Angst zu kündigen: Tipps & Ratschläge für einen mutigen Schritt

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist eine Kündigung ein großer Schritt, der meist das Ergebnis von eingehenden Überlegungen ist. Für Arbeitnehmer spielen dabei andere Aspekte eine Rolle als für Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Risiken eine Kündigung mit sich bringen kann, was dafür und was dagegen spricht und was Sie als Arbeitnehmer tun können, wenn Sie Angst vor einer Kündigung haben.

Eine Frau denkt nach, sie hat Angst zu kündigen

Wenn Arbeitnehmer darüber nachdenken, zu kündigen

Viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, eine Kündigung beim Arbeitgeber einzureichen. Das heißt aber nicht, dass nicht viele Beschäftigte zumindest von Zeit zu Zeit darüber nachdenken. Das verschiedene Gründe haben. Es kann zum Beispiel mit einer vorübergehend besonders hohen Arbeitsbelastung zusammenhängen, durch die die Beschäftigten im Job viel Stress haben.

Es kann auch sein, dass es Probleme mit dem Vorgesetzten gibt, die den Arbeitsalltag belasten. Oder dass das Betriebsklima mies ist. Auch langweilige, unterfordernde oder überfordernde Aufgaben, mangelnde Aufstiegschancen, ein niedriges Gehalt und unattraktive Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Arbeitnehmer über einen Jobwechsel nachdenken.

Manchmal verfliegt der Wunsch, sich einen anderen Job zu suchen, nach einer gewissen Zeit wieder. In anderen Fällen bleibt er bestehen, weil sich die Situation an der Arbeit nicht ändert. Viele Arbeitnehmer gehen dabei bis zur Schmerzgrenze: Sie kündigen erst, wenn es gar nicht mehr anders geht. Wie leichtfertig ein Beschäftigter seinen Arbeitsvertrag kündigt, hängt dabei in hohem Maße von seiner Perspektive am Arbeitsmarkt ab. Droht nach der Kündigung die Arbeitslosigkeit? Oder stehen die Chancen gut, nahtlos etwas anderes zu finden? Wenn jemand ein spannendes Jobangebot hat, muss er mit seinem bisherigen Job nicht einmal sonderlich unzufrieden sein, um sich für die Veränderung zu entscheiden.

Kündigung durch den Arbeitgeber: Diese Gründe kann sie haben

In anderen Fällen sind es nicht die Arbeitnehmer, die darüber nachdenken, ihren Job zu kündigen. Im Gegenteil: Sie fürchten sich vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die ist aber oft nicht ohne Weiteres möglich – zumindest in Arbeitsverhältnissen, die unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Das gilt für Betriebe mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern. Darüber hinaus gilt das Kündigungsschutz erst, wenn die sogenannte Wartezeit von sechs Monaten zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses erfüllt ist. Diese Zeit deckt sich in vielen Fällen mit der Probezeit.

Nach der Probezeit (beziehungsweise der erfüllten Wartezeit im Sinne des KSchG) brauchen Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz einen guten Grund, um einem Mitarbeiter kündigen zu dürfen. Dabei sind drei grundlegende Begründungen denkbar: Es kann sich um eine personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung handeln.

Es kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber eine Umstrukturierung im Betrieb plant und in diesem Zuge Arbeitsplätze einsparen möchte. Dann wird er wahrscheinlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Oder ein Mitarbeiter bleibt hinter den Erwartungen des Arbeitgebers zurück – das kann eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung nach sich ziehen. Es kann auch sein, dass ein Beschäftigter seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat oder dass er immer wieder krankheitsbedingt ausfällt. (Unerlaubter) Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, unerlaubtes privates Surfen im Netz während der Arbeitszeit, der Verdacht auf eine Straftat – all das kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Die Hürden für eine arbeitgeberseitige Kündigung sind nach dem Kündigungsschutzgesetz allerdings hoch. Der Arbeitgeber muss etwa seine Interessen gegen die des Beschäftigten abwägen, zudem muss die Prognose negativ sein. Mitunter ist eine vorherige Abmahnung nötig, außerdem darf eine Kündigung nur als letztes Mittel genutzt werden. Das soll Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen schützen.

Risiken und mögliche Nachteile einer Kündigung

Eine Kündigung sollte immer wohlüberlegt sein. Für beide Seiten gibt es dabei Risiken, außerdem kann dieser Schritt mit Nachteilen verbunden sein. Fangen wir mit einer Kündigung durch Arbeitnehmer an: Eine Kündigung kann ein Schritt in eine unsichere Zukunft sein. Nicht jeder Beschäftigte hat schon relativ sicher einen neuen Job in Aussicht, wenn er sich für eine solche Veränderung entscheidet.

Im besten Fall finden Sie schnell etwas Neues, mit dem Sie glücklicher werden. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie für längere Zeit keinen neuen Job finden. Dann folgt auf die Kündigung die Arbeitslosigkeit, was womöglich letztlich keine Verbesserung Ihrer Situation ist. Zu kündigen, ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben, geht damit häufig mit finanzieller Unsicherheit einher. Das betrifft womöglich nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihren Partner oder Ihre Familie.

Manchmal ist eine Kündigung auch abwendbar. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten könnte womöglich dazu beitragen, die Lage in Ihrem aktuellen Job zu verbessern. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, geht gegebenenfalls unnötige Risiken ein.

Für Arbeitgeber kann es ebenfalls riskant sein, einem Mitarbeiter zu kündigen. Das gilt zumindest dann, wenn unklar ist, ob die Kündigung juristisch wasserdicht vorbereitet werden kann. Ist sie an der einen oder anderen Stelle angreifbar, reicht der gekündigte Mitarbeiter womöglich eine Kündigungsschutzklage ein. Das kann Firmen teuer zu stehen kommen. Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Beschäftigten sind nicht nur häufig kostspielig, sie können auch dem Ruf eines Unternehmens schaden. Es sollte deshalb vorab sorgfältig geprüft werden, inwieweit eine Kündigung infrage kommt oder nicht.

Als Arbeitnehmer kündigen: Soll ich oder soll ich nicht?

Viele Arbeitnehmer haben Angst zu kündigen. Sie sind nicht sicher, ob die Kündigung der richtige Schritt ist. Vielleicht fürchten sie sich auch vor der Unsicherheit, die mit der Kündigung verbunden ist. Oder sie haben Angst vor dem Kündigungsgespräch mit dem Arbeitgeber – aus Angst, dass dieser enttäuscht oder gar sauer reagieren könnte.

Ob Sie Ihren Job wirklich an den Nagel hängen möchten, sollten Sie sich gut überlegen. Wie trifft man eine Entscheidung, mit der man am Ende zufrieden ist? Grundsätzlich sollten Sie wissen, was Sie nicht mehr wollen. Was löst Ihren Wunsch, zu kündigen, aus? Fühlen Sie sich am Arbeitsplatz nicht mehr wohl? Ist die Stimmung schlecht? Oder kommen Sie mit bestimmten Kollegen einfach nicht klar?

Überlegen Sie sich im nächsten Schritt, wie wahrscheinlich es ist, dass diese belastende Situation auch in einigen Wochen, Monaten oder Jahren noch andauert. Es ist zum Beispiel nicht gesagt, dass Ihr Chef für immer Ihr Chef bleiben wird. Oder dass eine stressige Situation noch in einem halben Jahr bestehen wird. Entscheidend ist auch, dass Ihr Job zu Ihren beruflichen Zielen und Wünschen passt. Ist das nicht der Fall, kann mittelfristig eine Kündigung unumgänglich sein.

Angst vorm Kündigen – was tun?

Je besser die Chance ist, dass sich die Dinge ändern, desto vorsichtiger sollten Sie mit einer Kündigung sein. Allerdings kommt es dabei natürlich auch darauf an, was Sie in Aussicht haben. Wenn Sie Ihre Chancen, einen besseren Job zu finden, als gut einschätzen, haben Sie weniger zu verlieren. Was Sie immer machen können: Sie können Bewerbungen verschicken und abwarten, ob sich daraus ein spannendes Jobangebot ergibt. Ihren Job kündigen Sie dann erst, wenn Sie sicher wissen, was danach kommt. Greifen Sie dabei ruhig auch auf Ihr berufliches Netzwerk zurück. So können sich unverhoffte Jobchancen ergeben.

Manchmal ist die Situation am Arbeitsplatz so belastend, dass Betroffene sich nicht vorstellen können, ihren Job noch länger auszuüben. Das kann zu Eigenkündigungen führen, die mit einem Sprung ins Ungewisse verbunden sind. In manchen Fällen ist selbst eine vorübergehende Arbeitslosigkeit besser, als so weiterzumachen wie bisher. Aber Vorsicht: Bei Eigenkündigungen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn Sie sich jedoch ärztlich bestätigen lassen, dass Ihre jetzige Stelle zu belastend ist, um sie weiter auszuüben, kann das Amt von einer Sperre absehen.

Ob die Kündigung der richtige Schritt ist beziehungsweise war, lässt sich oft erst im Nachhinein sicher sagen. Manchmal ist es gut, den Sprung ins Ungewisse zu wagen, weil Sie dabei auch viel gewinnen können. In anderen Fällen bleiben Sie womöglich lieber noch eine Weile bei Ihrem Arbeitgeber, weil sich die Dinge vielleicht bald wieder ändern – oder Ihr Wunsch, zu kündigen, spontan entstanden ist und es besser ist, noch etwas abzuwarten.

Vor der Kündigung mit dem Arbeitgeber sprechen?

Sie haben sich entschieden, Ihren Job zu kündigen. Was jetzt – reichen Sie einfach ohne große Erklärung Ihre Kündigung beim Arbeitgeber ein? Oder sollten Sie dem Chef vorab persönlich erzählen, dass Sie das Unternehmen verlassen? Das ist Ihre Entscheidung. Es gibt keine Pflicht dazu, den Vorgesetzten einzuweihen, bevor Sie das Ganze schriftlich machen. Es kann nichtsdestotrotz sinnvoll sein, wenn Sie gute Beziehungen zum Vorgesetzten haben – und gut in Erinnerung bleiben möchten. Das gilt auch dann, wenn Sie bei einer Kündigung Angst vor der Reaktion des Chefs oder der Chefin haben.

Wenn Sie Ihre Entscheidung persönlich mitteilen, wird der Arbeitgeber nicht von Ihrer Kündigung überrascht. Sie haben bei einem Gespräch auch die Möglichkeit, Ihre Beweggründe zu erläutern – natürlich nur, soweit Sie dazu etwas sagen möchten. Eine persönliche Mitteilung kann ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung sein. Waren Sie hingegen nur kurz in der Firma tätig oder ist das Verhältnis zum Vorgesetzten ohnehin nicht gut, spricht nichts dagegen, einfach wortlos Ihre Kündigung einzureichen.

Angenommen, Sie möchten Ihrem Chef oder Ihrer Chefin persönlich sagen, dass Sie kündigen. Wie und wann macht man das am besten? Vielleicht bietet sich ein passender Moment unter vier Augen, wo Sie den Vorgesetzten darüber in Kenntnis setzen können. In vielen Fällen ist es aber am besten, den Chef um ein kurzes Gespräch in vertraulicher Atmosphäre zu bitten. Sie können auch im Büro des Vorgesetzten vorbeigehen und fragen, ob er kurz einen Moment Zeit für Sie hat.

Was Arbeitgeber tun können, um Mitarbeiterkündigungen zu verhindern

Dass hin und wieder ein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag kündigt, lässt sich nicht vermeiden. Für Arbeitgeber ist es jedoch wichtig, dass sich die Zahl der Eigenkündigungen von Beschäftigten im Rahmen hält. Eine hohe Fluktuation sorgt immer für Unruhe im Unternehmen. Es ist aufwendig und teuer, neue Mitarbeiter zu suchen und sie einzuarbeiten. Zumal sie womöglich nicht von Anfang an so leistungsfähig sind wie Beschäftigte, die schon länger dabei und deshalb mit allem bestens vertraut sind. Neue Mitarbeiter müssen sich außerdem erst ins Team einfinden; sie werden noch nicht so reibungslos mit ihren Kollegen zusammenarbeiten wie „alte Hasen“.

Dabei haben Arbeitgeber nicht unbedingt eine passive Rolle, wenn es um Kündigungen durch Arbeitnehmer geht. Natürlich müssen sie eine Kündigung durch Beschäftigte im Zweifel hinnehmen. Sie können aber ihren Teil dazu beitragen, dass es gar nicht erst zu Eigenkündigungen kommt. Was können Arbeitgeber tun, um Kündigungen zu verhindern? Es ist grundsätzlich wichtig, dass die Mitarbeiterbindung gut ist. Das geschieht durch gute Arbeitsbedingungen, die eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zur Folge haben.

Zufriedene Mitarbeiter kündigen seltener

Was die Mitarbeiterzufriedenheit beeinflusst, ist letztlich individuell. Es gibt aber einige übergeordnete Faktoren, die sich auswirken. Das betrifft zum Beispiel die Tätigkeit an sich, die Arbeitszeiten, den Arbeitsplatz, das Gehalt, die Sicherheit im Job und das Verhältnis zu Vorgesetzten. Auch Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten spielen eine Rolle.

Wertschätzung durch den Arbeitgeber spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Zufriedenheit der Mitarbeiter und ihre Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Arbeitgeber können ihre Wertschätzung auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck bringen. Das ist etwa über Lob und positives Feedback möglich, aber auch über eine individuelle Förderung, gute Arbeitsbedingungen und ein faires Gehalt.

Führungskräfte sollten grundsätzlich offen, wertschätzend und fair mit ihren Mitarbeitern kommunizieren. Vertrauensvolle Beziehungen über verschiedene Ebenen hinweg sind eine gute Grundlage für eine geringe Zahl an Eigenkündigungen unter den Mitarbeitern. Es ist wichtig, regelmäßig in Erfahrung zu bringen, wie zufrieden die Beschäftigten sind. Das kann durch anonyme Befragungen geschehen. Ebenso sind Führungskräfte gefragt, die Stimmung in ihrem Team im Blick zu behalten. Wichtig ist auch, dass bei Eigenkündigungen ein offenes Kündigungsgespräch geführt wird, in dem sich der Vorgesetzte nach den Gründen für die Kündigung erkundigt.

Angst vor Kündigung durch den Arbeitgeber: Was Sie als Arbeitnehmer tun können

Vielleicht machen Sie sich als Arbeitgeber Sorgen um Ihren Arbeitsplatz. Möglicherweise haben Sie Angst vor einer Kündigung wegen Krankheit oder sorgen sich, dass ein Fehlverhalten eine Kündigung nach sich ziehen könnte. Die gute Nachricht: Sie sind Ihrem Schicksal nicht hilflos ausgeliefert, sondern Sie können in vielen Fällen beeinflussen, ob der Arbeitgeber Ihnen tatsächlich kündigt.

Wenn Sie Angst vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben, ist es wichtig, dass Sie sich vorbildlich verhalten. Seien Sie engagiert und bringen Sie sich ein. Je wertvoller Ihre Mitarbeit aus Sicht des Arbeitgebers ist, desto unwahrscheinlicher ist eine Kündigung. Darüber hinaus kommt es darauf an, warum Sie Angst vor einer Kündigung haben. Falls Sie sich falsch verhalten oder Ihre Pflichten verletzt haben, kann eine ehrliche Entschuldigung oft viel bewirken.

Es ist grundsätzlich sinnvoll, mit dem Arbeitgeber über Ihre Ängste zu sprechen. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um ein offenes Gespräch, in dem Sie in Erfahrung bringen, ob Sie in der Firma noch eine Zukunft haben. Dabei können Sie auch versuchen, mögliche Bedenken des Arbeitgebers auszuräumen. Angenommen, Sie waren länger oder immer wieder krank, eine vollständige Genesung ist jedoch absehbar. Dann können Sie den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, der Ihnen dann sehr wahrscheinlich nicht krankheitsbedingt kündigen wird.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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