Betriebsvereinbarung: Das sollten Arbeitnehmer wissen

In einer Betriebsvereinbarung können bestimmte Dinge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Allerdings ist die Reichweite der Betriebsvereinbarung begrenzt. Denn dort, wo es einen geltenden Tarifvertrag gibt, ist dieser maßgeblich für die Ausgestaltung der Regelungen im Betrieb – jedenfalls in den meisten Fällen.

Betriebsvereinbarung: Was versteht man darunter?

Mit einer Betriebsvereinbarung können sich laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Arbeitgeber und Betriebsrat verbindlich auf Regeln verständigen. Im Unterschied zu Regelungen, die im Arbeitsvertrag geschlossen werden, gilt eine Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter des Unternehmens gleichermaßen, denn der Betriebsrat handelt in Vertretung für die Beschäftigten.

Juristen nennen die Betriebsvereinbarung daher eine kollektivrechtliche Norm. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zu dieser Vereinbarung sind im Betriebsverfassungsgesetz Paragraf § 77 zu finden.

Nicht zu verwechseln mit Betriebsvereinbarung sind die sogenannten Regelungsabreden. Eine Regelungsabrede ist für den Arbeitnehmer anders als eine Betriebsvereinbarung nicht bindend.

Eine Betriebsvereinbarung kommt dann zustande, wenn ihr der Arbeitgeber zustimmt und sich der Betriebsrat in einem Betriebsratsbeschluss einverstanden erklärt.

Nachdem sich beide Seiten auf den Inhalt geeinigt haben, muss die Betriebsvereinbarung allen Beschäftigten des Betriebs zugänglich sein, sodass sich alle Arbeitnehmer über den Inhalt informieren können. Wie das konkret passiert, bleibt dem einzelnen Unternehmen überlassen.

Einige senden eine E-Mail an alle Arbeitnehmer, andere Betriebe hängen die Betriebsvereinbarung am Schwarzen Brett aus. Wieder andere übergeben die gültige Betriebsvereinbarung zusammen mit dem Arbeitsvertrag an die Mitarbeiter oder weisen auf der Lohnabrechnung darauf hin.

Übrigens: Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es keine Betriebsvereinbarung, jedoch müssen auch diese Arbeitnehmer nicht auf eine Vertretung ihrer Interessen verzichten. Statt einer Betriebsvereinbarung gilt hier die sogenannte Dienstvereinbarung.

Unterschiedliche Arten der Betriebsvereinbarung

Es gibt 2 verschiedene Arten einer Betriebsvereinbarung, die Arbeitnehmer kennen sollten:

1. Erzwingbare Betriebsvereinbarung: Die erzwingbare Betriebsvereinbarung wird auch obligatorische oder mitbestimmungspflichtige Betriebsvereinbarung genannt. Diese Art von Betriebsvereinbarung betrifft diejenigen Themen, bei denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, diese Themen mit dem Betriebsrat zusammen zu klären oder können sich beide Seiten nicht einigen, kann eine Einigungsstelle angerufen werden. Diese trifft dann die Entscheidung, an die sich im folgenden Betriebsrat (und damit die Arbeitnehmer) und Arbeitgeber halten müssen. Zum Beispiel in diesen Fällen sind erzwingbare Betriebsvereinbarungen möglich:

    1. Mitgliederzahl des Betriebsrats soll reduziert werden
    2. Sprechstunden des Betriebsrat sollen festgelegt oder geändert werden
    3. Weiterbildungen für die Beschäftigten
    4. Fragen der Personalauswahl oder zum Sozialplan

2. Freiwillige Betriebsvereinbarung: Freiwillige, auch mitbestimmungsfreie, Betriebsvereinbarungen können nur dann vereinbart werden, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat dem zustimmen. Sie betreffen in der Regel Themen, bei denen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht vorgesehen ist, etwa:

    1. Betrieblicher Umweltschutz
    2. Betriebliche Altersvorsorge
    3. Innerbetriebliche Stellenausschreibungen
    4. Inbetriebnahme und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen

Achtung: Grundsätzlich gilt, dass gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen Vorrang haben. Dieses sogenannte Inhaltsverbot besagt, dass Dinge, die im Tarifvertrag bereits geregelt sind, nicht durch eine Betriebsvereinbarung abgeändert werden können.

Jedoch gibt es auch in diesen Fällen eine Ausnahme: Gibt es im Tarifvertrag eine sogenannte Öffnungsklausel, können die von der Öffnungsklausel betroffenen Sachverhalte in einer Betriebsvereinbarung individuell ausgehandelt werden.

Betriebsvereinbarung Inhalt: Was regelt die Vereinbarung?

Betriebsvereinbarungen können unterschiedliche Dinge festlegen. Grundsätzlich kann in einer Betriebsvereinbarung all das geregelt werden, was laut Betriebsverfassungsgesetz zum Aufgabenbereich des Betriebsrat gehört – und diese Regelungen können recht umfangreich sein.

Meist regelt die Betriebsvereinbarung die Bedingungen für den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen. Aber auch Fragen zur Unfallverhütung oder die Ausgestaltung der Arbeitszeit können in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden.

Übrigens: Eine Betriebsvereinbarung muss nicht zwingend günstig für Arbeitnehmer sein. Es ist durchaus denkbar, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf Regelungen einigen, die Beschäftigte in der Praxis als nachteilig empfinden. Eine gesetzliche Vorschrift, dass Betriebsvereinbarungen zwingend zum Vorteil der Beschäftigten sein müssen, gibt es nämlich nicht.

Die rechtlichen Voraussetzungen einer Betriebsvereinbarung

Einige Arbeitnehmer fragen sich, ob sie sich nun an die Regelungen der Betriebsvereinbarung, des Tarifvertrags oder des Arbeitsvertrags halten müssen. Die Antwort ist für Beschäftigte vielleicht nicht ganz erfreulich, denn pauschal lässt sich das nicht sagen.

Als Daumenregel gilt, das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag getroffene Absprachen höher zu werten sind als Regelungen, die sich in einer Betriebsvereinbarung finden. Aber das ist eben nur eine unverbindliche Daumenregel.

Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung: Das Günstigkeitsprinzip

Gemäß dem sogenannten Günstigkeitsprinzip gelten jeweils die Regelungen, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind, wenn 2 Regelungen sich entgegenstehen. Haben sich Mitarbeiter und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag also auf eine Absprache geeinigt, die für den Mitarbeiter besser ist als die Betriebsvereinbarung, gilt der Arbeitsvertrag.

Umgekehrt gilt das nstigkeitsprinzip aber natürlich auch: Wenn sich im Arbeitsvertrag Regelungen finden, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, gilt die Betriebsvereinbarung – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und was beide Seiten dort unterschrieben haben.

Eine Ausnahme zu dieser Regel findet sich in Paragraf § 87 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes: Hier ist festgelegt, dass bei Fragen zu Mitbestimmung des Betriebsrats im Hinblick auf Bezahlung, Urlaubstage oder gar Überwachung am Arbeitsplatz das Günstigkeitsprinzip nicht gilt.

Bei diesen Fragen hat der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag Vorrang. Und zwar auch dann, wenn die Vereinbarungen der Betriebsvereinbarung für den Beschäftigten besser sind.

Weitere Grenzen des Tarifvertrags

Aber nicht nur durch gesetzliche Regelungen oder bestehende Tarifverträge wird die Betriebsvereinbarung geregelt und beschränkt. Auch die sogenannten Individualrechte des Arbeitnehmers setzen der Betriebsvereinbarung Grenzen.

Vor allem die Handlungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters müssen bei jeder Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden.

Daneben kann eine Betriebsvereinbarung natürlich auch geltendes Recht nicht unterlaufen. Es ist zum Beispiel nicht möglich, sich durch eine Betriebsvereinbarung darauf zu einigen, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für den Betrieb und seine Beschäftigten nicht gelten.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Betriebsvereinbarung

Das Thema Betriebsvereinbarung ist recht vielschichtig und wird durch verschiedene rechtliche Regelungen ergänzt. Daher fassen wir die häufigsten Fragen zusammen und liefern Ihnen auch gleich eine Antwort mit:

Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit: Was gibt es zu beachten?

Die Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats im Hinblick auf Kurzarbeit ist aktueller denn je. Wegen der Coronakrise sind momentan noch viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

Wenn im Betrieb Kurzarbeit angeordnet werden soll, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Arbeitgeber muss dazu vorab den voraussichtlichen Arbeitsausfall und die Kürzungen beim Gehalt so konkret wie möglich benennen.

Die Rechte des Betriebsrats gehen aber noch weiter: Er darf nämlich auch darüber mitbestimmen, an welchen Tagen und wie lange die Arbeitnehmer in Kurzarbeit arbeiten dürfen.

Ist eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat möglich?

Nein, denn laut Betriebsverfassungsgesetz ist eine Betriebsvereinbarung ein Vertrag zwischen einem bestehenden Betriebsrat im Unternehmen und dem Arbeitgeber. Gibt es nun im Unternehmen keinen Betriebsrat, kann auch keine Betriebsvereinbarung geschlossen werden.

Wie lange gilt eine Betriebsvereinbarung?

Die Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung hängt von verschiedenen Faktoren ab. So können Betriebsvereinbarungen zum Beispiel befristet sein oder gar gekündigt werden.

Auch eine neu abgeschlossene Betriebsvereinbarung ersetzt eine alte, bereits bestehende – jedenfalls sofern sie für die Arbeitnehmer günstiger ist, denn auch hier gilt das Günstigkeitsprinzip.

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