Betriebliche Kinderbetreuung: Formen und Förderung
Gut ausgebildete Arbeitnehmer werden in den meisten Branchen händeringend gesucht. Arbeitgeber versuchen daher vieles, um Fach- und Führungskräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen. Bei der Rekrutierung kann deshalb die betriebliche Kinderbetreuung ein wichtiges Argument sein. Wie diese funktioniert und was es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten gilt, kann man hier nachlesen.
Betriebliche Kinderbetreuung: Was versteht man darunter?
Betriebliche Kinderbetreuung bedeutet, dass sich der Arbeitgeber an der Betreuung des Nachwuchses seiner Beschäftigten beteiligt. Das kann zum Beispiel finanziell geschehen, indem der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Betreuungskosten gewährt (als geldwerter Vorteil ist dieser Zuschuss unter bestimmten Umständen sogar steuerfrei). Möglich ist aber auch, dass das Unternehmen vor Ort eine eigene Betriebskita einrichtet. Die Mitarbeiter sparen sich damit den Weg zu einer anderen Kita und können das Kind stattdessen direkt auf dem Betriebsgelände oder sogar im selben Gebäude betreuen lassen.
Die Bausteine der betrieblichen Kinderbetreuung
Betriebliche Kinderbetreuung kann heute auf ganz unterschiedliche Arten organisiert werden. Im Rahmen des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“, das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, unterscheidet man folgende vier Bausteine:
- Kindertagesbetreuung: Die Tagesbetreuung richtet sich an Eltern, deren Kinder zwischen null und sechs Jahre alt sind. Entweder werden die Kinder in einem Betriebskindergarten betreut oder der Arbeitgeber kümmert sich um Belegplätze. Belegplätze sind Betreuungsplätze in anderen Einrichtungen, die der Arbeitgeber „bucht“ und bezahlt. Häufig befinden sich diese Kindergärten oder Kitas in der Nähe des Arbeitgebers. So stellt dieser sicher, dass seine Beschäftigten keinen allzu langen Fahrtweg zwischen Betreuungseinrichtung und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Die Bundesregierung zahlt für diese Form der betrieblichen Kinderbetreuung eine finanzielle Förderung.
- Kindertagespflege: Eine andere Möglichkeit, die betriebliche Kinderbetreuung zu organisieren, ist die Kindertagespflege. Das Vorgehen ist dem oben beschriebenen vergleichbar. Entweder schafft der Arbeitgeber diese Plätze in einer betriebseigenen Kinderbetreuung oder er kümmert sich darum, in einer vergleichbaren Einrichtung Plätze für seine Beschäftigen zu organisieren. Auch für die Kindertagespflege gibt es eine Förderung vom Staat.
- Betreuung in Ausnahmefällen: Arbeitgeber können sich auch um die sogenannte Betreuung in Ausnahmefällen bemühen. Wird etwa die Tagesmutter krank, die sonst auf den Nachwuchs aufpasst, können Beschäftigte auf diese Möglichkeit ausweichen. Die Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung in Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber ebenfalls in seiner Betriebskita vorhalten oder in einer öffentlichen Einrichtung reservieren.
- Ferienbetreuung: In den Ferien sind nicht nur die Schulen geschlossen, sondern auch viele Kitas und andere Betreuungsangebote. Viele Eltern müssen daher in diesen Zeiten Urlaub nehmen oder eine anderweitige Betreuung organisieren. Arbeitgeber können auch in diesem Fall mit einer betrieblichen Kinderbetreuung unterstützen. Dieses Engagement des Arbeitgebers wird vom Gesetzgeber ebenso gefördert.
Wie wird die betriebliche Kinderbetreuung organisiert?
Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten eine betriebliche Kinderbetreuung einrichten möchten, müssen in der Regel die folgenden fünf Schritte durchlaufen:
- Bedarf klären: Bevor Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung organisieren, sollten sie zunächst den Bedarf ermitteln. Gibt es viele Beschäftigte im Unternehmen, die keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder gefunden haben, lohnt es sich unter Umständen, eine Betriebskita zu gründen. Sind die Mitarbeiter dagegen gut mit Betreuungsplätzen versorgt und benötigen nur gelegentlich eine zusätzliche Betreuung, reicht vielleicht ein Angebot für Ausnahmefälle aus. Damit Arbeitgeber wissen, welche Form der betrieblichen Kinderbetreuung ihre Mitarbeiter benötigen, ist eine Befragung sinnvoll. Dazu gibt es spezielle Musterfragebögen im Netz, an denen sich Arbeitgeber orientieren können.
- Beratung in Anspruch nehmen: Das Förderprogramm zur betrieblichen Kinderbetreuung wird vom Familienministerium mitgetragen. Interessierte Arbeitgeber finden daher auch hier weitere Informationen, wenn sie sich zu dem Thema beraten lassen möchten. Zuständig ist die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung, die sie unter folgender Anschrift erreichen können: c/o gsub mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin. Alternativ können sie sich auch telefonisch beraten lassen. Die kostenlose Hotline erreichen sie unter 0800-0009838. Auch per Mail erhalten Arbeitgeber Auskunft. Die E-Mail-Adresse für elektronische Anfragen lautet: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de. Weitere Informationen finden sie im Netz unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.
- Finanzierung klären: Nachdem sich Arbeitgeber für ein bestimmtes Angebot entschieden haben, geht es um die Finanzierung. Auch bei diesem Schritt können sie sich von den oben genannten Stellen beraten lassen.
- Ansprechpartner finden: Eine Vorgabe für die betriebliche Kinderbetreuung lautet, dass Arbeitgeber vor Ort mit einem erfahrenen Partner zusammenarbeiten müssen. Dieser Ansprechpartner kümmert sich um die korrekte Umsetzung der betrieblichen Kinderbetreuung, steht aber auch bei Fragen zur Seite.
- Antrag stellen: Als letzter Schritt auf dem Weg zur betrieblichen Kinderbetreuung bleibt die Antragstellung auf Förderung. Unternehmen können über den gesamten Förderzeitraum von zwei Jahren einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.600 Euro bekommen. Und das für jeden Betreuungsplatz, den sie im Rahmen der betrieblichen Kinderbetreuung schaffen.
Die Gründe für betriebliche Kinderbetreuung
Warum wird die betriebliche Kinderbetreuung überhaupt öffentlich gefördert wird? Dazu gibt es eine klare Stellungnahme der ehemaligen Familienministerin Giffey: Die betriebliche Kinderbetreuung soll Unternehmen dabei unterstützen, ihren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Mit dem Förderprogramm sollen die Kosten für die Einführung einer betrieblichen Kinderbetreuung gesenkt werden. Davon verspricht man sich, dass es auch kleineren Unternehmen möglich wird, betriebliche Kinderbetreuung anzubieten. Dazu fördert die Bundesregierung die Maßnahmen nicht nur finanziell. Sie versucht auch kompetente Partner mit ins Boot zu holen, etwa privat-gewerbliche, gemeinnützige und öffentliche Träger von Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden können.
Die Vorteile betrieblicher Kinderbetreuung
Das Familienministerium möchte die betriebliche Kinderbetreuung fördern, weil sie viele Vorteile mit sich bringt. Zum Beispiel:
- Rückkehr in den Beruf: Mit einer gut organisierten und zuverlässigen Kinderbetreuung können Eltern schnell wieder in den Beruf starten. Die Rückkehr nach der Elternzeit wird also mit einer betrieblichen Kinderbetreuung erleichtert.
- Angepasste Betreuung: Gerade eine betriebliche Kinderbetreuung lässt sich an die individuellen Erfordernisse der Beschäftigten anpassen. Sollte die Arbeitslast kurzfristig längere Arbeitszeiten erfordern, lässt sich auch die Betreuung der Kleinen entsprechend verlängern. In öffentlichen Einrichtungen geht das häufig nicht so flexibel.
- Vereinbarkeit Beruf und Familie: Eine betriebliche Kinderbetreuung, die direkt vor Ort organisiert wird, schafft Freiräume. Eltern können ihre Kinder direkt beim Arbeitgeber in die Betreuung geben und müssen nicht extra zwischen Kita und Arbeitsplatz hin- und herfahren. Sollte das Kind dringend Betreuung durch den vor Ort angestellten Elternteil benötigen, lässt sich das leicht einrichten: Dank der räumlichen Nähe zwischen betrieblicher Kinderbetreuung und Arbeitsplatz, sind Vater oder Mutter schnell bei ihrem Kind.
Vorteile betrieblicher Kinderbetreuung für Arbeitgeber
Die oben genannten Vorteile gelten hauptsächlich für Eltern, die ihre Kinder in einer betrieblichen Kinderbetreuung unterbringen können. Doch auch der Arbeitgeber profitiert davon, wenn er diese Form der Betreuung in seinem Betrieb anbietet. Mögliche Vorteile sind etwa:
- Gesteigerte Produktivität: Beschäftigte, die sich dank betrieblicher Kinderbetreuung keine Sorgen um ihre Kinder machen müssen, können konzentrierter und produktiver arbeiten. Das kann sich in besseren Arbeitsergebnissen widerspiegeln.
- Erhöhte Loyalität: Mitarbeiter, die die Vorteile der betrieblichen Kinderbetreuung zu schätzen wissen, werden nicht so schnell den Arbeitgeber wechseln. Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er eine größere Kontinuität innerhalb seiner Belegschaft verzeichnen kann. Das spart Geld, denn langwierige Personalsuchen und die Einarbeitung neuer Arbeitnehmer sind dann seltener nötig.
- Bessere Außenwirkung: Wer viel für seine Beschäftigten tut, profitiert noch auf andere Weise. Beschäftigte entwickeln nicht nur eine größere Bindung zu ihrem Arbeitgeber, sie loben ihn auch, etwa im persönlichen Gespräch mit Freunden und Bekannten, aber auch im Netz. Diese positive Reputation hilft dabei, neue Mitarbeiter zu gewinnen. Unter Umständen lassen sich auch Kunden davon überzeugen, bei diesem Unternehmen einzukaufen und so diesen guten Arbeitgeber zu unterstützen, der sich um betriebliche Kinderbetreuung kümmert.
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