Ausbildungszeugnis: Infos & Tipps für Auszubildende

Eine Ausbildung bereitet junge Menschen auf eine bestimmte Tätigkeit vor. Im besten Fall ist sie lehrreich und bestärkt den Berufswunsch. Damit die Ausbildung jedoch zu einem vollen Erfolg wird, muss auch das Ausbildungszeugnis positiv ausfallen. Schließlich geht es nach der abgeschlossenen Ausbildung darum, im Berufsleben Fuß zu fassen. Das Arbeitszeugnis spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Wie positiv es ist, entscheidet über die Chancen des Bewerbers auf dem Arbeitsmarkt. Ein Ratgeber über Inhalt, Aufbau und geheime Codes von Ausbildungszeugnissen.

Ausbildungszeugnis

Ausbildungszeugnis als entscheidende Hilfe für Arbeitgeber

Bei einer Ausbildung lernt der Auszubildende entscheidende Dinge hinzu, um später erfolgreich im Beruf sein zu können. Die Lerninhalte sind allgemein festgelegt, so dass für mögliche Arbeitgeber klar ist, was der Azubi während seiner Lehre gelernt hat. Eine entscheidende Frage ist für jeden Arbeitgeber jedoch, wie gut der Auszubildende im Job tatsächlich ist – oder wie er sein könnte. Ist er engagiert und teamfähig, entwickelt er eigene Ideen und ist kommunikationsstark? Solche Aspekte gehen aus keinem Curriculum hervor.

Dafür braucht es ein aussagekräftiges Ausbildungszeugnis. Es ist für Arbeitgeber eine oft entscheidende Hilfe bei der Festlegung, ob ein Bewerber zu den engeren Kandidaten gezählt wird oder nicht. Aus dem Zeugnis geht hervor, wie zufrieden der Ausbildungsbetrieb mit dem Bewerber war und wo seine Stärken liegen. Insofern kann die Bedeutung des Ausbildungszeugnisses kaum unterschätzt werden.

Varianten eines Ausbildungszeugnisses

Wie bei regulären Arbeitszeugnissen gibt es auch von einem Ausbildungszeugnis unterschiedliche Varianten. Unterschieden wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis.

Das einfache Ausbildungszeugnis enthält nur die Eckdaten der Ausbildung. Von wann bis wann ging sie, in welchem Bereich wurde der Auszubildende eingesetzt? Auch die wichtigsten Daten des Bewerbers werden aufgeführt, insbesondere Name und Geburtsdatum. Ebenfalls enthalten sein sollten Informationen zum Ausbildungsziel. Das einfache Ausbildungszeugnis fällt kurz aus. Es enthält keine Leistungsbewertung und ist eher als einfache Bestätigung zu sehen.

Anders verhält es sich beim qualifizierten Ausbildungszeugnis. Hier werden nicht nur die Tätigkeiten des Azubis näher beschrieben, sondern auch seine Leistung und sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden bewertet. Besondere Fähigkeiten und Talente des Auszubildenden können ebenfalls erwähnt werden. Für potenzielle Arbeitgeber ist diese Variante sehr viel aussagekräftiger, weshalb sie den Standard darstellt. Ein qualifiziertes Zeugnis wird auf Verlangen ausgestellt.

Besteht ein Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?

Auszubildende haben zum Ende der Ausbildung Anspruch auf den Erhalt eines Ausbildungszeugnisses. Das ist in § 16 des Berufsbildungsgesetzes festgelegt. Weshalb die Ausbildung endet spielt keine Rolle. Auch bei einem Abbruch der Ausbildung muss ein Ausbildungszeugnis ausgestellt werden. Dieser Anspruch bezieht sich auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und schließt somit ein einfaches Arbeitszeugnis mit ein.

In vielen Ausbildungsbetrieben ist es üblich, dass das Ausbildungszeugnis am letzten Tag überreicht wird. Es kann jedoch auch noch einige Wochen dauern, bis es vorliegt. Wer sich zeitnah damit bewerben möchte, bittet am besten frühzeitig darum.

So ist ein Ausbildungszeugnis aufgebaut

Das Ausbildungszeugnis folgt einem festen Aufbau. Es gibt Aufschluss über die Art der Ausbildung, Dauer und Zielsetzung. Je nachdem, ob es sich um ein qualifiziertes oder einfaches Ausbildungszeugnis handelt, ist es wie folgt aufgebaut:

  • Überschrift, in der Regel schlicht „Ausbildungszeugnis“ oder „Zeugnis“
  • Einleitung mit grundlegenden Daten des Auszubildenden sowie Eckdaten der Ausbildung
  • Kurze Beschreibung des Arbeitgebers
  • Beschreibung typischer Tätigkeiten der Ausbildung, besondere Projekte und Erfolge können genannt werden
  • Beurteilung der Leistung des Auszubildenden (qualifiziertes Zeugnis)
  • Beurteilung des Verhaltens des Auszubildenden (qualifiziertes Zeugnis)
  • Schlussteil mit Grußformel und Zukunftswünschen
  • Persönliche Unterschriften vom Ausbilder (Vorgesetzter oder Geschäftsführer)
  • bei Bedarf: Grund für das Ende des Ausbildungsverhältnisses, falls der Auszubildende dies wünscht. Bei einer Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist diese Angabe verpflichtend.

Der Inhalt eines Ausbildungszeugnisses

Ein Ausbildungszeugnis fasst die wichtigsten Aspekte der Ausbildung zusammen. Das dient insbesondere dazu, dass sich mögliche Arbeitgeber ein Bild von den Fähigkeiten und der Eignung eines Bewerbers machen können. Beim Eintritt in das Berufsleben spielt das Ausbildungszeugnis eine entscheidende Rolle.

Es enthält einerseits Angaben zum Kandidaten. Auch der Arbeitgeber und die Ausbildungsstätte werden beschrieben. Üblicherweise werden die Stellung des Unternehmens sowie dessen Kerntätigkeit kurz beschrieben. Typische oder besonders wichtige Tätigkeiten des Auszubildenden werden ebenfalls hervorgehoben.

Der wohl wichtigste Teil des Ausbildungszeugnisses folgt im nächsten Abschnitt: die Leistungsbeurteilung. Diese bezieht sich einerseits auf die Fähigkeiten des Auszubildenden. Wodurch hat er sich besonders hervorgetan, welche Eigenschaften machen ihn zu einem attraktiven Bewerber? Wo liegen seine Stärken? Auch besondere Erfolge können erwähnt werden, weil sie die Chancen auf einen Job erhöhen.

Feine Nuancen machen den Unterschied

Zum Inhalt des Ausbildungszeugnisses gehört auch die Beurteilung des Sozialverhaltens. Unbedingt enthalten sein sollte deshalb ein kurzer Satz darüber, wie sich der Auszubildende mit Kollegen und Vorgesetzten verstanden hat. Fehlt die Angabe, interpretieren Arbeitgeber das als problematisch. Der Vorgesetzte sollte zuerst genannt werden, um gar nicht erst Zweifel am Verhältnis zu diesem aufkommen zu lassen. Falls Kundenkontakt bestand, sollte dieser ebenfalls bewertet werden. So oder so ähnlich wird dieser Satz formuliert: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei“.

Ein wichtiger Teil des Ausbildungszeugnisses ist der Schlussteil. Dieser enthält Wünsche und eine Grußformel. Auch hier gibt es Raum für Interpretationen – etwa, ob der Ausbildende „weiterhin“ viel Erfolg oder nur viel Erfolg wünscht. Letzteres deutet darauf hin, dass die Ausbildung nicht sonderlich erfolgreich war. Wer zufrieden mit seinem Azubi war, dankt ihm im Schlussteil für seine Unterstützung.

Leistungsbewertung im Ausbildungszeugnis

Ein Ausbildungszeugnis muss wie jedes andere Arbeitszeugnis auch grundsätzlich wahr sein und wohlwollend ausfallen. Es soll dem Bewerber keine Steine in den Weg legen. Diese Vorgabe führt jedoch dazu, dass die Leistungsbewertung im Ausbildungszeugnis ein Stück weit verschleiert wird. Selbst eine mäßige Beurteilung klingt auf den ersten Blick oft positiv, obwohl sie es nicht ist.

Nach wie vor bestehen Zeugnisse in der Arbeitswelt aus mehr oder weniger geheimen Codes. Der folgende Satz findet sich in der einen oder anderen Form in fast jedem Arbeits- und Ausbildungszeugnis: „Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte [Name] stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.

Es ist möglich, die abschließende Leistungsbeurteilung in Schulnoten umzuwandeln. Dabei entsprechen folgende Formulierungen diesen Noten:

„Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte [Name]

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – Note 1
  • zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – Note 2
  • zu unserer vollen Zufriedenheit“ – Note 3
  • zu unserer Zufriedenheit“ – Note 4
  • insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ – Note 5

Code-Sprache in einem Ausbildungszeugnis

Neben der zusammenfassenden Leistungsbewertung in Form des oben erwähnten Satzes werden in einem Ausbildungszeugnis auch Fähigkeiten im Detail eingeordnet. Auch hier hört sich vieles besser an als es tatsächlich gemeint ist.

Es ist entscheidend, was überhaupt erwähnt wird – und was nicht. Wer seinem Auszubildenden bescheinigt, dass er absolute Basic-Aufgaben erledigen konnte, suggeriert damit, dass dieser sonst nicht viel zustande gebracht hat. Und wer wichtige Punkte gar nicht erwähnt, deutet darauf hin, dass es in diesem Bereich Probleme gab.

Bedeutsam ist insbesondere die Wahl der Worte. Wurden Aufgaben „außerordentlich“ gut erledigt, hat der Azubi die Erwartungen „weit übertroffen“? War er „äußerst“ verantwortungsbewusst, hat er sich „über alle Maßen“ engagiert?

Auf die Goldwaage gelegt werden sollten auch Worte wie „bemüht“. Hat sich jemand „stets bemüht“, heißt das im Klartext: Er hat überhaupt nichts hinbekommen. Auch, wenn jemand „Interesse“ an den Tätigkeiten hatte, ist das kein positives Urteil. Ebenso verhält es sich, wenn von „Verständnis“ für die Aufgaben die Rede ist.

Was nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden sollte

Manche Dinge dürfen in einem Ausbildungszeugnis nicht erwähnt werden. Dazu zählt der Grund für das Ende der Ausbildung, falls der Auszubildende diese nicht abgeschlossen hat. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Azubi selbst gekündigt hat oder ihm aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist. Der Auszubildende kann darum bitten, dass der Grund genannt wird.

Auch dürfen einmalige negative Vorkommnisse, etwa Fehler des Auszubildenden, nicht erwähnt werden – vorausgesetzt, dass es sich dabei um eine Ausnahme gehandelt hat, die untypisch für den Azubi war.

Auch Krankheiten haben im Ausbildungszeugnis nichts zu suchen, ebenso wenig Hinweise auf andere Fehlzeiten. Auch private Details – etwa zu einer Parteizugehörigkeit oder Religion – dürfen nicht erwähnt werden.

Was tun, wenn das Zeugnis schlecht ausfällt?

Ein schlechtes Ausbildungszeugnis ist für den Auszubildenden ein Problem – zumindest dann, wenn er die Ausbildung erfolgreich bestanden hat und sich in diesem Bereich bewerben möchte. Es wiegt noch schwerer als ein schlechtes Arbeitszeugnis.

Wer sich zu Unrecht nur mäßig oder gar schlecht bewertet fühlt, liest das Zeugnis am besten noch einmal in aller Ruhe – und schlüsselt auf, was die einzelnen Formulierungen am Ehesten bedeuten. Erhärtet sich der Verdacht, dass das Zeugnis nicht besonders positiv ausgefallen ist, kann ein Gespräch mit dem Ausbildenden weiterhelfen. In manchen Betrieben kennen sich die Verantwortlichen mit den Gepflogenheiten in Sachen Ausbildungszeugnis nicht gut genug aus. Die schlechte Bewertung kann dann auch ein Versehen sein.

Es ist wichtig, bei einem Gespräch sachlich zu bleiben – und zu erläutern, warum man es anders sieht. Lässt sich der Vorgesetzte auf die Änderungswünsche nicht ein, kann auch der juristische Weg eine Option sein. Hierfür sollte sich der Auszubildende seiner Sache jedoch sicher sein. Auch Zeugen spielen eine wichtige Rolle.

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