Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung & Tipps
Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit. Der Auszubildende und die Verantwortlichen im ausbildenden Betrieb prüfen im Verlauf von mehreren Monaten, ob die Zusammenarbeit für die Dauer der Ausbildung sinnvoll ist. Wer sich in der Probezeit nicht gut macht, dem droht die Kündigung. Aber auch die Auszubildenden selbst können innerhalb dieser Zeitspanne ihre Ausbildung unkompliziert abbrechen, wenn sie damit nicht zufrieden sind.
Wie lange die Probezeit in der Ausbildung dauert, unter welchen Umständen eine Kündigung möglich ist und wie die Probezeit erfolgreich bestanden werden kann – diese und weitere Fragen beantwortet dieser Artikel.
Die Probezeit: eine Phase des gegenseitigen Testens
Fast jedes Arbeitsverhältnis und jede Berufsausbildung beginnt mit einer Testphase. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise Auszubildender haben mehrere Wochen oder Monate Zeit, sich zu überlegen, ob sie das berufliche Verhältnis fortführen möchten oder nicht.
Bei der Probezeit in der Ausbildung geht es für den Ausbildungsbetrieb darum, zu erkennen, ob der Azubi grundsätzlich für den Beruf und die Mitarbeit im Betrieb geeignet ist. Der Azubi wiederum merkt häufig ebenfalls schon früh, wenn ihm der angestrebte Beruf doch nicht liegt. Auch ein schlechtes Betriebsklima und die Abläufe in der Firma können dazu führen, dass ein Auszubildender seine Ausbildung abbricht.
Probezeit in der Ausbildung Pflicht
Eine Probezeit zu Beginn jeder Berufsausbildung ist verpflichtend. Anders als in Arbeitsverhältnissen liegt es nicht im Ermessen des Arbeitgebers, ob er auf eine solche Testphase verzichten möchte oder nicht. Wie lange die Probezeit dauert, kann der Ausbildungsbetrieb jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einseitig festlegen.
So lange dauert die Probezeit in der Ausbildung
Wie lange die Probezeit in der Ausbildung dauert, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Regel dauert diese Zeit zwischen einem und vier Monaten. In dieser Zeit ist es für beide Seiten – Ausbildungsbetrieb und Auszubildende – leichter, den Ausbildungsvertrag rasch wieder zu kündigen, wenn sich die Zusammenarbeit doch nicht so gestaltet wie erhofft.
So ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt, dass die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat betragen muss. Das Maximum liegt laut § 20 BBiG bei vier Monaten. Auch tarifvertragliche Bestimmungen können sich auf die Dauer der Probezeit in der Ausbildung auswirken.
Wer seine Ausbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes macht, für den gelten indes andere Regeln. Hier greift der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Darin ist eine Probezeit von regulär drei Monaten festgelegt, bei Berufen im Gesundheitssektor sind es hingegen sechs Monate.
Unter bestimmten Umständen kann die Probezeit in der Ausbildung auch verlängert werden. Dies wäre etwa eine Option, wenn der Auszubildende über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausgefallen ist und sich die Verantwortlichen im Betrieb deshalb kein abschließendes Bild über seine Eignung machen konnten. Der Auszubildende muss hierfür mindestens ein Drittel der Probezeit krank gewesen sein. In der Praxis wird die Probezeit bei Berufsausbildungen nur in seltenen Fällen verlängert.
Unter diesen Umständen ist eine Kündigung möglich
In der Probezeit ist es für den Auszubildenden und seinen Ausbildungsbetrieb vergleichsweise leicht, die Ausbildung abzubrechen. Eine Kündigungsfrist gibt es in diesem Zeitraum nicht, das heißt, die Ausbildung kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Gründe müssen für diese Entscheidung nicht genannt werden.
Ausbildungsbetriebe prüfen häufig genau, ob sie den Auszubildenden über die Probezeit hinaus behalten möchten oder ob dieser doch kein geeigneter Kandidat ist. Wie sich der Azubi bis hierhin gemacht hat, ob er sich engagiert und leistungs- und lernwillig gezeigt hat, wirkt sich auf diese Entscheidung maßgeblich aus.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
Insbesondere das Verhalten des Azubis spielt für die Entscheidung über das Fortbestehen des Ausbildungsvertrags eine Rolle. Ist dieser unzuverlässig oder verweigert sogar Ausbildung und Arbeit, ist es unwahrscheinlich, dass er über das Ende der Probezeit hinaus ausgebildet wird. Auch mit seiner Person kann ein vorzeitiger Abbruch der Ausbildung zusammenhängen, nämlich dann, wenn sein Ausbildungsbetrieb ihn als nicht geeignet für den Beruf oder die Ausbildung ansieht.
Auszubildende brechen ihre Ausbildung häufig vor allem dann ab, wenn deren Inhalte nicht ihren Erwartungen entsprechen. Auch das Verhalten von Vorgesetzten und Kollegen spielt oft eine entscheidende Rolle.
Der Ausbildungsvertrag muss in jedem Fall schriftlich gekündigt werden. Es muss gekündigt werden, bevor die Probezeit endet.
Besonderer Kündigungsschutz
In der Probezeit einer Ausbildung genießen Azubis zwar üblicherweise keinen Kündigungsschutz; die Kündigung in der Probezeit ist jederzeit ohne die Einhaltung bestimmter Fristen möglich. Dies gilt jedoch nicht für manche Personengruppen, die als besonders schutzwürdig angesehen werden.
Insbesondere gilt dies für schwangere Frauen. Damit der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt, muss der Arbeitgeber jedoch von der Schwangerschaft wissen. Eine generelle Pflicht, diesen darüber in Kenntnis zu setzen, besteht jedoch nicht – es sei denn, die zur Ausbildung gehörigen Tätigkeiten könnten das Wohl des Kindes gefährden.
Kann ein Gespräch helfen?
Wenn sich die Beziehung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem nicht zur beidseitigen Zufriedenheit gestaltet und es Aspekte gibt, die den Fortbestand der Ausbildung gefährden, muss nicht immer die Kündigung der nächste Schritt sein. In vielen Fällen ist es hilfreich, zunächst das Gespräch zu suchen – besonders, wenn der Auszubildende überlegt, seine Lehre abzubrechen.
Oft können etwa die Bedingungen der Ausbildung verbessert werden. Häufig ist dem Vorgesetzten gar nicht bewusst, dass sein Azubi überlegt, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Selbst, wenn ein offenes Gespräch nichts bringen sollte, sind dadurch zumindest alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden, die Ausbildung doch weiterzuführen.
So wird die Probezeit in der Ausbildung zum Erfolg
Wer eine Berufsausbildung absolviert, lernt noch – das wissen auch die Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb. Schließlich geht es dabei ja gerade darum, dass ein Beruf erlernt wird. Von Auszubildenden wird deshalb nicht erwartet, dass sie von Anfang an alles wissen und können.
Nichtsdestotrotz möchten Auszubildende meist, dass ihr Chef mit ihnen zufrieden ist. Die Probezeit fürchten viele Azubis deshalb, weil sie befürchten, dass ihr Ausbildungsbetrieb sich von ihnen trennen könnte, wenn man dort nicht mit ihrer Leistung zufrieden ist.
Zwar sind die meisten Ausbilder durchaus geduldig. Mit manchen Verhaltensweisen befördern sich Azubis jedoch unter Umständen selbst unnötig ins Aus – oder sie machen im umgekehrten Fall einen so guten Eindruck, dass sie die Probezeit mühelos überstehen (und nach der Ausbildung womöglich direkt übernommen werden).
Mit den folgenden Tipps sorgen Auszubildende dafür, dass sie ihre Ausbildung auch über die Probezeit hinaus absolvieren können – vorausgesetzt, das ist ihr Wunsch.
Engagement zeigen
Wer eine Ausbildung begonnen hat, lernt zwar in erster Linie etwas. Möchte er für die Dauer der Ausbildung bei seinem Ausbildungsbetrieb bleiben, muss er sich diesem jedoch auch als geeigneter Kandidat präsentieren – und nicht als jemand, der eigentlich gar kein Interesse hat und nur seine Zeit absitzt. Azubis fallen positiv auf, wenn sie engagiert bei der Sache sind. Sie interessieren sich für die anfallenden Tätigkeiten und das, was ihnen gezeigt und erklärt wird – und sie springen bei Feierabend nicht sofort auf.
Lernwillen an den Tag legen
Eng mit dem ersten Punkt verknüpft ist dieser Aspekt: Gute Azubis möchten etwas lernen. Sie sehen den Stoff, den sie für ihre Prüfungen können müssen, nicht als notwendiges Übel, sondern als etwas, das ihnen im späteren Berufsalltag helfen wird. Entsprechend neugierig treten sie auf. Sie fragen auch nach Dingen, die nicht unmittelbar für sie relevant sind – weil sie alle Facetten ihres Berufs kennenlernen möchten.
Nachfragen, wenn etwas unklar ist
Manche Erklärungen sind schwer zu verstehen – oder der Zuhörer war für einen Moment schlicht unkonzentriert. Ganz egal, woraus sich das Bedürfnis ergibt, noch einmal nachzufragen – Azubis sind gut beraten, dies zu tun, wenn ihnen etwas noch nicht ganz klar ist. So stellen sie sicher, dass sie etwa bestimmte Tätigkeiten auch eigenständig ausführen können. Und sie signalisieren, dass sie gedanklich dabei sind und etwas lernen möchten.
Eigeninitiative zeigen
Gute Azubis machen nicht nur das, was von ihnen erwartet wird. Sie zeigen Eigeninitiative. Wie wäre es etwa mit eigenen Vorschlägen für bestimmte Abläufe oder Tätigkeiten? Es ist auch immer sinnvoll, eigenständig zu schauen, was möglicherweise noch getan werden kann. Zwar empfiehlt es sich immer, noch einmal nachzufragen, bevor man auf eigene Faust aktiv wird – aber der Vorgesetzte weiß das Mitdenken in aller Regel zu schätzen.
Offen für Kritik sein
Wer sich in einer Ausbildung befindet, lernt. Dazu gehört auch, dass er hin und wieder Feedback vom Chef oder den Kollegen bekommt. Das fällt nicht immer positiv aus, aber solange die Kritik konstruktiv ist, sollten Azubis dafür offen sein und nicht eingeschnappt reagieren. Schließlich haben sie oft nur dadurch die Möglichkeit, etwas zu ändern – und so besser in dem zu werden, was sie tun.
Neue Strukturen kennenlernen
Wer neu in einem Betrieb ist, kennt die Kollegen und den Chef meistens noch nicht. Auch das Sozialgefüge ist neuen Azubis noch nicht bekannt. In solchen Situationen ist es sinnvoll, sich zu Beginn dezent im Hintergrund zu halten und die neuen Strukturen auf diese Weise kennenzulernen. Mit den Kollegen über den Chef oder andere Kollegen lästern ist hingegen nicht empfehlenswert!
Pünktlich und zuverlässig
Vorgesetzte schätzen Mitarbeiter – und somit auch Azubis –, auf die sie sich verlassen können. Auszubildende, die pünktlich zur Arbeit erscheinen und in jeder Situation zuverlässig handeln, haben gute Chancen, die Probezeit mit Bravour zu überstehen.