Bewerbung nach DIN 5008
Die DIN 5008 trägt den Titel „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“. Darin werden Richtlinien für den geschäftlichen Brief- und E-Mailverkehr festgehalten. Die Norm empfiehlt zum einen, an welche Stellen verschiedene Elemente wie Anschrift oder Betreff positioniert werden sollten. Zum anderen trifft sie Aussagen zur schriftlichen und formalen Gestaltung: Wie sind Abkürzungen zu behandeln? Welche Hervorhebungen eignen sich, um Relevantes zu markieren? Wie werden Telefonnummern richtig geschrieben?
Da es sich auch bei einer Bewerbung um eine geschäftliche Korrespondenz handelt, sollten die Empfehlungen der Norm in Anschreiben und Lebenslauf berücksichtigt werden. Sich strikt danach zu richten, mag zunächst mühselig erscheinen. So müssen im Textbearbeitungsprogramm Zeilen gezählt, Seitenränder eingerichtet und präzise Abstände definiert werden. Ist das Grundgerüst jedoch einmal erstellt, kann das Dokument als Vorlage für alle künftigen Bewerbungen wiederverwendet werden. Ein weiterer Vorteil: Die DIN 5008 schafft Übersichtlichkeit!
Wie ist ein Bewerbungsanschreiben nach DIN 5008 formal aufgebaut?
Für Bewerbungen ist zunächst das DIN-A4 Format mit einer Breite von 210 mm und einer Höhe von 297 mm zu wählen. Es werden zwei Formen von Geschäftsbriefen unterschieden: Die Form B bietet auf einem 4,5 cm hohen oberen Rand genügend Raum für einen Briefkopf. Da dies in einem Bewerbungsanschreiben eher unüblich ist, sollte sich ein Bewerber am Geschäftsbrief der Form A orientieren (die Unterschiede sind abgesehen von dem oberen Rand jedoch marginal).
Für die Seitenränder werden Angaben genannt, die zumeist aufgerundet werden (aus 2,41 cm werden beispielsweise 2,5 cm). Zudem wird die Breite des rechten Seitenrandes aus Gründen der Symmetrie oftmals an die Breite des linken Seitenrandes angenähert. Beide Praktiken sind nach DIN 5008 übrigens zulässig:
- Links: 2,41 cm; gerundet 2,5 cm
- Oben: 1,69 cm; gerundet 2,0 cm
- Rechts: mindestens 0,81 cm; empfohlen 2,0 cm
- Unten: mindestens 1,69 cm; gerundet 2,0 cm
Die Schriftgröße sollte mindestens 10 pt und maximal 12 pt betragen. Hinsichtlich der Schriftart macht die Norm keine speziellen Vorgaben, auf auffällige Schriftarten ist jedoch zu verzichten. Üblich sind in erster Linie „Arial“ (11 pt) und „Times New Roman“ (12 pt). Wesentlichster Aspekt hierbei: Im gesamten Dokument sollte nur eine einzige Schriftart verwendet werden! Der Zeilenabstand ist auf „einfach“ einzustellen. Die Abstände zwischen Absätzen sind auf „0 pt“ zu setzen.
Die Absenderangaben beginnen linksbündig in der ersten beschreibbaren Zeile des Dokuments. Die Daten umfassen für Bewerber folgende Angaben:
- Zeile 1: „Vorname Name“
- Zeile 2: „Straße Hausnummer“
- Zeile 3: „Postleitzahl Ort“
- Zeile 4: „Telefon: Telefonnummer“
- Zeile 5: „E-Mail: E-Mail-Adresse“
Es folgt das neunzeilige Anschriftenfeld. Dieses besteht zunächst aus drei Zeilen, die in normalen Geschäftsbriefen mit Postvermerken wie „Einschreiben“ oder „Infopost“ versehen werden. In Bewerbungen bleiben diese leer. Die Empfängerdaten werden dann ebenfalls linksbündig positioniert und setzen in der 9. Zeile an:
- Zeile 6 bis 8: freilassen
- Zeile 9: „Firmenname“
- Zeile 10: „Abteilung“
- Zeile 11: „(Titel) Vorname Name“
- Zeile 12: „Straße Hausnummer“
- Zeile 13: „Postleitzahl Ort“
- Zeile 14: „Land“ (nur bei Post ins Ausland, ansonsten Leerzeile)
Anzumerken ist hier, dass bei einer fehlenden Angabe keine Leerzeile verbleibt, sondern die Angaben entsprechend nach oben rutschen. Richtet sich das Schreiben beispielsweise nicht an eine bestimmte Abteilung, wird in Zeile 10 bereits der Name des Adressaten genannt, in Zeile 11 folgt die Straße und so weiter. Am Ende verbleiben dann Leerzeilen, die auch genau so beibehalten werden – das Anschriftenfeld umfasst also immer die Zeile 6 bis 14, unabhängig davon, wie viele Angaben gemacht werden.
Nach zwei weiteren Leerzeilen folgt rechtsbündig die Datumsangabe (Zeile 17). Hier sind drei Schreibweisen erlaubt: „JJJJ-MM-TT“ (2015-03-02), „TT.MM.JJJJ“ (02.03.2015), „T.Monat JJJJ“ (2. März 2015). Zu beachten ist neben der Reihenfolge der Daten auch, dass die Zahlen in den ersten beiden Varianten immer zweistellig angegeben werden („02“), während diese Regelung in der dritten Variante für die Tagesangabe nicht gilt („2“). Der Ort wird im Übrigen nicht angegeben, wenn er mit dem Ort in den Absenderangaben übereinstimmt.
Es folgen erneut zwei Leerzeilen und dann wieder linksbündig der Betreff (Zeile 20), der durch Fettschrift oder eine veränderte Schriftgröße (13 pt, 14 pt) hervorgehoben werden kann. Theoretisch stehen hierfür zwei Zeilen zur Verfügung, in einer Bewerbung sollte jedoch eine Zeile ausreichen. Der Begriff „Betreff“ muss nicht extra hingeschrieben werden.
Nach zwei weiteren Leerzeilen wird die Anrede „Sehr geehrte Frau…,“ oder „Sehr geehrter Herr…,“ gesetzt. Ab jetzt werden alle weiteren Absätze mit einer Leerzeile getrennt (zwischen Anrede und Text, zwischen Absätzen im Text und zwischen dem Text und der Schlussformel „Mit freundlichen Grüßen“). Für die Unterschrift werden vier Zeilen freigelassen und anschließend können Anlagen genannt werden (was aber nicht notwendig ist).
Wie ist ein Lebenslauf nach DIN 5008 formal aufgebaut?
Für einen Lebenslauf gibt es in der DIN 5008 keine speziellen Vorgaben. Wichtig ist, dass die Schriftart, Schriftgröße und die Seitenränder mit dem Anschreiben übereinstimmen. Zur Anwendung sollten in einem Lebenslauf auch Hervorhebungen kommen. Die DIN listet hier zahlreiche Möglichkeiten, von denen jedoch für eine Bewerbung nur vier wirklich relevant sind: (1) Der Wechsel der Schriftfarbe. (2) Fett- oder Kursivschrift. (3) Eine leicht veränderte Schriftgröße. (4) Die Einrückung, beispielsweise bei Listen – diese sollten 2,5 cm vom linken Seitenrand entfernt sein. Bei der Verwendung von Hervorhebungen sollte nicht übertrieben werden: Eine Überschrift in einem dezenten Blau wirkt elegant. Eine fett-kursive Überschrift in Kombination mit einer auffallenden Farbe schreckt eher ab.
Ist die Bewerbung nach DIN 5008 Pflicht?
Mit der DIN verhält es sich ähnlich wie mit einem schicken Anzug zum Bewerbungsgespräch: Man kann und sollte, man muss aber nicht. Normen sind grundsätzlich als Empfehlung zu betrachten und gelten erst dann als rechtsverbindlich, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag auf deren Anwendung besteht. Die Umsetzung der DIN 5008 ist in einer Bewerbung demnach keine Pflicht, sondern freiwillig. Jeder darf selbst entscheiden, wie er seine persönlichen Unterlagen formal gestalten möchte. Allerdings stellen die Richtlinien hilfreiche Wegweiser zur Erstellung übersichtlicher Dokumente dar. Sie geben Orientierung und führen schnell und effizient zu einer wohl strukturierten Ordnung. Darüber hinaus ist die DIN 5008 im geschäftlichen Briefverkehr weit verbreitet. Mit anderen Worten: Abweichendes fällt daher eher auf. Ein Personaler, der tagtäglich dutzende Bewerbungen sichtet, möchte (zumindest in den meisten Fällen) die entsprechenden Daten an entsprechender Stelle finden, ohne lange zu suchen. Kreativität sollte ein Bewerber daher vor allem in den Inhalt der Unterlagen und in das anstehende Bewerbungsgespräch investieren. Für das Formale empfiehlt sich hingegen oftmals die Berücksichtigung der DIN.