Urlaubsgeld: Wer bekommt es und wie viel wird gezahlt?
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Für Arbeitnehmer ist eine bevorstehende Urlaubszeit ein Grund zur Vorfreude – wenn der Arbeitgeber dann noch Urlaubsgeld zahlt, ist die Freude umso größer. Doch wer bekommt eigentlich Urlaubsgeld? Gibt es möglicherweise sogar einen Anspruch darauf? Und wie viel Urlaubsgeld wird gezahlt? Das und mehr zum Thema Urlaubsgeld erfahren Sie hier.
Was ist Urlaubsgeld und wer bekommt es?
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Urlaubszeit dient der Erholung und hilft, zu entspannen und den oft stressigen Alltag für eine Weile hinter sich zu lassen. In den Urlaub zu fahren, ist jedoch nicht ganz günstig. Um ihren Mitarbeitern dabei finanziell unter die Arme zu greifen zahlen viele Arbeitgeber Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine meist freiwillige Sonderzahlung oder Gratifikation. Sie dient der Mitarbeiterbindung und kann zugleich als Anerkennung bisheriger Leistungen gewertet werden.
Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Abzugrenzen ist das Urlaubsgeld vom Urlaubsentgelt. Bei Letzterem handelt es sich schlicht um die Zahlung des regulären Gehalts für die Zeit des Urlaubs. Eine Extra-Leistung ist nur das Urlaubsgeld.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Mitunter ergibt sich ein solcher Anspruch jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem geltenden Tarifvertrag. Auch die sogenannte betriebliche Übung kann dazu führen, dass Beschäftigte auf Urlaubsgeld einen Anspruch haben. Damit ist ein Verhalten des Arbeitgebers gemeint, dass dieser wiederholt zeigt. Es führt dann dazu, dass Mitarbeiter erwarten können, dass ihnen bestimmte Leistungen – in diesem Fall Urlaubsgeld – wieder gewährt werden.
Betriebliche Übung kann einen Anspruch auf Urlaubsgeld dann begründen, wenn der Arbeitgeber es mehrfach in Folge gezahlt hat. Üblicherweise muss er das Urlaubsgeld dafür dreimal hintereinander ausgezahlt haben. Die betriebliche Übung führt dann dazu, dass aus einer freiwilligen eine verpflichtende Leistung des Arbeitgebers wird. Allerdings schließen viele Arbeitgeber eine solche Pflicht im Arbeitsvertrag aus. Ist das der Fall, gibt es auch durch mehrfache Zahlungen von Urlaubsgeld keinen allgemeinen Anspruch darauf. Das gilt auch, wenn Arbeitgeber anderweitig festlegen, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, die sie nicht zwangsläufig auch künftig zahlen müssen – zum Beispiel im Rahmen der Übermittlung des Urlaubsgelds.
Ob Urlaubsgeld gezahlt wird, hängt auch von der Branche ab
Wenn Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen, müssen sie ihre Mitarbeiter gleich behandeln. Sie dürfen nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, indem sie nur manchen Mitarbeitern ein Urlaubsgeld zahlen und anderen nicht. Gibt es für die Sonderbehandlung keinen guten Grund, ist ein solches Verhalten des Arbeitgebers nicht zulässig. Das Urlaubsgeld steht dann auch den anderen Beschäftigten zu, und zwar nicht nur Vollzeit-Beschäftigten, sondern auch Teilzeit-Mitarbeitern und Aushilfen.
In der Praxis hängt es auch von der Branche ab, wie gut die Aussichten auf Urlaubsgeld sind. In Branchen, in denen Tarifverträge gelten, wird häufiger Urlaubsgeld gezahlt als in anderen. Nach Daten des Statistischen Bundesamts haben tarifgebundene Unternehmen zwischen den Jahren 2018 und 2019 in 67 Prozent der Fälle Urlaubsgeld an ihre Mitarbeiter gezahlt. Bei Unternehmen, für die kein Tarifvertrag galt, waren es nur 36 Prozent.
Am häufigsten erhielten Beschäftigte Urlaubsgeld, die in den Branchen Chemie, Produktion und Fertigung und Logistik, Transport und Verkehr gearbeitet haben. Große Unternehmen zahlen den Bonus häufiger als kleine Betriebe, zudem wird er in den alten Bundesländern mit rund 44 Prozent der Fälle häufiger gezahlt als in den ostdeutschen Bundesländern. Dort erhielt nur etwa jeder dritte Arbeitnehmer (34,7 Prozent) Urlaubsgeld.
Urlaubsgeld: Wie hoch ist es und wann wird es gezahlt?
Ein Urlaub an die Ostsee – oder doch lieber eine Fernreise nach Asien? Ob und wie viel Urlaubsgeld jemand bekommt, kann bei Fragen wie dieser den entscheidenden Unterschied machen. Aber wie viel Urlaubsgeld gibt es überhaupt? Hierbei gibt es keinen allgemeingültigen Richtwert. Vielmehr kommt es darauf an, wie die Höhe des Urlaubsgeldes im Einzelfall geregelt ist. Aufschlussreich sind diesbezüglich etwa der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung – abhängig davon, woraus sich der Urlaubsgeld-Anspruch überhaupt ergibt.
Grundsätzlich hängt die Höhe des Urlaubsgelds davon ab, wie viel ein Beschäftigter verdient und welche Stundenzahl er pro Woche arbeitet. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann einen Unterschied machen, ebenso, wie viel Urlaubsgeld andere Beschäftigte im selben Bereich bei anderen Unternehmen bekommen. Viele Arbeitgeber orientieren sich an solchen Vergleichswerten, wenn die Höhe des Urlaubsgelds festlegen. Es gibt verschiedene Urlaubsgeld-Rechner im Internet, mit denen Sie die voraussichtliche Höhe von Ihrem Urlaubsgeld berechnen können. Die Höhe der Sonderzahlung kann von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen.
Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ist meist in der zugrundeliegenden Regelung festgelegt, etwa im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Meist wird es zwischen Mai und Juli überwiesen und damit in der Regel vor dem Start der Urlaubssaison. Auch eine monatliche Zahlung ist denkbar.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
In steuerlicher Hinsicht gilt Urlaubsgeld als sonstiger Bezug, für den Lohnsteuer gezahlt werden muss. Damit ist Urlaubsgeld nicht steuerfrei. Nur wenn das Urlaubsgeld jeden Monat mit dem Gehalt als Zuschlag ausbezahlt wird, muss es als laufender Arbeitslohn versteuert werden. Gleichzeitig erhöht das Urlaubsgeld das Einkommen insgesamt, weshalb die Steuerprogression steigt. Dadurch ergeben sich eine höhere Lohnsteuer und oft auch ein anderer Steuersatz durch die Sonderzahlung.
Was ist mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung?
Urlaubsgeld ist für Arbeitnehmer ein netter Bonus, den sie gerne mitnehmen. Doch wie verhält es sich, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt wird? Müssen Arbeitnehmer bereits überwiesenes Urlaubsgeld zurückerstatten? In vielen Arbeitsverträgen finden sich entsprechende Rückzahlungsklauseln. Was in einem solchen Fall gilt, hängt von der jeweiligen Regelung über das Urlaubsgeld ab. Daraus sollte hervorgehen, ob das Urlaubsgeld noch ausgezahlt wird, wenn das Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Sicht ist.
Falls es eine Regelung gibt, die besagt, dass das Urlaubsgeld im Fall einer Kündigung zurückgezahlt werden muss, dürfen Arbeitgeber es anteilig zurückfordern. Entsprechende Rückzahlungsklauseln sind jedoch nicht immer rechtens: Anteilige Rückforderungen sind nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers dargestellt hat.
Wenn es einen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung gibt und der Mitarbeiter Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erworben hat, muss er das Urlaubsgeld nicht zurückzahlen. Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, spielt insbesondere die Frage eine wichtige Rolle, ob das Urlaubsgeld zu einem festen Stichtag gezahlt wird oder nicht.
Bildnachweis: Sorbis / Shutterstock.com