Lohnsteuerklassen im Überblick: Was Sie über Steuerklassen wissen sollten
Als Arbeitnehmer müssen Sie Lohnsteuer zahlen. Wie viel Geld dadurch von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen wird, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Was die sechs Steuerklassen ausmacht und für wen sie gelten, erfahren Sie in unserem Überblick. Außerdem erklären wir Ihnen, unter welchen Umständen Sie die Lohnsteuerklasse wechseln können.
Was ist Lohnsteuer und wer muss sie zahlen?
Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird. Wer sich in einem angestellten Beschäftigungsverhältnis befindet, muss sie grundsätzlich zahlen: Nach dem deutschen Steuerrecht müssen erzielte Einkünfte besteuert werden. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wodurch die Einkünfte erzielt wurden. Die Höhe der Lohnsteuer ist nicht für jeden Arbeitnehmer gleich, sondern hängt von der Steuerklasse ab.
Bei der Lohnsteuer wird der fällige Betrag vom Brutto-Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Auch den Solidaritätszuschlag und, falls relevant, die Kirchensteuer führt der Arbeitgeber ab.
Lohnsteuer ist nicht an ein Vollzeit- oder Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis geknüpft, sondern fällt bei allen nichtselbständigen Beschäftigungsformen an. Dazu gehören auch Jobs auf 450-Euro-Basis. Minijobs werden abhängig von den Präferenzen des Arbeitgebers mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent, einem pauschalen Anteil von 20 Prozent oder individuell nach den jeweiligen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Mitarbeiters besteuert. Bei jeder Variante ist ein Lohnsteuer-Anteil inbegriffen.
Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung werden die gezahlten Lohnsteuerbeträge mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Häufig führt das zu einer teilweisen Erstattung von zu viel bezahlter Lohnsteuer. Deshalb lohnt es sich in der Regel, eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dabei sind Sie nicht an die übliche Frist vom 31. Juli gebunden, sondern können die Formulare rückwirkend noch bis zu vier Jahre später abgeben.
Lohnsteuerklassen im Überblick: Diese Steuerklassen gibt es
Es gibt in Deutschland sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Von Ihrer Lohnsteuerklasse hängt ab, welche Freibeträge für Sie gelten. Das wirkt sich auf die Höhe der Abzüge und damit Ihr Netto-Gehalt aus.
Bei der Einstufung in eine Lohnsteuerklasse kommt es vor allem auf den Familienstand an. Die Einteilung erfolgt durch das Finanzamt, verheiratete Paare können sich jedoch zwischen verschiedenen Steuerklassen entscheiden. Verheiratete Paare sind Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft steuerlich gleichgestellt.
Eine einmal geltende Lohnsteuerklasse hat nicht automatisch ein Arbeitsleben lang Bestand. Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich oder notwendig – mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Steuerklasse 1
Wer ledig ist, der hat in der Regel die Steuerklasse 1. Sie gilt auch für Menschen, die geschieden sind oder von ihrem Ehepartner getrennt leben. Wer einen Ehepartner hat, der im Ausland lebt, fällt ebenfalls in diese Steuerklasse. In Steuerklasse 1 gehören darüber hinaus Personen, die verheiratet, aber nur beschränkt steuerpflichtig sind – etwa, weil sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Verwitwete Personen fallen nach dem Tod ihres Ehegattens nach einer gewissen Zeit ebenfalls in diese Steuerklasse. Nach Ablauf des Jahres, in dem der Ehepartner verstorben ist, und des darauffolgenden Jahres gehören sie Steuerklasse 1 an. Steuerlich gelten sie damit als ledige Personen.
Steuerklasse 2
Steuerklasse 2 greift bei alleinerziehenden Personen. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, außerdem muss das Kind an einem Wohnsitz des Arbeitnehmers gemeldet sein.
Verwitwete Arbeitnehmer, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, werden nach Ablauf des Folgejahrs des Todes Ihres Ehepartners in Steuerklasse 2 eingeordnet.
Steuerklasse 3
Steuerklasse 3 kommt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in Betracht. Gibt es deutliche Einkommensunterschiede, kann es für den Besserverdiener sinnvoll sein, in Steuerklasse 3 zu wechseln. Der andere Partner wird dann der Steuerklasse 5 zugeordnet, hat allerdings recht hohe Abzüge.
Außerdem fallen Arbeitnehmer in diese Lohnsteuergruppe, deren Partner vor kurzem gestorben sind. Dadurch kann die Steuerlast in der Regel verringert werden, denn der Grundfreibetrag ist in dieser Steuerklasse höher. Steuerklasse 3 gilt allerdings nur im Jahr, in dem der Ehepartner gestorben ist, und dem darauffolgenden Jahr. Danach werden verwitwete Arbeitnehmer als ledig betrachtet und einer passenden Steuerklasse zugeordnet.
Steuerklasse 4
Wenn Verheiratete, die beide in Deutschland und nicht dauerhaft getrennt voneinander leben, oder eingetragene Lebenspartner nichts anderes veranlassen, gilt für sie automatisch Steuerklasse 4. In diesem Fall haben beide Partner Steuerklasse 4.
In dieser Steuerklasse gibt es seit einigen Jahren die Option, das Faktorverfahren (auch Splittingverfahren) zu wählen. Dabei wird jedem Ehepartner ein Grundfreibetrag angerechnet. Den Faktor legt das Finanzamt im Einzelfall fest; er hängt von der Höhe des Gesamteinkommens der beiden Partner zusammen. Dadurch entfallen Nachzahlungen, die sich aus der Steuererklärung ergeben. Allerdings ist auch die Höhe der möglichen Rückzahlungen nach der Steuererklärung gering.
Steuerklasse 5
Auch Steuerklasse 5 kommt nur für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner in Betracht. Wählt einer der beiden Partner Steuerklasse 3, wird der andere automatisch in Steuerklasse 5 eingeordnet. Einen Grundfreibetrag gibt es in Steuerklasse 5 nicht, weshalb die Abzüge hier besonders hoch sind. Das liegt daran, dass der Grundfreibetrag beider Ehegatten in der Steuerklasse (3) des anderen Partners angerechnet wird.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen ist Steuerklasse 6. Sie ist dann zu wählen, wenn Sie mehr als einen Job haben. Der zweite Job muss dann in dieser Lohnsteuerklasse versteuert werden. Auch in Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag, was ebenfalls zu relativ hohen Abzügen führt.
Steuerklasse 6 gilt auch für Rentner, die ihre Rente durch eine Arbeitstätigkeit aufbessern, und verwitwete Personen, die mehr als einen Job ausüben.
Die Steuerklasse wechseln: Wie geht das?
In bestimmten Situationen ist es denkbar oder sogar nötig, die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Das ist auf schriftlichen Antrag beim Finanzamt möglich. Bisher war ein Wechsel der Lohnsteuerklasse höchstens einmal pro Jahr möglich, Ausnahmen wurden nur im Fall des Tods eines Ehe- oder Lebenspartners genehmigt. Das ist seit dem Jahr 2020 anders: Sie können Ihre Steuerklasse bei Bedarf ohne Einschränkung wechseln.
Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse wird nötig, wenn Sie heiraten. Dann haben Sie die Wahl zwischen mehreren Optionen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner ab. Sind die Einkommensunterschiede gering, bietet sich Steuerklasse 4 an. Seit dem Jahr 2010 können Sie auch die Steuerklasse 4 mit Faktor auswählen. Das führt dazu, dass das Finanzamt den Splittingvorteil schon im laufenden Jahr berücksichtigt.
Bei großen Einkommensunterschieden können verheiratete Personen oder Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft zudem die Steuerklassen 3 beziehungsweise 5 wählen. Auch für Alleinverdiener bietet sich diese Variante an. Die Abzüge in Steuerklasse 3 sind in der Regel wesentlich geringer, für den Partner in Steuerklasse 5 fallen jedoch hohe Abzüge an. Wenn Sie diese Variante wählen, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Weitere Gründe für einen Wechsel der Lohnsteuerklasse
Im Fall einer Trennung von Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ändert sich die Lohnsteuerklasse ebenfalls. Wenn Sie etwa noch verheiratet sind, aber bereits einen anderen Wohnort haben, fallen Sie in der Regel unter Steuerklasse 1. Nach der Scheidung gilt dies ebenfalls, falls Sie nicht aufgrund Ihrer individuellen Situation in Steuerklasse 2 oder 6 fallen.
Änderungen in der Lohnsteuerklasse ergeben sich darüber hinaus, wenn Ihr Ehepartner (oder eingetragener Lebenspartner) stirbt. Sie erhalten dann zunächst die Steuerklasse 3, bevor Sie nach Ablauf des folgenden Jahres als Single eingestuft werden.
Ein weiterer Grund für eine Änderung der Lohnsteuerklasse: Wenn Sie ein Kind bekommen und alleinerziehend sind, werden Sie ebenfalls neu eingestuft.
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