Jobs für Rentner: Was Sie hinzuverdienen dürfen & wo es Rentner-Jobs gibt

Als Rentner ist das Berufsleben vorbei? Nicht zwingend. Es gibt viele Gründe, warum viele Rentner die Haushaltskasse mit einem Nebenjob aufbessern. Rentner-Jobs sind begehrt, und auch viele Arbeitgeber freuen sich, wenn sie Ruheständler für sich gewinnen können. Wer nach einem Job für Rentner sucht, sollte jedoch die Verdienstgrenzen beachten. Andernfalls drohen Kürzungen der Rente. Hier erfahren Sie, welche Jobs für Rentner es gibt, wie viel Sie neben der Rente hinzuverdienen dürfen und was Sie bei Rentner-Jobs beachten sollten.

Eine Frau bei einer Taxifahrt mit einem Menschen im Rollstuhl, ein potenzieller Job für Rentner

Rentner-Jobs sind begehrt

Eigentlich bedeutet der Renteneintritt den Abschied vom Berufsleben. Viele Rentner gehen allerdings auch im Ruhestand einer Arbeitstätigkeit nach, meist auf geringfügiger Basis oder im Rahmen eines Nebenjobs. Andere arbeiten noch beziehungsweise wieder in Vollzeit.

Für eine Arbeitstätigkeit als Rentner gibt es viele Gründe. Manch ein Ruheständler freut sich schlicht, ein paar Stunden die Woche einer Arbeit nachzugehen und nebenbei noch etwas Geld hinzuzuverdienen. Ein Nebenjob bringt Struktur in den Alltag und gibt Rentnern eine neue Aufgabe, die manche im Ruhestand vermisst haben. Andere Rentner sind auf einen Nebenjob angewiesen, weil sie nur eine geringe Rente erhalten, die sie aufbessern möchten oder müssen. Ohne Arbeit kämen sie nicht über die Runden.

Nicht jede Tätigkeit als Rentner ist bezahlt. Manche Rentner sind ehrenamtlich tätig. Sie helfen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, engagieren sich im Kindergarten, in Schulen oder im Tierheim.

Jobs für Rentner: Wie viel dürfen Rentner neben der Rente verdienen?

Prinzipiell dürfen Rentner trotz des Bezugs ihrer Rente etwas hinzuverdienen. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze für die Altersrente erreicht haben, gilt das grundsätzlich unbegrenzt. Sie müssen in diesem Fall keine Einbußen durch einen Nebenjob befürchten. Die Beschäftigung wirkt sich auf Ihre Rentenansprüche nicht negativ aus.

Für Rentner, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die etwa eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen beziehen, galten bisher Verdienstgrenzen. Diese mussten Sie beachten, um Ihre Bezüge nicht zu gefährden.

Zuletzt lag die reguläre Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 6.300 Euro jährlich. Wegen der Corona-Krise erhöhte sich diese Grenze bis Ende 2022 auf 46.060 Euro. Das sollte Personalengpässe mindern, die sich durch die Pandemie ergaben. Überschritten Frührentner die Verdienstgrenzen mit ihrem Rentner-Job, wurden die Einkünfte auf ihre Rente angerechnet. Entsprechend minderten sich ihre Bezüge. Seit Januar 2023 gibt es bei einer vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Verdienstgrenzen beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Für Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gibt es weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 18.558,75 Euro. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung fällt die Hinzuverdienstgrenze von Fall zu Fall unterschiedlich aus. Sie hängt vom höchsten Entgelt der letzten 15 Jahre vor der Rente ab. Im Jahr 2024 können Sie mindestens 37.117,50 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Einnahmen, welche die Grenze überschreiten, werden von der Erwerbsminderungsrente zu 40 Prozent abgezogen.

Rentner-Jobs: Kein Hinzuverdienstdeckel mehr

Hinzu kam früher eine individuelle Höchstgrenze für einen Zuverdienst im Alter. Diese war relevant, wenn Ihr Verdienst die Hinzuverdienstgrenze überschritt. Diese Grenze war als Hinzuverdienstdeckel bekannt. Der Hinzuverdienstdeckel war ein individueller Betrag, der sich aus dem früheren monatlichen Einkommen und den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre berechnete.

Bewegten Sie sich mit dem Nebenjob innerhalb der Grenzen des Hinzuverdienstdeckels, wurden 40 Prozent des Betrags, der über der Hinzuverdienstgrenze lag, auf die Rente angerechnet. Verdienten Sie hingegen mehr als diese Obergrenze, wurde der darüber hinausgehende Verdienst voll auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Seit Januar 2023 gibt es keinen Hinzuverdienstdeckel mehr.

Rentner-Jobs und die Betriebsrente

Viele Rentner beziehen nicht nur ihre gesetzliche Rente, sondern auch eine Betriebsrente. Für diese galt früher ebenfalls eine Hinzuverdienstgrenze, deren Überschreiten dazu führte, dass die Betriebsrente sich verringerte oder sogar ganz ruhte. Heute gibt es diese Grenze nicht mehr. Dennoch sollten Sie vorab beim zuständigen Träger der Betriebsrente erfragen, ob ein Hinzuverdienst möglich ist, ohne dass die Betriebsrente gekürzt wird. Gegebenenfalls gelten Zusatzvereinbarungen, die eine Kürzung der Betriebsrente in bestimmen Fällen erlauben.

Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch arbeiten: Warum sich das lohnen kann

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie prinzipiell unbegrenzt arbeiten und sich Geld hinzuverdienen. Ihre Rente ist nicht in Gefahr.

Sie können sich dazu entschließen, Ihre Altersrente erst später zu nutzen. Dann bekommen Sie Zuschläge auf Ihre Rente und haben später entsprechend mehr Geld zur Verfügung. Pro Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitstätig sind und in dem Sie noch keine Rente erhalten, bekommen Sie einen Zuschlag bei der Rente. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 0,5 Prozent. Pro Jahr lässt sich so ein Zuschlag von je sechs Prozent auf die Rente erarbeiten. Ihre späteren Rentenbezüge steigen darüber hinaus durch Ihre monatlichen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Abzüge vom Bruttogehalt sind zudem geringer, weil Sie nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen.

Es ist ebenso denkbar, bereits eine Rente zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber zwar Beiträge an die Rentenversicherung für Sie zahlen, Sie selbst sind jedoch versicherungsfrei. Auf diese Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung können Sie freiwillig verzichten. Dadurch erhöhen sich Ihre Rentenbezüge.

Wo gibt es Jobs für Rentner?

Jobs für Rentner gibt es in verschiedenen Bereichen. Einen guten Überblick finden Sie in den zahlreichen Online-Jobbörsen. Hier können Sie in einer bestimmten Region und in bestimmten Bereichen nach Rentner-Jobs suchen. Auch eine Tages- oder Wochenzeitung kann eine Unterstützung bei der Jobsuche sein. Alternativ können Sie direkt bei möglichen Arbeitgebern vorstellig werden und fragen, ob es dort einen Job für Sie gibt.

Als Rentner stehen Ihnen diverse Tätigkeiten zur Auswahl. Sie können etwa als Kurierfahrer etwas hinzuverdienen, Schülern Nachhilfe geben, als Kundenberater tätig sein oder als Aushilfe Briefe bei der Post sortieren. Manche Ruheständler sind als Berater in ihrer ehemaligen Arbeitsstelle tätig. Viele Arbeitgeber wissen das Know-how der älteren (Ex-)Mitarbeiter zu schätzen und freuen sich, wenn diese ihr Wissen an jüngere Mitarbeiter weitergeben. Falls Sie die alten Kollegen vermissen, kommt womöglich auch diese Option in Betracht.

Prinzipiell können Sie sich als Rentner überall bewerben, wo Sie einen passenden Aushilfs- oder Nebenjob gefunden haben. Wenn Sie die grundlegenden Qualifikationen für den Job mitbringen, kann sich eine Bewerbung lohnen. Es kann sinnvoll sein, sich vor einer Bewerbung in bestimmten Bereichen weiterzubilden, etwa im Umgang mit Computern. So zeigen Sie Arbeitgebern, dass Sie entsprechende Kenntnisse haben und bereit sind, Neues zu lernen.

Bilnachweis: nullplus / Shutterstock.com

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