Renteneintritt: Wann ist er möglich?

Viele ältere Arbeitnehmer fiebern ihrem Renteneintritt entgegen. Endlich nicht mehr jeden Tag zur Arbeit müssen, endlich mehr Zeit für sich selbst, Hobbys und die Familie. Aber ab wann ist der Renteneintritt eigentlich möglich? Welche Abschläge drohen, wenn man frühzeitig in Rente geht? Und welche Möglichkeiten gibt es, Abschläge bei einem früheren Renteneintritt auszugleichen? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ein paar alte Männer spielen am Vormittag Karten im Park, da sie bereits den Renteneintritt absolviert haben

Renteneintrittsalter: Ab wann kann man in Rente gehen?

Nicht nur für viele ältere Arbeitnehmer stellt sich die Frage: Ab wann kann ich in Rente gehen? Mit dem Renteneintritt endet das Berufsleben. Ehemals Beschäftigte werden zu Rentnern, die nicht mehr arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen – vorausgesetzt, ihre Rente reicht aus. Im Rentenalter wird die im Erwerbsleben geleistete Arbeit kompensiert. Die Höhe der Rente bemisst sich an früheren Einkünften.

Von bestimmten Ausnahmen einmal abgesehen können jüngere Erwerbstätige jedoch nicht in Rente gehen. Vielmehr muss die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht sein, damit ein Renteneintritt möglich ist. Erst dann können Betroffene die Altersrente beziehen. Das setzt voraus, dass sie zuvor mindestens fünf Jahre rentenversichert waren und Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben.

Renteneintritt mit 67: Übergangsregelung für bestimmte Jahrgänge

Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen. Damit wird dem demografischen Wandel Rechnung getragen: Die deutsche Bevölkerung altert ebenso wie die Bevölkerungen anderer Industrienationen. Künftig muss die Rente von immer mehr älteren Personen von einer geringeren Zahl an arbeitstätigen Menschen gestemmt werden.

Das neue Rentenalter ab 67 gilt jedoch nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen. Wer vor 1946 geboren wurde, konnte noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Bei Arbeitnehmern, die zwischen 1947 und 1964 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben.

Für jedes Jahr nach 1947 steigt das Alter für den Renteneintritt um einen Monat, ab dem Jahrgang 1958 um zwei Monate an. Das bedeutet, dass Sie mit 66 Jahren in Rente gehen können, wenn Sie im Jahr 1958 geboren wurden. Wer ein Jahr später, 1959, geboren wurde, kann sich mit 66 Jahren und zwei Monaten aus dem Berufsleben verabschieden. Wer ab 1964 geboren wurde, für den gilt das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

Früher in Rente gehen ohne Abschläge: Wann geht das?

Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann unter Umständen trotzdem in Rente gehen. Es ist möglich, eine gewisse Zeit vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente zu gehen. In bestimmten Fällen geht das ganz ohne Abschläge bei der Rente. Diese Option gibt es für Arbeitnehmer, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und entsprechend lange Beiträge eingezahlt haben. Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat und vor 1953 geboren wurde, konnte schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Für Versicherte, die zwischen 1953 und 1964 geboren wurden, steigt diese Altersgrenze ebenso wie das reguläre Renteneintrittsalter sukzessive an, und zwar von 63 auf 65 Jahre.

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gelten Sonderregelungen. Menschen mit Schwerbehinderung können vorzeitig in Rente gehen. Das setzt voraus, dass sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem muss der Grad ihrer Behinderung bei mindestens 50 liegen, denn erst dann wird eine Behinderung als Schwerbehinderung eingestuft. Versicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.

Auch Bergleute müssen nicht bis zur allgemeinen Regelaltersgrenze warten, um in Ruhestand gehen zu können. Für sie gilt: Jahrgänge ab 1964 können im Alter von 62 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1951 bis 1964 wurde das Renteneintrittsalter schrittweise von ehemals 60 Jahren angehoben.

Früher in Rente gehen mit Abschlägen: Was ist möglich?

Wer die Voraussetzungen für einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge nicht erfüllt, kann dennoch vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente gehen. Dann müssen Betroffene allerdings Abschläge bei der Rente hinnehmen. Die Voraussetzung für den Renteneintritt ist, dass Sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Frühestens können Arbeitnehmer unter dieser Voraussetzung mit 63 Jahren in Rente gehen. Dafür wird die Rente gekürzt. Pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts mindern sich die Rentenansprüche um 0,3 Prozent. Damit verringern sich die Rentenansprüche im Ruhestand dauerhaft. Ein Jahr des früheren Renteneintritts macht bereits 3,6 Prozent geminderte Rente aus. Im schlimmsten Fall beträgt der Abschlag 14,4 Prozent, wenn Sie vier Jahre früher in Rente gehen.

Ein Beispiel: Frank ist Jahrgang 1960 und kann 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Er möchte im Jahr 2023 mit 63 Jahren in Rente gehen. Sein reguläres Renteneintrittsalter läge bei 66 Jahren und vier Monaten. Ginge er drei Jahre und vier Monate – 40 Monate – früher in Rente, würde sich seine Rente dauerhaft um 12 Prozent mindern (40 Monate x 0,3 Prozent). Erhielte er normalerweise eine Rente von 1.100 Euro pro Monat, würden sich seine Rentenansprüche durch den früheren Renteneintritt auf 968 Euro monatlich verringern. Pro Monat entgehen ihm dadurch 132 Euro Rente. Würde er nach dem Renteneintritt noch 25 Jahre leben, würde sich der Verlust durch die Abschläge auf 39.600 Euro summieren (25 Jahre x 12 Monate x 132 Euro).

Vorzeitiger Renteneintritt mit weniger Einbußen: Tipps für Arbeitnehmer

Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht und bei einem vorzeitigen Renteneintritt drohen Ihnen große Einbußen – trotzdem wünschen Sie sich, früher in Rente gehen zu können? Dann sollten Sie überlegen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Einbußen auszugleichen und noch genug Geld zum Leben zu haben. Prinzipiell haben Sie dabei verschiedene Optionen, die wir Ihnen hier vorstellen. Welche Variante sich lohnen kann, hängt von Ihren individuellen Umständen ab.

Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten

Um drohende Abschläge bei der Rente auszugleichen, können Sie eine oder mehrere Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten. Das geht ab einem Alter von 50 Jahren. Wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss, können Sie auf Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen. Die Auskunft der Rentenversicherung gibt Aufschluss darüber, wie hoch Ihre Altersrente zum vorzeitigen Renteneintritt voraussichtlich sein wird, wie stark die Rente gemindert ist und welcher Betrag nötig ist, um die Minderung auszugleichen.

Diese Variante ist jedoch nicht ganz günstig. Ein Beispiel der Deutschen Rentenversicherung macht das deutlich. So müsste ein Arbeitnehmer, der bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen wollte, 130 Euro Rentenminderung hinnehmen. Um diese auszugleichen, wäre eine Zahlung von rund 32.400 Euro erforderlich. Bei dieser Variante lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen – im besten Fall viele Jahre vor dem geplanten Renteneinritt. So wissen Sie, wie viel Sie in die Rentenkasse einzahlen müssten und können entsprechend planen – und prüfen, ob sich die Sonderzahlungen überhaupt lohnen. Die Sonderzahlungen können flexibel geleistet werden, etwa als Einmalzahlung oder verteilt auf bis zu zwei Zahlungen pro Jahr. Wie viel Sie zahlen, entscheiden Sie selbst.

Geldanlage

Wenn Sie einen größeren Geldbetrag erübrigen können, können Sie diesen statt in die Rentenkasse auch in eine private Geldanlage stecken. So bauen Sie sich ein Polster fürs Alter auf. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, über die Sie sich beraten lassen sollten. Sie können Ihr Geld auf einem Tagesgeld– oder Festgeldkonto anlegen oder in Aktien investieren. Letzteres birgt ein größeres Risiko, kann jedoch auch ertragreicher sein. Auch bei dieser Variante lohnt es sich, frühzeitig zu beginnen. Je früher Sie das Geld anlegen können, desto höher sind die Zinsen, die Sie bei einem Sparkonto einstreichen können. Alternativ kommen zur Altersvorsorge auch Immobilien oder andere Wertgegenstände infrage.

Arbeitszeitkonto nutzen

Möglicherweise bietet Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit an, ein Arbeitszeitkonto zu nutzen. Sofern ein Langzeitkonto über mehrere Jahre möglich ist, können Sie darüber so viele Plusstunden sammeln, dass Sie praktisch früher in Rente gehen können – ganz ohne Abschläge, denn Sie erhalten bis zum tatsächlichen Renteneintritt schließlich weiterhin Ihr Gehalt. Wie vielversprechend diese Option ist, hängt davon ab, wie das Arbeitszeitkonto konkret geregelt ist. Der Nachteil dieser Variante ist, dass Sie über längere Zeit deutlich mehr arbeiten müssen, um entsprechend früher in Rente gehen zu können.

Teilrente

Wenn Sie sich vorstellen können, noch nicht vollständig in Rente zu gehen, sondern noch etwas zu arbeiten, kann auch eine Teilrente eine Option sein. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit der Auszahlung der Altersrente, die für den Übergang in das Rentenalter gedacht ist. Wenn Sie eine Teilrente beziehen, reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit, wodurch Sie weniger Gehalt erhalten. Dafür bekommen Sie jedoch eine Teilrente, für die Sie allerdings Abschläge hinnehmen müssen.

Sie entscheiden bei dieser Möglichkeit, wie viel Sie noch arbeiten möchten und wie hoch Ihre Teilrente sein soll. Sie kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Wenn Sie in Teilrente sind und noch arbeiten, erarbeiten Sie außerdem weitere Rentenansprüche, weil Sie weiterhin Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Lassen Sie sich am besten von der Rentenversicherung beraten, um zu prüfen, ob diese Variante für Sie sinnvoll sein könnte.

Geld dazuverdienen mit einem Nebenjob

Die Abschläge eines früheren Renteneintritts können Sie mit einem Nebenjob ausgleichen. Wer die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente zu riskieren.

Bei einer Vollrente durften Sie früher höchstens 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne, dass die Einnahmen auf die Rente angerechnet wurden. Bis Ende 2020 galt wegen der Corona-Krise eine Sonderregelung: Frührentner durften vorübergehend bis zu 44.590 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne Kürzungen bei der Rente hinnehmen zu müssen. Seit Januar 2023 gibt es bei einer vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Die Zeit bis zum Renteneintritt durch Rücklagen finanzieren

Denkbar ist auch, dass Sie nicht früher in Rente gehen, aber früher aufhören zu arbeiten. Dann müssen Sie entsprechende Rücklagen haben, um die Monate oder Jahre finanzieren zu können. Der Vorteil dieser Option ist, dass Ihnen keine Abschläge bei der Rente drohen. Andererseits ist es teuer, sich komplett ohne Einnahmen zu finanzieren. Laufende Kosten haben Sie schließlich trotzdem, und wahrscheinlich wollen Sie bis zum Rentenalter auch nicht auf alle Annehmlichkeiten verzichten.

Rechnen Sie bei dieser Variante genau – mitunter kann es günstiger sein, das Geld stattdessen in Form einer Sonderzahlung in die Rentenversicherung zu stecken. Außerdem müssten Sie vergleichsweise lange Rente beziehen, damit Sie das Geld wieder raushaben. Hinzu kommt, dass Sie nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen, wenn Sie nicht mehr arbeiten – auch das mindert Ihre späteren Rentenbezüge.

Bildnachweis: Diego Cervo / Shutterstock.com

Nach oben scrollen