Kind krank: Was Kindkrankentage sind und wie Sie diese beantragen

Kinder sind oft krank. Häufig sind es Atemwegsinfekte, die den Kleinen zu schaffen machen. Besonders Kleinkinder leiden in vielen Fällen alle paar Monate daran. Das stellt berufstätige Eltern vor ein Problem, denn es muss sich schließlich jemand um das kranke Kind kümmern. Nicht immer gibt es Dritte, die einspringen könnten. In solchen Fällen können Eltern Kindkrankentage nutzen. Was das ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viele Kindkranktage Eltern pro Jahr zur Verfügung stehen – hier erfahren Sie mehr.

Eine Frau sitzt mit ihrem kranken Kind auf dem Sofa, was sind Kindkrankentage?

Kindkrankentage: Was ist das?

Normalerweise dürfen Arbeitnehmer nur dann der Arbeit fernbleiben, wenn sie arbeitsunfähig sind. Häufiger als man selbst sind aber oft die eigenen Kinder krank. Jüngere Kinder können in solchen Fällen nicht in die Kita oder Schule gehen und müssen zuhause betreut werden. Im besten Fall gibt es Großeltern oder andere Bezugspersonen, die sich um die Kinder kümmern können, während die Eltern arbeiten. Diese Option haben aber längst nicht alle berufstätigen Eltern. Viele müssen notgedrungen selbst mit dem Kind zuhause bleiben, bis es sich auskuriert hat.

Für gesetzlich versicherte Beschäftigte ist dabei in Form von Kindkrankentagen (mitunter auch Kindkranktage, Kinderkrankheitstage) vorgesorgt. Jedem Elternteil, der die Voraussetzungen erfüllt, steht pro Jahr ein gewisses Kontingent dieser Tage zur Verfügung. Wird ein Kind krank, kann ein Elternteil zuhause bleiben. Die Krankenkasse zahlt an solchen Tagen das sogenannte Kindkrankengeld, das das entgangene Gehalt kompensieren soll.

Kindkrankentage: Wie viele Tage sind es pro Jahr?

Wie viele Kindkrankentage stehen berufstätigen Eltern zur Verfügung? Normalerweise sind es pro Elternteil und Jahr zehn Tage. Alleinerziehende Eltern können die doppelte Menge an Kindkrankentagen nutzen, also 20 Tage im Jahr.

Wegen der Corona-Pandemie galten jedoch bis Ende des Jahres 2023 Sonderregelungen bei Kindkrankentagen und Kinderkrankengeld: Jedem gesetzlich versicherten Elternteil standen maximal 30 Kindkrankentage zur Verfügung. Bei mehreren Kindern lag das Limit zusammengenommen bei 65 Tagen. Alleinerziehende hatten 60 Kindkrankentage oder bis zu 130 Tage bei mehreren Kindern.

Auf Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes haben Eltern auch in den Jahren 2024 und 2025 einen erhöhten Anspruch. Pro Elternteil und Kind gibt es maximal 15 Kindkranktage. Bei mehreren Kindern sind insgesamt bis zu 35 Tage pro Elternteil möglich. Alleinerziehende Eltern haben pro Kind Anspruch auf 30 Kindkranktage. Insgesamt stehen ihnen bis zu 70 Tage zu.

Wenn ein Elternteil schon alle Kinderkrankengeldtage genutzt hat, die ihm im betreffenden Jahr zur Verfügung stehen, ist eine Übertragung von verbleibenden Kindkrankentagen des anderen Elternteils denkbar. Dazu muss allerdings der Arbeitgeber des Elternteils, der sich um das Kind kümmern möchte, zustimmen. 

Kind krank: Was dürfen Eltern?

Viele berufstätige Eltern machen sich Sorgen, was der Arbeitgeber denkt, wenn sie der Arbeit wegen eines kranken Kinds fernbleiben möchten. Ist es überhaupt erlaubt, sich wegen einer Krankheit des Kindes an der Arbeit krankzumelden? Ja, das ist erlaubt. Rechtlich sieht es in entsprechenden Fällen so aus, dass Eltern unverschuldet an der Arbeit gehindert sind. Deshalb muss der Arbeitgeber sie freistellen. Es ist also nicht erforderlich, extra Urlaubstage aufzuwenden oder aber Überstunden abzubauen, um mit dem Kind zuhause bleiben zu dürfen.

Wichtig ist, dass Eltern sich möglichst schnell bei ihrem Arbeitgeber melden, wenn sich abzeichnet, dass ihr Kind krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Dabei verhält es sich nicht anders, als wenn ein Arbeitnehmer selbst arbeitsunfähig wird. Eltern müssen außerdem ein Attest vom Arzt des Kindes einreichen, und zwar schon am ersten Fehltag.

Manchmal ist ein Elternteil schon bei der Arbeit, wenn sich Kita oder Schule melden, weil das Kind krank ist und abgeholt werden muss. Darf man in solchen Fällen mitten am Tag den Arbeitsplatz verlassen? Ja, auch das ist selbstverständlich möglich – in Absprache mit dem Arbeitgeber natürlich. Sie brauchen zwar keine Erlaubnis vom Chef, sollten Vorgesetzte aber unbedingt darüber informieren, dass und warum Sie gehen müssen.

Darf der Arbeitgeber Eltern abmahnen, die wegen eines kranken Kinds fehlen?

Freude löst es wohl bei den wenigsten Arbeitgebern aus, wenn ein Mitarbeiter wegen eines kranken Kindes nicht an der Arbeit erscheint. So mancher Chef zeigt seinen Unmut ganz offen – vor allem, wenn der Beschäftigte häufig wegen Kindkrankheitstagen fehlt. Drohen Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Folgen, wenn sie immer wieder kranke Kinder zuhause betreuen müssen, statt zur Arbeit gehen zu können? Nein – jedenfalls nicht, wenn sie sich korrekt verhalten.

Als betroffener Elternteil müssen Sie Ihren Vorgesetzten so früh wie möglich darüber informieren, dass Sie wegen Ihres kranken Kindes fehlen werden. Ebenso müssen Sie ein ärztliches Attest als Nachweis einreichen. Halten Sie Ihren Arbeitgeber außerdem auf dem Laufenden darüber, wann Sie (voraussichtlich) wieder arbeiten können. Falls Sie zum eigentlich anvisierten Zeitpunkt noch nicht wieder arbeiten können, teilen Sie das Ihrem Arbeitgeber ebenfalls frühzeitig mit.

Wenn Sie diese Tipps beherzigen, kann Ihnen nichts passieren. Anders sieht es aus, wenn Sie diese Dinge nicht tun – Sie melden sich vielleicht verzögert, reichen kein Attest ein oder verschwinden einfach mitten am Tag, ohne ein Wort zu sagen. In solchen Fällen stehen Arbeitgebern arbeitsrechtliche Mittel zur Verfügung. Im besten Fall werden Sie „nur“ ermahnt. Der Arbeitgeber macht damit seinen Unmut über Ihr Verhalten deutlich, arbeitsrechtlich hat eine Ermahnung aber keine Wirkung. Der Arbeitgeber kann Sie für Ihr Verhalten jedoch auch formell abmahnen. Im Wiederholungsfall kann Ihnen dann sogar die Kündigung drohen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wenn ihr Kind krank ist, können Arbeitnehmer Kinderkrankengeld für Kindkrankheitstage bei ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Kind ist erkrankt und muss zuhause betreut werden
  • es handelt sich um das eigene Kind (leibliches Kind, Stiefkind, Adoptivkind)
  • das Kind ist jünger als zwölf Jahre oder hat eine Behinderung und muss betreut werden
  • es gibt niemanden, der sich alternativ um das Kind kümmern könnte
  • der Elternteil ist gesetzlich versichert, berufstätig und hat Anspruch auf Krankengeld

Eine Bestätigung des behandelnden Arztes des Kindes kann nötig sein. Falls eine Betreuungseinrichtung geschlossen hat, bedarf es auch hier eines entsprechenden Nachweises. Für das Recht auf Kinderkrankengeld spielt es darüber hinaus keine Rolle, ob betroffene Elternteile auch von zuhause aus arbeiten könnten.

Seit Januar 2024 bekommen Eltern auch Kinderkrankengeld, wenn sie gemeinsam mit ihrem erkrankten Kind stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Das gilt jedoch nur, wenn medizinische Gründe die Mitaufnahme notwendig machen. Der betroffene Elternteil benötigt deshalb eine entsprechende Bescheinigung vom Krankenhaus. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es in diesem Fall nicht. Die Tage im Krankenhaus werden nicht auf die eigentlichen Kinderkrankentage angerechnet.

Kinderkrankengeld: Wie hoch ist es?

Kinderkrankengeld soll den entgangenen Verdienst von berufstätigen Eltern kompensieren, die ihr krankes Kind zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Wie viel Geld zahlt die Krankenkasse? In der Regel macht das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des regulären Nettogehalts aus, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber bekommen hat, kann sogar bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdiensts bekommen.

Zugleich darf das Kinderkrankengeld 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen. Im Jahr 2024 entspricht das 120,75 Euro pro Tag. Gegebenenfalls werden noch Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Kinderkrankengeld abgezogen. Es muss als Lohnersatzleistung außerdem versteuert und somit in der Steuererklärung angegeben werden.

Lohnfortzahlung, weil Kind krank: Haben Eltern Anspruch darauf?

Wenn ein Beschäftigter krank wird und deshalb nicht arbeiten kann, besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit das reguläre Gehalt wie gehabt zahlen. Das ist nicht der Fall, wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Es besteht zwar ein Anspruch auf Freistellung, üblicherweise nicht aber auf Entgeltfortzahlung. Für gesetzlich Versicherte gibt es deshalb Kinderkrankengeld, das die entgangenen Einnahmen kompensieren soll.

Es kann im Einzelfall sein, dass doch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn ein Mitarbeiter wegen eines kranken Kindes zuhause bleibt. Schauen Sie im Zweifel in Ihrem Arbeitsvertrag nach, welche Regelungen dort enthalten sind. Falls der Arbeitgeber das Gehalt weiterhin zahlt, können Arbeitnehmer nicht gleichzeitig Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen – die Zahlung der Krankenkasse ist als Lohnersatzleistung gedacht. Sie entfällt, wenn der Lohn gar nicht verlorengeht.

Kindkrankentage aufgebraucht: Was nun?

Es kann sein, dass Kinder länger oder immer wieder krank sind. Dann kann es sein, dass Eltern die Obergrenze der ihnen zur Verfügung stehenden Kindkrankentage erreichen. Was kann man dann tun? Das kranke Kind muss schließlich trotzdem betreut werden. Eine Option ist, übrige Kindkranktage des Partners zu übernehmen. Eine Übertragung ist mit der Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.

Wenn keine Kindkranktage mehr zur Verfügung stehen, kommt eine unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber in Betracht. Sie können sich auch Urlaub nehmen oder, in Absprache mit dem Arbeitgeber, Überstunden abbauen. Reden Sie am besten mit Ihrem Vorgesetzten über die Situation, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Ein Kompromiss könnte auch darin bestehen, dass Sie während der Krankheit Ihres Kindes von zuhause aus arbeiten, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.

Kind krank: Welche Rechte haben privat Versicherte?

Kindkrankentage und Kinderkrankengeld sind für gesetzlich krankenversicherte Eltern gedacht. Wer privat versichert ist, hat das Nachsehen: In der privaten Krankenversicherung gibt es solche Leistungen in aller Regel nicht. Sie haben als privat Versicherter also keinen Anspruch darauf, von Ihrer Krankenkasse Geld zu bekommen, während Sie Ihr krankes Kind zuhause betreuen.

Es kann sein, dass Sie gesetzlich versichert sind, Ihr Partner aber privat versichert ist – und über ihn auch Ihr Kind. In diesem Fall besteht trotz der gesetzlichen Krankenversicherung des betreuenden Elternteils kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Glück haben können Sie als privat Versicherter, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes nicht ausschließt – dann bekämen Sie den regulären Lohn von Ihrem Arbeitgeber und hätten keine Einbußen bei ihren Einkünften.

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