Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung: Wann droht sie und welche Folgen hat sie?
Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, müssen sich rechtzeitig krankmelden. Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens eingereicht werden muss, legt der Arbeitgeber fest. Wenn die Krankmeldung zu spät oder gar nicht erfolgt, kann das Konsequenzen haben – möglich sind sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung im Wiederholungsfall. Womit müssen Beschäftigte rechnen, wenn sie ihren Pflichten im Krankheitsfall nicht nachkommen?
Wie müssen sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten?
Die meisten Menschen werden hin und wieder krank. Bei Erwerbstätigen kann das dazu führen, dass sie nicht zur Arbeit gehen können. Dann müssen sich Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber krankmelden – es gehört zu ihren Pflichten im Krankheitsfall.
Erkrankte Beschäftigte sind dazu verpflichtet, sich so schnell wie möglich bei ihrem Arbeitgeber zu melden, damit dieser gegebenenfalls umplanen kann. Das sollte in jedem Fall vor Arbeitsbeginn geschehen. Arbeitnehmer müssen dabei mitteilen, dass sie erkrankt sind und auch, wie lange sie voraussichtlich ausfallen werden, soweit das absehbar ist. Keine Pflicht besteht hingegen, die Art der Erkrankung offenzulegen. Ob Arbeitnehmer sagen, was sie haben, ist ihnen überlassen – der Arbeitgeber darf es nicht erfragen.
Auf welche Weise sich Arbeitnehmer krankmelden, hängt davon ab, wie dieses Thema im Unternehmen geregelt ist. Meist ist eine Krankmeldung per E-Mail, telefonisch oder auch per WhatsApp oder Textnachricht möglich. Genaueres regelt der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder die betriebliche Übung. Im Zweifel ist es sinnvoll, beim Chef oder der Chefin oder im Sekretariat nachzufragen, in welcher Form die Krankmeldung möglich ist.
Wie können Arbeitgeber auf Pflichtverstöße bei der Krankmeldung reagieren?
Im Krankheitsfall können Arbeitnehmer außerdem dazu verpflichtet sein, ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber einzureichen. Ob das nötig ist, hängt davon ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Es kommt auch darauf an, ab wann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verlangt.
Üblicherweise gilt: Ein Attest vom Arzt muss spätestens nach drei Fehltagen abgegeben werden. In vielen Unternehmen gelten davon abweichende Regelungen. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass der Arbeitgeber schon am ersten Krankheitstag eine AU haben möchte – auch das ist prinzipiell zulässig.
Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keine oder nicht rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, verstoßen damit gegen ihre Pflichten im Arbeitsvertrag. Darauf kann der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Schritten reagieren. Am ehesten droht Beschäftigten eine Abmahnung für den Pflichtverstoß. Im Wiederholungsfall kann auch eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung in Betracht kommen – mehr darüber erfahren Sie im zugehörigen Abschnitt weiter unten.
Krankmeldung: Wann sich Beschäftigte eine Abmahnung einhandeln können
Wenn Arbeitnehmer gegen ihre Pflichten in einem Arbeitsverhältnis verstoßen, kann der Arbeitgeber sie dafür abmahnen. Eine Abmahnung ist als Warnung an den Beschäftigten zu verstehen: Wiederholt sich sein Fehlverhalten, droht die Kündigung. Der Arbeitgeber macht damit zugleich deutlich, dass er so ein Verhalten nicht toleriert. Der Ball liegt anschließend beim Beschäftigten: Es ist an ihm, sich künftig vorbildlich zu verhalten, um keine Kündigung zu riskieren.
Wann droht eine Abmahnung im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit? Dafür kann es verschiedene Gründe geben:
- fehlende Krankmeldung: Eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung droht Beschäftigten, die sich nicht rechtzeitig bei ihrem Arbeitgeber krankmelden oder keine AU vom Arzt einreichen, obwohl sie dazu verpflichtet wären
- verspätete Krankmeldung: Auch Arbeitnehmer, die sich zu spät krankmelden oder zu spät ein ärztliches Attest einreichen, können sich eine Abmahnung einhandeln
- Fehler bei der Übermittlung der Krankmeldung: Eine Krankmeldung muss in einer Art und Weise erfolgen, die vom Arbeitgeber vorgesehen beziehungsweise toleriert ist. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Anruf dazu nötig ist, während eine Krankmeldung per WhatsApp nicht ausreicht
- die Krankmeldung ist unvollständig: Sie enthält nicht alle notwendigen Angaben – auch das kann eine Abmahnung nach sich ziehen
- die Krankmeldung ist nicht glaubwürdig: Es kann sein, dass der Arbeitgeber nicht glaubt, dass ein Beschäftigter tatsächlich erkrankt ist oder war. Darauf kann er mit einer Abmahnung reagieren
Welche Folgen kann eine Abmahnung wegen einer fehlenden Krankmeldung haben?
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat sich verspätet krankgemeldet oder keine AU eingereicht, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Dafür hat er sich eine Abmahnung eingehandelt. Welche Auswirkungen kann eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung haben?
Eine Abmahnung ist als Warnung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Kein Arbeitgeber schreibt sie leichtfertig – in weniger gravierenden Fällen reicht eine mündliche Verwarnung durch den Vorgesetzten meist völlig aus. Das heißt, dass der Arbeitgeber schon einigermaßen verstimmt über das Verhalten seines Mitarbeiters sein muss, bevor er sich die Mühe macht, diesen abzumahnen. Eine Abmahnung ist somit ein Hinweis auf den Unmut des Arbeitgebers.
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, weil er sich nicht rechtzeitig krankgemeldet hat, kann das das Verhältnis zwischen ihm und seinem Arbeitgeber belasten. Es kann dazu führen, dass das Vertrauen des Vorgesetzten in seinen Mitarbeiter schwindet. Auf einer persönlichen Ebene ist die Beziehung womöglich nicht mehr so gut wie vor der Abmahnung. Das muss keine ernstzunehmenden Folgen für den Beschäftigten haben, aber es kann. Es könnte zum Beispiel dazu führen, dass ein Arbeitszeugnis später schlechter ausfällt oder dass der betreffende Mitarbeiter nicht in Erwägung gezogen wird, wenn eine Beförderung im Raum steht. Eine Abmahnung kann die Karrierechancen von Beschäftigten direkt oder indirekt verschlechtern.
Nicht zuletzt kann die Abmahnung wegen einer fehlenden Krankmeldung die Vorstufe zu einer Kündigung sein. Verhaltensbedingte Kündigungen, wie sie wegen einer verspäteten oder fehlenden Krankmeldung ausgesprochen werden können, setzen meist eine vorherige Abmahnung voraus. Lässt sich der Mitarbeiter noch einmal dasselbe zuschulden kommen, kann der Arbeitgeber ihm unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung erhalten: Was jetzt?
Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung von ihrem Arbeitgeber bekommen haben, weil sie sich im Zusammenhang mit einer Erkrankung falsch verhalten haben? Das hängt von der konkreten Situation ab: Ist die Abmahnung gerechtfertigt? Dann ist es wichtig, das Fehlverhalten nicht noch einmal zu zeigen. In Zukunft sollte sich der Arbeitnehmer vorbildlich verhalten, wenn er krank wird und deshalb nicht arbeiten kann.
Das umfasst eine unverzügliche Krankmeldung auf einem vom Arbeitgeber akzeptierten Weg und gegebenenfalls ein rechtzeitiges Attest vom Arzt. Es kann auch sinnvoll sein, sich beim Arbeitgeber zu entschuldigen – die Abmahnung ist dadurch nicht aus der Welt, aber die Wogen sind womöglich geglättet. Das schützt das Verhältnis zum Vorgesetzten.
Ein Gespräch mit dem Chef oder der Chefin bietet sich auch an, wenn die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt ist. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor, das in einem Gespräch rasch geklärt werden kann. Ein Austausch mit dem Vorgesetzten kann auch helfen, künftigen Problemen vorzubeugen.
Der Abmahnung mit einer Gegendarstellung widersprechen
Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung kann es außerdem sinnvoll sein, Widerspruch einzulegen. Dazu eignet sich insbesondere eine Gegendarstellung. Diese kann in schriftlicher Form eingereicht werden. Eine bestimmte Frist gibt es dabei nicht; theoretisch können Arbeitnehmer ihre Gegendarstellung auch noch nach Wochen abgeben.
Wichtig ist, dass der Widerspruch wichtige Inhalte enthält, darunter eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts. Der Beschäftigte sollte seine Sichtweise darlegen. Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber außerdem dazu auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Ein solcher Widerspruch muss zur Personalakte genommen werden.
In Fällen, bei denen viel auf dem Spiel steht, kann es außerdem sinnvoll sein, sich Unterstützung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Ein Anwalt kann die Betroffenen im Hinblick auf ihre Optionen beraten und ihnen bei möglichen juristischen Schritten helfen. Ein unternehmensinterner Ansprechpartner bei einer ungerechtfertigten Abmahnung wegen einer fehlenden Krankmeldung ist zudem der Betriebsrat. Er kann zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Mitarbeiter vermitteln.
Was Arbeitnehmer tun können, um nicht wegen einer fehlenden Krankmeldung abgemahnt zu werden
Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Abmahnung durch fehlende Krankmeldung. Arbeitnehmer haben in der Hand, ob der Arbeitgeber zu einem solchen Mittel greifen muss oder nicht. Eine Abmahnung bei fehlender Krankmeldung lässt sich vermeiden, indem sich Beschäftigte mit ihren Pflichten auseinandersetzen. Sie sollten zum Beispiel wissen, wie das Thema Krankmeldung im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei Unklarheiten ist es außerdem sinnvoll, direkt bei einem Verantwortlichen in der Firma nachzufragen – so können Missverständnisse vermieden werden.
Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, sollte er sich so schnell wie möglich bei seinem Vorgesetzten krankmelden. Das sollte auf einem Weg geschehen, der vom Arbeitgeber akzeptiert wird – zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail. Die Krankmeldung muss außerdem an die richtige Person gerichtet sein. Es nützt wenig, sich bei jemandem krankzumelden, der nicht der vorgesehene Ansprechpartner in solchen Fällen ist. Im besten Fall kommt die Information zwar trotzdem bei demjenigen an, der sie erhalten muss – ein gewisses Risiko besteht aber. Verantwortlich ist letztlich der erkrankte Mitarbeiter.
Wichtig ist außerdem, in der vorgesehenen Frist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber einzureichen. Meist reicht das Attest nach drei krankheitsbedingten Fehltagen, es kann je nach Unternehmen aber auch sofort fällig werden. Auch hier gilt: Wer unsicher ist, fragt lieber einmal öfter nach, als es aus Unwissen falsch zu machen.
Manche Arbeitnehmer lassen sich krankschreiben, obwohl sie gar nicht krank sind. Das birgt jedoch ein hohes Risiko: Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Krankheit eines Mitarbeiters, kann das für Ärger und Probleme sorgen.
Wann droht eine Kündigung wegen fehlender Krankmeldung?
Eine Abmahnung ist für Arbeitnehmer ärgerlich, vielleicht auch ein wenig beängstigend – unmittelbare Konsequenzen, die Beschäftigte fürchten müssten, hat sie jedoch keine. Können für eine fehlende Krankmeldung auch ernsthaftere Folgen drohen? Kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter in solchen Fällen direkt kündigen?
Das kommt auf die Umstände an. Ist es der erste Vorfall dieser Art, wird eine Kündigung kaum durchzusetzen sein. Es würde sich dabei um eine verhaltensbedingte Kündigung handeln, die in der Regel einer vorherigen Abmahnung bedarf. Der Beschäftigte erhält damit die Gelegenheit, sich zu bessern und damit eine Kündigung abzuwenden.
Hat ein Beschäftigter allerdings schon öfter krankheitsbedingt gefehlt, ohne sich dabei pflichtgemäß zu verhalten, kann die Sache anders aussehen. Wer schon einmal (oder mehrfach) eine Abmahnung wegen einer fehlenden Krankmeldung erhalten hat, dem kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch kündigen, wenn es erneut zu einem entsprechenden Pflichtverstoß kommt.
Eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ist theoretisch ebenso möglich, in der Praxis jedoch schwer rechtssicher umzusetzen. Es kommt in solchen Fällen auf die Einzelheiten an.
Wer eine Kündigung wegen einer fehlenden Krankmeldung erhalten hat, muss das nicht hinnehmen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung sollten sich Arbeitnehmer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der prüfen kann, ob die Kündigung zulässig ist. Gegebenenfalls kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein.
Fazit: Eine Abmahnung mit korrektem Verhalten im Krankheitsfall vermeiden
- Wenn Arbeitnehmer erkranken, ist eine rechtzeitige Krankmeldung wichtig. Das heißt einerseits, dem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid zu sagen, dass man nicht zur Arbeit kommen wird.
- Andererseits kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erforderlich sein – nach drei Tagen oder auch schon am ersten Fehltag.
- Wenn Arbeitnehmer ihren Pflichten im Krankheitsfall nicht nachkommen, kann der Arbeitgeber sie dafür abmahnen.
- Im Wiederholungsfall kann eine Kündigung drohen, wenn man sich nicht rechtzeitig krankmeldet oder das ärztliche Attest nicht rechtzeitig einreicht.
- Nach einer Abmahnung ist es wichtig, sich vorbildlich zu verhalten. Auch ein klärendes Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten kann sinnvoll sein.
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