Berufsgenossenschaft: Aufgaben und Leistungen

Mit der Berufsgenossenschaft (BG) kommen die meisten Arbeitnehmer wohl erst dann in Kontakt, wenn ihnen am Arbeitsplatz etwas zustößt. Meist verbindet man also keine positiven Gefühle mit der Berufsgenossenschaft. Sollte man als Arbeitnehmer aber, denn sie nimmt eine wichtige Funktion ein. Und das nicht nur dann, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten. Die Berufsgenossenschaft sorgt auch dafür, dass Sie am Arbeitsplatz vor Gefahren geschützt werden.

Das Logo der Berufsgenossenschaft ist gekennzeichnet durch ein "BG".

Berufsgenossenschaft: Was ist das überhaupt?

Die Berufsgenossenschaften gehören zum System der Sozialversicherungen in Deutschland. Denn für private Unternehmen tragen sie die Unfallversicherung für die Beschäftigten.

Zu den Sozialversicherungen gehören neben der Unfallversicherung:

  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung

Da die Berufsgenossenschaft also eine wichtige Säule im Sozialversicherungssystem ist, muss jede Firma in Deutschland, die mindestens einen Mitarbeiter hat, Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft sein.

Diese Pflicht gilt übrigens auch für unternehmerähnliche Personen. Auch die müssen sich in der Berufsgenossenschaft, die für die jeweilige Branche verantwortlich ist, versichern. Mit anderen Worten: In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft für die Berufsgenossenschaft.

Diese Gruppen sind von der Versicherungspflicht befreit

Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber in der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Was ist aber mit Personen, die keinen Arbeitgeber haben? Diese sind meist von der Versicherungspflicht befreit.

Folgende Personen und Berufsgruppen müssen sich nicht in der Berufsgenossenschaft versichern:

  • Angehörige der freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte oder Journalisten
  • Beamte
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • Zivil- und Wehrdienstleistende

Von der Versicherungspflicht befreit zu sein, bedeutet aber nicht, dass Sie nicht Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden könnten. Denn Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich bei der Berufsgenossenschaft versichern möchten oder nicht.

Das kann durchaus Vorteile haben. Denn sind Sie versichert, können Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit von dem umfangreichen Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft profitieren.

Übrigens: Als Freiberufler können Sie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sogar von der Steuer absetzten. Es lohnt sich also, sich über eine freiwillige Mitgliedschaft Gedanken zu machen.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft

Wie schon kurz angesprochen, kommt die Berufsgenossenschaft immer dann zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall haben oder ihnen auf dem Weg zur Arbeit etwas zustößt (Wegeunfall).

Aber auch bei Berufskrankheiten ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft kümmern sich darum, dass es dem betroffenen Arbeitnehmer bald wieder gut geht.

Sollten Sie sich bei einem Arbeitsunfall derart schlimm verletzten, dass nach den Reha-Maßnahmen Ihre Wohnung oder Ihr Haus umgebaut werden muss, ist die Berufsgenossenschaft auch dafür verantwortlich und trägt zumindest zum Teil die Kosten mit.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft lassen sich daher in folgende Bereiche einteilen:

  • Prävention
  • Rehabilitation
  • Entschädigung

Prävention

Die Prävention macht vermutlich den Bärenanteil an der Arbeit der Berufsgenossenschaft aus. Das ist auch durchaus sinnvoll. Denn natürlich ist es viel besser, es erst gar nicht zu Arbeitsunfällen oder gar einer Berufskrankheit kommen zu lassen, als später viel Geld in die Rehabilitation des Arbeitnehmers zu stecken. Von den gesundheitlichen Folgen für den einzelnen Arbeitnehmers einmal ganz abgesehen.

Der Bereich Prävention besteht aus:

  1. Verhütung von Arbeitsunfällen: Mit ihren Unfallverhütungsvorschriften sorgt die Berufsgenossenschaft für Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben die Pflicht, den Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu folgen, damit Arbeitnehmer geschützt werden. So überprüft die Berufsgenossenschaft auch nach einem Arbeitsunfall, ob sich der Arbeitgeber richtig verhalten oder seine Pflichten vernachlässigt hat. Sollte es Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Arbeitssicherheit im Betrieb geben, leitet die Berufsgenossenschaft entsprechende Maßnahmen ein.
  2. Training zur Arbeitssicherheit: Damit die Betriebe nicht damit allein gelassen werden, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, schulen Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft auch zu diesen Fragen. Führungskräfte des Betriebs werden sogar in speziellen Einrichtungen der Berufsgenossenschaft zu Fragen der Arbeitssicherheit geschult. Daneben achtet die Berufsgenossenschaft aber auch darauf, dass ausreichend Ersthelfer im Betrieb anwesend sind. Zwischen fünf und zehn Prozent der Mitarbeiter eines Betriebes, abhängig von der Branche, müssen die Ausbildung zum Ersthelfer absolviert haben.
  3. Zahlungen bei Arbeitsunfällen: Sollten Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall aus der Lohnfortzahlung herausfallen, springt ebenfalls die Berufsgenossenschaft ein. Der Arbeitgeber zahlt nämlich lediglich sechs Wochen lang den vollen Lohn oder Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld, das meist bei nur noch 70 Prozent liegt. Haben Sie dagegen Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft, sind sie deutlich besser gestellt: Das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft liegt nämlich bei 80 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts.

Rehabilitation

Die Rehabilitationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft betreffen in erster Linie die medizinische Versorgung des kranken Arbeitnehmers. Und auch hier ist das Leistungsspektrum recht umfangreich. Angefangen bei der medizinischen Versorgung an sich, über Krankengymnastik bis hin zu Zuschüssen zu Hilfsmitteln – die Berufsgenossenschaft kümmert sich um ihre Mitglieder.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft gehen dabei so weit, dass sogar Umbauten am Eigenheim finanziert werden. Zum Beispiel dann, wenn ein behindertengerechter Umbau notwendig wird.

Zur Rehabilitation gehören außerdem Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Wenn Sie also nach langer Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, kümmert sich ebenfalls die Berufsgenossenschaft darum, dass alles optimal abläuft.

Entschädigung

Die finanzielle Sicherung der Existenz des Arbeitnehmers gehört auch zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaft dazu. So zahlt die Berufsgenossenschaft zum Beispiel dafür, wenn der Arbeitsplatz des Mitarbeiters nach einem Unfall anders gestaltet werden muss. Dem Arbeitnehmer wird so ermöglicht, trotz Handicap wieder in den Beruf einzusteigen.

Ist die Rückkehr in den Beruf jedoch nicht mehr möglich, zahlt die Berufsgenossenschaft dem Arbeitnehmer Verletztenrente. Verstirbt er sogar während eines Arbeitsunfalls, zahlt die Berufsgenossenschaft Sterbegeld und Hinterbliebenen- und/oder Waisenrente – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Berufsgenossenschaften gibt es

Für unterschiedliche Branchen sind jeweils andere Berufsgenossenschaften zuständig, nämlich diese hier:

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • BG Holz und Metall (BGHM)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
  • Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Diese Berufsgenossenschaften gehören zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Daneben gibt es aber noch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und weitere, regionale Berufsgenossenschaften.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Falls Sie nicht wissen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden müssen, können Sie zunächst in der Personalabteilung nachfragen. Dort kann man Ihnen sagen, welche Berufsgenossenschaft für Ihre Branche der richtige Ansprechpartner ist.

Andere Möglichkeit: Sie fragen direkt bei der gesetzlichen Unfallversicherung nach. Die Telefonnummer lautet: 0800/6050404.

Bildnachweis: Tobias Arhelger / Shutterstock.com

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