Arbeitsunfähigkeit: Tipps für Arbeitnehmer

Die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern ist ein Thema von ständiger Bedeutung. Denn natürlich werden Mitarbeiter hin und wieder einmal krank und können nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Was aber sind Gründe für eine Krankschreibung, wann müssen Arbeitnehmer zum Arzt und – die wohl wichtigste Frage – bekommen sie weiterhin Geld?

Ein Mann liegt im Bett und schnäuzt in ein Taschentuch

Krankmeldung: Wann gilt man als arbeitsunfähig?

Von Arbeitsunfähigkeit (kurz AU) spricht man, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsaufgaben wegen einer Erkrankung nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Aber auch die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, wenn die Mitarbeiter weiterhin arbeiten, kann eine Krankmeldung rechtfertigen.

Die Arbeitsunfähigkeit ist dabei immer auf die konkrete Arbeitsleistung bezogen, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Büroangestellter mit einem gebrochenen Bein – also offensichtlich körperlich angeschlagen – nicht zwingend arbeitsunfähig sein muss und daher unter Umständen gar keine Krankmeldung von seinem Arzt bekommt. Denn für den Job im Büro braucht man in der Regel keine gesunden Beine.

Die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit können dabei ganz unterschiedlich sein: Einige Arbeitnehmer fehlen wegen einer akut auftretenden, vorübergehenden Erkrankung. Klassischerweise sind das Erkältungen oder andere Infektionskrankheiten, die Arbeitnehmer dazu zwingen, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben.

Aber auch chronische Erkrankungen, die sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum ausdehnen, können Grund für die Arbeitsunfähigkeit sein. Oder die Arbeit selbst ist der Auslöser für die Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeits- oder Wegeunfall.

Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wichtig für Arbeitsunfähigkeit: Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie als Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig sind und Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung, Krankenschein oder gelber Schein genannt) ausstellen.

Viele Arbeitnehmer akzeptieren zwar, dass ihre Mitarbeiter auch bis zu 3 Tagen zu Hause bleiben können, ohne eine Bescheinigung vorzulegen. Ein Recht darauf haben Sie aber nicht, sondern Ihr Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, welches Vorgehen er sich bei einer Krankmeldung wünscht.

Arbeitsunfähigkeit und Geld: Was ist mit meinem Lohn?

Beschäftigte in Deutschland müssen sich im Hinblick auf das Geld relativ wenig Sorgen machen, wenn sie krank sind. Denn anders als in anderen Ländern bekommen arbeitsunfähige Arbeitnehmer bei uns auch weiterhin ihren Lohn – allerdings nicht zeitlich unbegrenzt.

Arbeitnehmer mit Krankenschein bekommen in der Regel über folgende Wege weiterhin Geld:

  1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Um Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, müssen Sie mehr als 4 Wochen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein – so will es das Gesetz. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag jedoch etwas anderes, gilt das dort Vereinbarte. Wenn Sie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, erhalten Sie gemäß Paragraf § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) 6 Wochen lang Ihren Lohn oder Ihr Gehalt trotz Krankheit weiter. Vorausgesetzt Sie sind nicht schuld daran, dass Sie arbeitsunfähig sind. Fallen Sie auf der Arbeit aus, weil Sie gegen Vorschriften am Arbeitsplatz verstoßen haben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nämlich keinesfalls weiterhin Gehalt zahlen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, zum Beispiel weil Sie in Elternzeit sind oder wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag endet oder Sie rechtmäßig gekündigt werden.
  2. Krankengeld: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die länger als 6 Wochen krank sind, können von der Krankenkasse Krankengeld erhalten. Das Krankengeld ist geringer als das übliche Nettoeinkommen und kann innerhalb von 3 Jahren für maximal 1,5 Jahre für die gleiche Erkrankung gezahlt werden.
  3. Verletztengeld: Ist das Grund für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeits- oder Wegeunfall, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Verletztengeld, das Ihnen von der Unfallkasse gezahlt wird. Auch bei einer Berufskrankheit können Sie diesen Ausgleich für entgangenen Lohn oder Gehalt bekommen.

Achtung: Der Krankenschein muss lückenlos sein, sonst könnte es zu Problemen mit der Krankenkasse kommen. Das bedeutet: Die Krankschreibung muss Wochenende und Feiertage einschließen. Auch dann, wenn Sie nicht an diesen Tagen arbeiten würden.

Checkliste: Ich bin krank – was soll ich tun?

Falls Sie unverhofft krank werden und Ihre Arbeit nicht ausüben können, sollten Sie schnell handeln. Wir haben im folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie unbedingt beachten sollten.

Denken Sie immer daran: Aktuell geht es Ihnen vielleicht sehr schlecht und Sie möchten sich am liebsten einfach nur verkriechen. Aber Ihr Arbeitgeber hat ein Interesse daran (und sogar ein Recht), möglichst schnell zu erfahren, was mit Ihnen los ist. Schnelles und beherztes Handeln hilft Ihnen dabei, eine wertschätzende Beziehung zu Ihrem Arbeitgeber aufrechtzuerhalten – und das sollten Sie unbedingt tun, schließlich möchten Sie sicherlich nach Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Am besten noch vor Arbeitsbeginn. Dazu sind Sie übrigens laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verpflichtet. Je nach Tätigkeit, die Sie ausüben, kann er sich um eine Vertretung bemühen.
  2. Versuchen Sie eine Einschätzung abzugeben, wie lange Sie voraussichtlich nicht am Arbeitsplatz erscheinen können.
  3. Fragen Sie noch einmal nach, wann Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen sollen.
  4. Nach 3 Tagen Krankheit sollten Sie ohnehin zum Arzt gehen und sich einen Krankenschein ausstellen lassen.

Unser Tipp: Ihre Erkrankung ist einzig und allein Ihre Sache. Sie müssen den Arbeitgeber nicht darüber informieren, was Ihnen fehlt. Das gilt jedoch nicht für Krankheiten, die andere Arbeitnehmer oder die Abläufe im Betrieb beeinflussen könnten – wie beispielsweise aktuell eine Infektion mit dem Coronavirus. Wenn Sie daran erkrankt ist, müssen Sie selbstverständlich Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen, damit diese weitere Vorkehrungen treffen kann, um die übrige Belegschaft zu schützen.

FAQs zur Arbeitsunfähigkeit

Einige Fragen tauchen immer wieder auf, wenn es um das Thema Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit geht. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben Ihnen eine Antwort.

Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?

Es hält sich immer noch die Annahme unter einigen Arbeitnehmern, dass man während der Krankschreibung nicht gekündigt werden kann. Das stimmt aber leider nicht. Denn eine Arbeitsunfähigkeit schützt nicht davor, dass Sie eine rechtmäßige Kündigung erhalten.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn Sie wegen einer Krankheit gekündigt werden sollen. Das ist deutlich schwieriger, aber auch nicht unmöglich. Jedoch hängt es in erster Linie von dem konkreten Einzelfall ab, ob eine Kündigung wegen Krankheit durchgesetzt werden kann. Hier lohnt sich der Gang zum Anwalt.

Ich bin krank und habe Urlaub – was nun?

Wer krank ist, kann nicht arbeiten, aber auch keinen Urlaub machen. Vor allem deshalb nicht, weil der Urlaub dazu da ist, sich zu erholen und die Arbeitskraft wieder herzustellen. Mit einer Grippe geht das nur schwierig.

Daher sollten Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, zum Arzt gehen und sich die Krankheit bescheinigen lassen. Mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie sich den ausgefallen Urlaub von Ihrem Arbeitgeber erstatten lassen.

Aber Vorsicht: Die Erstattung bedeutet nicht, dass Sie die Krankheitstage einfach an den genehmigten Urlaub dranhängen und entsprechend erst ein paar später am Arbeitsplatz erscheinen dürfen. Das ist ein Grund für eine Abmahnung.

Das richtige Vorgehen lautet dabei: Besprechen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, wie Sie in der konkreten Situation verfahren sollen. Mit etwas Glück (und bei entsprechender Personallage) schlägt er Ihnen vielleicht sogar vor, dass Sie den Urlaub verlängern sollen.

Kann ich trotz Krankenschein Urlaub machen?

Vermutlich würde man aus dem Bauch heraus antworten, dass Arbeitnehmer, die einen Krankenschein haben, natürlich nicht in Urlaub fahren können – schließlich können sie auch nicht arbeiten gehen.

Das eine hat aber strenggenommen gar nichts mit dem anderen zu tun. Denn wenn der Urlaub dazu beiträgt, dass die Krankheit schneller ausheilt, ist im Prinzip nichts dagegen einzuwenden. Denkbar wäre zum Beispiel eine Reise an die Nord-oder Ostsee bei hartnäckigen Problemen mit den Atemwegen.

Sollten Sie jedoch Krankengeld bekommen, ist die Sachlage schon wieder anders. In diesem Fall müssen Sie sich vor einer Urlaubsreise bei Ihrer Versicherung melden und das Vorgehen absprechen. Denn prinzipiell müssen Sie als Bezieher von Krankengeld für den Medizinischen Dienst erreichbar sein.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht Ihren kompletten Jahresurlaub nehmen können, kann dieser ins Folgejahr übertragen werden. Zwar verfällt der Anspruch auf den Jahresurlaub zum 31.12. des jeweiligen Jahres, doch in vielen Unternehmen ist es ohnehin Usus, dass die Mitarbeiter Ihren Urlaub aus dem vergangenen Jahr noch bis zum 31. März des neuen Jahres nehmen dürfen.

Das gilt auch für Fälle, in denen Mitarbeiter krank waren und deshalb nicht den Urlaub komplett aufbrauchen konnten. Sind die Mitarbeiter über längere Zeit arbeitsunfähig, gelten noch einmal gesonderte Regelungen.

Ich arbeite in Teilzeit. Bekomme ich trotzdem Geld während einer Krankheit?

Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub und natürlich auch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Schließlich handelt es sich auch bei einem Teilzeitjob um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Übrigens: Auch geringfügig Beschäftigte erhalten eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn für sie keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Allerdings müssen Sie deshalb auf Krankengeld verzichten.

Bildnachweis: tommaso79 / Shutterstock.com

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