Sabbatical: Regelungen und Möglichkeiten der Finanzierung

Für eine gewisse Zeit aus dem Job aussteigen und die Welt sehen – mit einem Sabbatical ist das möglich. Und wie Befragungen zeigen, interessieren sich immer mehr Beschäftigte für diese Option. Jedoch haben nicht alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf das Sabbatjahr. Wer sich aber darüber freuen kann und welche Modelle es gibt, um das Sabbatical zu finanzieren, lesen Sie hier.

Eine Frau macht ein Sabbatical und steht auf einem Berg

Sabbatical: Was versteht man darunter?

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, bezeichnet eine zeitliche befristete Auszeit vom Job. In der Regel dauert es zwischen drei Monaten und einem Jahr, kann sich im Einzelfall aber auch über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Der Unterschied zu einer Kündigung besteht darin, dass der Arbeitnehmer weiterhin seinen Arbeitsvertrag behält und damit einen Anspruch darauf hat, nach dem Sabbatical wieder zu seinem Arbeitgeber zurückzukehren. Das Sabbatical hat also eher Gemeinsamkeiten mit dem klassischen Urlaub.

Im Unterschied zum Urlaub ist der Arbeitnehmer jedoch nicht in jedem Fall über seinen Arbeitgeber weiterhin kranken- und sozialversichert. Die Frage, ob weiterhin ein Versicherungsschutz besteht, hängt vom gewählten Sabbatical-Modell ab – dazu später mehr. Weiterer Unterschied zum Erholungsurlaub: In der Regel bezahlt der Arbeitgeber das Sabbatical nicht – jedenfalls nicht direkt.

Der Anspruch auf ein Sabbatical

Arbeitnehmer in Deutschland haben in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf die längere berufliche Auszeit. Lediglich bestimmte Gruppen von Beschäftigten können sich über einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical freuen. Dazu gehören:

  1. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Angestellte, für die der TVöD gilt, haben nach § 10 Absatz 6 TVöD einen Anspruch auf ein Sabbatical. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf ein Langzeitkonto, auf das der Arbeitnehmer zum Beispiel Überstunden „einzahlt“ und sich während seines Sabbaticals wieder auszahlen lässt. Achtung: Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich einig sein, auch der Personalrat muss dem Vorhaben zustimmen.
  2. Beamte: Auch Beamte haben einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Die entsprechende Regelung für Beamte findet sich in § 91 Ansatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Hier wird das Sabbatical über eine vorherige Beschäftigung in Teilzeit finanziert. Während eines bestimmten Zeitraums, der dem Sabbatical vorangeht, arbeitet der Beamte zwar in Vollzeit, erhält aber vorerst nur die Bezahlung eines Teilzeitbeschäftigten. Die übrig bleibende Besoldung wird gesammelt und später im Sabbatical ausgezahlt.
  3. Arbeitnehmer mit Tarifvertrag: Daneben gibt es bestimmte Tarifverträge, wie beispielsweise den der chemischen Industrie, die den Anspruch auf ein Sabbatical regeln. Ein tariflicher Anspruch auf ein Sabbatical ist aktuell aber noch die Ausnahme. Der Regelfall ist, dass Beschäftigte in der Privatwirtschaft keinen Anspruch auf die längere berufliche Auszeit haben und diese daher mit ihrem Arbeitgeber individuell aushandeln müssen.

Die Kosten eines Sabbatjahrs

Die Kosten für ein Sabbatical können stark variieren. Sie hängen davon ab, was der Mitarbeiter während seiner beruflichen Auszeit plant. Wer das Sabbatical dazu nutzt, sich beruflich weiterzubilden, kann unter Umständen in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und die gewohnte Infrastruktur nutzen. Solche Beschäftigten müssen lediglich die Kosten für die Fortbildung einplanen.

Hinzu kommen Kosten für

  • Kredite, die bedient werden müssen
  • Versicherungen
  • Gestiegene Kosten für Strom und Heizung, falls Sie mehr Zeit zuhause verbringen

Arbeitnehmer, die dagegen während des Sabbaticals auf Weltreise gehen, müssen mit höheren Kosten rechnen. Denn bei ihnen kommen zu den Kosten für Kredite und Versicherungen noch die Kosten für die Reise an sich und die Verpflegung hinzu. Aber diese lassen sich nicht pauschal beziffern. Wer mit Schlafsack und Zelt die Welt bereist, wird weniger Ausgaben einplanen müssen als jemand, der lieber in Hotels übernachtet.

Die verschiedenen Modelle für die berufliche Auszeit

Abgesehen von den Kosten für Reisen und Unterkunft will natürlich die berufliche Auszeit an sich finanziert sein. Denn wir bereits erfahren haben, finanziert der Arbeitgeber das Sabbatical eben nicht unmittelbar.

Trotzdem gibt es Mittel und Wege, die finanziellen Folgen des Sabbatjahrs zumindest zum Teil abzufangen:

  1. Arbeitszeitkonto: Dieses Modell nutzen auch Angestellte im öffentlichen Dienst, die ein Sabbatical machen möchten. Das Prinzip ist recht einfach: Wer beispielsweise eine berufliche Auszeit von 9 Monaten plant, arbeitet diese Zeit vor. Dazu werden Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto angespart. Eine Variante dieses Modells ist das Langzeitarbeitskonto. Auf diesem Konto können zusätzlich auch Urlaubstage, die über den vorgeschriebenen Mindesturlaub hinausgehen, oder Bonuszahlungen angespart und im Sabbatical ausgezahlt werden. Vorteil dieses Modells: Die Beschäftigten sind während des Sabbatjahrs weiterhin sozialversichert und damit über ihren Arbeitgeber abgesichert.
  2. Teilzeitmodell: Dieses Modell zeichnet sich durch die gestaffelte Auszahlung des Lohns aus. Häufig arbeitet der Beschäftigte bis zum Sabbatical in Vollzeit weiter, erhält aber nur die Bezahlung eines Mitarbeiters in Teilzeit. Der restliche Arbeitslohn wird vorerst einbehalten und schließlich während des Sabbaticals ausgezahlt. Hier sind jedoch zwei Voraussetzungen zu beachten:
    1. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigen.
    2. Der Arbeitnehmer hat die Probezeit bereits absolviert.

Auch in diesem Modell ist der Arbeitnehmer weiterhin über seinen Arbeitgeber kranken- und sozialversichert.

  1. Unbezahlter Urlaub: Wer sich spontan entscheidet oder vor seinem Sabbatjahr keine Überstunden ansammeln kann oder möchte, kann sich von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. In der Regel unbezahlt. Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis – der Arbeitnehmer hat daher einen Anspruch darauf, nach dem Sabbatical wieder an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Damit enden aber auch schon die Vorzüge dieses Modells. Denn im Unterschied zu den beiden vorherigen Varianten ist der Arbeitnehmer während des unbezahlten Urlaubs nicht weiterhin über seinen Arbeitgeber versichert. Bedeutet: Er muss sich selbst kranken- und pflegeversichern, sofern das Sabbatical länger als einen Monat dauert. Zumindest von der Renten- und Arbeitslosenversicherung können sich Beschäftigte im Sabbatical jedoch befreien lassen. Aber auch das hat einen Nachteil: Denn für die Dauer des Sabbaticals wird dann nicht in die Rente eingezahlt wird, womit die Bezüge im Alter etwas geringer ausfallen.
  2. Kündigung: Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, nach seinem Sabbatical an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, kann einen harten Schnitt machen und kündigen. Unter Umständen können sich Arbeitssuchende während des Sabbaticals über die Agentur für Arbeit versichern lassen. Welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, sollten sie aber in jedem Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter individuell besprechen. Einige Arbeitnehmer nutzen diesen klaren Schnitt, um nach dem Sabbatical in die Selbstständigkeit zu starten. Andere machen sich nach ihrer beruflichen Auszeit dagegen auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber – und dann sollte man gute Argumente für seine vorhergehende Entscheidung in petto haben.

Das Sabbatical im Lebenslauf und Vorstellungsgespräch

Für Bewerbungsgespräche empfiehlt es sich, eine gute Begründung für Zeiträume von mehr als drei Monaten parat zu haben, in denen man keinen regelmäßigen Job nachweisen kann. In der Regel dürfte das Sabbatical also zu denjenigen Lücken im Lebenslauf gehören, die erklärt werden wollen.

Häufig gelingt das aber bei dieser besonderen Form der beruflichen Auszeit ganz gut. Denn die meisten Arbeitnehmer nutzen das Sabbatical dazu, sich weiterzubilden oder andere Eindrücke zu sammeln und dabei neue Energie zu tanken. Beides sind Dinge, von denen der zukünftige Arbeitgeber profitieren kann.

Verpacken Sie Ihr Sabbatical im Vorstellungsgespräch daher zum Beispiel so:

  • Ich bin jetzt motivierter als jemals zuvor“: Das Sabbatical war für sie eine Möglichkeit, aus der ewig gleichen Routine zu entkommen. Die Zeit haben Sie genutzt, um sich eingehend Gedanken über Ihre Zukunft – nicht nur die berufliche – zu machen. Mit freiem Kopf haben Sie die bewusste Entscheidung getroffen, sich bei genau diesem Arbeitgeber zu bewerben. Sie brennen für die neue Stelle.
  • Ich habe mich persönlich weiterentwickelt“: Im Sabbatical haben Sie Dinge erlebt, gesehen und gelernt, die Sie bei einem klassischen 9-to-5 Job nicht erfahren hätten. Das hat Sie auch persönlich weitergebracht. Ihr neuer Arbeitgeber bekommt mit Ihnen also einen Mitarbeiter, der auch auf ungewöhnliche Herausforderungen souverän reagieren kann und dabei die Ruhe bewahrt.
  • Ich habe neue Talente entdeckt“: Das Sabbatjahr hat Ihnen dabei geholfen, ganz neue Seiten an sich zu entdecken. Ihnen ist klar geworden, dass Sie nicht nur analytisch denken, sondern auch gut schreiben können. Aus diesem Grund haben Sie während Ihrer Reise einen Blog gestartet, den Sie immer noch mit Freude betreiben. Und wer weiß, welche ungeahnten Talente noch in Ihnen schlummern, die Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber entdecken können.

Bildnachweis: Alex from the Rock / Shutterstock.com

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