Kinderkrankengeld: Welche Ansprüche haben Eltern?
Wenn Kinder erkranken, müssen berufstätige Eltern schauen, wie sie sich trotz ihres Jobs um das kranke Kind kümmern können. Um es Müttern und Vätern leichter zu machen, gibt es das Kinderkrankengeld. Es wird gezahlt, wenn Eltern wegen ihres Kindes nicht zur Arbeit gehen können, und ersetzt dann das entgangene Gehalt. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Kinderkrankengeld bekommen kann, wie sich die Höhe des Kinderkrankengelds berechnet und wie lange es gezahlt wird.
Kinderkrankengeld: Was ist das?
Jeder wird mal krank, und Kinder oft besonders häufig: Weil sie in Kita und Schule auf viele andere Kinder treffen und ihr Immunsystem noch nicht so stark ist, leiden sie immer wieder an Infektionserkrankungen. Dann stehen berufstätige Eltern vor einem Problem: Wer kümmert sich um das kranke Kind? Wenn beide Eltern arbeiten und das Kind auch nicht zu Oma und Opa kann, muss ein Elternteil wohl oder übel zuhause bleiben und das Kind pflegen.
Aber keine Angst: Ihre kostbaren Urlaubstage müssen sie nicht opfern, weil Ihr Kind erkrankt ist. Stattdessen können Sie Kinderkrankentage nutzen. Sie stehen allen gesetzlich versicherten Eltern nach § 45 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) jedes Jahr in einem gewissen Kontingent zu. Kinderkrankentage ermöglichen es berufstätigen Eltern, zuhause zu bleiben, wenn ihr Kind krank ist. Um das entgangene Gehalt müssen sie sich keine Sorgen machen, weil sie währenddessen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Während der Corona-Pandemie galt zudem eine Ausnahmeregelung: Kinderkrankengeld wurde bis zum 7. April 2023 nicht nur gezahlt, wenn ein Kind erkrankt war. Kinderkrankentage konnten Eltern auch nehmen, wenn sie das Kind zuhause betreuen mussten, weil Schule oder Kita pandemiebedingt geschlossen hatten.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Wer kann Kinderkrankengeld bekommen? Das Angebot richtet sich an alle gesetzlich versicherten Eltern, die zugleich Anspruch auf Krankengeld haben. Auch das Kind muss gesetzlich versichert sein. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld:
- Es darf keine andere Person im Haushalt geben, die stattdessen die Betreuung des kranken Kindes übernehmen könnte.
- Das Kind ist noch keine 12 Jahre alt oder hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen.
- Es kann ein ärztliches Attest verlangt werden, aus dem hervorgeht, dass ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zuhause bleiben muss.
Keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben in der Regel Minijobber. Selbst, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, besteht in der Regel kein Anspruch auf Krankengeld, was jedoch eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist. Auch privat versicherte Mütter und Väter können kein Kinderkrankengeld bekommen. Sie haben allerdings ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellt. Dasselbe gilt für Minijobber.
Wie viele Kinderkrankentage haben Arbeitnehmer?
Für Eltern stellt sich eine wichtige Frage beim Kinderkrankengeld: Wie lange kann es gezahlt werden? Bisher war es so, dass jeder Elternteil pro Kind zehn Arbeitstage im Jahr als Kinderkrankentage nutzen konnte. Alleinerziehenden standen für jedes Kind doppelt so viele Kinderkrankentage zur Verfügung. Die Zahl der maximalen Kinderkrankentage hängt damit auch davon ab, wie viele Kinder die betroffenen Arbeitnehmer haben und wie oft diese jeweils krank werden. Die Obergrenze lag pro Elternteil bei insgesamt 25 Kinderkrankentagen im Jahr, bei Alleinerziehenden bei 50 Tagen.
Seither hat sich die Zahl der maximalen Kinderkrankentage zunächst durch das GWB-Digitalisierungsgesetz pandemiebedingt vorübergehend erhöht, und zwar auf höchstens 20 Tage im Jahr pro Elternteil und Kind. Bei Alleinerziehenden lag die Grenze damit pro Kind bei 40 Tagen im Jahr. Anschließend wurde die Anspruchsdauer durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetz vom April 2021 weiter erhöht. Noch im gesamten im Jahr 2023 konnten berufstätige Eltern dadurch bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind nehmen, alleinerziehende Eltern bis zu 60 Tage. Bei mehreren Kindern lag die Obergrenze vorübergehend bei 65 Kinderkrankentagen je Elternteil, bei Alleinerziehenden entsprechend bei 130 Tagen.
In den Jahren 2024 und 2025 gilt ebenfalls ein erhöhter Anspruch. Pro Elternteil und Kind sind bis zu 15 Kinderkrankentage möglich. Insgesamt besteht ein Anspruch auf maximal 35 Tage pro Elternteil. Alleinerziehenden steht weiterhin die doppelte Anzahl an Kinderkrankentagen zu, also maximal 30 Tage pro Kind und 70 Tage insgesamt.
Können Kinderkrankentage auf den Partner übertragen werden?
Voraussichtlich ab Januar 2026 gelten wieder die Regelungen, die vor der Corona-Pandemie galten: Eltern haben je Elternteil zehn Kinderkrankentage pro Kind, Alleinerziehende 20. Maximal können bei mehreren Kindern je Elternteil 25 Kinderkrankentage im Jahr genommen werden, bei alleinerziehenden Eltern liegt das Maximum entsprechend wieder bei 50 Tagen pro Jahr.
Eine Sonderregelung gilt grundsätzlich für Kinder, die unheilbar krank sind und in den nächsten Wochen oder Monaten versterben werden. Eltern haben dann einen unbefristeten Anspruch auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber und Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse.
Seit Januar 2024 haben Eltern zudem Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie gemeinsam mit ihrem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden. In diesem Fall muss das Krankenhaus jedoch bestätigen, dass medizinische Gründe die Mitaufnahme des Elternteils notwendig machen. Kinderkrankengeld steht dem betroffenen Elternteil so lange zu, wie die Mitaufnahme erforderlich ist. Die Tage werden nicht auf die eigentlichen Kinderkrankentage angerechnet.
Hat ein Elternteil seine Kinderkrankentage ausgeschöpft, ist es in vielen Fällen möglich, ungenutzte Kinderkrankentage des Partners zu nutzen. Das setzt das Einverständnis des Arbeitgebers voraus und sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Viele Eltern fragen sich, ob sie auch halbe Kinderkrankentage nehmen können – schließlich könnte man so Kinderkrankentage sparen. Das ist allerdings nicht möglich. Kinderkrankentage sind immer ganze Tage.
Kinderkrankengeld Höhe: Wie viel Kinderkrankengeld gibt es?
Wer Kinderkrankentage nimmt, hat an diesen Tagen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wie viel Geld gibt es von der Krankenkasse? In der Regel macht das Kinderkrankengeld 90 Prozent des entgangenen Nettolohns aus. Teilweise werden auch 100 Prozent des Nettogehalts gezahlt, nämlich dann, wenn Mütter oder Väter in den vergangenen zwölf Monaten von ihrem Arbeitgeber Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben. Dabei ist es nicht wichtig, wie hoch diese Sonderzahlungen ausgefallen sind.
Es gibt jedoch eine Obergrenze beim Kinderkrankengeld: Es darf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betragen. Dadurch gibt es im Jahr 2024 maximal 120,75 Euro pro Tag. Nachdem die Krankenversicherung die Höhe des Krankengelds berechnet hat, gehen wie beim regulären Gehalt noch Sozialversicherungsbeiträge von der Summe ab. Welchen Kinderkrankengeld-Anspruch Sie haben, können Sie mit entsprechenden Kinderkrankengeld-Rechnern im Internet ausrechnen.
Kinderkrankengeld: Wer zahlt und wo kann man Kinderkrankengeld beantragen?
Um Kinderkrankengeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die das Kinderkrankengeld auszahlt. Entsprechende Anträge können Sie in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse herunterladen. Oft ist ein Attest vom behandelnden Arzt nötig, der die Krankheit des Kindes bestätigt.
Für Eltern ist auch wichtig, zu wissen, wann sie mit dem Kinderkrankengeld rechnen können. Was gilt beim Kinderkrankengeld – wie lange dauert die Auszahlung? Das hängt davon ab, wie schnell Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Kinderkrankengeld bearbeitet. In der Regel können Sie mit einer unmittelbaren Auszahlung des Betrags rechnen.
Bildnachweis: Syda Productions / Shutterstock.com