Ausbildungsvertrag kündigen: Wann und wie ist das möglich?

Jedes Jahr brechen zahlreiche Lehrlinge ihre Ausbildung ab. Dafür kann es viele Gründe geben, die von falschen Erwartungen über ein schlechtes Betriebsklima bis zu Unzufriedenheit mit den Aufgaben reichen können. Auch der Arbeitgeber kann dem Azubi unter bestimmten Voraussetzungen die Kündigung aussprechen. Wie kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden? Wann macht es überhaupt Sinn, diesen Schritt zu gehen? Und unter welchen Umständen ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitgeber denkbar? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber – samt Muster-Vorlage für die Kündigung des Ausbildungsvertrags.

Ein junger Mann sitzt nachdenklich vor dem Laptop und möchte den Ausbildungsvertrag kündigen

Viele Azubis brechen ihre Ausbildung ab

Eigentlich endet eine Berufsausbildung mit dem Ablauf der vorgesehenen Ausbildungszeit. Damit bedarf sie keiner Kündigung. Doch längst nicht jeder Auszubildende zieht seine Lehre bis zum Ende durch. Rund jeder vierte Lehrling hat seine Berufsausbildung im Jahr 2018 laut Statistischem Bundesamt abgebrochen. Wird ein Ausbildungsvertrag vor dem eigentlich vorgesehenen Ende der Ausbildung gekündigt, spricht man auch von einer Vertragslösung.

Eine Vertragslösung bei Ausbildungen kann viele Gründe haben. Oft haben sich die Auszubildenden die Ausbildung anders vorgestellt, etwa in Bezug auf die Aufgaben. Auch ein schlechtes Betriebsklima oder Probleme mit dem Chef oder bestimmten Kollegen können dazu führen, dass Azubis ihren Ausbildungsvertrag kündigen. Eine Vertragslösung kommt auch infrage, wenn der Lehrling feststellt, dass die gewählte Richtung doch nicht so gut passt wie gedacht. Es ist ebenso denkbar, den Ausbildungsvertrag zu kündigen wegen einem besseren Angebot – dann in der Regel noch vor Beginn der Ausbildung.

Wer seinen Ausbildungsvertrag kündigt, muss nicht zwangsläufig die Ausbildung insgesamt abbrechen. Ein Wechsel zu einem anderen Betrieb, aber auch die Aufnahme einer anderen Berufsausbildung sind denkbar.

Ausbildungsvertrag kündigen: So geht es

Ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags ohne Weiteres überhaupt möglich? Diese Frage stellen sich Azubis, die über eine Vertragslösung nachdenken. Grundsätzlich ist es zulässig, wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag kündigen. Sie müssen dabei allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls eine Kündigungsfrist einhalten. Falls Sie noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Kündigung zusätzlich unterschreiben. Außerdem muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen.

Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung kündigen

Es kommt vor, dass ein Azubi noch vor dem Beginn der Ausbildung darüber nachdenkt, den Vertrag wieder zu kündigen. Dann hat sich der Interessent entweder entschieden, etwas ganz anderes zu machen, oder er möchte den Ausbildungsvertrag kündigen wegen einem besseren Angebot. Grundsätzlich ist es möglich, den Ausbildungsvertrag noch vor dem Beginn der Ausbildung zu kündigen. Im Einzelfall können dem jedoch vertragliche Bestimmungen entgegenstehen. Schauen Sie deshalb nach, ob sich eine Klausel in Ihrem Berufsausbildungsvertrag findet, die regelt, ob und wie der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung gekündigt werden kann.

Ausbildungsvertrag in der Probezeit kündigen

In der Probezeit haben beide Seiten die Gelegenheit, den jeweils anderen kennenzulernen. Azubis können entscheiden, ob die Ausbildung das Richtige für sie ist. Ausbildungsbetriebe prüfen, ob der Lehrling wirklich zu ihnen passt. In der Ausbildung muss die Probezeit zwischen einem und vier Monaten betragen. In dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe das Ausbildungsverhältnis außerordentlich kündigen. Dafür bedarf es keines Grundes und es muss auch keine Frist eingehalten werden.

Ausbildungsvertrag nach der Probezeit kündigen

Die Probezeit ist vorbei – ist trotzdem noch eine Kündigung durch den Auszubildenden möglich? Ja. Azubis können ordentlich kündigen, wenn sie dabei die Kündigungsfrist von vier Wochen beachten. Allerdings ist eine ordentliche Kündigung einer Ausbildung nur möglich, wenn der Azubi seine Ausbildung insgesamt beenden möchte oder er eine andere Ausbildung in einem anderen Bereich beginnen möchte. Nur den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, aber im selben Bereich eine Ausbildung fortzusetzen, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung hingegen nicht.

Auch eine außerordentliche Kündigung durch den Auszubildenden ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie muss immer begründet werden und setzt schwere Pflichtverstöße des Ausbildungsbetriebs voraus. Denkbar wäre eine außerordentliche Kündigung bei Ausbildungen etwa, wenn der Betrieb mehrfach kein oder zu wenig Gehalt gezahlt hat, es zu Beleidigungen oder Mobbing kam oder die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit missachtet wurden. Letzteres wäre der Fall, wenn der Azubi regelmäßig mehr arbeiten musste als gesetzlich erlaubt. In die zulässige Arbeitszeit zählen auch Berufsschulzeiten hinein.

Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, bedarf es in vielen Fällen einer vorherigen Abmahnung. Damit gibt der Azubi seinem Ausbildungsbetrieb die Gelegenheit, eine Kündigung durch eine Änderung des Verhaltens zu verhindern.

Drohen bei einer Kündigung des Ausbildungsvertrags Schadensersatzforderungen?

In bestimmten Fällen drohen Ihnen bei einer Kündigung des Ausbildungsvertrags Schadensersatzforderungen durch den Arbeitgeber. Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag in der Probezeit kündigen. Auch nach der Probezeit haben Sie bei einer Kündigung nichts zu befürchten, wenn Sie Ihre Ausbildung ordentlich kündigen.

Relevant sind Schadensersatzforderungen vor allem bei außerordentlichen Kündigungen. Sowohl Ausbildungsbetrieben als auch Azubis drohen finanzielle Nachteile, wenn der Ausbildungsvertrag gekündigt wird. Betriebe müssen um neue Azubis werben, Lehrlingen drohen Verzögerungen bei der Dauer der Ausbildung und Kosten für neue Bewerbungen.

Schadensersatz wird jedoch nur fällig, wenn ein Vertragspartner die Kündigung verschuldet hat. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie als Azubi außerordentlich kündigen, weil der Chef Sie gemobbt hat oder Ihnen Ihr Gehalt wiederholt nicht wie vorgesehen gezahlt hat. Wenn Ihnen vom Betrieb wegen schwerer Pflichtverstöße außerordentlich gekündigt wird, kann es sein, dass Sie Schadensersatz zahlen müssen.

Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung des Ausbildungsvertrags

Um eine Ausbildung vorzeitig zu beenden, bedarf es nicht zwingend einer Kündigung. Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung des Ausbildungsvertrags. Sie können sich mit dem Verantwortlichen im Betrieb darauf einigen, die Ausbildung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Ein Aufhebungsvertrag kommt vor allem infrage, wenn Ihr Kündigungsgrund weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

Falls der Ausbildungsbetrieb Ihnen kündigen möchte, kann der Aufhebungsvertrag ebenfalls eine Option sein. Wenn Sie sich bei anderen Betrieben bewerben, müssen Sie dann nicht erklären, warum man Ihnen wegen eines Pflichtverstoßes außerordentlich gekündigt hat. Das kann Ihre Chancen auf eine andere Ausbildungsstelle oder einen Job verbessern. Achten Sie bei einem Aufhebungsvertrag darauf, dass Ihnen daraus keine unerwarteten Nachteile entstehen – etwa in Form von Schadensersatzansprüchen. Im Zweifel lohnt es sich, den Vertrag durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitgeber: Wann ist das zulässig?

Nicht nur Lehrlinge können ihre Ausbildung aufgeben. Auch ihre Arbeitgeber können ihnen kündigen. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrags durch Arbeitgeber ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Rechtlich gelten Auszubildende als besonders schutzwürdig und genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Während der Probezeit ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitgeber kein Problem. Arbeitgeber müssen weder eine Frist einhalten noch einen Grund für die Kündigung vorbringen. Auch vor dem Beginn der Ausbildung ist eine Kündigung meist möglich, sofern dies nicht im Ausbildungsvertrag ausgeschlossen wird.

Nach Ablauf der Probezeit kommt für Arbeitgeber nur eine außerordentliche Kündigung des Azubis in Betracht. Ordentliche Kündigungen sind ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bedarf immer eines gewichtigen Grundes und setzt schwere Pflichtverstöße der Gekündigten voraus. Eine vorherige Abmahnung ist in vielen Fällen erforderlich, aber nicht immer zwingend. Eine außerordentliche Kündigung muss nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen.

In diesen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitgeber gerechtfertigt sein

Eine außerordentliche Kündigung der Ausbildung durch den Arbeitgeber kommt nur unter besonderen Umständen in Betracht. Sie wäre unter anderem denkbar, wenn der Azubi schlechte Leistungen erbringt oder zu viele Fehltage angehäuft hat. Ebenso kann sie drohen, wenn Sie gegen Ihre Pflichten laut Ausbildungsvertrag verstoßen, häufig zu spät kommen oder unentschuldigt fehlen. Auch Diebstahl, Beleidigung oder Mobbing können eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses zur Folge haben. Das gilt auch für Leistungsverweigerung, bei Verstößen gegen betriebliche Vorschriften oder wenn Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgt werden.

In manchen Fällen können auch betriebliche Gründe zu einer außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitgeber führen. Die Hürden hierfür sind jedoch deutlich höher als bei einer betriebsbedingten Kündigung von Arbeitnehmern. Es reicht nicht aus, dass der Firma eine Insolvenz droht. Nur, wenn der Betrieb monatelang stillsteht und es nicht möglich ist, den Lehrling mit alternativen Aufgaben zu beschäftigen, kommt eine Kündigung in Betracht. Dasselbe gilt, wenn es im Betrieb keinen Ausbilder mehr gibt.

In beiden Fällen kann es sein, dass der Betrieb keine Ausbildungseignung mehr besitzt. Die zuständige Kammer oder Innung entscheidet, ob das der Fall ist und ob eine Kündigung aus betrieblichen Gründen damit rechtens ist. Ist das der Fall, haben Azubis kein Recht auf Schadensersatz. Der Betrieb hat dennoch weiterhin eine Fürsorgefrist für die ehemaligen Lehrlinge und muss ihnen helfen, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Einen entsprechenden Vorschlag müssen Sie nicht annehmen, allerdings sind Betriebe auch nicht verpflichtet, Ihnen weiterhin zu helfen, wenn Sie auf Vorschläge nicht eingehen.

Wie kann man sich gegen eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Arbeitgeber wehren?

Gegen eine ungewollte Kündigung des Ausbildungsvertrags durch den Ausbildungsbetrieb können Sie sich wehren. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dafür wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder Innung. Sofern es dort einen Schlichtungsausschuss gibt, entscheidet dieser, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. Auch ein Aufhebungsvertrag kann das Resultat der Schlichtung sein.

Gibt es keinen Schlichtungsausschuss, können Sie gegen Ihre Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist dafür beträgt ebenfalls drei Wochen.

Ausbildungsvertrag kündigen oder nicht: Tipps für Ihre Entscheidung

Der Abbruch einer Ausbildung ist ein oft gravierender Einschnitt, den sich die meisten Azubis gut überlegen. Schließlich droht im Anschluss Leerlauf – wahrscheinlich sind andere Ausbildungsplätze längst besetzt, so dass eine neue Ausbildung erst nach einigen Monaten möglich ist. Trotzdem kann es Gründe geben, die für den Ausbildungsabbruch oder den Wechsel der Ausbildungsstelle sprechen. Ob es sinnvoll ist, den Ausbildungsvertrag zu kündigen, hängt von den individuellen Umständen ab.

Erwägen Sie andere Schritte, bevor Sie eine Kündigung schreiben. Machen Sie sich klar, wo das Problem liegt. Kann es womöglich beseitigt werden – etwa durch ein offenes Gespräch mit dem Chef? Viele Probleme, die im Augenblick schwerwiegend erscheinen, sind zeitlich begrenzt. Womöglich sähe die Lage in einigen Monaten ganz anders aus. Apropos zeitlich begrenzt: Auch die Ausbildung selbst hat, anders als viele Arbeitsverhältnisse, ein Ende. Es kann helfen, sich klarzumachen, dass man nur noch für eine gewisse Zeit durchhalten muss, bis man dem Ausbildungsbetrieb den Rücken kehren kann.

Meist unausweichlich ist ein Ausbildungsabbruch, wenn Sie etwas ganz anderes machen möchten. Dann bringt es in den meisten Fällen nichts, die Ausbildung durchzuziehen – Sie können die abgeschlossene Ausbildung zwar bei Bewerbungen nachweisen, verlieren aber wertvolle Zeit.

Planen Sie vor der Kündigung des Ausbildungsvertrags die nächsten Schritte

Möchten Sie im selben Bereich bleiben, haben aber keine Lust mehr auf die Aufgaben im Betrieb? Sicher haben Sie den Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ schon einmal gehört. Er drückt aus, dass man während einer Ausbildung häufig Aufgaben ausführen muss, die keinen Spaß machen oder die anspruchslos sind. Er kann sich auch auf schlechtere Arbeitsbedingungen beziehen. Das bedeutet nicht, dass Sie unter keinen Umständen Ihren Ausbildungsvertrag kündigen sollten. Sie sollten jedoch auch keine unrealistischen Erwartungen an Ihre Ausbildung stellen. Besonders, wenn das Ende der Ausbildung schon in Sicht ist, kann es besser sein, durchzuhalten.

Vor einer Kündigung des Ausbildungsplatzes sollten Sie einen Plan für die Zeit danach haben. Möchten Sie die Ausbildung ganz abbrechen oder einen anderen Ausbildungsplatz suchen? Je mehr zeitlichen Vorlauf Sie haben, desto besser. Zeitnah eine andere Ausbildungsstelle zu finden kann problematisch sein, weil die Bewerbungsfrist wahrscheinlich schon abgelaufen ist. Es kann sich aber lohnen, in Betrieben nachzufragen, ob Sie ein Praktikum dort machen können – mit Aussicht auf einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn der Betrieb im Praktikum mit Ihnen zufrieden ist, stehen die Chancen für einen Ausbildungsplatz oft sehr gut.

Falls Sie sicher sind, dass eine Kündigung im alten Betrieb möglich ist, ist es sinnvoll, zunächst einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen. Kündigen Sie den alten Ausbildungsvertrag in diesem Fall erst, wenn der neue Ausbildungsvertrag unterschrieben ist. Falls Sie nach dem Ausbildungsabbruch nicht direkt eine neue Ausbildung beginnen, denken Sie daran, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden.

Ausbildungsvertrag kündigen: Muster-Vorlage

Wie formuliert man eine Kündigung des Ausbildungsvertrags? Hier finden Sie ein Muster, das Ihnen zeigt, wie man einen Ausbildungsvertrag kündigen kann. Es bezieht sich auf eine ordentliche Kündigung durch den Azubi.

„Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag, geschlossen am XX.XX.XXXX, fristgerecht zum XX.XX.XXXX. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschlossen, eine Ausbildung in einem anderen Bereich zu beginnen.

Ich danke Ihnen für die lehrreiche Zeit und hoffe auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße
Sarah Muster“

Bildnachweis: GaudiLab / Shutterstock.com

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