Beitragsbemessungsgrenze – wofür ist sie wichtig?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine Rechengröße, die für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen wichtig ist. Ihre Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt. Welche Bedeutung hat die Beitragsbemessungsgrenze und wie hoch ist sie im Jahr 2024? Hier erfahren Sie, was rund um die Beitragsbemessungsgrenze wissenswert ist.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Sozialversicherung sichert Menschen gegen bestimmte Situationen ab. Zu ihren Zweigen gehören die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Während der Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung alleine übernimmt, zahlen Versicherte die übrigen Sozialversicherungsbeiträge anteilig.
Wie viel sie dafür aufwenden müssen, hängt im deutschen Solidarsystem von der Höhe ihrer Einnahmen ab. Jeder Versicherte zahlt einen prozentualen Anteil seines Einkommens an die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist damit eine Frage der individuellen Leistungsfähigkeit, bemessen am Einkommen, und wird nicht durch das individuelle Risiko bestimmt. Wer höhere Einnahmen hat, zahlt somit auch höhere Beiträge.
Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, ist eine rechnerische Größe, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge relevant ist. Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 228 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Krankenversicherung, § 54 Abs. 2 SGB XI für die Pflegeversicherung, § 159 SGB VI für die Rentenversicherung und § 341 Abs. 3 und 4 SGB III für die Arbeitslosenversicherung.
Was die Beitragsbemessungsgrenze für Versicherte bedeutet
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Deckel für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Einkünfte von gesetzlich versicherten Personen werden nur bis zu dieser Grenze für die Höhe ihrer Beiträge berücksichtigt. Einnahmen, welche die BBG übersteigen, werden zur Berechnung nicht herangezogen. Bei hohen Einnahmen wird also maximal die Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage genutzt. Für die übrigen Einkünfte fallen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an. Das führt dazu, dass Gutverdiener, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, relativ gesehen weniger Beiträge zahlen als etwa ein Minijobber.
Diese Deckelung hängt mit der historischen Entwicklung der Sozialversicherung zusammen. Ursprünglich hingen die möglichen Auszahlungen an Versicherte von der Höhe ihrer Einzahlungen ab. Man ging davon aus, dass man bei Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ausreichend abgesichert war und somit keine höheren Beiträge für einen Extra-Versicherungsschutz nötig waren.
Wichtig zu wissen: Es gibt nicht einen einzigen, für alle gleichermaßen geltenden Wert bei der Beitragsbemessungsgrenze, sondern mehrere. Grundsätzlich gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem wird teilweise danach unterschieden, wo in Deutschland jemand lebt – in Ost- oder Westdeutschland.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2024?
Die Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden jedes Jahr von der Regierung angepasst. Das geschieht in Form der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wird. Wie die Anpassung ausfällt, hängt davon ab, wie sich die Bruttolöhne im vergangenen Jahr im Vergleich zum davorliegenden Jahr entwickelt haben. Der Bundesrat hat im November 2023 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2024 zugestimmt.
BBG KV 2024: So hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen ist im Vergleich zum Jahr 2023 im Jahr 2024 um 187,50 Euro gestiegen:
- BBG KV: 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro pro Jahr)
Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze gilt bundesweit einheitlich, es wird also nicht danach differenziert, wo jemand wohnt. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ist mit der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung identisch.
BBG RV 2024: So hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
Bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gibt es unterschiedliche Rechengrößen für Versicherte in Ost- und Westdeutschland. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gibt es eine gesonderte Rechengröße für das Beitrittsgebiet Ost. Nach wie vor unterscheiden sich die Beitragsbemessungsgrenzen, weil die Löhne im Osten niedriger sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist im Vergleich zu 2022 gestiegen:
- BBG RV West: 7.550 Euro pro Monat (90.600 Euro pro Jahr)
- BBG RV Ost: 7.450 Euro pro Monat (89.400 Euro pro Jahr)
Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung entspricht der BBG der Rentenversicherung, wobei ebenfalls in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Rechengrößen genutzt werden.
Hinzu kommen die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung:
- West: 9.300 Euro pro Monat (111.600 Euro pro Jahr)
- Ost: 9.200 Euro pro Monat (110.400 Euro pro Jahr)
Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze und was sie bedeutet
Eine weitere wichtige Rechengröße ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG oder JAE-Grenze. Sie wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und ebenfalls turnusmäßig angepasst. Im Jahr 2024 steigt sie von 66.600 Euro auf 69.300 Euro im Jahr. Wenn das Einkommen eines gesetzlich Versicherten diesen Wert übersteigt, besteht keine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Betroffene können sich dann aussuchen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert sein möchten, was zunächst automatisch passiert, oder sich privat versichern möchten.
Es gibt Ausnahmeregelungen für Versicherte, die am 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei und privat versichert waren: Hier liegt die Versicherungspflichtgrenze derzeit bei 62.100 Euro.
Bezugsgröße: So ist der Wert 2024
Und noch ein Wert wird regelmäßig angepasst: die Höhe der sogenannten Bezugsgröße. Aus der Bezugsgröße werden andere Werte abgeleitet, die für verschiedene Zweige der Sozialversicherung wichtig sind. Die Bezugsgröße ist zum Beispiel relevant für Selbstständige, die nebenher einer abhängigen Beschäftigung nachgehen, oder für den Anspruch auf eine Familienversicherung in der Krankenversicherung.
Die Höhe der Bezugsgröße bemisst sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt der Rentenversicherten in den alten Bundesländern aus dem vorvergangenen Jahr. Für die Bezugsgröße 2024 ist damit der Durchschnittsverdienst aus dem Jahr 2022 entscheidend.
Auch bei der Bezugsgröße gibt es unterschiedliche Werte – je nachdem, wo jemand lebt und um welchen Zweig der Sozialversicherung es geht:
- Kranken- und Pflegeversicherung: 3.535 Euro pro Monat (42.420 Euro pro Jahr), bundesweit einheitlich
- Renten- und Arbeitslosenversicherung in westdeutschen Bundesländern: 3.535 Euro pro Monat (42.420 Euro pro Jahr)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung in ostdeutschen Bundesländern: 3.465 Euro pro Monat (41.580 Euro pro Jahr)
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