Probezeitverlängerung: Vorteile & Optionen

Die Probezeit dient als gegenseitige Testphase für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In ihr greift der gesetzliche Kündigungsschutz (noch) nicht, die Kündigung des Arbeitsvertrags ist zudem leichter möglich. In manchen Fällen kann sich eine Verlängerung der Probezeit anbieten. Diese bietet für beide Seiten manche Vorteile – welche Optionen es dabei gibt, wird im Folgenden erklärt.

Probezeitverlängerung

Die Probezeit: Ein gegenseitiges Kennenlernen

Wer ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, hat dafür in aller Regel eine vertraglich vereinbarte Probezeit. Diese Zeitspanne, die sich meist über bis zu sechs Monate erstreckt, dient als Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können sich in der Probezeit relativ einfach wieder voneinander trennen. Stellt sich die Zusammenarbeit als nicht so positiv wie erwartet dar, kann sie so schneller beendet werden.

Dies liegt insbesondere an der kürzeren Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen. Bei Berufsausbildungen gibt es hingegen in der Probezeit gar keine Kündigungsfrist. Gekündigt werden kann sowohl bei regulären Stellen als auch bei einer Ausbildung jederzeit und zu jedem Zeitpunkt. Weder der Mitarbeiter noch sein Arbeitgeber müssen dafür Gründe angeben.

Eine Pflicht, eine Probezeit zu vereinbaren, gibt es übrigens nicht. Eine solche Testphase liegt jedoch in der Regel im gegenseitigen Interesse. Um in rechtlicher Hinsicht Bestand zu haben, muss die Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit dauert maximal sechs Monate. Danach greift der Kündigungsschutz; die Vorteile der Testphase aus Sicht des Arbeitgebers bestehen danach nicht mehr. Auch wenn die Probezeit in vielen Berufen sechs Monate beträgt, gibt es keine allgemeingültige Regelung. Die Dauer der Probezeit liegt stattdessen im Ermessen des Arbeitgebers. Üblicherweise dauert sie jedoch mehrere Monate.

In seltenen Fällen erstreckt sich die Probezeit auch noch über das eigentliche Maximum von sechs Monaten hinaus. Das ist insbesondere bei sehr anspruchsvollen Berufen manchmal der Fall. Bei Tätigkeiten, die weniger Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern, kann die Probezeit auch kürzer ausfallen.

Auf die Dauer der Probezeit können sich auch tarifvertragliche Regelungen auswirken. Bei Ausbildungen liegt die Spanne, innerhalb derer eine Probezeit zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, bei einem Monat bis zu vier Monaten.

Mögliche Gründe für eine Kündigung während der Probezeit

Zu einer Kündigung in der Probezeit kommt es aus Sicht des Arbeitgebers insbesondere dann, wenn sich der neue Angestellte als persönlich oder fachlich ungeeignet herausstellt. Auch sein Sozial- und Arbeitsverhalten spielen eine wichtige Rolle für die Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit. Kommt er etwa häufig zu spät oder ist generell unzuverlässig, ist das ein Grund, das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus aufrechtzuerhalten.

Auch Arbeitnehmer stellen nicht selten in der ersten Zeit im neuen Job fest, dass dieser doch nicht das ist, was sie sich davon erhofft hatten. Nicht nur inhaltlich kann sich Enttäuschung breitmachen. Auch das Verhältnis zum Rest des Teams und dem Vorgesetzten ist häufig Grund, noch in der Probezeit wieder zu kündigen und sich etwas anderes zu suchen. Wer diesen Schritt geht, muss jedoch mit einer vorübergehenden Sperre des Arbeitslosengelds rechnen.

Wann ist eine Verlängerung der Probezeit möglich?

Eine Verlängerung der Probezeit ist in der Praxis vergleichsweise selten. Sie stellt nichtsdestotrotz eine Option dar, wenn sich der Arbeitgeber kurz vor Ablauf der Probezeit noch nicht sicher ist, ob der Arbeitnehmer wirklich geeignet für die Stelle ist.

Vorteile einer Probezeitverlängerung

Für den Chef hat die Verlängerung der Probezeit offensichtliche Vorteile. Er hat sich innerhalb der eigentlich vereinbarten Zeitspanne noch kein abschließendes Bild von seinem neuen Angestellten machen können und ist nicht sicher, ob er diesen weiterbeschäftigen möchte. Kann er sich mit seinem Mitarbeiter darauf einigen, die Probezeit zu verlängern, kann er das Arbeitsverhältnis weiter vergleichsweise unkompliziert testen – ohne seinem Angestellten einen umfassenderen Kündigungsschutz einräumen zu müssen.

Auf den ersten Blick mag es so erscheinen, als hätten Arbeitnehmer keine Wahl, wenn eine mögliche Probezeitverlängerung im Raum steht – schließlich droht bei Ablehnung die Kündigung. Der Arbeitgeber ist von ihrer Zustimmung zum weiteren Vorgehen jedoch abhängig, und auch für den Arbeitnehmer kann eine Probezeitverlängerung sinnvoll sein.

Vorteile für Arbeitnehmer

Die Verlängerung der Probezeit hat häufig auch aus Sicht des Arbeitnehmers entscheidende Vorteile. Wenn der neue Mitarbeiter seinen Job behalten möchte, bietet ihm eine Verlängerung die Chance, sich gegenüber seinem Vorgesetzten zu beweisen. Er kann zeigen, dass er die richtige Wahl für die Stelle war. Zu verlieren hat er durch eine Probezeitverlängerung hingegen wenig – stimmt er der Verlängerung jedoch nicht zu, ist er seinen Job in der Regel los und muss sich wieder auf die Suche begeben.

Vor allem, wer länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, hat in einer Probezeitverlängerung die Chance, zu zeigen, warum er ein wertvoller Mitarbeiter ist. Viele Arbeitnehmer lassen sich deshalb auf eine Probezeitverlängerung ein.

Probezeitverlängerung: Optionen

Um die Probezeit zu verlängern, gibt es zwei generelle Optionen. Für beide müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zustimmen. Eine einseitige Verlängerung in Eigenregie ist rechtlich nicht möglich.

Stimmt der Mitarbeiter der Verlängerung nicht zu, endet das Arbeitsverhältnis in aller Regel spätestens zum Ende der Probezeit. Dem Angestellten droht die Kündigung.

Die maximale Dauer der Probezeit liegt bei sechs Monaten. Zwar dauert diese in seltenen Fällen von vornherein länger. Die Vorteile der Probezeit in Form der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen entfallen jedoch nach Ablauf von sechs Monaten. Von diesem Zeitpunkt an greift der reguläre Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter auch nicht mehr, wie in der Probezeit, ohne Angabe von Gründen kündigen.

Dauert die reguläre Probezeit laut Arbeitsvertrag kürzer als sechs Monate, kann sie relativ unkompliziert auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Auch darüber hinaus ist eine Verlängerung zwar möglich, die Vorteile der Kündigungsfrist, insbesondere aus Sicht des Arbeitgebers, entfallen spätestens zu diesem Zeitpunkt jedoch in vielen Fällen. Vom siebten Monat an greift das Kündigungsschutzgesetz, auch muss eine etwaige Kündigung vom Arbeitgeber begründet werden. Eine Kündigung kann dann zudem nur aus Gründen ausgesprochen werden, die mit der Person des Arbeitnehmers, dessen Verhalten oder dem Betriebsablauf zusammenhängen.

Probezeitverlängerung bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Arbeitnehmers

Ein Anlass zur Verlängerung der Probezeit kann sich vor allem dann ergeben, wenn der Mitarbeiter durch eine Krankheit für längere Zeit nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dann ist eine befristete Weiterbeschäftigung denkbar. Dies gilt auch, wenn der Angestellte öfter kurzzeitig ausfällt. Mit einem solchen Schritt geht jedoch eine erweiterte Kündigungsfrist einher, wenn die Probezeit durch die Verlängerung länger als sechs Monate andauert.

Wer sich in einer Ausbildung befindet und mehr als ein Drittel der Probezeit durch Krankheit arbeitsunfähig ist, muss ebenfalls mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Verlängerung durch Kündigung

Auch, wenn es paradox klingen mag – eine Möglichkeit, die Probezeit effektiv zu verlängern, besteht darin, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Kündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich. Statt der eigentlich üblichen zweiwöchigen Kündigungsfrist erweitert der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Kündigungsfrist. Innerhalb des nun vereinbarten längeren Zeitraums gibt er seinem Mitarbeiter eine zweite Chance, sich zu bewähren.

In Kombination mit einer bedingten Wiedereinstellungszusage für den Fall, dass der Angestellte dies innerhalb der Kündigungsfrist tut, wird die Probezeit so de facto verlängert. Meist handelt es sich bei dieser Variante um eine Zeitspanne von mehreren Wochen oder Monaten, die die Testphase so länger andauert. Üblich sind bis zu vier Monate. Diesen Zeitraum hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil im Jahr 2002 als zulässig gewertet.

Ohne eine solche aufschiebend bedingte Wiedereinstellungszusage riskiert der Arbeitgeber, dass sein Vorgehen als Umgehung des Kündigungsschutzes gewertet wird. Dann würde spätestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters der reguläre Kündigungsschutz greifen.

Verlängerung durch Aufhebungsvertrag

Auch ein Aufhebungsvertrag ist eine Option, um die Probezeit zu verlängern. In diesem legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, wann das Arbeitsverhältnis endet. In der Regel erstreckt sich der Zeitraum auf einige Wochen oder Monate, die über die Probezeit hinausgehen. Der Arbeitgeber muss zudem eine bedingte Wiedereinstellungszusage geben. Der Arbeitnehmer hat nun die erneute Chance, zu beweisen, dass er der richtige Kandidat für die Stelle ist.

Wird der Mitarbeiter allerdings nach Ablauf dieser Zeit doch nicht weiterbeschäftigt, ist diese Variante für ihn unter Umständen von Nachteil. Da er an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch seine Unterschrift aktiv mitgewirkt hat, droht ihm eine zeitweilige Sperre des Arbeitslosengelds.

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