Anwesenheitsprämie: Vorteile, Nachteile & Modelle

In vielen Firmen können die Beschäftigten Anwesenheitsprämien erhalten, wenn sie selten oder gar nicht krankheitsbedingt fehlen. Wie genau eine solche Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht ausgestaltet werden kann, welche Vorteile und Nachteile sie mit sich bringt und wie viel Geld Arbeitnehmer bekommen können – das und mehr erfahren Sie hier.

Ein Briefumschlag mit Geldnoten, was ist die Anwesenheitsprämie?

Anwesenheitsprämie: Belohnung für Beschäftigte, die selten fehlen

Dass Arbeitnehmer nicht jeden Tag einsatzbereit sind, ist ganz normal. Durch Krankheiten wie zum Beispiel Erkältungen, das Coronavirus oder auch psychische Probleme fehlt in Unternehmen immer wieder Personal. Mehrere Krankenkassen, darunter die DAK und die Techniker Krankenkasse (TK), haben einen erneuten Rekord bei den Fehlzeiten für das Jahr 2023 gemeldet. Laut TK war jeder dort versicherte Erwerbstätige 2023 im Schnitt 19,4 Tage krankgeschrieben. Die DAK vermeldete im selben Zeitraum durchschnittlich ebenfalls knapp 20 Fehltage pro Person.

Fehlzeiten lassen sich nicht vermeiden: Wer krank und deshalb arbeitsunfähig ist, muss sich auskurieren. Es ist auch für Arbeitgeber nicht unbedingt wünschenswert, dass erkrankte Beschäftigte trotzdem zur Arbeit kommen. Sie schaffen womöglich weniger, machen eher Fehler und gefährden damit möglicherweise sich und andere, und bei Infektionskrankheiten könnten sie Kollegen anstecken. Dennoch haben Unternehmen naturgemäß ein Interesse daran, hohe Fehlzeiten zu vermeiden.

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, bringt das die Betriebsabläufe durcheinander. Arbeit bleibt womöglich liegen oder die Kollegen müssen Extra-Aufgaben übernehmen, wodurch ihre Arbeitsbelastung steigt. Je mehr Krankheitsfälle es gibt, desto stärker kann das das Betriebsklima belasten. Dabei ist es nicht nur ein Problem für Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter kurzzeitig ausfallen. Auch Langzeit-Erkrankte sorgen für Herausforderungen, denn ihre Aufgaben müssen dauerhaft anderweitig erledigt werden.

Vor diesem Hintergrund versuchen viele Arbeitgeber, es ihren Mitarbeitern schmackhaft zu machen, bei leichteren Erkrankungen trotzdem zur Arbeit zu kommen – mit einer Anwesenheitsprämie bei Krankheit. Eine Anwesenheitsprämie ist ein Bonus, den Beschäftigte bekommen können, die selten oder gar nicht gefehlt haben. Das soll ein Anreiz für Arbeitnehmer sein, sich nicht leichtfertig krankzumelden, und auf diese Weise die Ausfallzeiten im Betrieb ebenso reduzieren wie krankheitsbedingte Folgekosten.

Modelle & Höhe von Anwesenheitsprämien

Was gilt bei einer Anwesenheitsprämie – wie hoch ist sie und wie kann sie konkret ausgestaltet sein? Grundsätzlich kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, ob er eine Anwesenheitsprämie zahlt und wenn ja, wie hoch sie ausfallen soll. Es muss sich dabei auch nicht unbedingt um einen finanziellen Bonus handeln – auch steuerfreie Sachbezüge sind als Belohnung für Anwesenheit denkbar.

Wird eine monetäre Anwesenheitsprämie gezahlt, beträgt sie meist einige Hundert Euro pro Jahr, etwa 300 Euro. Dabei können verschiedene Modelle genutzt werden. Gängig ist zum Beispiel eine jährliche Anwesenheitsprämie. Dabei bekommen Beschäftigte, die nicht oder selten krank waren, die vorher festgelegte Prämie am Ende des Jahres. Dabei wird eine solche Prämie üblicherweise anteilig um die Zahl der Krankheitstage gekürzt.

Ebenso kann eine Anwesenheitsprämie auch nur für Monate berechnet werden, in denen ein Arbeitnehmer nicht gefehlt hat. Ein weiteres denkbares Modell ist eine monatliche Anwesenheitsprämie, die nicht einmal im Jahr, sondern Monat für Monat berechnet wird. Auch Quartalsprämien sind gängig.

Welche Vorteile Anwesenheitsprämien mit sich bringen können

Anwesenheitsprämien können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Wohl jeder Arbeitnehmer freut sich über einen Bonus – Anwesenheitsprämien sind deshalb bei Beschäftigten immer willkommen, vorausgesetzt, sie werden unter fairen Bedingungen gezahlt.

Arbeitgeber können mit der Zahlung einer Anwesenheitsprämie beeinflussen, wie sich ihre Mitarbeiter im Krankheitsfall verhalten. Eine Anwesenheitsprämie ist ein Anreiz für Beschäftigte, sich gut zu überlegen, in welchen Fällen sie sich krankmelden. Ist zum Beispiel eine Erkältung so leicht, dass die Arbeit zwar etwas erschwert, aber möglich wäre, entscheiden sich Beschäftigte womöglich auch wegen der Anwesenheitsprämie dazu, zur Arbeit zu gehen. Dadurch werden die Betriebsabläufe nicht gestört und die Kollegen müssen auch keine Arbeit auffangen, die sie dann übermäßig belastet. Ebenso muss kein personeller Ersatz beschafft werden. Wenn eine Anwesenheitsprämie die Fehlzeiten im Betrieb verringert, kann das die Produktivität erhöhen und damit zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Arbeitgeber können außerdem die ansonsten nötige Entgeltfortzahlung sparen.

Geringere Fehlzeiten sind nicht zuletzt positiv für das Betriebsklima, wenn auch indirekt. Bei hohen Fehlzeiten bliebe mehr Arbeit an den anwesenden Mitarbeitern hängen. Das könnte deren Stress und Druck erhöhen und dafür sorgen, dass Überstunden notwendig würden. Unter solchen Aspekten kann die Zufriedenheit der Mitarbeiter erheblich leiden, vor allem, wenn es ganz normal ist, dass ständig Kollegen fehlen. Sind die Mitarbeiter weniger zufrieden, sinkt ihre Motivation und sie sind womöglich weniger gewillt, sich im Job übermäßig zu engagieren.

Anwesenheitsprämie: Nachteile & Risiken

Auf der anderen Seite kann eine Anwesenheitsprämie jedoch auch mit Nachteilen und Risiken verbunden sein. Fangen wir mit den Beschäftigten an: Für sie ist es zwar einerseits positiv, wenn eine Anwesenheitsprämie gezahlt wird. Wer selten krank ist, wird belohnt, und wer häufiger krank ist, hat zumindest keine Einbußen.

Andererseits kann es sein, dass das Grundgehalt schon niedrig ist. Dann steigt der Druck, so selten zu fehlen, dass Anspruch auf die Anwesenheitsprämie besteht. Wer erkrankt, schleppt sich womöglich notgedrungen trotzdem zur Arbeit, obwohl er kaum leistungsfähig oder belastbar ist. Dadurch kann es sein, dass jemand schlechtere Leistungen erbringt, für die er sich verantworten muss. Oder dass sich die Genesung unnötig in die Länge zieht.

Ein solcher Präsentismus, wie das Arbeiten trotz Krankheit auch genannt wird, belastet nicht nur Arbeitnehmer. Er ist auch für Arbeitgeber nicht wünschenswert. Arbeit trotz Krankheit belastet die Beschäftigten übermäßig. Sie kann nicht nur für schlechte Stimmung sorgen und dazu führen, dass Mitarbeiter nicht die Leistungen erbringen, die der Arbeitgeber von ihnen erwartet. Sie kann auch verhindern, dass Betroffene so schnell wie möglich wieder fit sind. Schlimmstenfalls wird eine Krankheit so lange verschleppt, bis jemand für längere Zeit ausfällt.

Kranke Mitarbeiter als Risiko für die übrigen Mitarbeiter

Schleppen sich Mitarbeiter krank zur Arbeit, ist das auch eine Gefahr für andere. Das gilt zum Beispiel in Jobs, in denen Beschäftigte für die Sicherheit ihrer Kollegen verantwortlich sind. Wer krank ist, hat womöglich Probleme, sich zu konzentrieren, so dass es eher zu Betriebsunfällen kommen kann. Außerdem können erkrankte Mitarbeiter ihre Kollegen anstecken. Dann ist der Krankenstand wegen der Anwesenheitsprämie womöglich wesentlich höher, als er es hätte sein müssen.

Arbeitnehmer können eine Anwesenheitsprämie außerdem als unfair empfinden, was zu einer negativeren Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber führen kann. Das kann insbesondere Mitarbeiter betreffen, die chronisch krank sind und deshalb häufiger fehlen. Dadurch haben sie womöglich keinen Anspruch auf den Bonus, den ihre Kollegen bekommen. Solche Beschäftigte können sich doppelt gestraft fühlen: durch ihre Krankheit und weil ihnen die Prämie verwehrt bleibt.

Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht: Wichtige Regelungen

Manche Menschen empfinden eine Anwesenheitsprämie als ungerecht: Die wenigsten Menschen suchen sich aus, ob sie krank werden oder nicht. Besonders benachteiligt sind Menschen mit chronischen Erkrankungen, die wegen ihrer Krankheit immer wieder an der Arbeit fehlen. Sie haben oft keinen Anspruch auf eine Anwesenheitsprämie, weil sie zu oft ausfallen. Es kann auch sein, dass die Arbeit selbst so belastend ist, dass Mitarbeiter immer wieder erkranken. Vor diesem Hintergrund kann die Frage aufkommen, ob eine Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht überhaupt in jedem Fall zulässig ist.

Die kurze Antwort: grundsätzlich ja, allerdings in gewissen Grenzen. Die indirekte Grundlage eines solchen Bonus ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Es behandelt unter anderem die Frage, wie weit Sondervergütungen – zu denen auch eine Anwesenheitsprämie zählt – im Krankheitsfall gekürzt werden dürfen. Daraus lässt sich im Umkehrschluss schließen, dass Prämien, die an Anwesenheitszeiten geknüpft sind, grundsätzlich erlaubt sind.

Wenn ein Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie zahlt, geschieht das in den meisten Fällen freiwillig. In einer Betriebsvereinbarung können die Details geregelt sein, alternativ im Arbeitsvertrag. Es kann aber auch sein, dass ein anwendbarer Tarifvertrag entsprechende Ansprüche enthält. In diesem Fall darf der Arbeitgeber nicht einfach davon abweichen.

Kürzung der Anwesenheitsprämie im Krankheitsfall: Was darf der Arbeitgeber?

In aller Regel werden die Voraussetzungen, unter denen eine Anwesenheitsprämie gezahlt wird, schriftlich geregelt. So gibt es keine Missverständnisse und Unklarheiten. Eine mündliche Vereinbarung wäre zwar zulässig, empfiehlt sich aber praktisch nicht, denn in diesem Fall existiert kein schriftlicher Nachweis.

Wenn in einem Unternehmen eine Anwesenheitsprämie eingeführt werden soll, muss der Betriebsrat involviert werden. Das Gremium kann über die Grundlagen, unter denen eine Anwesenheitsprämie gezahlt wird, mitentscheiden. Ebenso muss der Betriebsrat beteiligt werden, wenn ein bestehender Bonus geändert werden soll.

Arbeitgeber sind durch das Arbeitsrecht in ihren Optionen begrenzt, wenn es um die Kürzung einer Anwesenheitsprämie bei Krankheit geht. Verantwortliche dürfen nicht einfach nach Gutdünken entscheiden, wie stark der Bonus pro Krankheitstag verringert wird. Stattdessen muss § 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes berücksichtigt werden. Demnach darf der Bonus pro Krankheitstag maximal um ein Viertel des üblichen Tagesgehalts gekürzt werden. Das übliche Tagesgehalt kann berechnet werden, indem das Bruttojahresgehalt durch die Zahl der Arbeitstage pro Jahr geteilt wird.

Mögliche Alternativen zur Anwesenheitsprämie

Arbeitgeber haben naturgemäß ein Interesse daran, die Fehlzeiten in ihrer Firma möglichst gering zu halten. Eine Anwesenheitsprämie ist jedoch nicht immer die beste Lösung, um die Zahl der Krankheitstage in der Belegschaft zu senken. Es gibt vieles, was Arbeitgeber tun können, damit krankheitsbedingte Ausfälle unwahrscheinlicher werden.

Ganz grundlegend ist es wichtig, dass die Beschäftigten im Job zufrieden sind, sich wohl und wertgeschätzt fühlen. Stimmen die Rahmenbedingungen – haben die Mitarbeiter angemessene Aufgaben, ein realistisches Arbeitspensum und nicht unnötig viel Stress oder Druck –, sind Arbeitnehmer seltener krank. Bei leichten Erkrankungen sind sie womöglich weniger geneigt, sich vorschnell krank zu melden. Auch ein gutes Betriebsklima wirkt sich in dieser Hinsicht positiv aus. Wie gut die Stimmung im Team ist, hängt wiederum von den Arbeitsbedingungen und der Wertschätzung durch den Arbeitgeber ab. Auch die Work-Life-Balance spielt eine Rolle.

Es wirkt sich auch positiv auf die Zufriedenheit der Beschäftigten aus, wenn der Arbeitgeber ihnen entgegenkommt und Wünsche erfüllt. Das kann zum Beispiel flexible Arbeitszeiten betreffen, ebenso die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice oder ein Sabbatical zu nehmen.

Um den Krankenstand niedrig zu halten, kann Prävention sinnvoller sein als eine Anwesenheitsprämie, die im Zweifel Präsentismus fördert. In diesem Sinne lohnt sich eine betriebliche Gesundheitsförderung. Das kann statt einer Anwesenheitsprämie zum Beispiel Sportkurse und Seminare zu gesundheitlichen Themen bedeuten, ebenso gesundes Essen in der Kantine und ergonomische Arbeitsplätze. Entscheidend ist, dass die Angebote zu den Bedürfnissen der Beschäftigten passen.

Fazit: Die Anwesenheitsprämie als Instrument mit Schwächen

  • Mit einer Anwesenheitsprämie für möglichst geringe Krankmeldungen wollen Arbeitgeber Fehlzeiten in der Belegschaft niedrig halten.
  • Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bonus haben, freuen sich über das Extra-Geld. Wer die Prämie nicht bekommt, kann sie jedoch als ungerecht empfinden.
  • Eine Anwesenheitsprämie kann Präsentismus fördern: Die Beschäftigten schleppen sich dann eher krank zur Arbeit, um den Bonus nicht zu gefährden. Das hat für sie selbst Nachteile, aber auch für ihre Kollegen und den Arbeitgeber.
  • Statt eine Prämie für Anwesenheit zu zahlen, kann es für Arbeitgeber sinnvoll sein, sich stärker für die gesundheitliche Prävention ihrer Mitarbeiter einzusetzen.
  • Dazu zählt auch, welche Arbeitsbedingungen vorherrschen und wie gut das Betriebsklima ist.

Bildnachweis: Oleg Elkov / Shutterstock.com

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