Ausbildungsbetrieb wechseln: So kann es gelingen

Bei Problemen mit den Kollegen oder mit den Vorgesetzten im Betrieb, kommen einige Auszubildende auf die Idee, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Doch so einfach ist das leider meist nicht. Welche Fristen gelten und welches Vorgehen sich bewährt hat, wenn man die Ausbildungsstelle wechseln will, erfahren Sie hier.

Ein Auszubildender denkt darüber nach den Ausbildungsbetrieb zu wechseln

Ausbildungsbetrieb wechseln: Es kommt immer wieder vor

Mit der Wahl Ihres Ausbildungsberufs sind Sie zwar zufrieden, doch es gibt Probleme in dem Ausbildungsbetrieb. Den Ausbildungsplatz zu wechseln, könnte dann eine gute Lösung sein. Ein schlechtes Betriebsklima oder gar Mobbing sind zwar häufige Gründe für einen Wechsel, es gibt jedoch noch weitere Situationen, die Azubis zu dieser Entscheidung verleiten oder sogar zwingen:

  • Der Ausbildungsbetrieb muss Insolvenz anmelden: Gerade in der aktuell wirtschaftlich angespannten Situation kommt es schneller zu einer Insolvenz, als man denkt. Ist Ihr Ausbildungsbetrieb davon betroffen, bedeutet das, dass Sie Ihre Ausbildungsstelle wechseln müssen.
  • Sie müssen unerwartet umziehen: Auch ein Umzug ist ein Grund dafür, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Jedenfalls dann, wenn Sie nach Ihrem Umzug relativ lange fahren müssten, um den aktuellen Ausbildungsbetrieb zu erreichen.
  • Sie werden nicht richtig ausgebildet: Eigentlich sind Sie davon ausgegangen, dass Sie während der Ausbildung die Abläufe im Unternehmen kennenlernen und Sie auf Ihren späteren Beruf vorbereitet werden. Das sieht jetzt aber ganz anders aus. Statt sinnvolle Tätigkeiten zu erlernen, müssen Sie stundenlang Unterlagen kopieren oder einfach nur Kaffee kochen. Azubis sind aber keine Aushilfen. Das Ziel einer Ausbildung ist, dass Sie das Handwerkszeug für Ihren späteren Beruf erlernen. Natürlich kann Sie Ihr Vorgesetzter darum bitten, hin und wieder Kaffee zu kochen. Es sollte jedoch nicht der hauptsächliche Inhalt der Ausbildung sein. Wenn Sie über lange Strecken im Ausbildungsbetrieb nichts Relevantes lernen, sollten Sie sich überlegen, den Ausbildungsplatz zu wechseln.

Vor dem Wechsel: Gespräch suchen

Eine Ausbildungsstelle zu wechseln, sollte keine Kurzschlusshandlung sein. Denken Sie daran, dass Sie während (und schon vor) der Ausbildung Entscheidungen treffen, die unter Umständen Ihr gesamtes berufliches Leben beeinflussen können. Anders ausgedrückt: Nur weil Sie an einem Tag für längere Zeit scheinbar unsinnige Tätigkeiten ausüben müssen, ist das noch kein Grund, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. So etwas kommt immer mal wieder in den unterschiedlichsten Unternehmen vor.

Halten die Probleme jedoch an und Sie haben das Gefühl, dass Sie überhaupt nichts lernen oder sogar von den Kollegen gemobbt werden, ist es Zeit für den nächsten Schritt. Aber auch der muss nicht sofort zu einer Kündigung des Ausbildungsvertrages führen. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Ausbilder haben, suchen Sie zunächst das Gespräch mit ihm. Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollten Sie sich über mehrere Tage notieren, was Sie konkret an der Ausbildungsstelle stört und warum Sie darüber nachdenken, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Vielleicht lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären, was in Zukunft besser laufen kann. So lässt sich unter Umständen vermeiden, dass Sie den Ausbildungsbetrieb wechseln müssen.

Ausbildungsstelle wechseln: die Fristen

Auch als Azubi müssen Sie sich an bestimmte Fristen halten, wenn Sie die Ausbildungsstelle wechseln wollen. Denn um in einem neuen Ausbildungsbetrieb zu beginnen, müssen Sie bei der aktuellen Ausbildungsstelle kündigen. Man unterscheidet dabei den Zeitraum während und nach der Probezeit:

  • Befinden Sie sich noch in der Probezeit, können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Sie müssen also keine Kündigungsfrist in der Probezeit einhalten. Wenn Sie die Kündigung einreichen, wird sie in der Regel direkt wirksam.
  • Nach der Probezeit gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Wie lange die Probezeit in Ihrem Fall dauert, hängt von der Vereinbarung ab, die Sie mit dem Ausbildungsbetrieb getroffen haben. Möglich sind Zeiträume zwischen einem und vier Monaten. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag verrät, wie lange die Probezeit andauert.

Ausbildungsvertrag kündigen: die Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Diese hängen davon ab, in welcher Situation Sie sich in dem Ausbildungsbetrieb befinden und wie schnell Sie die Ausbildungsstelle wechseln möchten:

  1. Nach der Probezeit können Sie den Ausbildungsvertrag ordentlich kündigen. Dazu müssen Sie jedoch die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Danach können Sie den Ausbildungsbetrieb wechseln.
  2. Während der Probezeit und bei einem erheblichen Verstoß gegen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag können Sie fristlos kündigen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre zum Beispiel, dass Sie beleidigt oder sogar tätlich angegriffen werden. Zahlt der Ausbildungsbetrieb keine Ausbildungsvergütung, kann auch dass ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
  3. Wenn die Zustände in dem Ausbildungsbetrieb für Sie untragbar sind, für eine fristlose Kündigung aber nicht ausreichen, können Sie auch einen Aufhebungsvertrag schließen. Diesem Aufhebungsvertrag muss allerdings auch die Ausbildungsstätte zustimmen.

Ausbildungsstelle wechseln: das weitere Vorgehen

Wenn ein persönliches Gespräch mit dem Ausbilder zu keinem Ergebnis führt, ist es an der Zeit für die nächsten Schritte. Sie machen sich wieder auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Wenn Sie im ersten Lehrjahr die Ausbildung wechseln möchten, wird man vermutlich nicht viel Ausbildungszeit anrechnen können. Sie müssen bei der Suche dann also nicht allzu viel beachten.

Sind Sie dagegen schon im zweiten Lehrjahr und möchten Ihre Ausbildungsstelle wechseln, ist etwas mehr Vorbereitung gefragt. Informieren Sie sich bei dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, bei Ihrer Berufsschule und bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer darüber, welche Inhalte Sie sich anrechnen lassen können. Wäre doch schade, wenn Sie wieder im ersten Lehrjahr starten müssten, obwohl Sie nur den Ausbildungsbetrieb und nicht den Ausbildungsberuf gewechselt haben.

Sind Sie bereits im dritten Lehrjahr und damit kurz vor Ihrem Abschluss, müssen Sie den Ausbildungsbetrieb vielleicht gar nicht mehr wechseln. Unter Umständen können Sie schon direkt auf die Suche nach einem Arbeitgeber gehen. Mit etwas Glück finden Sie einen Betrieb, bei dem Sie die letzten Monate der Ausbildung noch absolvieren können. Der Betrieb kann diese Zeit zum Beispiel als Einarbeitung anrechnen und Ihnen sofort einen Arbeitsvertrag aushändigen. Die Voraussetzungen dafür sollten Sie vorab jedoch ausführlich mit der zuständigen Kammer abklären. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, weil bestimmte Bausteine der Ausbildung fehlen.

Freunde und Bekannte ins Boot holen

Wenn Sie den Ausbildungsbetrieb wechseln möchten, können Sie das auch in der Berufsschule ansprechen. Ihre Mitschüler arbeiten schließlich alle in einem Ausbildungsbetrieb. Vielleicht hat einer von ihnen gehört, dass noch ein Azubi gesucht wird oder aber ein Mitschüler legt ein gutes Wort für Sie beim Ausbilder ein, wenn Sie sich dort bewerben möchten.

Auch die Lehrer in der Berufsschule haben Kontakt zu den verschiedenen Ausbildungsbetrieben. So ist es denkbar, dass Sie auch von dieser Seite Unterstützung dabei bekommen, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln.

Bildnachweis: Roman Samborskyi / Shutterstock.com

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