Erholungsurlaub: Diese Regelungen gelten

Für die meisten Arbeitnehmer ist er das Highlight des Jahres: der Erholungsurlaub. Aber wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern überhaupt zu? Wie sollen sie sich verhalten, wenn sie krank werden und können sie auch schon in der Probezeit Urlaub beantragen? Diese und weitere Antworten gibt es hier.

Ein Paar läuft durch das Wasser am Strand von Los Angeles, sie verbringen dort ihren Erholungsurlaub

Erholungsurlaub: die gesetzlichen Grundlagen

Jedem Arbeitnehmer in Deutschland steht eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen zu. Dieser Anspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Dort ist die Rede von Arbeitnehmern im Allgemeinen. Das beinhaltet nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch:

  • Auszubildende
  • Volontäre
  • arbeitnehmerähnliche Personen wie freie Mitarbeiter

Arbeitnehmer erhalten während des Erholungsurlaubs weiterhin den üblichen Lohn. Der Urlaub dient in erster Linie dazu, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft wiederherstellt. Nach der wohlverdienten Auszeit soll der Mitarbeiter wieder mit vollem Einsatz seiner Arbeit nachgehen.

Erholungsurlaub: Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?

Wenn Ihnen nicht ganz klar ist, wie viele bezahlte Urlaubstage Ihnen pro Jahr zustehen, sollten Sie zunächst einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen.

Aber Vorsicht: Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass Sie 28 Tage Urlaub im Jahr haben, gilt dieser Anspruch nicht sofort. Während der Probezeit wird der Jahresurlaub zunächst anteilig gewährt: nämlich ein Zwölftel pro Monat. In unserem Beispiel wären das 2,3 Urlaubstage pro Monat.

Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, sind gut beraten, nicht auf ihren Urlaubsanspruch zu bestehen. Das könnte das Verhältnis zum Arbeitgeber nur unnötig belasten. Wenn es sich natürlich um eine Ausnahmesituation handelt, werden Arbeitgeber vermutlich auch in der Probezeit Urlaub genehmigen.

Urlaubsanspruch im Gesetz

Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Beschäftigten in Vollzeit mindestens 24 Tage Erholungsurlaub zusteht. Jedoch berechnet sich dieser Anspruch auf der Grundlage der Sechs-Tage-Woche, was immer wieder zu Missverständnissen führt.

Laut dem Gesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen Urlaub: Sollten Sie sechs Werktage pro Woche arbeiten sind dies 24 Tage. Sollten Sie jedoch nur fünf Werktage arbeiten sind es 20 Urlaubstage pro Jahr.

Regelungen bei Jugendlichen und Menschen mit einer Schwerbehinderung

Die oben erklärten Ansprüche gelten für volljährige Beschäftigte, ohne besondere Einschränkungen. Es gibt jedoch besondere Regelungen für Personen, die noch nicht volljährig oder körperlich eingeschränkt sind.

  • Jugendliche: Unter 16 Jahren stehen ihnen 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr zu. Unter 17 Jahren liegt der Anspruch bei 27 Tagen, unter 18 bei 25 Tagen.
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Personen mit einer Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr.

Krank im Urlaub: Was tun?

Da freut man sich das ganze Jahr auf seinen wohlverdienten Urlaub und dann das: Kaum hat der erste Urlaubstag begonnen, ist man krank. Das ist ärgerlich, kommt aber immer wieder vor. Umso wichtiger, dass Sie dann wissen, wie Sie sich verhalten sollten.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, sollten Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Der stellt Ihnen nämlich ein Attest über Ihre Arbeitsunfähigkeit aus. Wenn Sie dieses Attest bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, muss er die Krankentage von Ihrem Urlaub wieder abziehen. Haben Sie zum Beispiel fünf Tage Urlaub beantragt, waren aber fünf Tage krank, wird Ihnen dieser Urlaub wieder gutgeschrieben.

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und dort krank werden, müssen Sie auch dann Ihren Arbeitgeber informieren. Außerdem müssen Sie ihrem Chef mitteilen, wo Sie sich aufhalten. Idealerweise suchen Sie am Urlaubsort einen Arzt auf und lassen sich krankschreiben. Denn auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen Sie ihrem Chef melden.

Achtung: Die Urlaubstage, an denen Sie krank waren, können Sie nicht eigenmächtig an Ihren Urlaub dranhängen. Ihr Urlaub endet mit dem vereinbarten Datum. Sie können natürlich versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber zu einigen. Selbst entscheiden dürfen Sie das aber nicht, sondern müssen einen Antrag beim Arbeitgeber stellen.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Erholungsurlaub

Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema Erholungsurlaub für Sie gesammelt und geben eine kurze Antwort darauf.

Ich habe in den ersten sechs Monaten des Jahres gekündigt. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

Arbeitnehmer, die das Unternehmen innerhalb der ersten sechs Monate verlassen, haben einen anteiligen Anspruch auf ihren Jahresurlaub. Sie bekommen ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den sie im Unternehmen gearbeitet haben.

Kann ich den Urlaub selbst festlegen?

Nein, nur der Arbeitgeber darf Urlaub genehmigen. Arbeitnehmer, die Ihren eigenmächtig Urlaub antreten, können im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung erhalten.

Kann ich den Urlaub nehmen, wann ich möchte?

Im Gesetz steht, dass der Arbeitgeber die Wünsche seines Arbeitnehmers bei der Urlaubsplanung berücksichtigen muss. Jedoch gibt es Gründe, die diesen Wünschen entgegenstehen können. Aufgrund dringender betrieblicher Belange, wenn zum Beispiel zu wenig Personal im Unternehmen wäre, um das Tagesgeschäft zu erledigen, oder aber wenn schon andere Arbeitnehmer Urlaub eingereicht haben, kann der Chef den Urlaub ablehnen.

Kann mein Chef meinen Urlaub widerrufen?

In der überwiegenden Zahl der Fälle kann der Chef den Urlaub nicht widerrufen. Einzig in extremen Ausnahmefällen wäre dies möglich, wobei diese in der Praxis kaum durchzusetzen sind. Daher gilt: Wenn der Chef den Urlaub genehmigt, kann man sich (in der Regel) darauf auch verlassen.

Mein Chef will meinem Urlaub nicht zustimmen. Was nun?

Das wohl extremste Mittel in diesem Fall ist der Gang vors Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber kann dabei mit einer einstweiligen Verfügung zu seiner Zustimmung gezwungen werden. Allerdings dürfte das Arbeitsverhältnis danach ziemlich belastet sein.

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