Lohnersatzleistungen: Arten, Voraussetzungen & Tipps
Wenn das Einkommen in besonderen Lebenssituationen wegfällt, können Betroffene Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Was zählt dazu? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und mit wie viel Geld können Anspruchsberechtigte rechnen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Lohnersatzleistungen wissen müssen.
Was sind Lohnersatzleistungen und was zählt dazu?
Lohnersatzleistungen oder Entgeltersatzleistungen gehören zu den Sozialleistungen. Sie sind als Ausgleich gedacht, wenn Einkommen wegfällt. Als Einkommen wird dabei normalerweise ein Arbeitsentgelt verstanden, also der Lohn oder das Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit. Fällt dieses Einkommen weg, haben die Betroffenen häufig Probleme, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier kommen Lohnersatzleistungen ins Spiel, welche die wegfallenden Gelder kompensieren sollen.
Aus § 32b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) ergibt sich, welche staatlichen Leistungen zu den Lohnersatzleistungen zählen. Insbesondere betrifft das:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Verletztengeld
- Aufstockungsbeträge und Zuschläge bei Altersteilzeit
- Übergangsgeld für Menschen mit einer Behinderung
- Leistungen und Zuschüsse zum Lohn oder Gehalt bei älteren Arbeitnehmern, die den Lebensunterhalt sichern sollen
Hinzu kommen weitere Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ausfallentschädigungen gemäß Unterhaltssicherungsgesetz.
Für die Auszahlung von Lohnersatzleistungen sind, abhängig von den Anspruchsvoraussetzungen, unterschiedliche Träger zuständig. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung sein, die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung oder eine Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung.
Lohnersatzleistungen: Voraussetzungen & Höhe der Unterstützung
Anspruch auf Lohnersatzleistungen können Personen haben, deren Einkommen wegfällt. Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Es kommt bei Lohnersatzleistungen zum Beispiel darauf an, ob jemand bei dem jeweiligen Träger beziehungsweise der zugrundeliegenden Versicherung versichert ist.
Der Anspruch auf eine bestimmte Lohnersatzleistung wird vom zuständigen Träger immer individuell geprüft. Ist ein Anspruch vorhanden, bekommen die Antragsteller die entsprechenden Leistungen ausgezahlt. Wie viel Geld gibt es, wenn man Lohnersatzleistungen bekommt? Das hängt von der Art der Lohnersatzleistung ab. Außerdem spielen auch hierbei die individuellen Umstände eine Rolle.
Entscheidend für die Höhe von Lohnersatzleistungen ist üblicherweise das bisherige Nettoeinkommen. Viele Lohnersatzleistungen entsprechen 60 Prozent dieses Betrags. Bei Leistungsempfängern, die Kinder haben, sind es zumeist 67 Prozent. Weitere Leistungen, zum Beispiel Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, werden häufig vom jeweiligen Sozialversicherungsträger übernommen.
Steuerliche Regelungen von Lohnersatzleistungen
Wer Lohnersatzleistungen bezieht, sollte sich mit dem Thema Steuer befassen. Fallen auf Lohnersatzleistungen Steuern an? Nein, jedenfalls nicht zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung ausgezahlt wird. Es handelt sich um steuerfreie Netto-Beträge. Das heißt jedoch nicht, dass Lohnersatzleistungen keinen Einfluss auf die Steuer hätten.
Grundsätzlich unterliegen Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG. Das bedeutet, dass Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung zum regulären, steuerpflichtigen Einkommen hinzuaddiert werden. Dadurch erhöht sich das insgesamt zu versteuernde Einkommen, was zu einem höheren Steuersatz und wiederum zu höheren Nachforderungen des Finanzamts nach der Abgabe der Steuererklärung führen kann.
Apropos Steuererklärung: Wer Lohnersatzleistungen bezieht beziehungsweise im zurückliegenden Steuerjahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt für alle Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn die Lohnersatzleistungen nicht mehr als 410 Euro pro Jahr ausgemacht haben. Entgeltersatzleistungen werden in Anlage N der Steuererklärung eingetragen.
Arbeitslosengeld: Voraussetzung & Leistungen
Eine der bekanntesten Lohnersatzleistungen ist Arbeitslosengeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Dabei handelt es sich nur beim regulären Arbeitslosengeld um eine „echte“ Entgeltersatzleistung. Bürgergeld (früher „Hartz IV“) ist demgegenüber eine reine Sozialleistung.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer die Anwartschaftszeit erfüllt. Es wird vorausgesetzt, dass jemand in den vergangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ist das der Fall, können Betroffene im Fall einer Arbeitslosigkeit üblicherweise bis zu zwölf Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Es entspricht 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, bei Betroffenen mit Kindern 67 Prozent.
Ältere Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum keine neue Beschäftigung aufnehmen.
Wer Arbeitslosengeld bekommen möchte, muss sich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden. Er darf außerdem die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben – sonst könnte er in Rente gehen, statt Arbeitslosengeld zu beziehen.
Krankengeld: Wann Anspruch besteht
Manchmal erkranken Menschen für längere Zeit und können deshalb nicht arbeiten. In solchen Fällen gilt zunächst: Wer arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, und zwar für bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit bekommen Betroffene ihr übliches Gehalt oder ihren üblichen Lohn in voller Höhe. Nach Ablauf der sechs Wochen ist der Arbeitgeber jedoch nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Ist ein Beschäftigter nach sechs Wochen noch arbeitsunfähig und kann er das mit einem ärztlichen Attest nachweisen, hat er Anspruch auf Krankengeld. Diese Lohnersatzleistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Grund für die Arbeitsunfähigkeit muss derselbe sein wie während des Zeitraums, in dem der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weitergezahlt hat.
Die Höhe des Krankengelds wird im Einzelfall pro Kalendertag berechnet. In der Regel können Betroffene rund 70 Prozent ihres bisherigen Bruttoentgelts bekommen. Tipp: Die meisten Krankenkassen bieten auf ihren Websites Krankengeld-Rechner an, mit denen Sie Ihren individuellen Anspruch berechnen können. Wird Krankengeld bewilligt, kann es für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden.
Elterngeld: Höhe und Auszahlungsdauer
Nach der Geburt eines Kindes gehen viele Mütter und Väter in Elternzeit. In diesem Zeitraum besteht Anspruch auf Elterngeld, welches das entgangene Einkommen zumindest teilweise kompensieren soll. Elterngeld gibt es für Elternpaare, Alleinerziehende und getrennte Eltern. Es kann für leibliche Kinder ebenso bezogen werden wie für leibliche Kinder des Partners und Adoptivkinder.
Beim Elterngeld gibt es verschiedene Varianten, darunter das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Unterstützung kann nicht nur bekommen, wer komplett im Job pausiert. Eine Teilzeittätigkeit ist beim Bezug von Elterngeld prinzipiell möglich, wobei die Einkünfte auf das Elterngeld angerechnet werden können.
Wie viel Geld Eltern bekommen können, hängt von ihren bisherigen Einkünften ab. Es kommt auch darauf an, welche Variante des Elterngelds sie wählen. So können Eltern beim Basiselterngeld etwa zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat erhalten, wobei diese Leistung im Normalfall auf zwölf Monate begrenzt ist. Das Elterngeld entspricht je nach Einkommen rund 65 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Elterngeld Plus kann doppelt so lange ausgezahlt werden, dafür gibt es jeweils nur die Hälfte des Geldes – an der Gesamthöhe ändert sich nichts, die Auszahlung wird lediglich gestreckt.
Mutterschaftsgeld als Unterstützung in Schwangerschaft und Wochenbett
Werdende Mütter stehen unter Mutterschutz. Die engere Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert im Regelfall nach der Geburt noch acht Wochen an. Im Fall von Frühchen und Mehrlingen gelten abweichende Regelungen. In diesem Zeitraum müssen beziehungsweise dürfen (werdende) Mütter nicht arbeiten. Sie haben dafür Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das in § 19 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist und von der Krankenversicherung gezahlt wird.
Pro Tag gibt es für gesetzlich Versicherte bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (maximal 390 Euro im Monat). Der Arbeitgeber stockt bis zum bisherigen Nettogehalt auf, sodass Mütter während der engeren Mutterschutzfrist so viel Geld zur Verfügung haben wie vorher auch. Privat versicherte Mütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, können jedoch einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erhalten.
Kurzarbeitergeld: Finanzielle Unterstützung bei Kurzarbeit
Wenn ein Betrieb in wirtschaftliche Schieflage gerät und deshalb nicht mehr genügend Arbeit für die Beschäftigten vorhanden ist, kann Kurzarbeit eine Möglichkeit darstellen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dabei wird die Wochenarbeitszeit im gesamten Betrieb oder in einzelnen Abteilungen verringert. Wenn das bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten mit Lohnkürzungen von mehr als zehn Prozent einhergeht, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Kurzarbeitergeld unterstützt Beschäftigte, deren Job bedroht ist. Es wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Die Höhe dieser Lohnersatzleistung ist abhängig vom regulären Gehalt der Betroffenen: Kurzarbeitergeld entspricht 60 Prozent des bisherigen Nettoentgelts, Beschäftigte mit Kindern bekommen 67 Prozent.
Lohnersatzleistungen beantragen: So geht’s
Sie haben Anspruch auf eine Lohnersatzleistung (oder gehen davon aus, anspruchsberechtigt zu sein). Wie kommen Sie nun an das Geld? Dafür müssen Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger wenden, bei dem Sie die betreffende Lohnersatzleistung beantragen. Wenn Sie zum Beispiel Krankengeld bekommen möchten, weil Sie länger als sechs Wochen krank sind, nutzen Sie dafür einen Fragebogen der Krankenkasse. Diesen erhalten Sie automatisch, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Oder möchten Sie Arbeitslosengeld beantragen? Dazu müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden und das entsprechende Formular ausfüllen.
Wenn Sie eine Lohnersatzleistung beantragen, brauchen Sie neben den Antragsformularen meist verschiedene Nachweise, zum Beispiel über Ihre Einkünfte oder Ihr Arbeitsverhältnis. Beim jeweiligen Sozialversicherungsträger können Sie sich über die Voraussetzungen informieren. Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, prüft der Träger Ihren Anspruch und berechnet – im Fall eines positiven Bescheids – die Höhe der Leistung.
Lohnersatzleistungen: Tipps zur finanziellen Planung
Es ist nicht immer, aber oft vorher absehbar, dass man Lohnersatzleistungen beantragen muss. Wer das vorher weiß, der kann sich auf die neue Situation vorbereiten. Im Vorfeld einer Elternzeit kann es zum Beispiel für Ehepartner eine Überlegung wert sein, die Steuerklassen zu wechseln. Lohnersatzleistungen bemessen sich üblicherweise am bisherigen Nettoverdienst – eine günstigere Steuerklasse kann somit zu höheren Ansprüchen führen.
Ebenso kann es strategisch sinnvoll sein, im Vorfeld eines Lohnersatzleistungs-Bezugs die eigene berufliche Situation zu verändern. Angenommen, Sie sind gegenwärtig arbeitslos, möchten aber ein Kind bekommen. Dann kann es eine gute Idee sein, einen möglichst gut bezahlten Job anzunehmen. So haben Sie während des Mutterschutzes wesentlich höhere Einkünfte, als wenn Sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bekämen.
Es ist darüber hinaus grundsätzlich sinnvoll, sich für den Ernstfall abzusichern. Wenn Sie in guten Zeiten Rücklagen bilden, trifft Sie eine gravierende Veränderung Ihrer Situation weniger hart. Sie können auch mit privaten (Zusatz-)Versicherungen vorsorgen und zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dann ist keine Erwerbsunfähigkeit mehr erforderlich, damit Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Probleme und Fallstricke, die mit Lohnersatzleistungen verbunden sein können
Lohnersatzleistungen sollen Menschen in besonderen Lebenssituationen unterstützen. Obwohl es natürlich positiv ist, wenn ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen besteht, können damit auch Probleme verbunden sein. Es kommt zum Beispiel immer wieder vor, dass das Geld von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt in einer (subjektiv) angemessenen Weise zu decken. Hier lohnt es sich, durch eine umsichtige Planung und Rücklagen vorzusorgen. Ebenso wichtig ist es, mit dem vorhandenen Geld gut zu haushalten.
Die Beantragung von Lohnersatzleistungen kann mit gewissen Fallstricken verbunden sein. Wer bei der Antragstellung Fehler macht, der kann Leistungseinbußen haben. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren. So können Sie Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid erhöhen. Auch eine Beratung kann in manchen Fällen lohnenswert sein.
Viele Menschen, die Lohnersatzleistungen beziehen, denken nicht an das Thema Steuer, zumal Lohnersatzleistungen bei der Auszahlung steuerfrei sind. Das kann sich später rächen, denn Empfänger von Lohnersatzleistungen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wegen der Steuerprogression kann sich durch die Lohnersatzleistungen ein anderer Steuersatz ergeben, was hohe Nachzahlungen an das Finanzamt zur Folge haben kann. Wer kann, sollte deshalb rechtzeitig Geld zurücklegen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Lohnersatzleistungen
Hier finden Sie zusammenfassend Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Ersatzleistungen.
Was sind Lohnersatzleistungen?
Lohnersatzleistungen oder Entgeltersatzleistungen zählen zu den Sozialleistungen. Es handelt sich dabei um finanzielle Unterstützungszahlungen, die in bestimmten Lebensumständen für begrenzte Zeit von Sozialversicherungsträgern gezahlt werden können. Beispiele für Situationen, in denen ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen bestehen kann, sind eine längere Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Kurzarbeit.
Wer hat Anspruch auf Lohnersatzleistungen?
Ob Anspruch auf eine bestimmte Lohnersatzleistung besteht, hängt von den Lebensumständen eines Menschen ab. Es kommt außerdem darauf an, welchen Versicherungsschutz er grundsätzlich hat. Mutterschaftsgeld etwa können nur (werdende) Mütter erhalten, die gesetzlich krankenversichert sind. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss jemand in den zurückliegenden Jahren eine gewisse Zeit lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Fallen auf Lohnersatzleistungen Steuern an?
Nein, Lohnersatzleistungen sind nicht steuerpflichtig. Dennoch können sich Lohnersatzleistungen steuerlich auswirken, denn sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und werden dann zu den weiteren Einkünften hinzugerechnet. Die summierten Einnahmen entscheiden über den Steuersatz. Durch den Bezug von Lohnersatzleistungen kann sich somit eine höhere Steuerlast ergeben.
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