Mobbing am Arbeitsplatz: Was können Betroffene tun?

Leider läuft es am Arbeitsplatz nicht immer reibungslos. Gerade in stressigen Phasen kann es hoch hergehen und einige Mitarbeiter können sich angegriffen fühlen. Werden die Angriffe allerdings systematisch und regelmäßig durchgeführt, handelt es sich um Mobbing. Wer davon besonders betroffen ist und was Sie dagegen tun können, lesen Sie hier …

Zwei Frauen reden über eine weitere Frau

Definition: Wann spricht man von Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ ist aus dem Englischen entlehnt. Dort kennt man den Ausdruck „to mob“, was bedeutet, jemanden körperlich anzupöbeln oder über jemanden herzufallen. In der deutschen Verwendung bezeichnet man auch nicht-körperliche Angriffe als Mobbing. Dazu zählen etwa zwischenmenschliche Ausgrenzung oder wiederholtes, unnachgiebiges Druckausüben. Im Englischen spricht man dagegen von „bullying“, wenn Menschen gezielt schikaniert werden.

Um es vorwegzunehmen: Nicht jede Situation, in der sich Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlen, ist sofort mit Mobbing gleichzusetzen. Denn wo viele verschiedene Menschen zusammenkommen, gibt es eben den ein oder anderen Konflikt.

Auch Sticheleien sind noch nicht gleich Mobbing. Gerade in Branchen, in denen generell ein etwas rauerer Umgangston herrscht, muss man damit einfach leben. Ab einem gewissen Punkt ist aber die Grenze zum Mobbing am Arbeitsplatz überschritten. In der Regel gelten dabei zwei Eigenschaften als grundlegend:

  1. Das Mobbing läuft wiederholt ab: Der jeweilige Mitarbeiter wird nicht nur ein oder zwei Mal nicht zum Meeting eingeladen, sondern regelmäßig ausgegrenzt. E-Mails werden immer wieder „vergessen“ zu schreiben und auch dumme Sprüche oder gar Anfeindungen sind an der Tagesordnung.
  2. Das Mobbing läuft systematisch ab: Das Ziel der Anfeindung ist, den betroffenen Mitarbeiter auszugrenzen oder gar zu demütigen. Diese Intention muss vorhanden sein, damit man nicht nur von einem einmaligen „Ausrutscher“, sondern von gezieltem und systematischem Mobbing sprechen kann.

Grundsätzlich hängt es jedoch vom Einzelfall ab, ob von Mobbing am Arbeitsplatz gesprochen werden kann. So können schwerwiegende Verstöße beispielsweise auch dazu führen, dass ein einmaliger Vorfall bereits als Mobbing gewertet wird.

Wer ist von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt in ihrem Mobbing-Report eine Einschätzung zum Umfang des Mobbings am Arbeitsplatz in Deutschland ab.

Laut Studie liegt die Quote der von Mobbing betroffenen Mitarbeiter bei mehr als 5 Prozent. In früheren Studien wurde dabei immer davon ausgegangen, dass Frauen deutlich öfter von Mobbing betroffen sind als Männer. In dieser neuen Studie konnte das nicht bestätigt werden. Vielmehr scheinen Frauen und Männer ungefähr gleich häufig Opfer von Mobbing zu werden.

Auch in Bezug auf das Alter lassen sich nur leichte Unterschiede zwischen Beschäftigten erkennen. Zwar sind Arbeitnehmer unter 25 am häufigsten betroffen. Der Abstand zu den am wenigsten betroffenen Beschäftigten zwischen 45 und 54 Jahren ist allerdings gering.

Deutlicher werden die Zahlen in Bezug auf die Branche. Ausgerechnet in sozialen Berufen, in denen man eigentlich besonderes Einfühlungsvermögen erwarten würde, ist die Zahl der Arbeitnehmer, die Mobbing erfahren, besonders hoch: Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen müssen mit einem mehr als doppelt so hohem Mobbingrisiko leben. Auch Verkäufer/innen sind stärker als andere Arbeitnehmer gefährdet. Angestellte in der Landwirtschaft dagegen müssen nur ganz selten Mobbing am Arbeitsplatz befürchten.

Wie wird am häufigsten gemobbt?

Es gibt nicht nur besonders gefährdete Arbeitnehmer oder Branchen, in denen Mobbing am Arbeitsplatz besonders häufig vorkommt. Auch im Hinblick auf die Art und Weise, wie am häufigsten gemobbt wird, gibt es große Übereinstimmungen. Folgende Übersicht zeigt die häufigsten Mobbinghandlungen gestaffelt von häufig nach weniger häufig:

  1. Gerüchte und Unwahrheiten verbreiten
  2. Arbeitsleistungen werden absichtlich falsch bewertet
  3. Sticheleien und Hänseleien gegen bestimmte Arbeitnehmer
  4. Wichtige Informationen werden absichtlich nicht weitergegeben
  5. Arbeit wird massiv und in ungerechter Weise kritisiert
  6. Ausgrenzung und Isolation bestimmter Mitarbeiter
  7. Arbeitnehmer wird als unfähig dargestellt
  8. Beleidigungen
  9. Arbeitsbehinderung
  10. Arbeitsentzug

(Quelle: www.baua.de)

Lösungsansätze: Was kann ich gegen Mobbing tun?

Eine effektive Strategie gegen Mobbing scheint ein aktives Vorgehen zu sein. Betroffene, die sich ganz bewusst gegen die ungerechte und vielleicht sogar herabsetzende Behandlung durch Kollegen oder Vorgesetzte wehren, scheinen den meisten Erfolg zu haben, die Situation schnell zu ändern.

Folgende Strategien sind dabei zu empfehlen:

  1. Sich wehren: Die überwiegende Mehrzahl der von Mobbing am Arbeitsplatz betroffenen Personen versucht, ganz aktiv dagegen vorzugehen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wehren sich mehr als 87 Prozent der Betroffenen aktiv gegen mobbende Kollegen oder Vorgesetzte. Die häufigste Handlung ist dabei der Versuch, direkt eine Aussprache mit dem Mobber zu erreichen und/oder den mobbenden Kollegen ganz unverblümt zu fragen, warum er sich so verhält. Einige Arbeitnehmer schlagen auch ganz gezielt eine Lösung vor, wie der beleidigende Kollege sich in Zukunft besser verhalten sollte. Ein kleiner Kreis von Betroffenen greift sogar zu körperlicher Gewalt, um sich gegen das Mobbing am Arbeitsplatz zu wehren. Das ist allerdings nicht zu empfehlen. Gewalt kann zum einen den Konflikt noch verstärken, auf der anderen Seite aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Am Ende muss sich die Person, die die ganze Zeit bereits das Mobbing ertragen musste, noch wegen Gewalt am Arbeitsplatz rechtfertigen.
  2. Hilfe innerhalb des Betriebs suchen: Eine weiterer Lösungsansatz, mit dem Mobbing am Arbeitsplatz umzugehen, ist die Suche nach Unterstützung. Viele Mobbingopfer gehen ganz gezielt auf bestimmte Personen zu und bitten diese um Hilfe. Das muss nicht nur das Betriebsrat oder der Ombudsmann sein, auch Kollegen, die sich nicht am Mobbing beteiligen, können in dieser Situation helfen. Das können Sie erreichen, indem Sie diese Personen direkt ansprechen und sie darum bitten, bei der nächsten Mobbingattacke zu intervenieren oder sich zumindest solidarisch zu zeigen.
  3. Hilfe außerhalb des Betriebs suchen: Sollten Sie an Ihrem Arbeitsplatz keinen Ansprechpartner finden, der Sie unterstützen kann oder möchte, können Sie außerhalb Ihres Arbeitgebers um Hilfe bitten. Dieses Vorgehen bietet sich auch dann an, wenn Sie sich einfach „nur“ den Frust von der Seele reden möchte, ohne andere Beschäftigte hineinzuziehen. Die meisten Personen, die unter Mobbing am Arbeitsplatz leiden und keine interne Unterstützung suchen, wenden sich zunächst an den Lebenspartner und/oder die Familie. Auch Freunde und Bekannte haben meist ein offenes Ohr, wenn es um Probleme am Arbeitsplatz geht. Einige Arbeitnehmer wenden sich aber auch an ihren Hausarzt oder gar Rechtsanwalt. Vor allem der Gang zum Rechtsanwalt ist unbedingt zu empfehlen, sollte eine Kündigung wegen Mobbing im Raum stehen.

Kündigung wegen Mobbing: Das sollten Sie beachten

Einige Arbeitnehmer leiden so stark unter den Folgen des Mobbings, dass sie nicht mehr die volle Arbeitsleistung erbringen können. Hält dieser Zustand an, kann das sogar ein Grund für eine Ermahnung oder gar eine Abmahnung sein. Sollte sich auch nach der Abmahnung die Arbeitsleistung nicht bessern, kann es langfristig sogar zu einer Kündigung kommen.

Auf der anderen Seite gehen viele Mobbingopfer aber auch selbst den Weg einer Kündigung, um dem furchtbaren Betriebsklima am Arbeitsplatz zu entkommen. Das kann durchaus angebracht sein, denn andauerndes Mobbing kann im schlimmsten Fall handfeste körperliche Probleme hervorrufen.

Sollten Sie unter Mobbing am Arbeitsplatz leiden und eine Kündigung in Betracht ziehen, sollten Sie unbedingt vorher einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unter Umständen kann er Ihnen dabei helfen, wenigstens jetzt noch etwas Wiedergutmachung für die schlechte Behandlung bei Ihrem Arbeitgeber zu bekommen.

Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer und muss sie daher unter anderem vor Mobbing schützen. Tut er das wissentlich und willentlich nicht, können Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Wie das im konkreten Fall aussieht, kann Ihnen ein Anwalt sagen.

BIldnachweis: GeK / Shutterstock.com

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