Schwanger bewerben – ja oder nein?

Wer schwanger ist und sich nach einem neuen Job umsieht, ist oft verunsichert: Darf man sich schwanger bewerben? Gibt es eine Pflicht, einen möglichen Arbeitgeber auf diesen Umstand hinzuweisen oder darf man die Schwangerschaft bei der Bewerbung verschweigen? Wir verraten Ihnen, was für Sie gilt, wenn Sie schwanger sind und sich bewerben möchten – und was dafür und dagegen spricht, während Ihrer Schwangerschaft auf Jobsuche zu gehen.

Schwangere Frau bewirbt sich

Schwanger bewerben: Ist das erlaubt?

Eine Schwangerschaft ist ein einschneidendes Ereignis im Leben einer Frau. Trotzdem geht das Leben weiter – auch Schwangere müssen ihren Lebensunterhalt finanzieren. Wenn Sie nicht gerade einen gutverdienenden Partner haben, haben Sie womöglich finanziellen Druck, der eine Arbeitslosigkeit vor der Geburt zu keiner guten Option macht. Oder Sie möchten so lange wie möglich arbeiten, um durch Schwangerschaft und Geburt nicht zu lange aus dem Job raus zu sein. Eine Schwangerschaft muss schließlich nicht bedeuten, dass Sie Ihre Karriere sofort auf Eis legen müssen.

Als Schwangere dürfen Sie grundsätzlich auch weiterhin einer Arbeitstätigkeit nachgehen und sich somit auch um einen neuen Job bemühen. Es gibt jedoch Einschränkungen: Das mit dem Mutterschutz einhergehende Beschäftigungsverbot beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit sind Sie von der Arbeit freigestellt und haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie dürfen jedoch freiwillig auch bis kurz vor der Geburt arbeiten, wenn damit keine Risiken für Sie oder Ihr ungeborenes Kind einhergehen.

Nicht erlaubt sind in der Schwangerschaft schwere körperliche Tätigkeiten. Auch Arbeiten, bei denen Sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, sind tabu. Sie dürfen auch nicht in einer Umgebung arbeiten, in der Sie Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Staub oder Gasen ausgesetzt sind. Zudem dürfen Sie zu bestimmten Zeiten nicht oder nur mit Ihrer Einwilligung arbeiten – etwa nach 22 Uhr, nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Auch Überstunden sind nur noch in sehr begrenztem Umfang möglich – die maximal zulässige durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei Erwachsenen bei 8,5 Stunden pro Tag.

Muss eine Schwangerschaft in der Bewerbung erwähnt werden?

Sie dürfen sich also schwanger bewerben – aber muss die Schwangerschaft in der Bewerbung erwähnt werden? Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Es gibt keine Offenbarungspflicht gegenüber dem möglichen Arbeitgeber – weder in Ihrer Bewerbung noch in einem Vorstellungsgespräch.

Es kann Ihnen passieren, dass Sie im Bewerbungsgespräch nach Ihrer Familienplanung oder sogar konkret nach einer vorliegenden Schwangerschaft gefragt werden. Diese Frage ist nicht zulässig, wird aber trotzdem immer wieder gestellt. Weil es sich um eine unzulässige Frage des Arbeitgebers handelt, müssen Sie nicht ehrlich antworten. Eine Notlüge im Bewerbungsgespräch ist also erlaubt. Das hängt damit zusammen, dass Arbeitgeber Bewerber nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligen dürfen – würde man sich wegen Ihrer Schwangerschaft gegen Sie entscheiden, wäre das diskriminierend.

Was spricht dafür, sich schwanger zu bewerben?

Sollen Sie sich nun schwanger bewerben oder nicht? Dafür spricht, dass sich die Frage für viele Schwangere gar nicht stellt. Wer etwa gerade keinen Job hat, der hat womöglich so großen finanziellen Druck, dass er auf ein Einkommen während der Schwangerschaft nicht verzichten kann. Wenn Sie schwanger sind und sich bewerben, können Sie im Fall einer Zusage während Ihrer Schwangerschaft Geld verdienen. Sie bekommen Mutterschaftsgeld – selbst dann, wenn Sie die neue Stelle durch Ihre fortgeschrittene Schwangerschaft vor der Geburt gar nicht antreten können.

Ein weiteres Argument dafür, sich schwanger zu bewerben: Durch die Geburt Ihres Kindes haben Sie ohnehin eine längere Pause vom Job. Viele Frauen möchten deren Dauer begrenzen, sei es wegen der Angst um den Arbeitsplatz, der Karriere oder weil sie schlicht gerne zur Arbeit gehen. Warum sollten Sie Ihre Karriere schon pausieren, bevor es tatsächlich nötig ist? Sie können sich schon jetzt um einen spannenden neuen Job kümmern, sich einarbeiten und nach der Geburt zum gegebenen Zeitpunkt voll durchstarten.

Eine Rolle spielt auch die Frage, wie festgelegt Sie bei der Jobsuche sind. Angenommen, Sie suchen eine sehr spezifische Stelle in einem überschaubaren geografischen Bereich. Warum sollten Sie sich nicht bewerben, wenn Sie ein passendes Stellenangebot entdecken? Wer weiß, wann sich die nächste Gelegenheit bietet.

Viele schwangeren Frauen bewerben sich nicht, weil sie Angst vor der Reaktion eines (möglichen) Arbeitgebers haben. Dabei wissen Sie vorher meist gar nicht, wie der Arbeitgeber tatsächlich reagieren würde. Gerade viele größeren Unternehmen rühmen sich als familienfreundlich und tun viel dafür, damit ihre Mitarbeiter Beruf und Familie vereinen können. Bei so einem Unternehmen wäre eine Schwangerschaft womöglich kein größeres Problem. Im Zweifel ist es besser, Absagen zu bekommen, als es gar nicht versucht zu haben.

Was spricht dagegen, sich schwanger zu bewerben?

Es gibt jedoch auch Punkte, die dagegen sprechen, sich schwanger zu bewerben. Ein wichtiges Argument ist die Beziehung zum möglichen Arbeitgeber. Wenn Sie Ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung verschweigen und sie auch im Vorstellungsgespräch nicht erwähnen, kann der Arbeitgeber verärgert sein, wenn er davon erfährt. Womöglich fühlt er sich getäuscht. Selbst, wenn es nicht zu offenen Anfeindungen kommt, kann das das Verhältnis belasten – oft noch lange Zeit über die Geburt hinaus. Das ist kein guter Start in ein eine gute Zusammenarbeit.

Ob Sie sich während der Schwangerschaft bewerben, ist auch eine Frage der Fairness. Für den Arbeitgeber entstehen doppelt Kosten, wenn Sie durch die Schwangerschaft ausfallen. Er muss Ihnen meist einen Teil Ihres Mutterschaftsgelds bezahlen. Das gilt dann, wenn Sie durch Ihren Verdienst in den letzten Monaten vor dem Mutterschutz Ansprüche auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erworben haben. Das eigentliche Mutterschaftsgeld zahlt Ihre Krankenkasse; der Arbeitgeber muss im Fall eines bezuschussten Mutterschaftsgelds jedoch die Differenz tragen. Somit verursachen Sie für den Arbeitgeber Kosten, obwohl Sie nicht arbeiten.

Um die durch Ihre Schwangerschaft verursachte Lücke zu füllen, muss der Arbeitgeber Ersatz beschaffen – und diesen Mitarbeiter natürlich auch bezahlen. Es kann auch passieren, dass sich kein Ersatz für Sie findet und die Arbeit auf die bestehenden Kollegen aufgeteilt wird. Das kann zu Überstunden für das Team führen. Vor allem für kleine Familienbetriebe kann ein solcher Fall gravierende Auswirkungen haben. In großen Unternehmen ist dieses Argument hingegen weniger relevant.

Vorsichtig sein sollten Sie, wenn es um befristete Stellen oder Schwangerschaftsvertretungen geht. Auch hier müssen Sie Ihre Schwangerschaft nicht erwähnen, aber Sie würden wohl einen großen Teil der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nicht arbeiten können. Damit hat der Arbeitgeber auch später nichts von Ihnen, vielmehr haben Sie lediglich Kosten verursacht. Nicht jeder kann das mit seinem Gewissen vereinbaren. Ein Sonderfall ist ein befristeter Job, den Sie tatsächlich gar nicht antreten können – weder vor noch nach der Geburt. Hier ist die Rechtslage unklar, was Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber befördern kann.

Die Schwangerschaft erwähnen oder verheimlichen?

Sie möchten sich trotz Ihrer Schwangerschaft bewerben. Nun stellt sich die nächste wichtige Frage: Sollten Sie die Schwangerschaft erwähnen oder die Schwangerschaft bei der Bewerbung verschweigen? Wägen Sie die Risiken beider Varianten gegeneinander ab, bevor Sie sich für eine Option entscheiden.

Wenn Sie mit offenen Karten spielen, schaffen Sie Transparenz – eine gute Grundlage für ein gutes Vertrauensverhältnis. Ein wohlwollender Arbeitgeber ist Ihnen hierfür dankbar und schätzt Sie mehr. Auch die Umstände spielen eine Rolle. Herrscht in dem Bereich, in dem Sie sich bewerben, ein Fachkräftemangel? Wer ohnehin Probleme hat, qualifiziertes Personal zu finden, stellt eher eine schwangere Bewerberin ein.

Wenn Sie Ihre Schwangerschaft erwähnen möchten, können Sie das bereits in der Bewerbung oder beim Vorstellungsgespräch tun. Es ist hilfreich, wenn Sie im selben Zug erklären können, welchen Zeitplan Sie im Kopf haben. Wann haben Sie vor, nach der Geburt wieder zu arbeiten? Das ist für einen möglichen Arbeitgeber eine wichtige Information. Je konkreter Sie sich dazu äußern können, desto reflektierter wirken Sie – und legen damit nahe, dass Sie verlässlich und organisiert sind.

Gegen allzu viel Offenheit im Umgang mit einer Schwangerschaft bei Bewerbungen spricht, dass Sie es an vielen Stellen sehr schwer haben dürften, einen Job zu bekommen. Für viele Arbeitgeber überwiegen die Nachteile, die Zusage bekommt dann ein anderer Kandidat. Die Schwangerschaft schon vor der Jobzusage zu offenbaren ist somit mit einem großen Risiko verbunden. Und noch einen Punkt sollten Sie bedenken, so unschön er auch sein mag: Gerade zu Beginn einer Schwangerschaft besteht das Risiko einer Fehlgeburt. Das spricht dafür, die Schwangerschaft erst zu verkünden, wenn dieses Risiko geringer geworden ist.

Schwangerschaft bei Bewerbung verschweigen: Was droht, wenn es später rauskommt?

Früher oder später erfährt der Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft – spätestens dann, wenn es durch den Umfang Ihres Bauches offensichtlich ist. Drohen Ihnen dann Konsequenzen dafür, dass Sie die Schwangerschaft bei der Bewerbung nicht erwähnt haben? Viele Arbeitgeber reagieren verschnupft, manche prüfen sogar arbeitsrechtliche Mittel. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt.

So kann ein Arbeitsvertrag nicht einfach aufgehoben werden, wenn herauskommt, dass Sie schwanger sind. Denn Sie hatten nicht die Pflicht, den Arbeitgeber auf die Schwangerschaft hinzuweisen. Der Arbeitgeber hat auch dann keine Handhabe gegen Sie, wenn er Sie im Bewerbungsgespräch nach einer Schwangerschaft gefragt hat, denn die Frage war von vornherein nicht erlaubt. Mit einer Lüge auf eine unzulässige Frage im Bewerbungsgespräch zu reagieren ist kein Fall von arglistiger Täuschung. Dafür müsste die Frage zulässig gewesen sein.

Auch eine Kündigung wegen Ihrer Schwangerschaft ist keine Option – nicht einmal in der Probezeit. Als Schwangere genießen Sie nach dem Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz, und zwar sobald Sie schwanger sind. Der erhöhte Kündigungsschutz gilt bis mindestens vier Monate nach der Entbindung. Wenn Sie Elterngeld erhalten, sind Sie auch darüber hinaus vor einer Kündigung geschützt.

Ihr Arbeitgeber hat lediglich die Möglichkeit, Ihnen aus anderen Gründen zu kündigen – im Zweifelsfall auch schon in der Probezeit. Würde er es darauf anlegen, könnte er vermutlich andere Kündigungsgründe geltend machen. Arbeitslos sind Sie trotz des besonderen Kündigungsschutzes auch dann, wenn ein befristeter Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt ausläuft. Auch direkt nach Ihrem Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit kann Ihnen der Arbeitgeber kündigen.

Alternativen zur Bewerbung in der Schwangerschaft

Vielleicht lautet Ihre Antwort auf die Frage „Schwanger und bewerben?“ auch: lieber nicht. Dann können die folgenden Alternativen für Sie infrage kommen. Sie bieten Möglichkeiten, abseits von regulären Beschäftigungsverhältnissen während der Schwangerschaft Geld zu verdienen beziehungsweise Ihre Jobaussichten nach der Elternzeit zu verbessern.

Selbständige Tätigkeiten

Eine mögliche Lösung ist eine selbständige Tätigkeit während Ihrer Schwangerschaft. Sie können als Freiberuflerin zum Beispiel Heimarbeit ausüben – in dem Umfang, der nötig und möglich ist. Welche Optionen es gibt, hängt von Ihren Talenten, Vorkenntnissen und Vorlieben ab. Sie können selbstgenähte Accessoires verkaufen, Umfragen beantworten oder Texte schreiben.

Diese Möglichkeit ist sehr flexibel und lässt sich meist gut an Ihren Alltag anpassen. Der Nachteil: Wenn Sie ein fixes, nicht geringes monatliches Einkommen benötigen, ist eine Tätigkeit als Freelancer in der Regel nicht einträglich genug oder mit zu viel Unsicherheit verbunden. Außerdem müssen Sie Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden, was mit einigen Formalien verbunden ist.

Befristete Tätigkeiten

Eine andere Option ist eine befristete Tätigkeit. Gemeint ist nicht eine Tätigkeit, die Sie de facto wegen Ihrer Schwangerschaft gar nicht ausüben können. Es geht um Jobs, die in den Zeitraum fallen, in dem Sie voraussichtlich noch arbeiten können. Eine Befristung, die kurz vor dem Beschäftigungsverbot des Mutterschutzes endet, führt nicht zu Ärger mit dem Arbeitgeber. Allerdings profitieren Sie in diesem Fall auch nicht vom bezuschussten Mutterschaftsgeld. Als Arbeitslose erhalten Sie zwar trotzdem Mutterschaftsgeld, das entspricht jedoch der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Zeit für Weiterbildung nutzen

Falls Sie es sich finanziell leisten können, können Sie Ihre Schwangerschaft auch nutzen, um sich weiterzubilden. Wenn Sie Kompetenzen ausbauen, haben Sie beim Wiedereinstieg in den Job bessere Karten. Sie können sich autodidaktisch weiterbilden, dann haben Sie jedoch keinen Nachweis über Ihre Fähigkeiten. Kurse und Weiterbildungen mit Zertifikat können deshalb die bessere Wahl sein – im Zweifel nützt es Ihnen aber natürlich auch, wenn Sie Ihr Wissen ohne Unterstützung von außen vertiefen.

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