Schlusssatz Bewerbung: 10 Beispiele
Die Bedeutung des Schlusssatzes in einer Bewerbung wird viel diskutiert: Mal heißt es, er sei gar nicht so relevant, weil das Ende des Anschreibens vom Personaler sowieso übergangen wird. Und an anderer Stelle wird dem Schlusssatz eine überhöhte Wichtigkeit eingeräumt, weil der Personaler hier angeblich noch einmal mit großer Aufmerksamkeit nachliest. Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen: Vielleicht wird der Satz übersprungen, vielleicht bleibt er dem Personaler aber auch im Gedächtnis. Was in einem konkreten Fall tatsächlich geschieht, wird ein Bewerber in aller Regel wohl nie erfahren. Daher gilt: Auch der Schlusssatz sollte mit der gleichen Sorgfalt formuliert werden, wie der übrige Text des Anschreibens.
Was sollte ich beim Schlusssatz einer Bewerbung vermeiden?
Zu verzichten ist in jedem Fall auf den Konjunktiv: Die klassische und weitverbreitete Formulierung „Ich würde mich über ein Vorstellungsgespräch sehr freuen“ offenbart die Unsicherheit des Bewerbers und stellt gar einen Bruch im Text dar: Zuvor hat er sich noch als idealen Kandidaten für die Stelle angepriesen und nun scheint es plötzlich so, als habe er Zweifel an seiner Eignung. Der Konjunktiv ist freundlich gemeint, vermittelt ein höfliches Auftreten und eigentlich positive Charakterzüge. In einer Bewerbung geht er jedoch einher mit dem Verlust an persönlicher Überzeugung. Vielleicht, so könnte sich der Personaler fragen, ist der Kandidat doch nicht so ganz für die Stelle geeignet, schließlich erscheint der Abschlusssatz nicht eben selbstbewusst. „Ich freue mich auf ein Vorstellungsgespräch“ ist daher die richtigere, weil aktiv formulierte Variante des oben genannten Beispiels.
Alle weiteren Aspekte, die im Schlusssatz zu vermeiden sind, gehören eher in eine Waagschale: Es gilt selbstbewusst aufzutreten, ohne dabei zu übertreiben. Die Formulierung sollte einfallsreich sein, aber nicht zu originell. Und der Satz sollte sprachlich versiert, jedoch nicht zu kompliziert ausfallen. Ein Ausdruck wie „Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit einem Vorstellungstermin rechnen darf“ mag eine selbstsichere Persönlichkeit untermauern, wirkt aber dreist, herablassend und arrogant. Der Bewerber darf durchaus annehmen, dass er aufgrund seiner Fähigkeiten und seiner Expertise eingeladen wird, doch er sollte es nicht als gegebenen Fakt darstellen.
Hinsichtlich der Originalität gilt: Mit Standardsätzen macht ein Bewerber grundlegend nichts falsch. Die Förmlichkeit bleibt bewahrt und das Anschreiben wird wie erwartet abgeschlossen. Insbesondere in kreativen Branchen, bei höheren Positionen oder längerer Berufserfahrung sollte jedoch eine höchst eigene Formulierung gewählt werden, da der Abschluss ansonsten Lieblosigkeit und Desinteresse vermitteln kann. Ansonsten ist der Stil des Textes nahtlos fortzuführen – ellenlange Schachtelsätze sind sowieso zu vermeiden, und wer zuvor kaum Fachbegriffe oder hochtrabende Termini verwendet hat, sollte damit auch nicht im letzten Satz beginnen.
Darüber hinaus ist inhaltlich zu beachten, dass der Bewerber seine eigenen Interessen nicht in den Vordergrund stellt: Auch wenn er mehr über eine Firma und den Job erfahren oder die gesamte Abteilung einmal persönlich kennenlernen möchte, ist das für den Personaler weitgehend unerheblich. Dass dieses Interesse besteht, wurde allein schon mit dem Versenden der Bewerbung bekundet. Umgedreht ist daher besser: Was hat die Firma davon, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen? Der Satz sollte diesbezüglich mindestens neutral ausfallen („Ich freue mich, wenn Sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch nehmen“) oder noch einmal die Vorteile für den Personaler hervorheben („Gerne möchte ich Ihre Abteilung in Zukunft tatkräftig unterstützen und freue mich auf ein Vorstellungsgespräch.“) Ungern gesehen sind weiterhin Suggestivfragen wie „Wann darf ich mich vorstellen?“. Überflüssig ist zudem der Dank für die Aufmerksamkeit: Es handelt sich bei einer Bewerbung nicht um einen Auftritt auf großer Bühne und außerdem gilt das Gleiche wie beim Konjunktiv: Wer sich für die Stelle wirklich eignet, hat die Aufmerksamkeit verdient.
Wie ist ein guter Schlusssatz einer Bewerbung aufgebaut?
Eine gute Schlussformulierung sollte nicht mehr als drei knappe Sätze umfassen. Darin enthalten sind in der Maximalvariante vier Informationen: (1) Was bringt es dem Personaler, den Kandidaten einzuladen? (2) Ab wann steht dieser zur Ausübung der Tätigkeit zur Verfügung? (3) Eine Aussage, die das Interesse an einem persönlichen Gespräch bekundet. (4) Die Gehaltsvorstellung, die jedoch nur genannt werden sollte, wenn in der Stellenausschreibung explizit danach gefragt wird. In der Mindestvariante wird der Schlusssatz auf Punkt (3) reduziert: „Für ein persönliches Vorstellungsgespräch komme ich gerne zu Ihnen“. Noch komprimierter fehlen sogar sämtliche Informationen und es wird nur noch eine Erwartungshaltung ausgedrückt: „Ich freue mich auf Ihre Antwort“.
Welche Variante gewählt wird, hängt von den Anforderungen der Stellenausschreibung ab (Wird ein Eintrittstermin verlangt? Ist eine Gehaltsvorstellung zu nennen?), von der jeweiligen Branche (Wieviel Kreativität kann dem Personaler zugemutet werden?) und nicht zuletzt vom eigenen Stil und Charakter. In allen Fällen gilt: Der Schlusssatz vermittelt weiterhin Professionalität, schließt in Ausdruck und Form an das Anschreiben an und verfällt nicht plötzlich beispielsweise in Umgangssprache oder überzogen hochgestochene Ausdrücke. Er wird aktiv formuliert, vermittelt Freundlichkeit, Motivation und Selbstbewusstsein.
Empfohlen wird zudem eine abschließende Handlungsanweisung. Einem Begriff der Werbebranche folgend, wird diese auch „Call-to-Action“ genannt. Der Personaler soll damit noch einmal animiert werden, den Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einzuladen, also „eine positive Rückmeldung“ zu geben. Wer mit dieser „Handlungsanweisung“ nicht sofort etwas anzufangen weiß, kann sich ein Beispiel aus dem Alltag vor Augen führen: Mit dem Satz „Ich nehme ein Brötchen“ weist man einen Bäcker, in diesem Falle indirekt, dazu an, eine Handlung zu vollziehen: Er wird ein Brötchen in eine Tüte packen und an den Kunden verkaufen. Zu beachten ist, dass eine direkte Anweisung eher in eine Bedienungsanleitung gehört („Drücken Sie Knopf B“), in einer Bewerbung jedoch nicht verwendet wird. Ein Satz wie „Laden Sie mich zu einem Vorstellungsgespräch ein“ stößt vor den Kopf und wirkt anmaßend. Indirekt und freundlicher heißt es: „Ich freue mich auf Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch.“
10 Beispiele für den Schlusssatz einer Bewerbung
- Über eine positive Antwort von Ihnen freue ich mich.
- Ich freue mich auf Ihre Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
- Für weiterführende Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
- Ich freue mich auf eine positive Rückmeldung Ihrerseits und die Gelegenheit, mich Ihnen persönlich vorzustellen.
- Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort und freue mich über ein Gespräch, in dem wir gerne weiterführende Fragen besprechen können.
- Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen motivierten Mitarbeiter erwarten, komme ich gerne zu einem persönlichen Gespräch.
- Von diesen Fähigkeiten überzeuge ich Sie gerne auch in einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
- Wie Sie sehen, bringe ich die erforderlichen Kompetenzen und Eigenmotivation mit. Wenn Sie mein Profil interessiert, freue ich mich auf einen Terminvorschlag zu einem persönlichen Gespräch.
- Gerne möchte ich meine kaufmännischen Fähigkeiten in Ihrem Unternehmen einbringen und den Erfolg Ihres Projektes aktiv unterstützen. Ich freue mich auf eine positive Rückmeldung.
- Gerne möchte ich Ihre Kunden künftig mit ausdrucksstarken Bildern in Szene setzen. Da ich derzeit vertraglich nicht gebunden bin, ist mir ein kurzfristiger Einstieg bei Ihnen möglich. Ich freue mich, Sie in einem Gespräch von meinen Fähigkeiten zu überzeugen.