Fortbildung im Lebenslauf
Eine Fortbildung belegt, dass der Bewerber sein Wissen und seine Kenntnisse auch nach Abschluss der Ausbildung kontinuierlich ausbaut. Neugierde, Interesse und Lernbereitschaft – gern gesehene Attribute, mit denen beim Personaler gepunktet werden kann. Wie bei allen anderen Angaben im Lebenslauf gilt aber auch an dieser Stelle: Klasse vor Masse und passgenaue Aussagekraft anstatt unspezifischer Informationen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung?
Umgangssprachlich und auch in vielen Bewerbungsunterlagen werden die Begriffe Fort- und Weiterbildung synonym gebraucht. Streng genommen sind Fortbildungen jedoch eine spezielle Form der Weiterbildung und durch das Berufsbildungsgesetz klar definiert: Die Maßnahmen bauen auf bestehende Kenntnisse auf und knüpfen an berufliche Erfahrungen an. Eine Umschulung in eine andere Branche oder der Neuerwerb berufsferner Kompetenzen sind daher im engeren Sinne nicht zu dieser Kategorie zu zählen, sondern gelten schlichtweg als Weiterbildung.
Es werden vier Arten von Fortbildungen unterschieden: Eine Person kann damit bestehendes Wissen (1) erhalten, (2) an Neuerungen anpassen oder (3) durch zusätzliche Kenntnisse erweitern. Zudem ist (4) eine aufstiegsorientiere Fortbildung möglich, wenn beispielsweise eine Prüfung zum Fachwirt oder zum Meister absolviert wird. Die Ziele bestehen also darin, im bestehenden Beruf vorhandene Kenntnisse zu festigen, neue Einsatzgebiete zu erschließen und den Verdienst zu steigern.
Für eine Bewerbung ist diese strikte Abgrenzung zwischen Fort- und Weiterbildung nur in den seltensten Fällen relevant. Daher werden die Angaben meist in einem gemeinsamen Abschnitt zusammengefasst und gleichwertig behandelt. Allerdings sollten sich Bewerber über die Trennung im Klaren sein, da die beiden Kategorien unterschiedliche Signale geben: Eine Fortbildung basiert auf dem aktuellen Beruf – das bedeutet, der Kandidat interessiert sich insbesondere für vertiefende Kenntnisse in seinem Bereich. Eine Weiterbildung kann hingegen alles sein, womit der Bewerber vielseitiges Interesse vorweisen kann. Positiv wirken, wenn richtig dargestellt, beide Ansätze.
Welche Fortbildungsmaßnahmen sind für den Lebenslauf relevant?
In einem Satz: Alle aktuellen Stationen, die einen unmittelbaren Bezug zur Stellenanzeige aufweisen und dem Level der Anforderungen entsprechen. „Aktuell“ meint hier, dass die Fortbildung nicht weiter als zehn Jahre in der Vergangenheit liegt und nicht mit einem veralteten Wissensstand verknüpft ist. Mit „Bezug“ ist gemeint, dass bestimmte Aspekte der Fortbildung auf einen konkreten Punkt in der Stellenanzeige referieren. Und Level bedeutet, dass bei geforderten Expertenkenntnissen ein „Grundkurs“ keineswegs vorteilhaft wirkt. Werden diese Kriterien erfüllt, steht der Angabe im Lebenslauf nichts mehr im Weg.
Auf die Angabe welcher Fortbildungsmaßnahmen kann ich im Lebenslauf verzichten?
Zunächst sollten die Daten ein angemessenes Maß nicht überschreiten: Schwerpunkt eines Lebenslaufs ist und bleibt der Abschnitt „Ausbildung“ und noch stärker der Bereich „Berufserfahrung“. Ellenlange Listen mit den schönsten Fortbildungsmaßnahmen werden vom Personaler im besten Falle ignoriert. Im schlimmsten Falle entsteht der Eindruck, dass es dem Bewerber weniger um die Sache als vielmehr um eine Selbstbeweihräucherung geht. Zudem sind in der Fülle der Informationen mit großer Wahrscheinlichkeit zahlreiche Punkte zu finden, die mit der ausgeschriebenen Stelle nichts gemein haben. Mit zwei bis drei gezielt platzierten Fortbildungen erreicht ein Bewerber also mehr: Er zeigt kurz auf, was ihn interessiert, und er vermittelt, dass er fortwährend am Ausbau seiner Fähigkeiten arbeitet.
Daneben sind die Inhalte der Fortbildungen in Zusammenhang mit der Stellenausschreibung zu betrachten: Wird beispielsweise ein versierter Umgang mit dem Schreibprogramm Word gefordert, mag die Angabe eines Seminares mit dem Titel „Grundkurs Word“ zunächst sinnvoll erscheinen. Bei genauerer Überlegung sollte jedoch schnell auffallen, dass sich „Grundkurs“ und „versierter Umgang“ widersprechen. Es gilt also genau zu prüfen, inwieweit der Level der Fortbildung dem Anforderungsgrad der Angaben in der Stellenanzeige gerecht wird.
Ebenso verhält es sich mit der Aktualität der absolvierten Maßnahmen. Handelt es sich zum Beispiel um einen Job, in dem fließende Englischkenntnisse erwartet werden, ist ein zehn Jahre zurückliegender Englischkurs wenig hilfreich, selbst wenn er auf höchstem Level absolviert wurde. Zu beachten ist dies auch in Bereichen, die von einem schnellen Wandel betroffen sind. So kann ein Seminar in Windows 8 von vor einem Jahr mittlerweile schon wieder überholt sein. Übrigens besteht auch die Gefahr, dass ein absolvierter Kurs „zu aktuell“ ist, wenn in der Stellenanzeige ein „routinierter Umgang“ mit einer Sache verlangt wird. Wer die Fortbildung erst vor einem Monat abgeschlossen hat, wird in dem Thema kaum „routiniert“ sein können. Auch an dieser Stelle ist also zu prüfen, ob das erworbene Wissen mit der geforderten Aktualität übereinstimmt.
Beispiele für die Darstellung von Fortbildungsmaßnahmen im Lebenslauf
Maßnahmen, die mit einem Berufsabschluss verbunden sind, sind im Bereich „Ausbildung“ anzusiedeln (Meister, Techniker etc.). Alle anderen Fortbildungen gehören in eine gesonderte Kategorie „Fort- und Weiterbildungen“. Alternativ kann diese Überschrift auch „Weiterbildungen“, „Seminare und Kurse“ oder „Berufliche Weiterqualifikation“ lauten.
Die Darstellung der Daten orientiert sich formal und strukturell an den Angaben der beiden Abschnitte „Ausbildung“ und „Berufserfahrung“. Es ist aber auch möglich, insbesondere bei sehr wenigen und kaum relevanten Angaben, zu einer anderen, knapperen Darstellungsform zu wechseln. Üblich ist auch hier die antichronologische Sortierung – die aktuellste Station wird zuerst angeführt.
Anzugeben sind folgende Daten:
- Zeitraum, monatsgenau in der Form „MM/JJJJ – MM/JJJJ“
- Art der Fortbildung (wie „Online-Kurs“, „Tagesseminar“)
- Name des Kurses
- Bezeichnung des Bildungsträgers
- Ort der Durchführung
- zeitlicher Umfang (nicht unbedingt notwendig)
Das folgende Beispiel stellt die Fortbildungen in verdichteter Form zusammen. Die Angaben orientieren sich nicht mehr an den Abschnitten „Ausbildung“ und „Berufserfahrung“, sondern werden als Stichpunkte gelistet:
Fort- und Weiterbildungen
- 10/2015: „Vertiefende Rechtsgeschichte“, 16 Stunden, Das Rechtslabor, Stuttgart, zweitägiges Seminar
- 03/2015 – 07/2015: „Aktuelle Änderungen im Rechtssystem“, SüdWest Bildung, Berlin, Wochenendkurs an 16 Samstagen, jeweils 5 Stunden
Ist gewünscht, dass die Fort- und Weiterbildungen mehr Raum einnehmen, kann der Abschnitt thematisch weiter untergliedert werden. Mit der Angabe „aktueller Auszug“ oder „Auszug“ kann zudem angedeutet werden, dass sich der Kandidat kontinuierlich weiterbildet. Das folgende Beispiel orientiert sich nunmehr formal und strukturell an den Angaben der Bereiche „Ausbildung“ und „Berufserfahrung“:
Berufliche Weiterqualifikation
Fortbildung im Rechtswesen (aktueller Auszug) | |
10/2015 | Seminar „Vertiefende Rechtsgeschichte“ Das Rechtslabor, Stuttgart (zweitägig, 16 Stunden) |
03/2015 – 07/2015 | Wochenendkurs „Aktuelle Änderungen im Rechtssystem“ SüdWest Bildung, Berlin (16 Samstage, jeweils 5 Stunden) |
Sprachliche Weiterbildung (aktueller Auszug) | |
09/2014 – 11/2014 | Fernseminar „Business-Englisch für Rechtsanwälte“ OnlineEducator (8 Wochen, jeweils 15 Wochenstunden) |