Arbeitsschutz: Das sollten Sie wissen

Arbeit kann gefährlich sein: Es können Unfälle geschehen oder die Belastung für die Beschäftigten kann so hoch sein, dass sie krank werden. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen das verhindern. Was dazugehört, wer für den Arbeitsschutz in Unternehmen verantwortlich ist und was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz vernachlässigt – in diesem Artikel erfahren Sie es.

Mehrere Helme auf einem Tisch, was gehört zum Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz: Was ist damit gemeint?

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Vorgehensweisen von Arbeitgebern, die Unfälle bei der Arbeit verhindern und arbeitsbedingte Gefahren minimieren sollen. Das hat den Zweck, die Sicherheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte zu erhöhen und dadurch ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen.

Wie der Arbeitsschutz konkret aussieht, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Job zu Job unterscheiden. Grundsätzlich geht es dabei um eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes. Verschiedene Maßnahmen können dazu geeignet sein, mögliche Gefahren für Arbeitnehmer abzuwenden beziehungsweise zu minimieren. So kann zum Beispiel vorgeschrieben sein, dass Mitarbeiter bei bestimmten Tätigkeiten Schutzkleidung tragen müssen, oder es gibt Schutzvorrichtungen bei Geräten und Maschinen. Auch die Auswahl der Arbeitsmittel – etwa in Bezug auf die Nutzung bestimmter Stoffe, von Geräten, Maschinen und Anlagen – sollte vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes gut überlegt sein.

Arbeitsschutz kann auch beeinflussen, wie die Arbeit organisiert ist. Dazu kann zum Beispiel gehören, wie die Arbeitszeiten in einer Firma oder in einem Job sind, welche Strukturen und Abläufe es gibt. Der Arbeitgeber trifft nicht nur entsprechende Vorkehrungen, um Gefahren für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu minimieren, er unterweist die Beschäftigten auch in Sicherheitsfragen, damit sie selbst besser auf sich und ihre Kollegen achtgeben können.

Wo ist der Arbeitsschutz geregelt?

Der Arbeitsschutz hat verschiedene rechtliche Grundlagen. Relevant sind zum Beispiel §§ 617 bis 619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), aus denen sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt. In einem Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit seines Mitarbeiters so gut es geht zu schützen. Was das konkret bedeutet, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Fürsorgepflicht sollte aber so weit gehen, wie man es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und dem, was üblich ist, erwarten kann.

Besonders relevant für den Arbeitsschutz ist das gleichnamige Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG. Es gibt den rechtlichen Rahmen für diverse Aspekte des Arbeitsschutzes vor. Das Arbeitsschutzgesetz enthält Vorgaben dazu, wie Unfälle und gesundheitliche Gefahren bei der Arbeit verhindert werden können und sollen. Außerdem gehen daraus Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit hervor.

Ergänzend sind für den Arbeitsschutz diverse Gesetze und Rechtsverordnungen wichtig, darunter unter anderem die folgenden:

Darum ist Arbeitsschutz so wichtig

Arbeitsschutz hat in einem Arbeitsverhältnis eine hohe Bedeutung. Viele Jobs sind körperlich und/oder geistig sehr anstrengend und können dadurch die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Das gilt zum Beispiel für Jobs im Baugewerbe, im Garten- und Landschaftsbau, in der Pflege, der Produktion, im Gastgewerbe und dem Verkauf. Gesundheitliche Risiken können sich durch die Art der Tätigkeiten oder durch die Arbeitsorganisation, ein hohes Arbeitsvolumen und hohen Druck ergeben. Manche Jobs sind körperlich oder geistig so fordernd, dass es für die Arbeitnehmer früher oder später spürbare Folgen hat. Sie entwickeln zum Beispiel Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Tinnitus, Schlafstörungen, Ängste, Depressionen oder Burnout.

Mitunter ist die Arbeit auch unmittelbar gefährlich: Es können sich Unfälle ereignen, die schlimmstenfalls bis zum Tod der Betroffenen führen können. In der Folge eines Unfalls können Arbeitnehmer außerdem kurzfristig oder langfristig arbeitsunfähig werden. Manchmal kann die Erwerbsfähigkeit auf absehbare Zeit gar nicht wiederhergestellt werden, so dass die Betroffenen erwerbsunfähig werden.

Solche Folgen von Arbeitsunfällen und Krankheiten, die durch die Arbeit begünstigt werden, sind auch für Arbeitgeber kostspielig. Sie müssen bei Ausfällen durch Unfallfolgen oder Krankheiten gegebenenfalls personellen Ersatz finden. Das verursacht Kosten, außerdem kann die Produktivität sinken, wenn ein leistungsfähiger, erfahrener Mitarbeiter ausfällt.

Wenn die Mitarbeiter ihre Arbeit als zu gefährlich oder körperlich oder geistig anstrengend empfinden, steigt außerdem das Risiko, dass sie ihren Job kündigen. Für Firmen kann das bedeuten, dass sie weniger handlungsfähig sind und zum Beispiel Aufträge wegen Personalmangel ablehnen müssen, wenn sie nicht zeitnah neue Mitarbeiter finden. Insofern kann der Arbeitsschutz auch beeinflussen, wie erfolgreich ein Unternehmen ist. Es ist nicht zuletzt auch eine Frage der Wertschätzung gegenüber den eigenen Mitarbeitern, ihre Arbeit möglichst sicher zu gestalten.

Wer ist für den Arbeitsschutz in Unternehmen zuständig – und was muss getan werden?

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen insgesamt verantwortlich. Er muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die den jeweiligen Umständen angemessen sind, damit seine Mitarbeiter ihrer Arbeit sicher nachgehen können und dadurch nicht gesundheitlich geschädigt werden. Mit der Einführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist es dabei nicht getan: Der Arbeitgeber muss diese Maßnahmen regelmäßig prüfen und sie anpassen, wenn es nötig sein sollte.

Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen. Nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes haben sie eine Dokumentationspflicht. Das heißt: Sie müssen dokumentieren, welche Ergebnisse ihre Gefährdungsbeurteilung hatte, welche Maßnahmen sie im Sinne des Arbeitsschutzes ergreifen und was die Überprüfung dieser Maßnahmen ergeben hat.

Außerdem sind Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter in Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu unterweisen. Dadurch sollen die Beschäftigten mögliche Gefahren kennen und entsprechend handeln können. Eine solche Unterweisung ist nicht nur bei einer Neueinstellung erforderlich, sondern auch, wenn sich die Aufgaben eines Mitarbeiters ändern oder wenn andere Arbeitsmittel genutzt werden sollen.

Arbeitsschutz: Arbeitgeber dürfen bestimmte Aufgaben an andere übertragen

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört es beim Arbeitsschutz auch, einen Plan für Notfälle zu erarbeiten, etwa zur Evakuierung aus dem Gebäude, zur Bekämpfung von Bränden und für Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zwar ist der Arbeitgeber in letzter Konsequenz für den Arbeitsschutz verantwortlich, er darf aber bestimmte Sicherheitsaufgaben an andere übertragen. In einem großen Unternehmen wäre es dem Arbeitgeber schließlich kaum möglich, sich um alle Sicherheitsfragen selbst zu kümmern.

Deshalb können Arbeitgeber sogenannte Funktionsträger ernennen, die sich um bestimmte Sicherheitsaspekte kümmern. Dazu können etwa der Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer gehören. Auch Führungskräfte können mit bestimmten Sicherheitsaufgaben betraut werden, zum Beispiel der Unterweisung ihrer Mitarbeiter in Sicherheitsfragen.

Arbeitsschutz: Die Aufgaben der Arbeitnehmer

Nicht nur der Arbeitgeber muss sich um den Arbeitsschutz kümmern, sondern auch die Arbeitnehmer selbst. Das ergibt sich aus §§ 15 Arbeitsschutzgesetz. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen, soweit es ihnen möglich ist. Sie müssen auch die Weisungen und Sicherheitshinweise des Arbeitgebers berücksichtigen und zum Beispiel Schutzkleidung tragen oder Maschinen nach Anweisung verwenden.

Arbeitnehmer müssen nicht nur sich selbst, sondern auch andere schützen und Rücksicht auf sie nehmen. Das bedeutet etwa, dass sie Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte so verwenden, wie es vorgesehen ist, und andere durch ihr Verhalten am Arbeitsplatz nicht in Gefahr bringen. Beschäftigte haben zudem eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber: Wenn sie bemerken, dass eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten droht – etwa durch defekte Maschinen oder mangelhafte Schutzsysteme –, müssen sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen.

Arbeitnehmer haben das Recht, sich arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn sie das wünschen. Das gilt nur dann nicht, wenn gesundheitliche Risiken durch die Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers praktisch auszuschließen sind.

Mangelnder Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber: Das können Arbeitnehmer tun

Nicht alle Arbeitgeber kümmern sich ausreichend um den Arbeitsschutz. Manche Unternehmen verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben oder tun nicht genug, um ihre Mitarbeiter vor Gefahren für Gesundheit und Leben zu schützen. Was kann man dann als Arbeitnehmer tun?

Sie sollten zunächst Ihren Arbeitgeber dazu auffordern, die Missstände zu beheben. Dazu können sie eine Beschwerde bei Ihrem Vorgesetzen einreichen. Bleibt der Arbeitgeber trotz Ihrer Aufforderung untätig, besteht der nächste Schritt darin, mit dem Betriebsrat zu sprechen, falls es im Betrieb einen gibt. Ansonsten dürfen Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Für den Arbeitsschutz sind die Länder zuständig. Ihr Ansprechpartner ist damit je nach Bundesland das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Neben Aufsichtsbehörden können Sie auch der gesetzlichen Unfallversicherung Hinweise auf Mängel bei Ihrem Arbeitgeber geben.

Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger können Auskunft vom Arbeitgeber verlangen, den Betrieb prüfen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz anordnen. Bei Verstößen gegen Rechtsverordnungen oder wenn Anordnungen einer Behörde nicht befolgt werden, drohen Arbeitgebern Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Im Wiederholungsfall oder bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Rechtsverordnungen, durch die das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet werden, können Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

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