Zwischenzeugnis – Muster, Inhalt & Anspruch

Während ein Arbeitszeugnis nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wird, verhält es sich beim Zwischenzeugnis anders: Es kann angefordert werden, wenn der Angestellte noch beim Unternehmen tätig ist. Gründe für die Bitte um ein Zwischenzeugnis gibt es aus Sicht des Mitarbeiters viele – nicht immer hat er jedoch Anspruch darauf.

Zwischenzeugnis beantragen: Inhalt, Anspruch und ein Muster als Beispiel
Zwischenzeugnis beantragen: Inhalt, Anspruch und ein Muster als Beispiel

Im Folgenden werden die inhaltlichen Bestandteile von Zwischenzeugnissen ebenso beschrieben wie die Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen kann. Ein kostenloses Muster gibt einen Überblick über den Aufbau und möglichen Inhalt eines Zwischenzeugnisses.

Gründe für ein Zwischenzeugnis

Aus Sicht des Arbeitnehmers gibt es unterschiedliche Motive, weshalb er ein Zwischenzeugnis verlangen wollen kann. Häufig steckt dahinter der Wunsch nach beruflicher Veränderung. Für Bewerbungen bei anderen potenziellen Arbeitgebern benötigt der Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis.

Auch aus taktischen Gründen kann es klug sein, ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber zu verlangen. Wenn er etwa seine Verhandlungsposition in anstehenden Gehaltsverhandlungen stärken möchte und weiß, dass er ein geschätzter Mitarbeiter ist, kann es sinnvoll sein, durch die Bitte um ein Zwischenzeugnis den Druck auf den Vorgesetzten zu erhöhen. Will dieser den Mitarbeiter halten, so die Logik, wird er ihm womöglich eher entgegenkommen, was seine finanziellen und möglichen weiteren Vorstellungen angeht.

Auch, wenn ein Wechsel des Vorgesetzten ansteht, ist es oft eine gute Idee, um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Das gilt besonders dann, wenn das Verhältnis zum bisherigen Chef tadellos ist und der Mitarbeiter deshalb mit einer sehr positiven Bewertung rechnen kann. Im Falle, dass der Angestellte in absehbarer Zeit ein tatsächliches Arbeitszeugnis braucht, ist er so in gewisser Weise abgesichert. Üblicherweise sollte dieses von einem früheren (Zwischen-)Zeugnis nicht stark abweichen. Das ältere Zeugnis hat in dieser Hinsicht Bindungswirkung. Auch in Hinsicht auf eine mögliche Kündigung, die mit dem Verhalten zusammenhängt, ist der Mitarbeiter bei einem guten Zwischenzeugnis geschützt.

Eine Umorientierung beim selben Arbeitgeber kann ein Zwischenzeugnis ebenfalls bedingen. Dies ist etwa der Fall, wenn sich der Mitarbeiter um eine gleich- oder höherrangige Stelle im Unternehmen bemühen möchte.

Oft noch etwas positiver als das eigentliche Arbeitszeugnis

Ein Vorteil, der sich in vielen Fällen aus einem Zwischenzeugnis ergibt, ist, dass dieses meist etwas wohlwollender ausfällt als das Pendant zum Ende einer Beschäftigung. Zwar muss auch dieses grundsätzlich tendenziell positiv sein. Bei einer andauernden Mitarbeit hat der Vorgesetzte jedoch noch ein größeres Interesse daran, den Mitarbeiter nicht zu verärgern. Zeichnen sich betriebsbedingte Kündigungen ab, kann der Chef die Chancen des Angestellten auf einen neuen Job mit einer überzeugenden Leistungsbescheinigung verbessern.

Es ist sinnvoll, schon aus Prinzip regelmäßig um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Wer dies alle paar Jahre als Leistungsnachweis erfragt, fällt nicht auf, wenn er das Zeugnis tatsächlich für anderweitige Bewerbungen nutzen möchte.

Das gehört in ein Zwischenzeugnis

Im Aufbau und Inhalt gleicht ein Zwischenzeugnis einem regulären Arbeitszeugnis, wie es nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wird. Die entscheidenden Unterschiede liegen darin, dass die Leistung des Arbeitnehmers in Gegenwartsform beschrieben wird und kein Ende der Zusammenarbeit in Form eines Austrittsdatums genannt wird.

Auch wird dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht am Ende des Schreibens, wie sonst üblich, „weiterhin viel Erfolg“ oder Ähnliches gewünscht. Stattdessen enthält das Zwischenzeugnis in vielen Fällen eine Begründung, warum das Zeugnis erstellt wurde.

Diese Inhalte gehören in ein Zwischenzeugnis: 

  • Überschrift (in der Regel „vorläufiges Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“)
  • Kontaktdaten und persönliche Daten des Arbeitnehmers inklusive Alter, Adresse, Geburtsdatum
  • Angaben darüber, wann das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde und welche Stelle der Mitarbeiter innehat
  • Kurze Firmenbeschreibung
  • Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung der Leistung des Mitarbeiters
  • Beurteilung des Verhaltens des Mitarbeiters (gegenüber Vorgesetzten, Kunden, Kollegen)
  • Begründung für das Zwischenzeugnis
  • Ort, Datum, Unterschrift

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Wie bei einem normalen Arbeitszeugnis gibt es auch das Zwischenzeugnis als einfache oder qualifizierte Variante. Bei einfachen Zeugnissen werden nur die objektiven Eckdaten der Zusammenarbeit angeführt; eine Bewertung ist hier nicht enthalten.

Ein einfaches Zeugnis beinhaltet die persönlichen Daten des Mitarbeiters, seine Position und seinen Tätigkeitsbereich, die Daten der Zusammenarbeit und eine allgemeine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten.

Im Gegensatz dazu wird das qualifizierte Arbeitszeugnis sehr viel konkreter. Neben der Leistung des Angestellten wird auch sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und, falls vorhanden, Kunden oder anderen involvierten Personengruppen bewertet. Dieses Zeugnis ist für die meisten Arbeitnehmer das Mittel der Wahl, wenn es um die Bewerbung für eine Stelle geht. Nur hieraus geht aus Sicht von Personalverantwortlichen wirklich hervor, welche Leistungen die betreffende Person erbracht hat und folglich auch in ihrem Unternehmen erbringen könnte.

Auch bei Zwischenzeugnissen ist es in den meisten Fällen sinnvoll, um ein qualifiziertes Zeugnis zu bitten.

Gibt es einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Diese Frage kann klar beantwortet werden: nein, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Zwar gibt es in Deutschland ein Anrecht auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet. Dies ist bei einer laufenden Mitarbeit jedoch nicht so. Es hängt deshalb allein vom Vorgesetzten ab, ob dieser der Bitte um ein Zwischenzeugnis nachkommt oder nicht. Meist stellt der Arbeitgeber dennoch ein Zeugnis aus, weil sich andernfalls das Verhältnis zum Angestellten verschlechtern könnte.

Es gibt jedoch gewisse triftige Gründe, die die Bitte um ein Zwischenzeugnis legitimer machen können. Diese können sich zum Beispiel aus einer langjährigen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ergeben. Auch vor einer Elternzeit oder anderweitigen Auszeit gilt die Bitte um ein Zwischenzeugnis als gerechtfertigt, dasselbe gilt vor einer Übernahme des Unternehmens. Auch der Wechsel des Vorgesetzten stellt einen triftigen Grund dar. Wenn der Mitarbeiter innerhalb der Firma einen anderen Job wahrnehmen wird, kann ein Zwischenzeugnis ebenfalls sinnvoll und aus Sicht des Vorgesetzten gerechtfertigt sein.

Um ein Zwischenzeugnis bitten: die richtige Form

Den Vorgesetzten um ein Zwischenzeugnis zu bitten ist für den Mitarbeiter oft eine heikle Sache. Falls er sich gar nicht nach einem neuen Job umsehen möchte, möchte er diesen Eindruck bei seinem Chef auch nicht erwecken – und falls dies doch der Grund für seine Bitte ist, möchte er den beabsichtigten Weggang meist ebenfalls kaschieren.

Es kann sinnvoll sein, einen weniger verfänglichen Grund zu nennen, wenn ein Zwischenzeugnis angefordert wird. So kann der Angestellte schlicht sagen, dass es ihm darum geht, seine Leistung besser einschätzen zu können. Viele Vorgesetzte zweifeln an einer solchen Aussage jedoch – der Verdacht, dass der Mitarbeiter sich anderweitig umsehen möchte, bleibt meist hängen.

Besondere Situationen, in denen es leichter ist, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, sind etwa der Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten. Hier stellt das Zeugnis auch eine Absicherung dar, falls der Angestellte gute Leistungen erbringt und sich mit dem Chef gut versteht. Es ist bei einem Wechsel des Vorgesetzten schwierig, mit einem richtigen Arbeitszeugnis stark von einem noch nicht lange zurückliegenden Zwischenzeugnis abzuweichen. In einer solchen Situation stellt das Zeugnis eine gewisse Absicherung dar.

Es empfiehlt sich, schriftlich um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Die kurze Bitte wird meist an den unmittelbaren Vorgesetzten gerichtet, dieser leitet das Schreiben falls nötig weiter. Eine Begründung ist möglich, aber nicht erforderlich.

Zwischenzeugnis: Muster-Vorlage

Ein Zwischenzeugnis folgt einem typischen Aufbau, der sich prinzipiell mit dem eines regulären Arbeitszeugnisses deckt. Das folgende Muster liefert einen Überblick darüber, wie ein Zwischenzeugnis aussehen sollte. Auch, wer selbst ein Zwischenzeugnis verfassen muss, findet darin wertvolle Anregungen dazu, welche Bestandteile ein Zwischenzeugnis enthalten sollte und welche Formulierungen üblich sind.

Die Vorlage sollte unbedingt als Anregung verstanden werden und individuell angepasst werden. Keinesfalls sollte es in weiten Teilen genau so übernommen werden.

Muster für ein Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis

Frau Musterfrau, geboren am 14. Mai 1970 in Dresden, wohnhaft in Bremen, ist seit dem 1. Januar 2016 als [Position] in unserer Firma tätig.

[Firmenbezeichnung] ist ein global agierendes Unternehmen im Bereich [Bereich]. Wir sind seit Jahren in der [Beispiel] führend. Zu unseren Kerntätigkeiten zählt die Herstellung von [Beispiel] und deren Vertrieb im In- und Ausland. 

Frau Musterfrau kümmert sich als Leiterin des Bereichs [Bereich] schwerpunktmäßig um [Beispiel], [Beispiel] und [Beispiel]. Auch [Beispiel] zählt zu den Tätigkeiten, denen sich Frau Musterfrau im Berufsalltag häufig widmet. 

Wir schätzen Frau Musterfrau als äußerst engagierte Mitarbeiterin, die sich stets über Maße mit ihrer Tätigkeit identifiziert und diese motiviert ausführt. Ihre rasche Auffassungsgabe, ihr lösungsorientiertes Herangehen und ihr fundiertes Fachwissen machen sie zu einem wertvollen Bestandteil unseres Teams. 

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt Frau Musterfrau stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie geht dabei gewissenhaft vor und zeigt in höchstem Maße Eigeninitiative. 

Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhält sich Frau Musterfrau stets vorbildlich. 

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Musterfrau ausgestellt. Wir bedanken uns für Ihre stets äußerst zufriedenstellende und bereichernde Mitarbeit. 

[Ort, Datum] 
[Unterschrift des Ausstellers]

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