Familienstand im Lebenslauf

Der Familienstand ist etwas Privates. Nichtsdestotrotz spielt er für viele öffentlichen Stellen, für Behörden und auch für den Arbeitgeber eine gewisse Rolle. Aber muss er zwingend in den Lebenslauf oder hat der Bewerber ein Recht, seine private Situation privat zu halten?

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Sollte ich meinen Familienstand im Lebenslauf angeben?

Wie das Bewerbungsfoto, so war auch die Angabe des Familienstands bis vor einigen Jahren noch eine konventionelle Pflichtangabe im Lebenslauf. Das hat sich mittlerweile geändert. Eine Pflicht sind Angaben zum Familienstand heute nicht mehr. Der Grund: Bewerber sollen von Personalern heutzutage ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und ihrem beruflichen Werdegang beurteilt werden. Auf das Bewerbungsfoto dürfen sie heute verzichten, um etwaige Bewertungen bezüglich des Aussehens oder der ethnischen Herkunft auszuschließen. Nach demselben Prinzip dürfen sie auf private Angaben, wie den Familienstand verzichten.

Verheiratete Bewerberinnen im gebärfähigen Alter hatten bei Personalern in der Vergangenheit oft von vorneherein keinen leichten Stand um ausgeschriebene Stellen. Die Arbeitgeber wollten so den spekulativ baldigen Arbeitsausfall durch Schwangerschaft umschiffen. Das Gleichbehandlungsgesetz hat solche Vorgehensweisen aber als diskriminierend erkannt. Daher ist die Angabe von persönlichen Informationen, wie dem Familienstand im Lebenslauf, offiziell nicht zwingend erforderlich. Der Bewerber sollte sich trotzdem gut überlegen, ob er diese Daten tatsächlich aus dem Lebenslauf lässt. Dauerhaft wird sich der Familienstand vor dem neuen Chef nicht verschweigen lassen, falls es zu einer Zusammenarbeit kommt. Spätestens mit der Steuerklasse lernt der Arbeitgeber die familiäre Situation seiner Mitarbeiter nämlich kennen. Wer den Familienstand also aus dem Lebenslauf lässt, enthüllt ihn mit der Vertragsunterzeichnung und den anschließend ausgetauschten Steuerdaten zwingendermaßen.

Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer von ihren Mitarbeitern in der Regel Ehrlichkeit und Offenheit erwarten. Weggelassene Angaben zum Familienstand sprechen in diesem Zusammenhang nicht unbedingt für eine Zusammenarbeit. Der Personalchef wird Bewerber so im schlimmsten Fall möglicherweise nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch einladen, wenn die Angaben im Lebenslauf fehlen. Sogar wenn sich der Arbeitgeber trotz der fehlenden Angaben zur Zusammenarbeit entscheidet, ist der Bewerber aber auch nach der Unterzeichnung des Vertrags nicht auf der sicheren Seite. Da die meisten Arbeitnehmer zunächst in der Probezeit sind, lassen sie sich vom Arbeitgeber wieder relativ leicht kündigen. Wenn der Arbeitgeber durch die Steuerklasse also von fünf Kindern erfährt, dann wird er zu hoher Wahrscheinlichkeit von der Verschwiegenheit des Bewerbers enttäuscht sein und die Zusammenarbeit im schlimmsten Fall noch in der Probezeit beenden. Daher gilt bei den Angaben zum Familienstand: Obwohl diese keine Pflicht sind, sollten Bewerber an dieser Stelle lieber offen und ehrlich sein.

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Was sollte ich bei der Angabe meines Familienstandes im Lebenslauf bedenken?

Grundsätzlich könnte ein Personaler aus jeder nur erdenklichen Angabe zum Familienstand etwas Negatives auslesen. Wer zum Beispiel auf die 30 zugeht und noch immer ledig ist, dem könnte Unstetigkeit oder Bindungsunfähigkeit unterstellt werden. Diese Eigenschaften sprechen aus Sicht eines Personalers nicht gerade für eine langfristige Zusammenarbeit.

Der Familienstand „verheiratet“ könnte aber ebenso gut gegen eine positive Entscheidung des Personalchefs sprechen. Der verheiratete Familienstand könnte dem Arbeitgeber nämlich schlimmstenfalls Statik signalisieren. Möglicherweise erwartet der Personaler sogar, dass ein verheirateter und damit sesshaft gewordener Bewerber für Geschäftsreisen weniger offen ist, als sein unverheirateter Mitbewerber. Auch eine fehlende Bereitschaft zu Überstunden könnte er einem Bewerber mit Familie unterstellen – so besonders, wenn die Ehe bereits Kinder hervorgebracht hat.

Als erste Assoziationen zu Kindern haben viele Arbeitgeber häufig Fehltage im Kopf. Das Kind hat schließlich irgendwann die Grippe. Es muss eventuell von der Schule abgeholt und anderweitig betreut werden. Andere Personaler würden auch eine kinderlose Ehe möglicherweise aber als Disqualifikationskriterium beurteilen. Ein kinderloser Familienstand könnte so zum Beispiel mit der Angst vor Verantwortung oder sogar mit Egoismus assoziiert werden. Vielleicht erwartet der Personalchef gerade bei kinderlosen Ehepartnern auch eine alsbaldige Schwangerschaft, die den Bewerber für längere Zeit ausschalten würde als ein bereits 12-jähriges Kind.

Kurzum gibt es den idealen Familienstand für eine Bewerbung nicht. Jeder Familienstand kann negativ ausgelegt werden. Andererseits kann auch jeder Familienstand abhängig von der Denke und den Erfahrungen des Personalchefs eine positive Information liefern. Als durchschnittlich am positivsten hat sich auf den Entscheid von Personalern in der Vergangenheit ein verheirateter Familienstand mit Kindern über 12 Jahren ausgewirkt. Für Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren und für junge Verheiratete ohne Kinder ist das Risiko einer negativen Bewertung hoch. Sie sollten der Problematik im Anschreiben oder direkt im Lebenslauf mit eindeutigen Aussagen entgegentreten. Alleinerziehende signalisieren volle Arbeitsbereitschaft durch eine Angabe zur geplanten Betreuungsart der Kinder, die ebenfalls in Klammern erscheint. Mit am Wichtigsten ist bei der Angabe von Kindern außerdem deren Alter.

Familienstand im Lebenslauf

Wie und wo kann ich meinen Familienstand im Lebenslauf angeben?

Lebenslauf 1
Vorlage / Muster: Familienstand im Lebenslauf

Falls sich Bewerber für eine Angabe des Familienstands entscheiden, erscheinen die Informationen im Lebenslauf unter der Kategorie „Persönliche Daten“. Diese Kategorie findet sich nach der europäischen Norm am Anfang des Dokuments. Ausformuliert könnten die Angaben zum Familienstand zum Beispiel so aussehen:

Persönliche Daten
Geburtsdatum: xx.xx.xxxx
Geburtsort: Musterstadt
Familienstand: verheiratet, 1 Kind (12 Jahre, Betreuung gesichert)

Ein letzter Tipp: In Einzelfällen kann es Sinn machen, einen extremen Familienstand vorerst wegzulassen, um zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Spätestens im Gespräch sollte der Bewerber aber offen und ehrlich Klartext reden. Kein Arbeitgeber möchte bei der Aufnahme der Steuerklasse nämlich Überraschungen erleben.

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