es ja gerade um die nächste Stelle. Ein gesundes Mittelmaß ist am besten.
Auf die Umstände kommt es an
Wenn die Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmers nicht selbst verschuldet war, kann und sollte dies im Lebenslauf erwähnt werden. Hinter der Beschreibung der entsprechenden Station im Lebenslauf kann kurz erläutert werden, warum die Zusammenarbeit nicht länger besteht. Beispiele wären etwa ein betriebsbedingter Stellenabbau oder die Insolvenz des Arbeitgebers.
Etwas anders verhält es sich bei Kündigungen, die mit der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhingen. Hier sollte die Entlassung möglichst positiv – aber immer im Rahmen der Tatsachen – dargestellt werden. Es kann auch ganz auf eine Erklärung verzichtet werden. Im Vorstellungsgespräch kommt die Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin zur Sprache. Dann hat der Bewerber die Gelegenheit, etwas dazu zu sagen.
Am besten ist es für die Bewerbung, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat – selbst, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Job in Aussicht hatte. Dieser Umstand lässt ihn aus Sicht des möglichen Arbeitgebers besser dastehen, weil der ehemalige Arbeitgeber offenbar zufrieden war. Andernfalls hätte er ja mutmaßlich eine Kündigung ausgesprochen. Erklären müssen Bewerber diesen Schritt mit Sicherheit im Vorstellungsgespräch trotzdem. Wer vorbereitet ist, braucht sich vor entsprechenden Nachfragen nicht zu fürchten. Im Lebenslauf sollte erwähnt werden, dass der Bewerber die Zusammenarbeit auf eigenen Wunsch beendet hat.
Die Kündigung im Anschreiben erwähnen?
Bei aller Offenheit, was das Ende des letzten Arbeitsverhältnisses angeht: Im Anschreiben muss die Kündigung nicht erwähnt werden. In vielen Fällen kann das sogar kontraproduktiv sein. Im Anschreiben ist ohnehin wenig Platz für Bewerber, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen überzeugend darzustellen. Wer diesen mit Hinweisen auf die Kündigung verschwendet, erweckt damit leicht den Eindruck, dass er nicht viel zu bieten hat. Außerdem reibt man dem potenziellen Arbeitgeber damit unnötig unter die Nase, dass man gerade keinen Job hat.
Der knappe Platz im Anschreiben sollte stattdessen genutzt werden, um zu zeigen, warum man so motiviert ist, bei dem betreffenden Arbeitgeber beruflich einzusteigen – und warum man der richtige Kandidat für die offene Stelle ist.
Lücken im Lebenslauf
Lücken im Lebenslauf sind nach wie vor gefürchtet. Allerdings hat sich diese Sichtweise bei vielen Personalverantwortlichen merklich gelockert. Eine Auszeit ist nicht länger ein Faktor, der in jedem Fall negativ wirkt. Stattdessen kommt es darauf an, wie der Arbeitslose seine Zeit genutzt hat – und wie er dies im Lebenslauf und dem Anschreiben verkauft.
Es kommt bei einem potenziellen Arbeitgeber gut an, wenn der gekündigte Arbeitnehmer seine freie Zeit gezielt nutzt, um sich auf den nächsten Job vorzubereiten. Das kann bedeuten, dass dieser gezielt eine Weiterbildung gemacht oder einen Sprachkurs absolviert hat. So zeigt der Bewerber, dass er die Hände nicht in den Schoß legt, sondern aktiv an seiner weiteren Karriere arbeitet. Aus Sicht des Arbeitgebers lassen sich daraus auch positive Schlüsse für die Leistung am Arbeitsplatz ziehen.
Auch eine anderweitige Tätigkeit macht sich häufig gut im Lebenslauf. Das kann der Fall sein, wenn der Betroffene sich während seiner Arbeitslosigkeit ehrenamtlich in einem Bereich engagiert hat, der im besten Fall etwas mit seinem Beruf zu tun hat. Auch die Pflege eines Angehörigen kann erwähnt werden, weil sie die Lücke begründet. Das gilt auch für persönliche Auszeiten, etwa für eine längere Reise. Das erweitert schließlich den persönlichen Horizont – und davon kann auch der nächste Arbeitgeber profitieren.
Gestaltungsmöglichkeiten im Lebenslauf gezielt nutzen
Wer unweigerlich eine längere Lücke im Lebenslauf hat, die er nicht mit alternativen Tätigkeiten ein Stück weit kaschieren kann, kann auch das Layout entsprechend variieren, damit die Arbeitslosigkeit nicht allzu negativ wirkt. Eine Möglichkeit ist es, im Lebenslauf chronologisch vorzugehen. Üblich ist zwar eigentlich eine anti-chronologische Darstellung, bei der die jüngste Station im Lebenslauf an oberster Stelle genannt wird. Liegt die letzte Beschäftigung jedoch schon mehrere Jahre zurück, kann es sich anbieten, andersherum vorzugehen. Sinnvoll ist immer die Variante, die den Bewerber in Hinblick auf seine individuellen Begebenheiten im besten Licht erscheinen lässt.
Anstatt die beruflichen Stationen mit dem letzten Job enden zu lassen, ist es auch eine Option, die Arbeitslosigkeit als eigene Station aufzuzählen – selbstverständlich nicht unter dem Titel „Arbeitslosigkeit“. Bewerber können etwa anführen, dass sie diesen Zeitraum genutzt haben, um sich beruflich neu zu orientieren.
Die Kündigung im Vorstellungsgespräch erklären
Im Vorstellungsgespräch wird es womöglich zur Sprache kommen, dass dem Bewerber bei seinem letzten Job gekündigt worden ist. Hier heißt es für den Kandidaten: Gute Vorbereitung ist alles – und möglichst entspannt bleiben. Wer sich vorher eine überzeugende Antwort auf diese Frage zurechtlegt, kann im Gespräch nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden.
So können sich Bewerber selbst bei schwierigen Trennungen vom ehemaligen Arbeitgeber eine Erklärung zurechtlegen, die sie in ein gutes Licht rückt – oder die ihnen zumindest nicht zum Verhängnis wird. Besonders wichtig ist es, den Verlauf des Gesprächs nach der eigentlichen Antwort wieder auf den möglichen künftigen Job zu richten. So zeigen Bewerber sich motiviert, sich der nächsten beruflichen Herausforderung zu stellen.
Bloß nicht lästern
Eines sollten Bewerber jedoch unbedingt vermeiden: im Vorstellungsgespräch über ihren letzten Arbeitgeber herziehen. Kritik ist an dieser Stelle fehl am Platz, es sei denn, sie wird zurückhaltend vorgebracht und ist auch für den Gesprächspartner nachvollziehbar. Wer im Bewerbungsgespräch schlecht über seinen ehemaligen Chef redet, zeigt sich dadurch unprofessionell. Der potenzielle neue Chef muss dann damit rechnen, dass auch über ihn einmal derart gesprochen wird.
Oft geht es einem Personaler oder Chef im Bewerbungsgespräch bei der Frage nach dem Kündigungsgrund weniger darum, jedes Detail der beruflichen Trennung herauszufinden. Wie souverän der Bewerber reagiert, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle – und auch, ob er sich aus der Ruhe bringen lässt oder nicht. Wer mit der Kündigung und seiner Arbeitslosigkeit souverän umgeht, fällt ganz bestimmt positiv auf.