Sprachkenntnisse im Lebenslauf
Im Zuge der Globalisierung und der damit verbundenen zunehmenden internationalen Vernetzung kommt guten Sprachkenntnissen eine immer bedeutendere Rolle zu. Was früher eher den Rang einer Kür hatte, ist heute eine Selbstverständlichkeit, wenn man auf dem Arbeitsmarkt bestehen will.
Für sehr viele Berufe und Branchen sind Fremdsprachenkenntnisse mittlerweile eine Voraussetzung, damit Personaler Bewerber überhaupt in die engere Wahl nehmen. Dies zeigt auch das Überangebot auf diesem Sektor: Allerorts wird damit geworben, dass auf möglichst einfache und schnelle Art und Weise Englisch, Französisch oder Spanisch gelernt werden kann, wobei es beileibe schon lange nicht mehr bei dieser klassischen Auswahl bleibt. Volkshochschulen bieten beispielsweise Kurse in Mandarin oder Hindi an, Privatanbieter werben ebenso mit einer Vielzahl an möglichen Fremdsprachenzertifikaten, die mehr oder weniger aussagekräftig sind. Umso vorteilhafter ist es, wenn man im Lebenslauf mit qualifizierten Sprachkenntnissen, die man auch belegen kann, punkten kann. Um allerdings solche Fähigkeiten im Lebenslauf richtig anzubringen und möglichst vorteilhaft zu nutzen, sind einige Regeln zu beachten.
Was sollte ich bei der Angabe meiner Sprachkenntnisse im Lebenslauf beachten?
Die Angaben über Sprachkenntnisse im Lebenslauf sollten unbedingt stimmen. Es ist während eines Vorstellungsgesprächs oder schon während eines Telefongesprächs im Vorfeld sehr gut denkbar, dass solche Qualifikationen getestet werden. Darauf sollte man sich möglichst gut vorbereiten. Hat man etwa im Lebenslauf angegeben, dass man über verhandlungssicheres Englisch verfügt, sollte dies den Tatsachen entsprechen, da die Person, die das Vorstellungsgespräch führt, sehr leicht in eine andere Sprache wechseln kann, um sich selbst ein Bild zu machen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die global arbeiten und/oder sehr exportorientiert sind.
Auch sollte man in der Rubrik „Sprachkenntnisse“ im Lebenslauf gezielt seine Stärken nennen: Sogenannte Exotensprachen (zum Beispiel Hebräisch) können gegenüber Mitbewerbern Vorteile bringen und mitunter entscheidend sein. Dies gilt insbesondere für Branchen, in denen international gearbeitet wird. Auch wenn lediglich ein Sprachkurs in einer Exotensprache belegt wurde und nur elementare Sprachkenntnisse vorhanden sind, sollte dies erwähnt und mit einem Zertifikat belegt werden. Personalern verrät dies nämlich nicht nur etwas über die tatsächlichen Kenntnisse, sondern gibt ihnen auch Hinweise auf Flexibilität, Weltoffenheit, Neugierde und Interessengebiete. Allerdings gilt dies nicht für die klassischen Fremdsprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch: In diesen Fällen werden Grundkenntnisse in der Regel nicht erwähnt, es sei denn, es mangelt an sonstigen Fremdsprachenkompetenzen. Auch nicht nennenswert sind beispielsweise Schülersprachreisen, Volkshochschulschnupperkurse und ähnliche wenig aussagekräftigen Ausflüge in eine andere Sprache.
Wie kann ich den Kenntnisstand meiner Sprachkenntnisse im Lebenslauf angeben und welche Bewertungsskalen gibt es?
Was die Angabe des Kenntnisstands der Sprachkenntnisse im Lebenslauf angeht, haben sich zwei verschiedene Bewertungsskalen durchgesetzt. Zum einen unterscheidet man Sprachkompetenzen folgendermaßen: „Schulkenntnisse“ bzw. „Grundkenntnisse“, „gute Kenntnisse“, „sehr gute Kenntnisse“ beziehungsweise „fließend“, „verhandlungssicher“ und „Muttersprache“. „Grundkenntnisse“ bedeuten, dass man sich verständlich machen kann – aber auch nicht mehr. „Gute Kenntnisse“ wiederum sagen aus, dass eine Alltagsunterhaltung möglich ist, es aber gegebenenfalls Schwächen im Schriftverkehr gibt. „Sehr gute Kenntnisse“ umfassen auch die Schriftsprache. Ist jemand „verhandlungssicher“, so kann er ohne Weiteres Geschäftsverhandlungen führen und sogar Untertöne in der Sprache erkennen, die für den Verhandlungsverlauf entscheidend sind. Wer als Sprachniveau „Muttersprache“ angibt, muss wirklich Muttersprachler sein, auch wenn eine Fremdsprache noch so gut beherrscht wird. Eventuell kann man den Zusatz „in Wort und Schrift“ mit anführen, falls dies wirklich zutrifft.
Eine andere Bewertungsskala ist der „Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen“, der insgesamt sechs Sprachniveaus in drei unterschiedlichen Stufen unterscheidet: A1 – A2 (elementare Sprachverwendung), B1 – B2 (selbstständige Sprachverwendung) sowie C1 – C2 (kompetente Sprachverwendung). Der Vorteil des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ ist, dass er europaweit Sprachkenntnisse vergleichbar macht und eine internationale Richtlinie bietet. Künftige Arbeitgeber achten auf die Art der Sprachqualifikation, insofern sollte man mit (möglicherweise dubiosen) Sprachzertifikaten privater Anbieter vorsichtig sein. Bei der Auflistung der Sprachkenntnisse im Lebenslauf ist eine aufsteigende Bewertungsskala üblich: Das heißt, man beginnt mit den schwächsten Sprachkenntnissen, während am Schluss die Angabe der Sprache (mit Kenntnisniveau) folgt, die am besten beherrscht wird. Bei den meisten Bundesbürgern ist dies Englisch, da es in der Regel hierzulande an den Schulen die erste Fremdsprache ist. Allerdings sind für die Einschätzung des Sprachniveaus nicht die Schuljahre ausschlaggebend, sondern die Tatsache, wie gut eine Sprache wirklich beherrscht wird. Personaler prüfen dies im Vorstellungsgespräch gerne.
Wie kann ich die Sprachkenntnisse in meinem Lebenslauf belegen?
Grundsätzlich sollten die angegebenen Sprachkenntnisse natürlich auch belegt werden können. Idealerweise sind dies anerkannte Zertifikate gemäß des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (zum Beispiel Cambridge English – Higher Business CEFR C1). Diese sind bei Arbeitgebern anerkannt. Fehlen solche Sprachnachweise oder beschränken sich die Sprachkenntnisse auf Deutsch und Englisch, können auch andere Nachweise nützlich sein: Zum Beispiel lassen sich hier firmeninterne Sprachkurse, die mit einer Teilnahmebescheinigung abschließen, Volkshochschulkurse, Nachweise von Sprachschulen oder Bestätigungen von Privatanbietern anführen. Generell sollte man in einem solchen Fall die Zertifikate/Nachweise beilegen, die man zur Verfügung hat. Dies gilt allerdings nicht für Akademiker. Bei diesen sind nur die international anerkannten Sprachzertifikate relevant, wobei Grundkenntnisse in einer Sprache nicht erwähnt werden, es sei denn, sie sind für Arbeitgeber besonders interessant. Unterhält etwa eine Firma Niederlassungen in Russland und man hat elementare Russischkenntnisse erworben, so ist dies nennenswert. „Tote Sprachen“ wie Latein kann man ebenfalls in Form eines anerkannten Zeugnisses belegen (Latinum), hier wird allerdings nicht nach Sprachniveaus unterschieden.
Beispiel für die Darstellung von Sprachkenntnissen im Lebenslauf
Um den Blick des Lesers der Bewerbung auf vorhandene Sprachkenntnisse zu lenken, empfiehlt es sich, im Lebenslauf eine klar abgegrenzte eigene Sparte „Sprachkenntnisse“ anzulegen. Auf diese Weise werden Qualifikationen sofort ersichtlich und gehen nicht unter. In aufsteigender Reihenfolge werden dann zunächst die schwächsten Sprachkenntnisse gelistet, um dann mit der Sprache abzuschließen, die man am besten beherrscht. In Klammern wird das Niveau hinzugefügt, am besten mit Verweis auf das jeweilige Zertifikat. Das folgende Beispiel mag dies veranschaulichen:
Sprachkenntnisse
Spanisch (TELC Espaňol B1)
Französisch (DELF B2)
Englisch (Cambridge English – CEFR C1)
Portugiesisch (Muttersprache)
Auf diese Art und Weise stellt man seine Sprachqualifikationen erfolgreich heraus. Diese Darstellungsweise hat überdies den Vorteil, dass sie für den Personaler sehr übersichtlich und deutlich ist.