Freistellung: So ist sie geregelt

Wer als Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist zur Arbeit verpflichtet. Der Arbeit fernbleiben darf ein Beschäftigter nur, wenn er Urlaub hat, krank ist – oder wenn ihn der Arbeitgeber von der Arbeit freistellt. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen eine Freistellung von der Arbeit infrage kommt, ob trotzdem Anspruch auf Entlohnung besteht und was mit dem Urlaubsanspruch während der Freistellung passiert.

Eine Frau packt ihre Sachen nach der Freistellung

Freistellung von der Arbeit: Was ist das?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich auf ein Arbeitsverhältnis einigen, haben gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entlohnung, wofür er allerdings im Gegenzug seiner vertraglichen Hauptpflicht nachkommen und arbeiten muss.

Einfach zuhause bleiben kann ein Beschäftigter im laufenden Arbeitsverhältnis nicht. Es gibt aber Situationen, in denen eine Freistellung dies ermöglicht. Sie kann vom Arbeitgeber ausgehen oder auf Bestreben des Mitarbeiters zustande kommen. Auch gesetzliche Vorgaben können zu einer Freistellung von der Arbeit führen.

Für die Dauer einer Freistellung ist die Arbeitspflicht aufgehoben. Gleichzeitig ist das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet, nur, weil der Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeitet. Es ruht lediglich, weshalb der betroffene Mitarbeiter auch nicht arbeitslos ist.

Freistellung: Widerruflich oder unwiderruflich

Eine Freistellung kann unterschiedlich lange dauern. In vielen Fällen schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freistellungsvereinbarung, in der solche Details geregelt sind. Grundsätzlich kommt es auf die Umstände und den Grund für die Freistellung an. Davon abhängig kann eine Freistellung sich über einen einzigen Tag, aber auch über mehrere Monate erstrecken.

Freistellungen von der Arbeit können widerruflich oder unwiderruflich sein. Ist ein Widerruf möglich, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten flexibel aus der Freistellung zurück zur Arbeit holen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung geht das nicht.

Wann ist eine Freistellung möglich?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Freistellung eines Mitarbeiters möglich ist. Grundsätzlich kann es auf Bestreben des Arbeitgebers zu einer Freistellung kommen, aber auch auf Wunsch des Mitarbeiters. In anderen Fällen sind es gesetzliche Bestimmungen, die eine Freistellung bedingen.

Wann darf der Arbeitgeber über eine Freistellung bestimmen?

Wird ein Beschäftigter freigestellt, kann das auf Bestreben des Arbeitgebers geschehen. Da jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Beschäftigung hat, kann der Arbeitgeber über eine Freistellung jedoch nicht willkürlich entscheiden. Er braucht einen guten Grund, um einen Mitarbeiter freistellen zu können. Ohne die Zustimmung des Betroffenen kann ein Arbeitgeber eine Freistellung nur durchsetzen, wenn sein Interesse daran stärker wiegt als die Interessen des Mitarbeiters.

Relativ häufig kommt es zu einer Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Eine Freistellung nach Kündigung kann bedeuten, dass der Beschäftigte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr bei der Arbeit erscheinen muss. Eine solche Freistellung ist im Normalfall für höchstens drei Monate möglich. Meist hängt sie mit einer verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung zusammen.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter auch freistellen, wenn das Vertrauen erschüttert ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil der Arbeitgeber seinen Beschäftigten verdächtigt, etwas geklaut zu haben. Vielleicht vermutet er auch, dass der Mitarbeiter unerlaubt Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert hat oder er während der Arbeit Straftaten begeht. In solchen Fällen kann eine Freistellung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt sein.

Ohne die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters kann ein Arbeitgeber auch dann über eine Freistellung entscheiden, wenn dies zum Wohle des Mitarbeiters und des Teams geschieht. Würde ein Arbeitnehmer sich selbst oder andere durch seine Arbeitstätigkeit gefährden, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen.

Ein weiteres Szenario, das zu einer einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber führen kann, ist ein Mangel an Arbeit. Gibt es vorübergehend nicht genug zu tun, kann der Arbeitgeber nicht benötigte Mitarbeiter nach Hause schicken.

Freistellung auf Bestreben des Mitarbeiters

In anderen Fällen geht die Freistellung nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Mitarbeiter selbst aus. Es kann passieren, dass ein Arbeitnehmer sich eine längere Auszeit vom Job wünscht. Ebenso kann es nur um einzelne Tage gehen. Ist der Jahresurlaub aufgebraucht, ist der Beschäftigte in solchen Fällen auf das Entgegenkommen seines Arbeitgebers angewiesen.

Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel Urlaub machen möchte, obwohl er keine Urlaubstage mehr hat, oder er sich weiterbilden möchte, kann er den Arbeitgeber um eine Freistellung von der Arbeit bitten. Auch für die Kinderbetreuung oder im Rahmen einer Altersteilzeit ist das denkbar.

Freistellung als Folge von gesetzlichen Bestimmungen

Eine Freistellung kann vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer ausgehen, sie kann aber auch das Resultat gesetzlicher Vorgaben sein. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Mitarbeiter freizustellen. Das ist insbesondere in den folgenden Szenarien der Fall:

  • Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch. Urlaubstage sind in diesem Sinne eine Freistellung von der Arbeit.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen.
  • Anspruch auf Freistellung haben Beschäftigte während der Mutterschutzfrist. Im Normalfall dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten. Zudem muss der Arbeitgeber sie für Termine beim Arzt freistellen. Eine Freistellung ist auch verpflichtend, wenn ein Arzt ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat.
  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dafür muss der Arbeitgeber sie von der Arbeit freistellen.
  • Werden Überstunden nicht finanziell kompensiert, sondern durch Freizeitausgleich, ist auch das eine Freistellung.
  • Betriebsratsmitglieder dürfen während der Arbeitszeit ihrer Betriebsratstätigkeit nachgehen. So sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor.
  • In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte ein Recht auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen.
  • Kommt es zu Notsituationen im eigenen Umfeld, haben Arbeitnehmer ebenfalls ein Recht auf Freistellung.
  • Sie können sich auch für die Pflege von Angehörigen freistellen lassen, ebenso für die eigene Hochzeit.

Freistellung Arbeit: Bezahlt oder unbezahlt?

Haben freigestellte Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Bezahlung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Umstände der Freistellung an. Prinzipiell kann eine Freistellung von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt sein.

In vielen Fällen, in denen der Arbeitgeber zu einer Freistellung eines Beschäftigten gezwungen ist, muss er diesem weiterhin sein Gehalt zahlen. Das ist etwa während des Erholungsurlaubs oder bei krankheitsbedingten Ausfällen der Fall. Wenn der Arbeitgeber die Freistellung ohne die Zustimmung seines Beschäftigten beschlossen hat, ist er häufig ebenfalls zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer sich eine Freistellung von der Arbeit wünscht, ohne jedoch einen Anspruch darauf zu haben. Der Arbeitgeber muss ihn dann in der Regel nicht bezahlen. Dadurch wäre der Arbeitgeber schließlich doppelt im Nachteil: Er müsste auf seinen Mitarbeiter verzichten und hätte trotzdem Lohnkosten.

Ob eine Freistellung im Einzelfall bezahlt oder unbezahlt ist, hängt nicht nur von gesetzlichen Vorgaben ab. Auch geltende Tarifverträge, aber auch der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können diesbezüglich Regelungen enthalten.

Der Urlaubsanspruch bei einer Freistellung von der Arbeit

Manche Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, haben noch Urlaubstage übrig. Was passiert damit? Gilt der Urlaub als durch die Freistellung genommen? Auch hierbei kommt es auf die spezifischen Umstände an. Möglicherweise ist das Thema zudem in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Entscheidend ist grundsätzlich, ob es sich um eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Freistellung handelt. Kann der Arbeitgeber die Freistellung widerrufen, kann in der Regel kein Urlaub darauf angerechnet werden. Sonst hätten Betroffene zwar Urlaub, könnten ihn aber nicht frei gestalten. Sie müssten schließlich jederzeit damit rechnen, kurzfristig wieder zur Arbeit zu müssen. Das würde dem Erholungscharakter des Urlaubs zuwiderlaufen. Es ist aber möglich, dass der Betroffene zunächst Urlaub nimmt und dann widerruflich von der Arbeit freigestellt ist.

Anders bei einer unwiderruflichen Freistellung: Hier müssen Beschäftigte nicht fürchten, wieder zur Arbeit gerufen zu werden. Deshalb ist es in vielen Fällen möglich, Urlaubstage für eine solche Freistellung zu nutzen.

Baut sich während einer Freistellung ein zusätzlicher Urlaubsanspruch auf?

Interessant ist für Betroffene auch die Frage, ob sich während einer Freistellung noch ein Urlaubsanspruch aufbaut. Dabei kommt es wiederum auf die individuellen Umstände an. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im März 2019 geurteilt, dass in Freistellungsphasen wie einem Sabbatical kein zusätzlicher Urlaubsanspruch entsteht (Az. 9 AZR 315/17). Dasselbe gilt, wenn ein Beschäftigter sich in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit befindet.

Hat ein Arbeitnehmer hingegen Anspruch auf Freistellung – etwa bei Krankheit oder während der Mutterschutzfrist –, ist der Urlaubsanspruch davon in der Regel nicht berührt. Manche Tarifverträge enthalten spezifische Regelungen zu diesem Thema. Daraus kann sich etwa ergeben, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen darf, wenn das Arbeitsverhältnis ruht.

Freistellung von der Arbeit: Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Wenn Sie von der Arbeit freigestellt werden, sollten Sie sich mit dem Thema Sozialversicherung befassen. Es kann sein, dass Sie sich zeitweise auf eigene Kosten versichern müssen. Entscheidend ist dafür in erster Linie, ob Sie weiterhin eine Bezahlung erhalten oder nicht.

Bei einer bezahlten Freistellung von der Arbeit müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherung keine Sorgen machen. Sie sind weiterhin über den Arbeitgeber versichert und müssen somit nichts aus eigener Tasche zahlen. Das gilt für die gesamte Dauer der Freistellung.

Anders verhält es sich, wenn Sie während Ihrer Freistellung kein Gehalt erhalten. Sie sind dann nur noch für maximal einen Monat über den Arbeitgeber sozialversichert. Anschließend meldet er Sie bei der Sozialversicherung ab, was dazu führt, dass Sie sich um Ihre Versicherung selbst kümmern müssen.

Bildnachweis: bunyarit klinsukhon / Shutterstock.com

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