Schichtarbeit: Regelungen, Risiken und Tipps für Beschäftigte

Viele Arbeitnehmer arbeiten in wechselnden Schichten. Schichtarbeit kann Arbeiten frühmorgens, spätabends oder nachts bedeuten. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über gesetzliche Regelungen zur Schichtarbeit, ob ein Anspruch auf Zuschläge besteht und welche gesundheitlichen Folgen Nachtarbeit haben kann. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, um Schicht- und Nachtarbeit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Eine Krankenpflegekraft telefoniert, der Job ist ein Beispiel für Schichtarbeit

Was ist mit Schichtarbeit gemeint?

Für viele Beschäftigte ist der Arbeitsalltag mit gleichbleibenden Arbeitszeiten verbunden. Sie gehen morgens ins Büro oder den Betrieb und haben nachmittags Feierabend. Manche Bereiche erfordern es jedoch, dass Mitarbeiter länger vor Ort sind als acht Stunden. Mitunter werden sogar rund um die Uhr Angestellte benötigt. In solchen Fällen arbeiten die Beschäftigten in Schichtarbeit.

Schichtarbeit bedeutet meist, dass Arbeitnehmer nicht jeden Tag dieselben Arbeitszeiten haben. Es gibt dann im Betrieb wechselnde Schichten, zum Beispiel eine Früh- und eine Spätschicht. Wird auch nachts gearbeitet, spricht man von einer Nachtschicht. Wenn von Schichtarbeit die Rede ist, ist damit zwar häufig Nachtarbeit gemeint – es handelt sich jedoch auch um Schichtarbeit, wenn ein Kassierer im Supermarkt mal von 6 bis 14.30 Uhr und mal von 14 bis 22.30 Uhr arbeitet.

Was als Nachtschicht gilt, regelt das Arbeitszeitgesetz. Demnach muss ein Beschäftigter dafür regelmäßig mindestens zwei Stunden nachts arbeitstätig sein. Nachts heißt in der Regel zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr.

Wo Schichtarbeit genutzt wird, gibt es meist zwei oder drei Schichten – je nachdem, wie lange Beschäftigte insgesamt im Betrieb sein müssen. Es kann auch noch mehr Schichten geben, die dann meist kürzer sind. Arbeitnehmer in Schichtarbeit haben oft wechselnde Schichten, die sich etwa jede Woche oder alle zwei Wochen ändern. Es kann jedoch auch sein, dass die Mitarbeiter immer dieselben Schichten haben. Zum Beispiel kann es Arbeitnehmer geben, die immer nur Frühschicht oder nur Nachtschicht haben.

Typisch ist Schichtarbeit unter anderem in der Produktion, im Einzelhandel, der Gastronomie und im Hotelgewerbe, in Krankenhäusern und der Pflege, bei der Feuerwehr und der Polizei.

Das Arbeitsrecht gibt den Rahmen für Schichtarbeit vor

Inwieweit Arbeit in Schichten gestaltet werden kann, ist durch das Arbeitsrecht eingegrenzt. Bedeutsam ist diesbezüglich insbesondere das Arbeitszeitgesetz. Es gibt etwa vor, wie lange Arbeitnehmer täglich beziehungsweise wöchentlich arbeiten dürfen: Im Normalfall ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Ausnahmsweise dürfen es auch bis zu zehn Arbeitsstunden am Tag sein.

Pro Woche liegt die reguläre Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz bei 48 Stunden, in Ausnahmefällen bei 60 Stunden. Überstunden müssen so ausgeglichen werden, dass die eigentlichen Obergrenzen bei der Arbeitszeit im Schnitt eingehalten werden.

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. In manchen Branchen ist die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt, etwa in der Pflege. Es wäre nicht zulässig, mehrere Schichten hintereinander zu absolvieren – zumindest, wenn diese insgesamt länger als zehn Stunden dauern.

Jugendliche und Schwangere: Schichtarbeit nur in engen Grenzen möglich

Manche Beschäftigte gelten als besonders schützenswert. Jugendliche und werdende Mütter dürfen deshalb nur sehr begrenzt in Schichtarbeit eingesetzt werden. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beziehungsweise des Mutterschutzgesetzes geben den Rahmen vor. Sowohl Jugendliche als auch Schwangere dürfen normalerweise nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten.

Für Jugendliche ab 16 Jahren sind Ausnahmen in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, in Mehrschichtbetrieben und Bäckereien und Konditoreien möglich. Hier dürfen sie je nach Zweig früher anfangen oder noch etwas länger arbeiten.

Schwangere Frauen dürfen nach behördlicher Genehmigung auch bis 22 Uhr arbeiten. Das setzt voraus, dass sie selbst dem ausdrücklich zustimmen. Gegen ihren Willen kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie nach 20 Uhr noch arbeiten.

Gibt es eine Altersgrenze für Schichtarbeit?

Eine Altersgrenze, ab der Schichtarbeit oder Nachtarbeit nicht mehr möglich wäre, gibt es nicht. Wer nachts arbeitet, hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung alle drei Jahre. Dabei wird geprüft, ob die Nachtschichten negative Auswirkungen auf den Körper haben und ob der Beschäftigte nach wie vor geeignet für Nachtarbeit ist. Bei Beschäftigten ab 50 Jahren ist eine solche Untersuchung, die auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt, jedes Jahr möglich.

Wenn die Untersuchung ergibt, dass Nachtarbeit nicht mehr ratsam ist, hat der betroffene Arbeitnehmer das Recht darauf, sich an einen passenden Tagesarbeitsplatz versetzen zu lassen. Das ist auch möglich, wenn ein Beschäftigter Kinder unter zwölf Jahren hat, die er betreuen muss, oder er Angehörige pflegen muss.

Gibt es bei Schichtarbeit Zuschläge?

Um Schichtarbeit und Nachtarbeit attraktiver zu machen, zahlen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten dafür Zuschläge. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es bei Schichtarbeit, die nicht nachts stattfindet, jedoch nicht. Wer regelmäßig nachts arbeiten muss, hat hingegen einen Anspruch darauf, dass dies mit einer angemessenen Zahl freier Tage oder einem angemessenen Zuschlag kompensiert wird.

Damit gibt es auch bei Nachtschichten keinen pauschalen Anspruch auf eine höhere Vergütung, denn es kann auch ein Freizeitausgleich gewählt werden. Somit gibt es für Arbeitgeber, die Zuschläge zahlen, auch keine Vorgaben, in welcher Höhe diese ausfallen müssen – sie müssen nur angemessen sein. In der Praxis beträgt der Schichtarbeits-Zuschlag häufig 25 Prozent. Für schwere oder anderweitig sehr anstrengende Tätigkeiten bei Nachtarbeit ist auch ein Zuschlag von bis zu 40 Prozent des regulären Gehalts möglich. Fällt die Nachtarbeit auf einen Feiertag, kommt der Feiertagszuschlag zum Nachtarbeitszuschlag hinzu.

Kurzarbeit: Bei Schichtarbeit drohen Einbußen

Konkrete Vorgaben für den Anspruch auf und die Höhe von Zuschlägen zu Schichtarbeit können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. In vielen Tarifverträgen ist etwa die Höhe von Zuschlägen fixiert. Dann muss sich der Arbeitgeber an diese Regelungen halten.

Dass besonders bei Nachtschichten häufig Zuschläge gezahlt werden, kann zum Problem werden, wenn der Arbeitgeber in wirtschaftliche Not gerät. Muss er Kurzarbeit bei Schichtarbeit anordnen, werden die Schichtzulagen bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds durch das Arbeitsamt nicht berücksichtigt. Das sorgt für noch größere Einbußen.

Mitunter wird der verringerte Verdienst kompensiert, weil die Betriebe etwas aufzahlen. Dazu können sie durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verpflichtet sein. Ist das nicht der Fall, ist die Diskrepanz zwischen dem bisherigen Verdienst und dem Kurzarbeitergeld oft groß.

Schichtarbeit kann gesundheitliche Probleme begünstigen

Besonders Nachtarbeit kann unerwünschte Folgen für die Gesundheit haben. Das gilt auch, wenn die Schichtarbeit zwar tagsüber, aber schon früh am Morgen oder noch bis spät am Abend stattfindet. Arbeitszeiten, durch die man früher aufstehen muss als sonst oder erst später ins Bett kann, stören den Biorhythmus und können die innere Uhr aus dem Gleichgewicht bringen.

Am verträglichsten ist Schichtarbeit meist, wenn es wochenweise oder sogar monatsweise einen festen Rhythmus gibt, so dass die Arbeitszeiten in diesem Zeitraum gleichbleibend sind. Dadurch hat der Körper Zeit, sich darauf einzustellen. Weniger angenehm ist es, wenn Beschäftigte an einem Tag Frühschicht haben, am nächsten Tag Spätschicht, dann wieder Frühschicht und so weiter.

Viele Arbeitnehmer, die in Schichten arbeiten, bekommen zu wenig Schlaf oder entwickeln Schlafprobleme. Das kann weitreichende gesundheitliche Folgen haben. Ein Schlaf von sieben bis neun Stunden pro Nacht ist essenziell, damit der Körper sich regenerieren kann. Schlafentzug führt nicht nur zu Müdigkeit, Reizbarkeit und Konzentrationsproblemen, sondern kann auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle und Diabetes erhöhen. Das Immunsystem wird durch Schlafmangel geschwächt, der Blutdruck steigt. Psychische Probleme wie Ängste oder Depressionen werden wahrscheinlicher. Auch eine Gewichtszunahme ist eine häufige Folge von zu wenig Schlaf.

Ist Nachtarbeit krebserregend?

Wissenschaftler vermuten zudem einen Zusammenhang zwischen Nachtarbeit und Krebs. Eine kausale Verbindung ist zwar nicht eindeutig nachgewiesen, gilt aber als wahrscheinlich. Krebserkrankungen könnten eine Folge des veränderten Tag-Nacht-Rhythmus sein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation hat Nachtarbeit deshalb als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.

Wie leicht einem Arbeitnehmer Schichtarbeit fällt und ob sie unerwünschte gesundheitliche Konsequenzen hat, hängt auch davon ab, welcher Chronotyp er ist. Der Chronotyp entscheidet darüber, welche Schlaf- und Wachphasen typisch sind und wann jemand besonders leistungsfähig ist. Frühaufsteher kommen mit frühen Arbeitszeiten oft deutlich besser klar als Menschen, die normalerweise lange schlafen. Es ist hilfreich, wenn man die eigenen Schichten entsprechend seines Chronotyps planen kann.

In Schichten arbeiten: Tipps für Arbeitnehmer

Viele Schichtarbeiter leiden unter Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen. Wie man mit der Schichtarbeit umgeht, entscheidet darüber mit, wie gut man damit klarkommt. Das beginnt bereits mit der Planung der Schichten, auf die Arbeitnehmer allerdings nur bedingt Einfluss haben.

Sinnvoll sind vorwärtsrotierende Schichten. Das bedeutet, dass man mit Frühschicht beginnt, zur Spätschicht übergeht und zuletzt eine Nachtschicht macht. Für den Körper ist ein solches Vorgehen meist am verträglichsten. Zwischen den verschiedenen Schichten sollte man die eigenen Schlafzeiten möglichst graduell anpassen. Nachtschichten sollten nach Möglichkeit nicht zu häufig stattfinden, da sie für den Körper die größte Belastung darstellen.

Während einer Nachtschicht empfiehlt sich ein heller Arbeitsplatz, der Müdigkeit entgegenwirkt. In den Pausen sollten Sie nichts essen, was Sie träge werden lässt. Fettiges Essen und Fast Food sind nicht empfehlenswert, sondern eher leichte Mahlzeiten mit viel Gemüse und Ballaststoffen. Wer müde wird, kann in einer Pause einen kurzen Spaziergang machen oder während der Arbeitszeit umherlaufen, wenn es mit der Tätigkeit vereinbar ist. Gegen Müdigkeit während einer Nachtschicht hilft es auch, regelmäßig zu lüften.

Bedingungen für einen guten Schlaf schaffen

Viele Arbeitnehmer trinken in Nachtschichten viel Kaffee oder Energydrinks. Das sollte jedoch nur in Maßen geschehen, denn auf den Energie-Kick folgt unweigerlich ein Energietief. Das kann dafür sorgen, dass eine Nachtschicht mit viel Kaffee anstrengender ist als ohne jegliche Aufputschmittel.

Um Schlafstörungen und zu wenig Schlaf vorzubeugen, sollten Sie alles dafür tun, dass Sie gut schlafen können. Helligkeit auf dem Nachhauseweg kann zum Problem werden, denn das Tageslicht suggeriert dem Gehirn, dass jetzt nicht die Zeit zum Schlafen ist. Im Zweifel kann es sich lohnen, auf dem Weg nach Hause eine dunkle Sonnenbrille zu tragen.

In Ihrem Schlafzimmer sollte es so dunkel wie möglich sein. Ideal sind Rollläden, aber auch gut abdunkelnde Jalousien oder Gardinen sind hilfreich. Falls es zu hell ist, kann eine Schlafbrille gute Dienste leisten. Es ist sinnvoll, das Schlafzimmer schon vorher abzudunkeln, damit Sie auf dem Weg ins Bett nicht von grellem Sonnenschein oder blauem Himmel geblendet werden. Nutzen Sie auch Ihr Handy nicht im Bett – auch das kann Ihren Schlaf stören.

Einschlafrituale für besseren Schlaf nach der Schichtarbeit

Es sollte außerdem möglichst leise in Ihrer Umgebung sein. Bitten Sie andere, auf Sie Rücksicht zu nehmen. Sie können auch Ohrstöpsel verwenden.

Einschlafrituale können dafür sorgen, dass Ihnen das Einschlafen leichter fällt. Dafür eignen sich alle Dinge, die entspannend wirken und Sie nicht geistig oder körperlich aufputschen – zum Beispiel ein Tee, Meditation oder entspannende Musik. Wenn Sie solche Rituale nutzen, werden diese zum Signal für das Gehirn, dass gleich eine Schlafphase folgt.

Wenn Sie nicht schlafen könnten, sollten Sie nicht zu lange wach im Bett liegen. Nach spätestens 30 Minuten empfiehlt es sich, kurz aufzustehen. Machen Sie etwas in einem anderen Raum, das Sie müde macht, etwa ein Buch lesen.

Wer dauerhaft nachts arbeitet und schlecht schläft, sollte überlegen, ob das Zimmer, in dem er schläft, das beste Schlafzimmer ist. Je dunkler und ruhiger es in dem Raum ist, desto weniger wahrscheinlich sind Ein- oder Durchschlafprobleme. Sie sollten also nicht den Raum zum Schlafen nutzen, der direkt an einer vielbefahrenen Straße gelegen ist.

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