Elterngeld: Anspruch, Höhe und Varianten
Die Geburt eines Kindes bringt einige Veränderungen mit sich. Das neue Familienmitglied wirbelt nicht nur den Alltag auf, sondern verursacht auch nicht unerhebliche Kosten. Um die Mehrkosten teilweise zu kompensieren, zahlt der Staat jungen Eltern Elterngeld. Welche Voraussetzungen gibt es für den Bezug von Elterngeld? Wie viel Geld bekommen Eltern – und für wie lange? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was rund um das Thema Elterngeld wichtig ist.
Elterngeld – staatliche Unterstützung für junge Eltern
Für Paare kann es schwierig sein, Job und Familie zu vereinen. Neben dem Wunsch vieler nach einer Karriere und der Sorge um den Job bei einer Elternzeit kommt die finanzielle Belastung hinzu, die ein Kind mit sich bringt. Um Anreize für Paare zu schaffen, Kinder zu bekommen, gibt es vom Staat seit dem Jahr 2007 Elterngeld. Es hat damals das Erziehungsgeld ersetzt. Die Unterstützung soll es jungen Eltern erleichtern, eine Pause im Job zu machen oder weniger Stunden zu arbeiten, ohne zu viele finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Das Elterngeld gleicht die fehlenden Einnahmen zumindest teilweise aus.
Praktisch für Eltern, die Elterngeld beziehen: Sie müssen die Einnahmen nicht unmittelbar versteuern, Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Förderung ebenfalls nicht an. Das Elterngeld erhöht jedoch den Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass die Einnahmen auf Ihr übriges Einkommen angerechnet werden. Dadurch kann der Steuersatz und damit die Steuerlast steigen.
Elterngeld: Wer hat Anspruch darauf und wie lange wird es gezahlt?
Prinzipiell kann Elterngeld an alle jungen Mütter und Väter gezahlt werden, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Sie müssen ihren Job nicht ganz pausieren, sondern dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Studierende und Auszubildende gilt diese Grenze nicht, sie dürfen weiter in Vollzeit studieren oder ihre Ausbildung machen. Elterngeld bekommen kann nur, wer mit seinem Kind zusammenlebt. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein. Eltern dürfen außerdem höchstens 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes verdient haben, um Elterngeld bekommen zu können. Für Paare gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro pro Jahr. Allerdings wird die Einkommensgrenze für Geburten ab dem 1. April 2024 gesenkt. Für Paare liegt sie dann bei 200.000 Euro und für Alleinerziehende bei 150.000 Euro. Zum 1. April 2025 soll die Grenze für Paare weiter auf 175.000 Euro sinken.
Die Höhe des Elterngelds bemisst sich zwar am letzten Einkommen. Das heißt allerdings nicht, dass nur erwerbstätige Eltern Elterngeld bekommen können. Die Förderung ist auch für Arbeitslose möglich. Auch Selbständige können die staatliche Unterstützung bekommen. Leben die Eltern des Kindes getrennt, kann der Elternteil Elterngeld beziehen, bei dem das Kind mindestens 70 Prozent der Zeit lebt. Der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf die Förderung. Auch, wer das Kind seines Partners oder ein Adoptivkind betreut, kann Elterngeld beantragen.
Bezugsdauer beim Elterngeld hängt von der gewählten Variante ab
Ein Elternteil kann Elterngeld für maximal zwölf Monate beziehen. Zuvor muss es mindestens für zwei Monate in Anspruch genommen worden sein. Falls der Partner für zwei Monate in Elternzeit geht, kann das Basiselterngeld für maximal 14 Monate bezogen werden. Für Eltern von Frühgeborenen gibt es zudem seit 2021 bis zu vier Monate länger Elterngeld.
Wie lange jeder Partner in Elternzeit geht, können sich Mütter und Väter untereinander nach Belieben aufteilen. Die Elternzeit ist auch gleichzeitig möglich. Wird Elterngeld Plus bezogen, ist der maximale Bezugszeitraum doppelt so lang wie beim Basiselterngeld. Das gilt auch für alleinerziehende Eltern.
Entscheiden sich Paare dazu, den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld zu nutzen, kann die Elternzeit wiederum verlängert werden. Jeder Elternteil kann weitere zwei bis vier Monate in Elternzeit gehen. Insgesamt liegt die maximale Bezugsdauer bei dieser Variante bei 36 Monaten.
Elterngeld und Elterngeld Plus: Wo liegt der Unterschied?
Beim Elterngeld gibt es nicht nur eine Variante, sondern gleich mehrere. Seit Juli 2015 können sich Eltern entscheiden, welche Form des Elterngelds sie beziehen möchten. Neben Elterngeld gibt es auch Elterngeld Plus, bei dem als weitere Option der Partnerschaftsbonus genutzt werden kann. Auf den ersten Blick kann das verwirrend sein – und die Frage aufkommen lassen, was die verschiedenen Varianten eigentlich voneinander unterscheidet.
Basiselterngeld
Das eigentliche Elterngeld ist auch als Basiselterngeld bekannt. Bei der Bezugsdauer gibt es eine Obergrenze von zwölf beziehungsweise 14 Monaten. Letzteres ist nur möglich, wenn beide Partner in Elternzeit gehen. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Elternzeit machen, zugleich ist die Elternzeit pro Partner auf zwölf Monate begrenzt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig allerdings nur noch für maximal einen Monat während des ersten Lebensjahres des Kindes möglich. Diese neue Regelung gilt für Geburten ab dem 1. April 2024.
Bei Frühchen gilt: Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblickt, bekommen die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Bei acht Wochen gibt es zwei Monate und bei zwölf Wochen drei Monate zusätzlich. Wird das Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren, erhalten Eltern vier Monate länger Elterngeld.
Elterngeld Plus
Beim Elterngeld Plus ist die Bezugsdauer auf das Doppelte verlängert, dafür bekommen Paare monatlich aber auch nur die Hälfte der eigentlichen Förderung. Anders gesagt: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Diese Variante kommt vor allem für Eltern infrage, die schrittweise wieder arbeiten möchten. Im Gegensatz zum Basiselterngeld werden Einkünfte aus einer Arbeitstätigkeit nicht voll auf das Elterngeld angerechnet. Wer Elterngeld Plus bekommt, erhält sein Gehalt oder seinen Lohn plus das Elterngeld. Auch nicht arbeitstätige Eltern können Elterngeld Plus nutzen.
Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus
Falls beide Elternteile parallel vier Monate lang je 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten, können sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus nutzen. Er entspricht vier weiteren Monaten Elterngeld Plus je Elternteil. Auch bei getrennt lebenden Eltern ist das möglich. Alleinerziehende können den gesamten Partnerschaftsbonus erhalten.
Die verschiedenen Varianten des Elterngelds können miteinander kombiniert werden. Es ist etwa möglich, erst Basiselterngeld zu beziehen und anschließend Elterngeld Plus.
Elterngeld berechnen: Wie viel Elterngeld gibt es vom Staat?
Wie viel Elterngeld ein Paar beziehungsweise ein Elternteil bekommt, hängt von den bisherigen Einkünften ab. Es handelt sich beim Elterngeld also nicht um eine feste Summe, die jedem in gleicher Höhe gezahlt wird. Vielmehr bilden die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes die Bemessungsgrundlage für den Elterngeld-Anspruch. Bei Frauen werden die Einnahmen während der engeren Mutterschutzfrist, in der keine Arbeitstätigkeit möglich ist, herausgerechnet. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich bei ihnen weiter nach hinten. Bei Selbständigen, die Elterngeld beantragen, hängt die Höhe des Elterngelds von den Einkünften im Kalenderjahr vor der Entbindung ab.
Mit einem Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld berechnen. Minimal erhalten Eltern je Elternteil 300 Euro pro Monat. Der Höchstsatz liegt beim Elterngeld bei 1.800 Euro monatlich. Jede Mutter und jeder Vater in Elternzeit erhalten einen prozentualen Anteil des bisherigen Einkommens.
Wer bisher zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto eingenommen hat, bekommt 67 Prozent davon als Förderung ausgezahlt. Bei höheren Einkommen sinkt der Elterngeld-Satz auf bis zu 65 Prozent des bisherigen Einkommens. Die Bemessungsgrenze für das Elterngeld sind 2.770 Euro pro Monat. Wer mehr verdient hat, kann trotzdem nur maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat erhalten.
Geringverdiener erhalten prozentual mehr Elterngeld
War das Einkommen vor der Geburt des Kindes sehr niedrig, erhöht sich der Elterngeld-Satz schrittweise. Wer arbeitslos war, erhält pauschal 300 Euro pro Monat. Das Elterngeld wird allerdings vollständig auf Bürgergeld angerechnet.
Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro pro Monat gilt: Der Anspruch auf Elterngeld steigt pro 20 Euro, die jemand weniger als 1.000 Euro verdient hat, um einen Prozentpunkt an. Somit würde eine Mutter, die bisher 980 Euro netto verdient hat, 68 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts als Elterngeld bekommen. Das entspräche 666,40 Euro Elterngeld im Monat. Die Förderung kann auf diese Weise bei sehr niedrigen Einkommen auf bis zu 100 Prozent der vorherigen Einnahmen steigen.
Mehr Geld bekommen zudem Eltern, die Zwillinge oder andere Mehrlinge bekommen haben. In diesem Fall zahlt der Staat einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Auch, wer bereits kleine Kinder hat, kann eine höhere Förderung erhalten. Es kann dann ein Zuschlag von zehn Prozent des eigentlichen Elterngelds gezahlt werden. Beim Basiselterngeld macht dieser Zuschlag mindestens 75 Euro im Monat aus, beim Elterngeld Plus sind es entsprechend 37,50 Euro im Monat.
Wie wirkt sich Elterngeld auf andere Einnahmen aus?
Was bedeutet der Bezug von Elterngeld für andere Einkünfte? Es kommt darauf an, um welche Einkünfte es geht. Der gleichzeitige Bezug von Mutterschaftsgeld würde etwa dazu führen, dass das Mutterschaftsgeld voll auf das Elterngeld angerechnet wird. Aus diesem Grund werden die beiden Förderungen nicht gleichzeitig gezahlt. Mütter erhalten erst Mutterschaftsgeld. Elterngeld gibt es erst, wenn die Mutterschutzfrist nach der Geburt vorüber ist. Mütter können dadurch höchstens zehn Monate lang (Basis-)Elterngeld beziehen.
Bestimmte Ersatzleistungen werden zwar auf das Elterngeld angerechnet, den Betroffenen bleibt beim Elterngeld aber der Mindestsatz von 300 Euro pro Monat. Das gilt für Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld.
Steuerfreie Einnahmen, Einmalzahlungen und Kapitalerträge sind nicht als steuerpflichtiges Einkommen zu werten. Deshalb werden sie nicht als Einnahmen auf das Elterngeld angerechnet, es droht dadurch also keine Kürzung bei der Förderung.
Wie werden Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit auf das Elterngeld angerechnet?
Wer während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit von höchstens 32 Wochenstunden nachgeht, muss Einbußen beim Elterngeld hinnehmen. Grundsätzlich werden Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit vollständig angerechnet. Entscheidend ist die Differenz aus dem bisherigen Nettogehalt und dem anzurechnenden Zuverdienst. Der jeweils geltende Elterngeld-Satz – etwa 65 Prozent – wird dann auf den Differenzbetrag angewendet. Ein Beispiel: Lag der frühere Nettoverdienst bei 1.600 Euro und betragen die Einnahmen aus dem Nebenjob 900 Euro im Monat, läge die Differenz entsprechend bei 700 Euro. 65 Prozent von diesen 700 Euro entsprächen 455 Euro, die der Bezieher des Elterngelds trotz der Erwerbstätigkeit bekäme.
Elterngeld Plus kann sich bei einer Erwerbstätigkeit lohnen, weil unter dem Strich mehr Geld eingenommen werden kann. Das liegt daran, dass die Bezugsdauer insgesamt länger ist. Ansonsten wird der Elterngeld-Anspruch bei einem Zuverdienst so berechnet wie auch beim Basiselterngeld. Im genannten Beispiel bekäme der Betroffene beispielsweise nicht zwölf Monate lang 455 Euro Elterngeld, sondern 24 Monate lang.
Das Einkommen aus einer Arbeitstätigkeit wird in dem Monat auf den Elterngeld-Anspruch angerechnet, in dem es erzielt wurde. Es kann sich daher lohnen, den Bezug des Elterngelds zeitweise zu pausieren.
Wie kann man Elterngeld beantragen?
Eltern sollten sich rechtzeitig darum kümmern, Elterngeld zu beantragen. Wie geht das? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst stellen, wenn Ihr Kind geboren wurde, weil Sie dafür die Geburtsurkunde des Kindes benötigen. Es steht Ihnen natürlich frei, den Antrag schon vorher auszufüllen, damit Sie ihn nach der Entbindung direkt abschicken können. Zu viel Zeit sollten Sie sich nicht lassen, denn das Elterngeld kann nur für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Wer länger wartet, lässt Ansprüche verfallen.
Den Antrag für Elterngeld erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle. Oft kann das Formular auch online übermittelt werden. Sie können das Elterngeld zusammen mit Ihrem Partner beantragen. Es ist ebenso möglich, den Antrag jeweils einzeln zu stellen. Sie benötigen dafür die Geburtsurkunde des Kindes oder einen anderen Nachweis über die Geburt. Außerdem müssen Sie Einkommensnachweise erbringen, damit die Höhe des Elterngelds berechnet werden kann. Selbständige können ihren Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr einreichen. Gefragt sind auch eine Ausweiskopie und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit. Mütter müssen einen Bescheid der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld einreichen, wenn sie Elterngeld beantragen.
Bevor Sie Elterngeld beantragen, kann es sich lohnen, sich beraten zu lassen. So vermeiden Sie Nachteile, die mit einem falsch ausgefüllten Antrag einhergehen können. Ein bereits bewilligter Antrag auf Elterngeld kann meist kaum noch geändert werden. Es gibt spezielle Elterngeldberater, an die Sie sich wenden können. Einzelfragen können Sie auch bei der Elterngeldstelle klären, eine umfassende individuelle Beratung sollten Sie dort jedoch nicht erwarten.
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