Mutterschaftsgeld: Anspruch, Höhe & Antrag

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis im Leben seiner Eltern. Mütter dürfen wegen möglicher gesundheitlicher Risiken kurz vor der Entbindung nicht mehr arbeiten und haben nach der Geburt einige Wochen Zeit, sich in Ruhe um ihr Neugeborenes zu kümmern. Während des Beschäftigungsverbots im Mutterschutz gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse – vorausgesetzt, es besteht ein Anspruch auf die Lohnersatzleistung. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Mutterschaftsgeld gezahlt werden kann, wie dessen Höhe festgelegt ist und wie man Mutterschaftsgeld beantragen kann.

Eine Frau vor der Geburt, sie erhält Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld als Unterstützung vor und nach der Geburt

In der Schwangerschaft dürfen werdende Mütter nicht mehr jede Arbeitstätigkeit ausüben. Verboten sind alle Tätigkeiten, die ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes gefährden könnten. Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Mutterschutzfrist im engeren Sinn. Werdende Mütter müssen dann nicht mehr arbeiten – sie dürfen es allerdings, wenn nicht aus ärztlicher Sicht etwas dagegen spricht.

Nicht verhandelbar ist die Pause vom Job nach der Entbindung. Im Normalfall erstreckt sich die Mutterschutzfrist auf die acht Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum dürfen junge Mütter nicht arbeiten, selbst, wenn sie wollten. Bei der Geburt von Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern, bei denen eine Behinderung festgestellt wird, erstreckt sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Die Beschäftigungspause rund um die Geburt könnte für die Mutter finanzielle Einbußen bedeuten, schließlich arbeitet sie nicht. Um möglichen Nachteilen entgegenzuwirken, gibt es das Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Pro Tag bekommen (werdende) Mütter einen gewissen Betrag, der in vielen Fällen vom Arbeitgeber bis zum üblichen Gehalt aufgestockt wird. Insgesamt haben viele Mütter durch beides im Mutterschutz genauso viel Geld zur Verfügung wie davor.

Anspruch: Wer kann Mutterschaftsgeld bekommen?

Damit Sie Mutterschaftsgeld bekommen können, müssen Sie sich im Normalfall in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Sie können Mutterschaftsgeld jedoch auch beantragen, wenn Ihnen während der Schwangerschaft gekündigt wurde oder Sie nach der Geburt Ihres Kindes vorhaben, zu arbeiten.

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Das bedeutet, dass Sie gesetzlich versichert sein müssen, um Mutterschaftsgeld beantragen zu können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind. Es muss jedoch ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Privat versicherte Beschäftigte können eine mit dem Mutterschaftsgeld vergleichbare Leistung von ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, wenn dies Bestandteil ihres Vertrags ist.

Diese Beschäftigten haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Grundsätzlich kommt Mutterschaftsgeld für die folgenden Gruppen von Beschäftigten infrage:

  • Arbeitnehmer (Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen)
  • Auszubildende
  • Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Beschäftigte in Kurzarbeit
  • Studierende, die einen Nebenjob haben
  • Arbeitslosengeldempfänger (nur Arbeitslosengeld I; Mutterschaftsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld)

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld kommt für einen Großteil der Beschäftigten im Mutterschutz infrage. Es gibt jedoch auch Personengruppen, die keinen Anspruch auf die Lohnersatzleistung haben. Betroffen sind insbesondere:

  • Privat krankenversicherte Beschäftigte können nur den Arbeitgeberzuschuss erhalten, bekommen aber statt des Mutterschaftsgelds eine einmalige Unterstützung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Selbständige, die entweder privat versichert sind oder freiwillig gesetzlich versichert sind, aber keinen Krankengeldanspruch haben
  • Empfänger von Bürgergeld können zwar kein Mutterschaftsgeld bekommen, haben jedoch ab der 13. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit, finanziellen Mehrbedarf beim Jobcenter anzumelden
  • Familienversicherte Frauen, die nicht arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind; Letztere haben Anspruch auf die Einmalzahlung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Wer im Mutterschutz noch bis zur Geburt voll oder teilweise arbeitet, kann in diesem Zeitraum ebenfalls kein Mutterschaftsgeld bekommen
  • Beamte bekommen kein Mutterschaftsgeld, weil sie während des Mutterschutzes Anspruch auf ihre übliche Vergütung zuzüglich möglicher Zulagen haben

Mutterschaftsgeld: Wie hoch ist die Lohnersatzleistung?

Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wird für jeden Kalendertag während der Schutzfrist im Mutterschutz gezahlt. Die Höhe des Mutterschaftsgelds liegt bei bis zu 13 Euro pro Tag. Wie viel Geld Anspruchsberechtigte erhalten können, hängt davon ab, was sie in den drei vorhergehenden Monaten durchschnittlich verdient haben. Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bleiben dabei unberücksichtigt.

Allein durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse könnten viele (werdende) Mütter ihre Kosten nicht decken. Deshalb ist der Arbeitgeber in vielen Fällen dazu verpflichtet, das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des regulären Einkommens aufzustocken. Das ist der Fall, wenn Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen mindestens 390 Euro im Monat beträgt.

Mutterschaftsgeld: Wie viel Geld bekommen gesetzlich versicherte Selbständige?

Manche Selbständigen sind freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie können Mutterschaftsgeld erhalten, wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld haben. Die Höhe des Mutterschaftsgelds entspricht dann der Höhe des Krankengelds, also regulär 70 Prozent des Durchschnittseinkommens. Maximal darf das Mutterschaftsgeld 90 Prozent des üblichen Nettolohns ausmachen.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekommen Arbeitslose?

Arbeitslose Mütter, die das reguläre Arbeitslosengeld bekommen, erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld. Es entspricht allerdings dem üblichen Arbeitslosengeld – Sie bekommen also nichts extra. Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, kann kein Mutterschaftsgeld bekommen. In diesem Fall besteht jedoch ab der 13. Schwangerschaftswoche die Möglichkeit, Mehrbedarf beim Amt geltend zu machen.

Einmalige Sonderzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung

Viele Schwangere und junge Mütter, die keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben, können stattdessen einmalig ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Das gilt insbesondere für privat versicherte Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte mit einer Familienversicherung.

Privat krankenversicherte Beschäftigte und Familienversicherte, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, können neben dieser Einmalzahlung auch den Arbeitgeberzuschuss erhalten – ein entsprechend hohes Gehalt vorausgesetzt. Dadurch halten sich ihre Einbußen während des Mutterschutzes in Grenzen.

Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen: Wie geht es?

Mutterschaftsgeld bekommen Sie nicht automatisch gezahlt, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist es möglich, den Antrag auf Mutterschaftsgeld einzureichen.

Für den Mutterschaftsgeld-Antrag brauchen Sie die Bescheinigung Ihres Arztes über den erwarteten Geburtstermin. Die Krankenkasse benötigt auch grundlegende Informationen zu Ihrem Arbeitsverhältnis und natürlich Ihre Kontodaten, damit das Geld überwiesen werden kann.

Sobald der Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird er dort geprüft. Zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgelds setzt sich die Krankenkasse mit dem Arbeitgeber in Verbindung und erfragt dort das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Sobald Ihr Kind geboren ist, braucht die Krankenkasse außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde.

Was muss man tun, um das reduzierte Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung zu erhalten?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, aber das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung für Sie infrage kommt, wenden Sie sich direkt an das Amt. Einen Antrag auf die Einmalzahlung können Sie einfach online stellen.

Wichtig ist auch hier die Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins. Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung vom Arbeitgeber, Ihre Steueridentifikationsnummer und Angaben zu Ihrer Kontoverbindung. Auf der Webseite des Amts können Sie die Bescheinigung über eine Beschäftigung und ein Muster für das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin herunterladen.

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen

Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Wenn Sie im monatlichen Durchschnitt mehr verdienen, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Den Arbeitgeberzuschuss beantragen Sie direkt beim Arbeitgeber. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vorgesetzten, was für den Antrag nötig ist.

Viele Arbeitnehmer überlegen, ob ein Wechsel der Steuerklasse im Rahmen des Mutterschutzes – und der damit verbundenen Lohnersatzleistungen – sinnvoll ist. Schließlich könnte man so gegebenenfalls einen höheren Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ein Wechsel der Steuerklasse in den letzten drei Monaten vor dem Beginn der Schutzfrist ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt. Schon im Jahr 1986 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es rechtswidrig ist, wenn Anspruchsberechtigte versuchen, die Höhe des Arbeitgeberzuschusses durch einen Wechsel der Steuerklasse zu beeinflussen (Az. 5 AZR 733/85).

Kann man Mutterschaftsgeld und Elterngeld parallel erhalten?

Sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld sind Lohnersatzleistungen, die sich an frischgebackene Eltern richten. Elterngeld erhalten Sie – bei rechtzeitiger Antragstellung – von der Geburt Ihres Kindes an. Mütter bekommen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch Mutterschaftsgeld. Es ist nicht möglich, beide Leistungen gleichzeitig zu beziehen.

Mütter bekommen deshalb erst Mutterschaftsgeld, und zwar für die Dauer der üblicherweise achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt ihres Kindes. Erst im Anschluss können sie Elterngeld beziehen. Das liegt daran, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld angerechnet werden.

Wer nur das reduzierte Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten kann, kann hingegen beides gleichzeitig erhalten: Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Beim reduzierten Mutterschaftsgeld handelt es sich schließlich um eine einmalige Zahlung. Diese wird auf das Elterngeld nicht angerechnet.

Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn: Wo liegt der Unterschied?

Neben dem Mutterschaftsgeld können schwangere und stillende Frauen auch einen Mutterschutzlohn erhalten. Wann ist das der Fall? Der Mutterschutzlohn wird gezahlt, wenn ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft oder Mutterschaft besteht. Das setzt voraus, dass ein Arzt dieses Verbot ausgesprochen hat, weil eine Arbeitstätigkeit ein gesundheitliches Risiko für die Mutter und gegebenenfalls auch ihr Kind darstellen würde.

Während der Mutterschutzfristen, in denen die Frau Mutterschaftsgeld erhält, gilt das nicht. Der Mutterschutzlohn wird nur zu Zeiten gezahlt, die außerhalb der Mutterschutzfristen liegen.

In die Berechnung der Höhe des Mutterschutzlohns fließt nicht nur das übliche Gehalt der drei Monate vor der Schwangerschaft ein. Auch Sachbezüge, Urlaubsgeld oder eine Vergütung für Mehrarbeit, aber auch Provisionen und Prämien können die Höhe des Mutterschutzlohns beeinflussen.

Bildnachweis: Syda Productions / Shutterstock.com

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