Altersteilzeit: Was Arbeitnehmer darüber wissen sollten

Viele ältere Arbeitnehmer sehnen sich danach, nicht mehr arbeiten zu müssen. Gleichzeitig ist der Ruhestand ein tiefer Einschnitt, an den sich viele erst gewöhnen müssen. Mit Altersteilzeit ist es möglich, die Rente schrittweise anzugehen – oder früher in Rente zu gehen. Wer kann Altersteilzeit machen? Welche Modelle gibt es? Und wie wirkt sich die Altersteilzeit auf die Rentenansprüche aus? In diesem Artikel erfahren Sie es.

Eine ältere Frau ist in Altersteilzeit als Näherin angestellt

Altersteilzeit: Schrittweise oder früher in Rente gehen

Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, das eine Verkürzung der Arbeitszeit bei älteren Arbeitnehmern vorsieht. Es führt zu einer Teilzeitbeschäftigung in den letzten Jahren vor der Rente oder zu einer Freistellung noch vor dem eigentlichen Renteneintritt. Geregelt ist die Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Sie hat nach § 1 des Altersteilzeitgesetzes den Zweck, Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu ermöglichen.

Wie lange vor der Rente die Altersteilzeit beginnt, hängt von der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. In den meisten Fällen dauert sie zwischen drei und sechs Jahren. Das liegt daran, dass die Altersteilzeit nur für Arbeitnehmer infrage kommt, die noch mindestens drei Jahre bis zur Rente arbeiten müssen. Arbeitgeber, die durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Aufstockung des Gehalts bei Altersteilzeit verpflichtet sind, müssen dies höchstens sechs Jahre lang tun. Grundsätzlich ist aber auch eine längere Altersteilzeit vor der Rente vorstellbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Altersteilzeit machen zu können?

Wer kann Altersteilzeit machen? Die Voraussetzungen legt das Altersteilzeitgesetz in § 2 fest. Demnach müssen Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt sein und noch mindestens drei Jahre von ihrem Renteneintritt entfernt sein. Aber was gilt bei Altersteilzeit: Ab wann kann das Modell genutzt werden? Prinzipiell hängt es von der Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ab, ab wann Sie in Altersteilzeit gehen können. Es gibt keine fixen gesetzlichen Regelungen. Die Altersteilzeit muss unabhängig von ihrem Beginn bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts dauern.

Altersteilzeit vor der Rente können grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigte machen. Um in Altersteilzeit gehen zu können, müssen Arbeitnehmer in den fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitjobs gehandelt hat. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Phasen, in denen Krankengeld bezogen wurde, zählen in die Wartezeit hinein.

Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Es hängt vom Entgegenkommen des Arbeitgebers ab, ob dieser sich freiwillig auf den Wunsch nach Altersteilzeit einlässt. Ein Anspruch auf Altersteilzeit kann sich jedoch aus Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dann muss der Arbeitgeber Altersteilzeit grundsätzlich ermöglichen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Arbeitgeber sind allerdings nur verpflichtet, maximal fünf Prozent ihrer Beschäftigten in Altersteilzeit zu schicken. Ist diese Grenze erreicht, kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Altersteilzeit ablehnen.

Wie sieht die Altersteilzeit praktisch aus?

Wie kann die Altersteilzeit umgesetzt werden? Grundsätzlich wird die Wochenarbeitszeit der Beschäftigten dabei halbiert, das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Renteneintritt fort. Die Arbeitszeit ist während der Altersteilzeit ebenso dauerhaft verringert wie das Gehalt. Dass Arbeitnehmer nur noch die Hälfte der ursprünglichen Zeit arbeiten, bedeutet, dass sie nur noch die Hälfte ihres Gehalts zur Verfügung haben. Allerdings muss der Arbeitgeber das Gehalt aufstocken, und zwar um mindestens 20 Prozent des reduzierten Gehalts. Sonderzahlungen werden in Altersteilzeit bei der Aufstockung durch den Arbeitgeber nicht einberechnet.

Durch die niedrigeren Löhne ergeben sich Einbußen beim späteren Rentenanspruch. Um diese Folge der Altersteilzeit abzufedern, müssen Arbeitgeber zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Beträge müssen mindestens 80 Prozent des bisherigen Rentenversicherungsbeitrags für den Mitarbeiter ausmachen.

Altersteilzeit: Blockmodell und Teilzeitmodell

Die Altersteilzeit kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Generell ist eine individuelle Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Sie können sich etwa auf ein Stufenmodell verständigen, solange die Arbeitszeit über die gesamte Zeit wie vorgesehen halbiert wird.

In der Praxis wird Altersteilzeit häufig im Blockmodell umgesetzt. Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei Phasen geteilt. In der ersten Phase – der Arbeitsphase oder Aktivphase – arbeitet der Arbeitnehmer wie gehabt seine vollen Stunden. Dafür kann er in der zweiten Phase – der Freistellungsphase oder Passivphase – zuhause bleiben. Dadurch muss er schon einige Zeit vor dem offiziellen Rentenbeginn nicht mehr arbeiten. Über den gesamten Zeitraum erhalten Beschäftigte ihr halbiertes Gehalt plus Aufstockung. Bei Arbeitgebern ist das Blockmodell beliebt, weil sie den Arbeitsplatz in der Freistellungsphase schon neu besetzen können.

Gebräuchlich ist außerdem das Teilzeitmodell oder Gleichverteilungsmodell. Dabei wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halbiert. Der Arbeitnehmer geht also bis zum Renteneintritt weiter zur Arbeit, arbeitet jedoch nur noch die Hälfte seiner ursprünglichen Stunden. Die Arbeitszeit verkürzt sich dann etwa auf vier statt acht Stunden pro Tag oder es wird an manchen Tagen gar nicht gearbeitet, an anderen dafür regulär.

Altersteilzeit: Vor- und Nachteile des Modells

Altersteilzeit hat Vor- und Nachteile, die Beschäftigte kennen sollten. Zu den Vorteilen des Arbeitszeitmodells gehört, dass es einen schrittweisen Übergang in die Rentenzeit ermöglicht. Altersteilzeit im Teilzeitmodell kann bei der Eingewöhnung in den neuen Lebensabschnitt helfen, weil das Arbeitspensum stark verringert ist. Der eigentliche Renteneintritt wird dann womöglich als weniger harter Einschnitt empfunden. Das Blockmodell führt hingegen dazu, dass Arbeitnehmer früher aufhören können zu arbeiten – ein entscheidendes Argument für viele, die sich für Altersteilzeit entscheiden.

Anders als bei einem tatsächlichen vorzeitigen Renteneintritt müssen Beschäftigte weniger Abschläge bei der Rente hinnehmen, wenn sie in Altersteilzeit sind. Der Arbeitgeber muss schließlich noch mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Aus Sicht von Arbeitgebern kann Altersteilzeit die Weitergabe von Wissen zwischen einem älteren, erfahrenen Arbeitnehmer und seinem jüngeren Nachfolger ermöglichen.

Altersteilzeit kann auch Nachteile für Arbeitnehmer haben. Der Arbeitnehmer muss Gehaltseinbußen über einen längeren Zeitraum hinnehmen. Boni wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld können wegfallen, und nicht zuletzt führt die Altersteilzeit zu geringeren Rentenansprüchen. Beim Blockmodell, das hauptsächlich genutzt wird, entfallen zudem die Vorteile eines schrittweisen Übergangs in die Rentenzeit.

Altersteilzeit: Tipps zum Vorgehen

Wenn Sie sich für Altersteilzeit interessieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese Option bei Ihrem Arbeitgeber überhaupt besteht. Ein Blick in die Betriebsvereinbarung, in anwendbare Tarifverträge oder eine Nachfrage beim Betriebsrat oder direkt beim Chef verschaffen Ihnen Klarheit.

Falls es die Möglichkeit gibt, Altersteilzeit zu machen, sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, was die Altersteilzeit finanziell für Sie bedeuten würde. Wie viel Geld hätten Sie monatlich noch übrig? Reicht Ihnen diese Summe zum Leben? Auch an Ihre späteren Rentenansprüche sollten Sie denken. Erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, wie groß die Verluste bei der Rente durch Altersteilzeit wären. Sie können sich dort kostenlos beraten lassen.

Bevor Sie sich für Altersteilzeit entscheiden, sollten Sie Alternativen zu diesem Modell prüfen. Mehr darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Wenn Sie sich relativ sicher sind, dass Altersteilzeit das Richtige für Sie ist, sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Darin klären Sie abschließend, ob Altersteilzeit möglich ist und unter welchen Bedingungen. Sie besprechen, wie die Altersteilzeit ausgestaltet wird, wie hoch die Aufstockung beim Gehalt ist und in welcher Höhe der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Sie zahlt. Ist alles geklärt, halten Sie und der Arbeitgeber die Vereinbarungen in einem Vertrag fest. So gibt es keine Missverständnisse oder späteren Streitigkeiten.

Alternativen zur Altersteilzeit

Wenn Sie früher aufhören möchten zu arbeiten, kann Altersteilzeit eine gute Option sein. Es gibt jedoch auch Alternativen zu dem Modell, die im Einzelfall die bessere Wahl sein können. Da wäre etwa die vorgezogene Altersrente oder Rente ab 63. Wer seit mindestens 45 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter bei der vorgezogenen Altersrente wird analog zur späteren regulären Rente stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Wann genau Sie in Rente gehen könnten, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Auch, wer die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien früheren Renteneintritt nicht erfüllt, kann trotzdem darüber nachdenken, früher in Rente zu gehen. Dann müssen Sie allerdings Einbußen bei der Rente hinnehmen. Außerdem müssen Sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Renteneintritt ist dann ab 63 Jahren möglich. Die Rente kürzt sich pro Monat des früheren Renteneintritts dauerhaft um 0,3 Prozent.

Wenn Ihnen die Rente bei einem früheren Renteneintritt nicht reicht, können Sie auch überlegen, einen Nebenjob während der Rente auszuüben. Sie dürfen bis zu 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne eine Kürzung Ihrer Rente zu riskieren. In der Corona-Krise gilt bis Ende des Jahres 2020 eine Sonderregelung: Frührentner dürfen pro Jahr ausnahmsweise bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.

Auch ein Langzeitarbeitskonto kann ein Weg sein, den Job früher an den Nagel hängen zu können. Über ein Lebensarbeitskonto können Sie Zeitguthaben aufbauen, was es Ihnen ermöglicht, schon einige Zeit vor dem eigentlichen Renteneintritt mit der Arbeit aufzuhören. Damit sich dieses Modell lohnt, muss es einerseits überhaupt die Möglichkeit geben, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Andererseits sollten Sie möglichst frühzeitig damit anfangen, Plusstunden anzusammeln, die Sie später für das frühere Ende vom Beruf nutzen können.

Bildnachweis: Ollyy / Shutterstock.com

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