Ausbildung wechseln: Das sollten Sie beachten

Ein Ausbildungsverhältnis dauert zwar nicht ewig, aber die meist drei Jahre können einem vorkommen wie eine Ewigkeit, wenn man mit der Ausbildung unzufrieden ist. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Ausbildung zu wechseln, sollten Sie sich diesen Schritt trotzdem gut überlegt haben. Hier finden Sie Pro- und Contra-Argumente als Entscheidungshilfe und erfahren, was Sie zum Thema Ausbildungswechsel wissen sollten.

Ein junger Mann ist frustriert, wie kann man die Ausbildung wechseln?

Viele Azubis sind mit ihrer Ausbildung unzufrieden

Wenn ein Auszubildender darüber nachdenkt, seine Ausbildung zu wechseln, kann das viele Gründe haben. Vielleicht sind Sie unzufrieden im Betrieb – möglicherweise ist das Betriebsklima schlecht oder es gibt Probleme mit Vorgesetzten oder Kollegen. Oder Sie stört die schlechte Qualität Ihrer Ausbildung. Vielleicht fühlen Sie sich schlecht betreut, überfordert oder unterfordert. Vielleicht müssen Sie auch ständig Dinge erledigen, die mit Ihrer Ausbildung eigentlich nichts zu tun haben, zum Beispiel Kaffee kochen. Oder der Chef verlangt von Ihnen dauernd Überstunden.

Wenn Azubis unzufrieden sind, kann das auch damit zusammenhängen, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt. Er zahlt vielleicht das Ausbildungsgehalt nicht oder nicht rechtzeitig. In anderen Fällen geht es gar nicht so sehr darum, dass der Ausbildungsbetrieb an sich ein Problem wäre. Die Auszubildenden haben vielmehr festgestellt, dass die eingeschlagene Richtung doch nicht zu ihnen passt. Sie möchten den Ausbildungsberuf wechseln. Das kommt vor – schließlich ist es für Schulabgänger ohne nennenswerte praktische Erfahrungen nicht so leicht, sich auf Anhieb für die richtige Ausbildung zu entscheiden. So mancher Beruf ist nicht das, was sich Azubis darunter vorgestellt haben.

In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten: durchhalten oder die Ausbildung wechseln. Die Ausbildung zu wechseln kann dabei sowohl bedeuten, sich einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen, als auch, einen anderen Ausbildungsberuf zu ergreifen.

Ausbildung wechseln: Wird die bisherige Ausbildungszeit angerechnet?

Ob ein Ausbildungswechsel überhaupt infrage kommt, hängt für viele Auszubildende auch davon ab, ob ihre bisherige Ausbildungszeit im neuen Betrieb angerechnet werden kann. Das gilt umso mehr, je weiter die Ausbildung schon fortgeschritten ist – wer im zweiten oder gar dritten Lehrjahr die Ausbildung wechselt, möchte sicherlich ungern wieder bei Null anfangen. Ob Sie das müssten, hängt von den Umständen ab.

Wenn Sie trotz des Ausbildungswechsels im selben Beruf bleiben, können bisherige Ausbildungszeiten oft angerechnet werden. Ein Muss ist das zwar nicht, aber es gibt Empfehlungen für Betriebe. Die Ausbildung kann zum Beispiel verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreicht werden kann. Faktisch werden Ihre früheren Ausbildungszeiten in diesem Fall also angerechnet.

Wenn Sie nicht nur den Ausbildungsbetrieb, sondern den Ausbildungsberuf wechseln möchten, ist eine Anrechnung der bisherigen Ausbildung meist nicht möglich. Ausnahmen kann es geben, wenn Sie in eine Richtung wechseln, die eng verwandt ist mit dem, was Sie bisher gemacht haben. Wenn sich Ausbildungsinhalte überschneiden und Sie somit mit bestimmten Dingen schon vertraut sind, kann das womöglich angerechnet werden.

Fragen Sie am besten bei Vorstellungsgesprächen bei möglichen neuen Ausbildungsbetrieben nach, wie der Betrieb das Ganze handhaben würde. So wissen Sie, wie viel länger Ihre Ausbildung durch den Ausbildungswechsel dauern würde, und können das bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, die Ausbildung zu wechseln?

Die Ausbildung zu wechseln ist nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des Könnens. Bei Ausbildungen ergeben sich durch die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beim Thema Kündigung einige Einschränkungen. Praktisch kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Sie Ihre Ausbildung wechseln möchten.

Jede Berufsausbildung muss nach § 20 BBiG mit einer Probezeit beginnen, die zwischen einem und vier Monaten dauern kann. Ein Ausbildungswechsel während der Probezeit ist unproblematisch, denn in diesem Zeitraum ist eine Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Sie können also buchstäblich von heute auf morgen kündigen. Dazu braucht es eine schriftliche Kündigung, in der Sie aber keinen Grund nennen müssen.

Nach der Probezeit sieht die Sache schon anders aus: Eine ordentliche Kündigung ist normalerweise ausgeschlossen, und zwar sowohl für Sie als Azubi als auch für den Ausbildungsbetrieb. Es gibt aber nach § 22 Absatz 2 BBiG zwei Ausnahmen: Sie können auch nach der Probezeit den Ausbildungsvertrag kündigen, wenn Sie

  • Ihre Ausbildung beenden
  • oder in einem anderen Betrieb eine anders gelagerte Ausbildung beginnen möchten.

In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen und Sie müssen die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben nennen. Möglicherweise besteht auch die Option einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrags. Dazu brauchen Sie allerdings einen wichtigen Grund, durch den es Ihnen nicht zumutbar sein darf, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Bedenken Sie, dass Sie den Arbeitgeber in der Regel zuerst abmahnen müssen, bevor eine fristlose Kündigung wirksam werden kann. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.

Falls es keine Möglichkeit gibt, eine Kündigung ohne das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs durchzusetzen, gibt es noch eine Option: Sie können einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb schließen, wenn sich die Verantwortlichen darauf einlassen. Dabei sollten Sie allerdings bedenken: Falls Sie anschließend erstmal arbeitslos werden, droht Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Ausbildung wechseln: Ja oder nein?

Soll ich die Ausbildung wechseln oder lieber doch weitermachen wie bisher? Diese Frage können letztlich nur Sie selbst beantworten, denn es kommt auf Ihre individuelle Situation und Ihre Beweggründe an. Hier finden Sie aber einige grundsätzliche Argumente für und gegen einen Ausbildungswechsel, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.

Diese Vorteile kann es haben, die Ausbildung zu wechseln

  • Wenn Sie die Ausbildung wechseln möchten, sind Sie wahrscheinlich im Moment mit Ihrer Ausbildung unzufrieden. Ein Ausbildungswechsel kann somit für mehr Zufriedenheit
  • Möglicherweise sind mit einem Ausbildungswechsel bessere Chancen und Zukunftsaussichten verbunden.
  • Wenn Sie lediglich den Ausbildungsbetrieb wechseln möchten, können Sie womöglich nahtlos weitermachen – die bisherige Ausbildungszeit muss nicht verloren sein.
  • Wenn Sie einen anderen Beruf erlernen möchten, kommen Sie womöglich nicht drumherum, den Ausbildungsberuf zu wechseln. Wenn Sie nicht gerade kurz vor Ihrer Abschlussprüfung stehen und die jetzige Ausbildung nützlich bei späteren Bewerbungen sein könnte, macht womöglich nur ein Wechsel Sinn.

Diese Nachteile können mit einem Ausbildungswechsel verbunden sein

  • Nicht immer ist es nach einem Ausbildungswechsel möglich, da weiterzumachen, wo man aufgehört hat. Schlimmstenfalls ist Ihre bisherige Ausbildungszeit verloren, weil Sie wieder ganz von vorne anfangen müssen.
  • Sie haben keine Garantie dafür, dass Sie nach dem Ausbildungswechsel zufriedener sind.
  • Es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, die Ausbildung zu wechseln.
  • Es könnte auch Stress mit dem Ausbildungsbetrieb geben, wenn dieser Ihre Kündigung nicht anerkennt.
  • Im neuen Ausbildungsverhältnis haben Sie zunächst einmal wieder eine Probezeit – und keine Sicherheit, dass Sie diese überstehen.

Besonders, wenn Sie kurz vor dem Abschluss Ihrer Ausbildung stehen, können auch Alternativen zum Ausbildungswechsel infrage kommen. Dazu gehört eine vorgezogene Abschlussprüfung, wenn Sie gute Noten haben und man auch im Betrieb mit Ihnen zufrieden ist. Das muss allerdings rechtzeitig beantragt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder, ob diese Option in Ihrem Fall infrage kommt.

So gehen Sie einen Ausbildungswechsel richtig an

Wie geht man vor, wenn man seine Ausbildung oder den Ausbildungsberuf wechseln möchte? Zunächst einmal sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Fällen Sie keine Kurzschlussentscheidungen – die Gefahr, dass Sie das später bereuen, ist groß. Prüfen Sie lieber in Ruhe, welche Möglichkeiten Sie haben. Es ist auch immer eine gute Idee, ein offenes Gespräch mit dem Ausbilder zu führen, bevor Sie sich für eine Variante entscheiden. Besonders, wenn es Probleme im Betrieb gibt, wegen denen Sie über einen Ausbildungswechsel nachdenken, ist ein Gespräch sinnvoll. Womöglich kann die Lage noch verbessert werden, so dass Sie mit Ihrer Ausbildung wieder zufriedener sind.

Selbst wenn Ihre Entscheidung, die Ausbildung zu wechseln, steht, sollten Sie den Ausbildungsvertrag nicht sofort kündigen. Suchen Sie sich zuerst einen neuen Ausbildungsplatz, bevor Sie die Kündigung einreichen.

Entscheidend ist natürlich auch, ob eine Kündigung des Ausbildungsvertrags in Ihrem Fall überhaupt möglich ist. Eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit kommt nur infrage, wenn Sie Ihre Ausbildung komplett beenden möchten oder aber eine Ausbildung in einem anderen Beruf anstreben. Eine Kündigung, weil Sie den Ausbildungsbetrieb wechseln möchten, ist damit nach der Probezeit nicht möglich. Vielleicht lässt sich Ihr jetziger Betrieb aber auf einen Aufhebungsvertrag ein. Gegebenenfalls ist auch eine fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrags denkbar, wobei die Hürden dafür hoch sind. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine fristlose Kündigung einreichen. So vermeiden Sie mögliche Schadensersatzansprüche des Ausbildungsbetriebs.

Zum Ende Ihrer Zeit im jetzigen Ausbildungsbetrieb sollten Sie Formalien klären, zum Beispiel den Umgang mit möglichem Resturlaub oder Überstunden. Denken Sie auch daran, um ein Ausbildungszeugnis zu bitten. Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis haben möchten, das eine Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens enthält, sagen Sie das dazu.

Den Ausbildungswechsel in Bewerbungen erklären: So machen Sie es richtig

Muss man einen Ausbildungswechsel in einer Bewerbung erklären – und wenn ja, wie macht man es richtig? Wenn Sie Ihre Ausbildung wechseln möchten, müssen Sie sich um einen neuen Ausbildungsplatz bewerben. Dabei fällt Ausbildungsbetrieben natürlich auf, dass Sie schon in einem Ausbildungsverhältnis sind. Also sollten Sie das kurz thematisieren und gegebenenfalls begründen, warum Sie Ihre Ausbildung oder den Ausbildungsberuf wechseln möchten.

Diese Erklärung sollte möglichst kurz und sachlich ausfallen. Reden Sie auf keinen Fall schlecht über Ihren bisherigen Ausbildungsbetrieb. Sie mögen zwar gute Gründe für Ihren Unmut haben, es wirkt aber nicht professionell und fällt damit negativ auf Sie zurück. Falls eine kurze Erklärung nicht möglich ist, können Sie auch auf das Vorstellungsgespräch verweisen. Sie können dazu zum Beispiel einen Satz schreiben wie diesen: „Die Gründe für den angestrebten Ausbildungswechsel erläutere ich Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch“. So zeigen Sie, dass Sie bereit sind, darüber zu reden. Beim Vorstellungsgespräch haben Sie mehr Raum, sich zu erklären. Seien Sie dann aber auch darauf vorbereitet, dass man darauf zu sprechen kommt.

Vielleicht gibt es Gründe für Ihren angestrebten Ausbildungswechsel, die überhaupt nichts mit dem Ausbildungsbetrieb zu tun haben. Vielleicht ziehen Sie in eine andere Stadt oder möchten die ganze Ausbildung wechseln. Solche „harmlosen“ Erklärungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Bewerbung erwähnen.

Bildnachweis: CREATISTA / Shutterstock.com

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