Aufhebungsvertrag: Muster, Aufbau & Inhalt

Wenn ein Arbeitsverhältnis keine Zukunft mehr hat, kann ein Aufhebungsvertrag eine attraktive Option sein, um es im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu beenden. Eine Kündigung ist dann von keiner Seite mehr erforderlich, und in vielen Fällen lockt eine Abfindung. Ein solcher Schritt sollte jedoch gut durchdacht sein und nur dann in Betracht gezogen werden, wenn er dem Arbeitnehmer wirklich zum Vorteil gereicht. Das gilt es bei Aufbau und Inhalt eines Aufhebungsvertrags zu beachten – inklusive kostenlosem Muster.

Aufhebungsvertrag

Wann kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht?

Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich, dass ein Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Dies führt häufig zu einem anderen Beendigungszeitraum, als es dem regulären Ende laut eigentlicher Kündigungsfrist entsprochen hätte. Häufig ist ein Aufhebungsvertrag eine Option, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer regulär nicht ordentlich kündigen kann oder das Arbeitsverhältnis vorzeitig terminieren möchte. Dann ist er auf die Mitwirkung seines Mitarbeiters angewiesen.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags für beide Seiten

Auch, wenn ohnehin betriebsbedingte Kündigungen drohen, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, um diese formell zu umgehen. Ebenso verhält es sich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer so oder so kündigen würde oder dies zumindest aus Sicht des Arbeitnehmers wahrscheinlich ist. Der Arbeitgeber muss zudem keinen Kündigungsgrund angeben. Mit einem Aufhebungsvertrag kann die reguläre Kündigungsfrist auch auf Bestreben des Mitarbeiters umgangen werden, wenn dieser bereits eine neue Stelle gefunden hat.

Geht der Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aus, können Arbeitnehmer in vielen Fällen mit einer Abfindung rechnen. Diese liegt üblicherweise bei 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, kann jedoch auch mehr oder weniger hiervon betragen. Betroffene sollten prüfen, ob sie mit einem solchen Vorgehen riskieren, dass die Abfindung auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird. Auch eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt droht beim Arbeitslosengeld, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird.

Welche Bestandteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag muss alle wichtigen Fragen klären, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Geht der Wunsch nach einem solchen vom Arbeitgeber aus oder handelt es sich um einen großen Konzern, legt der Arbeitgeber diesen in der Regel vor. Wer selbst für den Inhalt verantwortlich ist, sollte sich am besten juristisch beraten lassen, um keine schwerwiegenden Fehler bei der Formulierung zu machen oder wichtige Bestandteile zu vergessen.

Üblicherweise wird der Inhalt eines Aufhebungsvertrags zwischen beiden Seiten ausgehandelt.

Enthalten sein sollten Informationen zu

  • Beendigungszeitpunkt, Beendigungsgrund
  • Zahlung einer Abfindung und deren Höhe
  • Freistellung
  • offene Lohnansprüche
  • verbleibende Urlaubsansprüche, Überstunden
  • ggf. Rückgabe von Firmeneigentum
  • Arbeitszeugnis
  • ggf. Regelung zu gezahlten Beträgen in die betriebliche Altersvorsorge
  • Erledigungsklausel
  • salvatorische Klausel

Wie ist ein Aufhebungsvertrag aufgebaut?

Ein Aufhebungsvertrag beginnt mit einer entsprechenden Überschrift („Aufhebungsvertrag“). Es werden zunächst beide Parteien namentlich und mit Adresse genannt, versehen mit der Zuordnung „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“. Es wird dargelegt, dass zwischen beiden ein Aufhebungsvertrag mit dem folgenden Inhalt geschlossen wird.

Beendigungszeitpunkt und -grund

In einzelnen Paragraphen werden die Details der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt. Der Beendigungszeitpunkt und -grund ist meist die erste Rubrik. Diesen Zeitpunkt legen beide Seiten gemeinsam fest. Wer als Arbeitnehmer noch keinen neuen Job hat und keine Ruhezeit beim Arbeitslosengeld riskieren will, legt diesen nach Möglichkeit so, dass er der regulären Kündigungsfrist entspricht.

Der Grund kann insbesondere wichtig sein, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen – das ist möglich, wenn aus dem Vertrag klar hervorgeht, dass eine Kündigung ansonsten wahrscheinlich gewesen wäre, vor allem, wenn es sich um betriebliche Gründe handelt.

Abfindung

Es folgen Angaben zu einer möglichen Abfindung und ihrer Höhe. Es muss daraus hervorgehen, dass diese den Verlust des Jobs kompensieren soll und innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird. Das hat steuerliche Vorteile. Die Summe sollte konkret genannt und nicht nur in Monatsgehältern angegeben werden.

Freistellung

Falls der Arbeitnehmer freigestellt wird, muss auch die Freistellung im Aufhebungsvertrag eindeutig geregelt sein. Es ist nicht selten der Fall, dass der Arbeitgeber seinen scheidenden Mitarbeiter freistellt, bis das Arbeitsverhältnis endet. Wer während dieser Zeit vorhat, bereits für einen anderen Arbeitgeber tätig zu sein, sollte vertraglich regeln, ob diese Einnahmen auf seine Gehaltsansprüche angerechnet werden oder nicht.

Offene Vergütungsansprüche

Etwaige noch bestehende Vergütungsansprüche sind ebenfalls vertraglich zu regeln. Auch mögliches ausstehendes Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld muss bedacht werden. Es ist immer besser, alle denkbaren offenen Forderungen im Aufhebungsvertrag klar zu klären, anstatt dies auf anderem Wege nach der Unterzeichnung noch tun zu müssen. Häufig kommt es dann zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Urlaubsanspruch, Überstunden

Besteht noch Resturlaub, muss im Aufhebungsvertrag geklärt werden, in welcher Höhe dies der Fall ist. Es kann auch festgelegt werden, in welchem Zeitraum dieser genommen wird. Es sollte auch aus dem Vertrag hervorgehen, wie mit angesammelten Überstunden umgegangen wird, ob diese etwa durch Freizeitausgleich abgegolten oder ausbezahlt werden.

Rückgabe von Firmeneigentum und Nutzung eines Dienstwagens

Auch wann Firmeneigentum zurückgegeben werden muss, muss aus dem Aufhebungsvertrag hervorgehen. Wer einen Dienstwagen nutzen durfte, kann im Aufhebungsvertrag oft zusätzlich nachlesen, an welchem Ort und zu welcher Zeit er diesen zurückgeben muss. In der Regel hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, diesen bis zum letzten Tag seines Arbeitsverhältnisses zu nutzen. Muss er früher zurückgegeben werden, kann eine Entschädigung vereinbart werden.

Arbeitszeugnis

Auch Details zum Arbeitszeugnis sollten im Aufhebungsvertrag enthalten sein. Es kommt häufig vor, dass bereits die Leistungsbewertung vorweggenommen wird. Die Gesamtnote des Zeugnisses kann vertraglich geregelt werden. Auch ein Zeugnisentwurf kann dem Aufhebungsvertrag beigefügt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Regelung zu gezahlten Beträgen in die betriebliche Altersvorsorge

Hier gibt es unterschiedliche Optionen, die insbesondere von dem jeweiligen Modell der betrieblichen Altersvorsorge abhängen.

Erledigungsklausel

Eine Erledigungsklausel oder Ausgleichsklausel will möglichen künftigen Streitpunkten vorweggreifen. Deshalb geht aus entsprechenden Klauseln hervor, dass alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind – egal, ob sie zu diesem Zeitpunkt bekannt oder nicht bekannt sind. Hier sollten Arbeitnehmer vor einer Unterzeichnung im Detail prüfen, welche Ansprüche sie gegebenenfalls noch haben könnten.

Aufhebungsvertrag: Muster / Vorlage

Im Folgenden findet sich ein Muster für einen Aufhebungsvertrag. Dieses dient als Veranschaulichung, sollte allerdings keinesfalls 1:1 übernommen werden, wenn es um die Formulierung eines Aufhebungsvertrags geht. Es muss immer nach individuellen Begebenheiten angepasst werden.

Aufhebungsvertrag

zwischen
[Name, Adresse]
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –

und

Herrn/Frau [Vorname, Nachname]
wohnhaft [Adresse]
– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen.

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die beiden Parteien heben hiermit das seit [Datum] bestehende Beschäftigungsverhältnis im Einvernehmen zum [Datum] auf. Damit soll eine ansonsten unausweichliche, vom Arbeitgeber ausgehende ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen vermieden werden.

§ 2 Abfindung

Um den Verlust seines Arbeitsplatzes zu kompensieren, erhält der Arbeitnehmer eine einmalige Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG in Höhe von [Summe] EUR (in Worten: [Summe] EUR) brutto. Der genannte Betrag ist an den Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 auszubezahlen.

§ 3 Freistellung

Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung seiner regulären Bezüge unwiderruflich freigestellt. Etwaige verbleibende Urlaubsansprüche sind damit in natura gewährt beziehungsweise ausgeglichen.

§ 4 Gehaltsansprüche

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 das ihm zustehende ordentliche Gehalt in Höhe von [Summe] brutto pro Monat auszuzahlen.

§ 5 Rückgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gemäß § 1 folgende Gegenstände auszuhändigen, die sich im Firmeneigentum befinden:
– Firmenwagen, amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]
– Firmenschlüssel
– Smartphone der Marke [Marke]

§ 6 Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer spätestens zum [Datum] ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, das seine Leistung zusammenfassend als „sehr gut“ einordnet. Der Arbeitnehmer darf einen Entwurf für sein Zeugnis vorlegen. Der Arbeitgeber darf hiervon nur abweichen, wenn die entsprechende Passage inhaltlich falsch ist.

§ 7 Meldepflicht

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer darüber aufgeklärt, dass dieser laut § 38 Abs. 1 SGB III dazu verpflichtet ist, seine Arbeitssuche frühzeitig mitzuteilen. Insbesondere muss er sich spätestens drei Monate vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wird das Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate vorher bekannt, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme persönlich bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen.

Um die Frist zu wahren, reicht eine Übermittlung der persönlichen Daten sowie des Beendigungszeitpunkts aus, sofern die persönliche Meldung gemäß einer Terminvereinbarung nachgeholt wird.

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Er wurde zudem darüber informiert, dass die Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung zu einer Sperrzeit führen kann.

§ 8 Erledigungsklausel

Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrags sämtliche bekannte wie unbekannte gegenseitige Ansprüche erledigt sind. Dies betrifft nicht die Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Dies betrifft ebenfalls nicht etwaige Ansprüche oder Anwartschaften, die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge oder die Aushändigung der Arbeitspapiere betreffen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen gleichwohl wirksam. In diesem Fall vereinbaren die Parteien eine Regelung, die dem gewünschten Ergebnis in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

[Stadt, Datum]

[Unterschrift Arbeitgeber]

[Unterschrift Arbeitnehmer]

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