Weihnachtsgeld: Die wichtigsten Regelungen für Arbeitnehmer
Weihnachtsgeld zählt neben Urlaubsgeld zu den häufigsten Sonderzahlungen für Arbeitnehmer. Pünktlich zu Weihnachten haben Beschäftigte dann noch etwas mehr Geld zur Verfügung als sonst. Hier erfahren Sie, was rund um das Thema Weihnachtsgeld wissenswert ist – vom Anspruch auf Weihnachtsgeld über die Höhe der Sonderzahlung bis zur Frage, was bei einer Kündigung mit dem Weihnachtsgeld geschieht.
Weihnachtsgeld: Was ist es und wer bekommt es?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Dabei handelt es sich um eine Sondervergütung, die meistens einen teilweisen Entgeltcharakter hat und das übliche Gehalt ergänzt. Es kann sich aber auch um eine Sonderzahlung mit reinem oder keinem Entgeltcharakter handeln. Darüber bestimmt der Zweck, der mit der Zahlung verbunden ist. Sie kann etwa als Belohnung für Betriebstreue oder als Motivation für weitere gute Leistungen gedacht sein.
In Deutschland bekommt rund jeder zweite Beschäftigte – 54 Prozent – Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage des Portals Lohnspiegel.de aus dem Jahr 2022 ergeben, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde. Dabei sind Männer leicht im Vorteil: 55 Prozent der männlichen Befragten erhielten Weihnachtsgeld, aber nur 52 Prozent der weiblichen Befragten.
Auch der Wohnort macht einen Unterschied. Zwischen West- und Ostdeutschland gibt es deutliche Unterschiede: Während in westdeutschen Bundesländern 56 Prozent der Befragten die Sonderzahlung zum Jahresende erhielten, waren es in den ostdeutschen Ländern nur 43 Prozent.
Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt sind nicht dasselbe
Wer sich in seinem Job auf einen Tarifvertrag berufen kann, ist klar im Vorteil. Die Chancen, Weihnachtsgeld zu erhalten, stehen deutlich besser, wenn ein Tarifvertrag gilt. So bekamen 85,7 Prozent der Befragten in Arbeitsverhältnissen, für die Tarifverträge galten, Weihnachtsgeld, während in Beschäftigungsverhältnissen ohne Tarifvertrag nur 42 Prozent das Extra-Geld vom Arbeitgeber erhielten.
Unterschieden werden muss das Weihnachtsgeld vom 13. Monatsgehalt. Zwar wird das Weihnachtsgeld umgangssprachlich oft als 13. Monatsgehalt bezeichnet, zwischen beidem gibt es aber genau genommen Unterschiede. Während ein 13. Monatsgehalt eine Vergütung für geleistete Arbeit darstellt, hat Weihnachtsgeld meist den Zweck, Mitarbeiter für ihre Betriebstreue zu belohnen. Auch steuerlich werden beide Zahlungen unterschiedlich behandelt.
Müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlen?
Im Job gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Er besagt, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter in vergleichbarer Position grundsätzlich gleich behandeln muss. Übertragen auf Weihnachtsgeld bedeutet das, dass Arbeitgeber normalerweise nicht nur einzelnen Beschäftigten Weihnachtsgeld überweisen dürfen, während Kollegen mit ähnlichen Jobs leer ausgehen.
Tatsächlich hat der Arbeitgeber aber einen gewissen Spielraum. Wenn er Mitarbeiter unterschiedlich behandeln möchte, ist das möglich, wenn er dafür gute Gründe hat. Mit einem Sachgrund ist es zulässig, bestimmte Arbeitnehmer von der Zahlung des Weihnachtsgelds auszuschließen. Ein Kriterium kann etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit sein. Arbeitgeber dürfen aber nicht pauschal neue Mitarbeiter bei der Sonderzahlung außen vor lassen. Unterschiedliche Behandlungen einzelner Mitarbeiter dürfen außerdem nicht willkürlich oder diskriminierend sein.
Arbeitgeber müssen nicht nur nicht zwingend allen Beschäftigten Weihnachtsgeld zahlen, auch die Höhe der Zahlung kann je nach Mitarbeiter variieren. Ob das zulässig ist, hängt wiederum von der Begründung des Arbeitgebers für die ungleiche Behandlung ab.
Wie viel Weihnachtsgeld gibt es?
Wie viel Weihnachtsgeld ein Beschäftigter bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders sein Beruf, die Branche, in der er tätig ist, der Arbeitgeber und die Region sind entscheidend. Im besten Fall macht das Weihnachtsgeld nahezu ein Monatseinkommen aus, wobei viele Arbeitnehmer deutlich weniger erhalten.
Die Sonderzahlung zum Jahresende fiel zuletzt für Beschäftigte in der Gewinnung und Verarbeitung von fossilen Brennstoffen besonders üppig aus. Bei Banken, Versicherungen, der Metallindustrie und in der Chemieindustrie gibt es ebenfalls vergleichsweise viel Geld zum Jahresende, und auch das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst fällt oft relativ hoch aus.
Wie viel Weihnachtsgeld jemand bekommt, kann auch davon abhängen, wie lange er schon für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dass die Höhe des Weihnachtsgelds an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist, kommt vergleichsweise häufig vor. Auch viele Tarifverträge sehen das vor. Je länger ein Beschäftigter schon für seinen Arbeitgeber arbeitet, desto höher fällt die Sonderzahlung in diesem Fall aus.
Weihnachtsgeld wird entweder als pauschaler Betrag gezahlt oder prozentual am regulären Monatsverdienst bemessen. In der Regel wird die Sonderzahlung zusammen mit dem Gehalt im November ausgezahlt.
Muss Weihnachtsgeld versteuert werden?
In steuerlicher Hinsicht zählt Weihnachtsgeld zu den sonstigen Bezügen. Damit muss die Sonderzahlung voll versteuert werden. Sie wird damit behandelt wie ein reguläres Bruttogehalt auch.
Zur Berechnung der Steuer wird das Weihnachtsgeld rechnerisch auf das ganze Jahr verteilt. Durch die Verteilung auf zwölf Monate steigt das durchschnittliche monatliche Brutto leicht, wodurch sich die Steuerlast insgesamt erhöht.
Für Arbeitnehmer ist es jedoch günstiger, wenn die Steuer, die auf Weihnachtsgeld anfällt, mit dieser Methode berechnet wird, als wenn die Sonderzahlung nur in dem Monat versteuert würde, in dem sie ausgezahlt wird. Dadurch würde sich das Einkommen in diesem Monat stark erhöhen. Die Steuerprogression könnte dann dazu führen, dass sich ein deutlich höherer Steuersatz ergeben würde. Dadurch würde Beschäftigten weniger von ihrem Weihnachtsgeld übrig bleiben.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld. Einen allgemeinen, gesetzlich verankerten Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es jedoch nicht. In vielen Fällen ist die Sonderzahlung für Arbeitgeber freiwillig.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann jedoch im Einzelfall trotzdem gegeben sein, und zwar durch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Auch betriebliche Übung kann dazu führen, dass Beschäftigte ein Recht auf die Sonderzahlung vom Arbeitgeber haben.
Weihnachtsgeld und betriebliche Übung
Oft ergibt sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aufgrund von betrieblicher Übung. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlung mehrfach in Folge gewährt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass drei aufeinanderfolgende Jahre ausreichen, damit sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt. Die Regelmäßigkeit der Zahlungen führt dann dazu, dass die Beschäftigten damit rechnen können, sie auch künftig zu bekommen.
Arbeitgebern ist allerdings oft wenig daran gelegen, dass aus einer für sie freiwilligen Leistung eine verpflichtende Leistung wird. Deshalb verhindern viele Arbeitgeber, dass sich eine betriebliche Übung überhaupt ergibt, mit einem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt. Das geht zum Beispiel über passende Formulierungen im Arbeitsvertrag. Auch ein schriftlicher Hinweis bei der Auszahlung des Weihnachtsgelds kann ausreichend sein, um einen Rechtsanspruch zu verhindern.
Nur, weil der Arbeitgeber darauf hinweist, dass die Sonderzahlung freiwillig ist und es keinen Anspruch darauf gibt, kann das Entstehen einer betrieblichen Übung allerdings nicht in allen Fällen verhindert werden. In der Praxis kommt es stark auf die Feinheiten der jeweiligen Formulierung an.
Darf der Chef Weihnachtsgeld streichen?
Aus Sicht von Arbeitnehmern ist Weihnachtsgeld immer willkommen. Will der Arbeitgeber es streichen, sorgt das oft für Unmut unter den Beschäftigten. Darf der Chef das Weihnachtsgeld einfach so streichen? Es kommt auf die Umstände an. Besteht gar kein Anspruch auf Weihnachtsgeld, kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, wann er Weihnachtsgeld zahlt und wann nicht.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, kommt es auf die Rechtsgrundlage an. Oft behält sich der Arbeitgeber schon im Arbeitsvertrag vor, die Sonderzahlung auszusetzen. Es kommt dann darauf an, ob die jeweilige Formulierung wirksam ist oder nicht.
Das Weihnachtsgeld kann gegebenenfalls gestrichen werden, wenn das Arbeitsverhältnis längere Zeit ruht, etwa bei Elternzeit, Pflegezeit oder längerer Krankheit. In solchen Fällen kommt es darauf an, welcher Zweck mit der Sonderzahlung verbunden ist. Hat die Zahlung einen reinen Entgeltcharakter, darf sie gestrichen werden. Ist sie hingegen als Belohnung für Betriebstreue zu verstehen, ist das nicht ohne Weiteres möglich. Auch ein Mitarbeiter, der vorübergehend nicht arbeitet, ist schließlich prinzipiell betriebstreu.
Weihnachtsgeld bei Kündigung
Was ist mit dem Weihnachtsgeld bei einer Kündigung – erhält der Beschäftigte es trotzdem, so lange er noch im Unternehmen ist? Es kommt darauf an, wie die Zahlung des Weihnachtsgelds geregelt ist. Oft nutzen Arbeitgeber eine Stichtagsregelung. Dann wird der Anspruch auf die Sonderzahlung daran geknüpft, ob das Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ungekündigt besteht. Wenn nicht, gibt es kein Weihnachtsgeld.
Eine solche Regelung darf Arbeitnehmer aber nicht unangemessen benachteiligen. Ob sie überhaupt zulässig ist, hängt davon ab, warum das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Dient es als Belohnung für geleistete Arbeit, als Motivation oder stellt es eine reine zusätzliche Vergütung dar? Diese Feinheiten entscheiden darüber, ob der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld trotzdem noch (anteilig) zahlen muss. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten.
Wann muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Es kommt vor, dass ein Beschäftigter schon Weihnachtsgeld erhalten hat und das Beschäftigungsverhältnis kurze Zeit später gekündigt wird. Muss man Weihnachtsgeld in diesem Fall zurückzahlen? Das ist nur denkbar, wenn die Rückzahlung des Weihnachtsgelds ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Außerdem muss die Rückzahlungsklausel wirksam sein.
Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist meist an einen bestimmten Zeitpunkt geknüpft. Wenn sich der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt noch im Unternehmen befindet, darf er das Weihnachtsgeld behalten – wenn nicht, muss er es anteilig zurückzahlen.
Damit eine solche Klausel wirksam sein kann, muss sie eindeutig formuliert sein. Es kommt wiederum darauf an, ob das Weihnachtsgeld im Einzelfall einen (teilweisen) Entgeltcharakter hat oder nicht. Hat es einen reinen Entgeltcharakter und ist somit als Vergütung bisheriger Leistungen zu verstehen, muss es nicht zurückgezahlt werden. Dient es hingegen als Anreiz für weitere Betriebstreue, kann eine Rückzahlungsforderung gerechtfertigt sein.
In der Rechtsprechung kommt es vor allem auf die Höhe des Weihnachtsgelds an. Beträgt das Weihnachtsgeld weniger als 100 Euro, können Arbeitgeber es nicht zurückfordern – auch nicht anteilig. Zahlt der Arbeitgeber mehr als 100 Euro, aber weniger als ein Monatsgehalt, kann er nach aktueller Rechtsprechung fordern, dass der Arbeitnehmer mindestens bis zum 31. März des Folgejahres im Unternehmen bleibt, wenn er das Weihnachtsgeld behalten möchte. Übersteigt die Sonderzahlung ein Monatsgehalt, darf der Arbeitgeber auch verlangen, dass sein Mitarbeiter noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres in der Firma bleibt.
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