Kindergeld: Anspruch, Höhe und Antrag
Um Eltern und Sorgeberechtigte ein wenig zu unterstützen, zahlt der Staat Kindergeld. Wie lange Eltern mit dem Kindergeld rechnen können, wie der Antrag gestellt wird und was Sie tun können, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, erfahren Sie hier.
Definition: Was ist Kindergeld?
Das Kindergeld ist dazu gedacht, die grundlegende Versorgung des Kindes zu decken. Trotzdem ist das Kindergeld keine Sozialleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II). Vielmehr wirkt sich das Kindergeld als steuerliche Vergünstigung aus. Denn Eltern werden entweder bestimmte Steuerfreibeträge für ihre Kinder angerechnet oder sie erhalten das Kindergeld – beide Leistungen bekommen sie also nie gemeinsam.
Am Ende des Steuerjahres prüft das Finanzamt, welche Form der Vergünstigung für die Eltern besser ist und setzt entweder das Kindergeld oder die Freibeträge an. Das macht das Finanzamt übrigens ganz automatisch.
Kinderzuschlag: Unterschied zum Kindergeld
Der Kinderzuschlag wiederum ist eine sogenannte Sozialleistung. Eltern haben nur dann einen Anspruch auf diese Zahlung, wenn sie monatlich wenig verdienen, aber kein ALG II bekommen. Ob Sie einen Anspruch auf die Leistung haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.
Aktuell erhalten Sorgeberechtigte in Deutschland bis zu 205 Euro zusätzlich pro Monat. Damit ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Kind ist jünger als 25 Jahre alt, nicht verheiratet und lebt im elterlichen Haushalt (beziehungsweise im Haushalt der sorgenberechtigten Person).
- Für das Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
- Alleinerziehende haben ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro, Paare von mindestens 900 Euro.
- Sie bekommen kein Arbeitslosengeld II.
- Das Einkommen, inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld, reicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Anspruch auf Kindergeld
Um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Kind ist noch nicht volljährig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch noch für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, Kindergeld bekommen.
- Sie übernehmen die Betreuung des Kindes. Kindergeld können Sie also auch für Pflegekinder, Enkelkinder oder Stiefkinder bekommen.
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
- Sie selbst leben in Deutschland, der EU, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz oder Island.
Kindergeldanspruch bei älteren Kindern
Wie kurz erwähnt, können Sorgeberechtigte auch dann noch Kindergeld beantragen und bekommen, wenn das Kind schon volljährig ist. Folgende Voraussetzungen müssen dabei vorliegen:
- Das Kind befindet sich noch in der Ausbildung: Sollte das Kind, für das Kindergeld beantragt wird, eine Ausbildung absolvieren, können Sorgeberechtigte bis zum Ende der Ausbildung Kindergeld bekommen. Allerdings höchstens so lange, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Der Anspruch auf Kindergeld endet in dem Monat, in dem die Ausbildung beendet wird. Bei Ausbildungen mit einer gesetzlichen Dauer, endet der Anspruch mit dem vorgesehenen Termin. Bedeutet: Wenn Ihr Kind eine Ausbildung absolviert, die laut Gesetzgeber drei Jahre dauern soll, bekommen Sie auch so lange Kindergeld. Auch dann, wenn Ihr Nachwuchs die Ausbildung schon einige Monate vor diesem Termin erfolgreich beendet.
- Das Kind ist auf der Suche nach einer Ausbildung: Wenn Ihr Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, aber ernsthaft auf der Suche nach einem ist, kann auch dann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Allerdings müssen Sie die ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweisen. In der Regel genügen dazu die schriftlichen Absagen der Ausbildungsbetriebe.
- Das Kind leistet ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): FSJ, FÖJ sowie Bundesfreiwilligendienst (BFD) können ebenfalls den Anspruch auf Kindergeld begründen.
- Das Kind hat die Ausbildung abgeschlossen, sucht aber einen Arbeitsplatz: Auch für den Fall, dass Ihr Kind bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, können Sie Kindergeld erhalten. Allerdings gilt hier im Unterschied zu den anderen vorgestellten Fällen, dass Ihr Kind in diesem Fall nicht älter als 20 Jahre alt sein darf. Weitere Voraussetzung: Das Kind ist bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet.
- Das Kind hat eine Behinderung: Die genannten Altersbegrenzungen gelten nicht für Kinder mit einer Behinderung. Sollte Ihr Kind eine körperliche, seelische oder geistige Behinderung haben und daher nicht in der Lage sein, selbst seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie unbegrenzt Kindergeld erhalten. Allerdings muss dazu die Behinderung eingetreten sein, bevor Ihr Kind 25 Jahre alt wurde.
Kindergeld Höhe: So viel steht Ihnen zu
Die Höhe des Kindergeldes hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben. Zusätzlich dazu variiert die Höhe des Kindergeldes von Zeit zu Zeit, denn das Kindergeld wird in regelmäßigen Abständen erhöht. Seit dem 1. Januar 2021 gelten dabei folgende Zahlen:
Kindergeld 2021
Eltern und Sorgeberechtigte können mit folgenden Zahlungen rechnen:
- Kind: 219 Euro monatlich
- Kind: 219 Euro monatlich
- Kind: 225 Euro monatlich
- Kind und alle weiteren: 250 Euro monatlich
Übrigens: Diese Zahlungen stehen Ihnen auch dann zu, wenn ein Teil Ihrer Kinder bei dem ehemaligen Partner lebt. Gehen wir davon aus, dass Sie zwei Kinder aus erster Ehe haben, die bei Ihrem ehemaligen Partner leben. Mit Ihrem neuen Partner bekommen Sie nun ein weiteres Kind. Dann haben Sie für dieses Kind aktuell einen Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 225 Euro.
Kinder, die nicht in Ihrem Haushalt leben, werden als sogenannte „Zählkinder“ bezeichnet. Erziehungsberechtigte sollten diese also unbedingt in ihrem Antrag auf Kindergeld angeben, denn unter Umständen haben Sie so einen Anspruch auf mehr Kindergeld. Denn ab Kind Nummer drei, steigt die Höhe der monatlichen Zahlungen.
Antrag auf Kindergeld stellen
Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie bei der Familienkasse stellen, die der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet ist. Besonders zu empfehlen ist, wenn Sie den Antrag schnellstmöglich nach der Geburt absenden. Zwar haben Sie auch rückwirkend einen Anspruch auf Kindergeld, allerdings gilt der nur für sechs Monate.
Damit Sie das Kindergeld so schnell wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes bekommen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Antrag auf Kindergeld online ausfüllen,
- Antrag ausfüllen und unterschreiben,
- per Post an die Bundesagentur für Arbeit oder die Familienkasse schicken.
Zusätzlich zum Antrag müssen Sie Ihre und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes angeben. Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Sollten Sie den Brief verloren haben, können Sie die Steueridentifikationsnummer bei der Behörde noch einmal anfordern.
Gut zu wissen: Es genügt, wenn Sie den Antrag auf Kindergeld einmal stellen, Sie müssen nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, der Familienkasse Veränderungen in den Familienverhältnissen schnellmöglich zu melden. Das Formular für die Veränderungsmitteilung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
Kindergeld zurückzahlen: Das kann Ihnen drohen
Sollten Sie die Veränderungsmitteilung vergessen haben, obwohl sich etwas in Ihren Familienverhältnissen geändert hat, können Sie unter Umständen dazu verpflichtet sein, Kindergeld an die Familienkasse zurückzuzahlen. In diesem Fall würden Sie eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen, der Sie in jedem Fall nachkommen müssen.
Folgende Veränderungen können ein Grund dafür sein, dass Sie Kindergeld zurückzahlen müssen:
- Das Kind befindet sich nicht mehr in einer Ausbildung.
- Das Kind hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
- Das Kind bekommt Zahlungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
Auszahlungstermine: Wann bekomme ich Kindergeld?
Kindergeld wird nicht zwingend zum Monatsersten oder -letzten ausbezahlt. Der Termin für die Auszahlung richtet sich vielmehr nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Anhand dieser Nummer können Sie über die entsprechende Liste bei der Bundesagentur für Arbeit nachsehen, wann bei Ihnen die Kindergeldauszahlung ansteht.
Einspruch gegen Bescheid einlegen
Sollten Sie mit einer Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden sein, können Sie Einspruch oder Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dazu müssen Sie Ihren Einspruch an den Absender des Bescheides schicken. In der Regel haben Sie dazu einen Monat Zeit.
Sollte der Einspruch abgelehnt werden, Sie sich aber weiterhin im Recht fühlen, bleibt Ihnen im letzten Schritt eine Klage vor Gericht. Wie Sie dabei vorgehen müssen und was zu beachten ist, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides entnehmen. In der Regel empfiehlt es sich außerdem, bei einer Klage Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.
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