Nachtarbeit: Vor- und Nachteile und gesetzliche Regelungen

Ärzte, Altenpfleger, Feuerwehrleute oder Polizisten – sie alle arbeiten auch nachts. Und das ist gut so, schließlich halten sich Notfälle nicht an übliche Öffnungszeiten. Aber auch in anderen Branchen, wie beispielsweise in der Produktion oder im Bäckereihandwerk, wird Nachtarbeit geleistet. Auch darüber sind die meisten von uns recht froh – ob das jedoch auch für die Menschen gilt, die Nachtdienst haben, ist eine andere Frage. Denn häufig gehen gesundheitliche Probleme mit der Nachtarbeit einher. Allerdings bekommen Nachtarbeiter im Gegenzug für ihre Strapazen auch mehr Geld oder Freizeitausgleich.

Eine Frau im Krankenhaus während der Nachtarbeit

Nachtarbeit: Was bedeutet sie für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, sehen sich mit einigen Herausforderungen konfrontiert: Zum einen arbeiten sie permanent gegen ihren Biorhythmus. Denn der sieht eigentlich vor, dass wir tagsüber wach sind und nachts schlafen – während der Nachtarbeit geht letzteres auf jeden Fall nicht.

Daneben bedeutet Nachtarbeit aber auch Einschränkungen im Hinblick auf das Sozialleben. Familienangehörige, Freunde und Bekannte sind dann wach, wenn man selbst schläft und sich von der Arbeit erholt. Auch die Zeit für Hobbys ist deutlich eingeschränkt.

Als Ausgleich für die Strapazen, denen Arbeitnehmer in Nachtschicht ausgesetzt sind, erhalten sie einen Nachtzuschlag, der auch als Nachtschichtzuschlag oder Nachtzulage bezeichnet wird. Geregelt ist dieser Anspruch in § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Will der Arbeitgeber keinen finanziellen Ausgleich leisten, ist auch eine andere Option denkbar: Statt einen Nachtzuschlag zu zahlen, können Arbeitnehmer auch zusätzliche Freizeit erhalten.

Die Entscheidung, ob Geld bezahlt oder Freizeit als Ausgleich angeboten wird, hat dabei der Arbeitgeber. Gerade im öffentlichen Dienst und anderen tarifgebundenen Branchen regeln jedoch entsprechende Tarifverträge, wie mit der Nachtarbeit und deren Ausgleich verfahren werden soll.

Was zählt als Nachtarbeit?

Entscheidend dafür, wann die späte Arbeitszeit tatsächlich als Nachtarbeit zählt und wann nicht, ist der konkrete Zeitpunkt der Arbeit. Daran wird auch der Anspruch nach zusätzlicher Vergütung oder Freizeitausgleich bemessen.

Das Arbeitszeitgesetz macht dazu genaue Angaben: Wer zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens arbeiten muss, leistet Nachtarbeit. In Bäckereien und Konditoreien zählen die Stunden zwischen 22 Uhr und 5 Uhr als Nachtarbeit. Ganz wichtig dabei: Der Anspruch auf einen Ausgleich der Nachtarbeit entsteht erst nach zwei Stunden.

Arbeitet ein Mitarbeiter in der Produktion ausnahmsweise bis 0:30 Uhr, leistet er 1,5 Stunden Nachtarbeit. Einen Anspruch auf Ausgleich hat er für diese 90 Minuten jedoch nicht – den erarbeitet er im Einzelfall erst ab 2 Stunden Nachtarbeit.

Welche Mitarbeiter gelten als Nachtarbeiter

Die Unterscheidung, wann Beschäftigte überhaupt als Nachtarbeiter zu bezeichnen sind und wann sie lediglich hin und wieder Nachtdienst leisten (müssen), sollte man ebenfalls kennen. Auch hier hilft das Gesetz weiter.

Mitarbeiter gelten dann als Nachtarbeiter, wenn sie

  • mindestens 48 Tage im Jahr nachts arbeiten oder
  • regelmäßig nachts in Wechselschicht eingesetzt werden

Und dieser Unterschied spielt für die Bezahlung oder den Ausgleich der Nachtarbeit eine wichtige Rolle. Nehmen wir an, unser Mitarbeiter in der Produktion arbeitet in Wechselschicht und wird regelmäßig in der Schicht bis 0:30 Uhr eingesetzt. Laut Definition würde er dann als Nachtarbeiter gelten.

Das bedeutet aber auch, dass er entsprechend entlohnt werden muss, also einen Anspruch auf einen Ausgleich hat für die anstrengende Arbeit nachts – und das obwohl er nur 1,5 Stunden nachts arbeitet. Dass er dies jedoch regelmäßig tut, macht hier den Unterschied aus und begründet den Anspruch.

Die Gefahren für die Gesundheit

Weniger Zeit für Hobbys und damit auch für sportliche Betätigung kann ein Problem für Menschen sein, die häufig nachts arbeiten müssen. Denn dass wir uns neben der Arbeit bewegen müssen und vor allem einen physischen Ausgleich zu dem häufig stressigen Job brauchen, dürfte unbestritten sein.

Dass Nachtarbeit im Allgemeinen nicht gerade förderlich für die Gesundheit ist, stellte übrigens schon 1992 das Bundesverfassungsgericht fest. Aus diesem Grund haben Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige Untersuchungen durch einen Arzt, wenn sie Nachtarbeit leisten.

Die gesundheitlichen Einschränkungen durch die Nachtarbeit kommen unter anderem davon, dass wir an einen anderen Rhythmus gewöhnt sind: Nämlich daran, tagsüber wach zu sein und nachts zu schlafen. Gesteuert wird dieser Biorhythmus von Hormonen. Nachts schüttet unser Körper Melatonin aus, das uns dabei hilft, ein- und durchzuschlafen – denkbar ungünstig, wenn man nachts arbeiten muss.

Auf der anderen Seite produziert unser Körper tagsüber Serotonin, den Gegenspieler des Melatonins. Dieses hat die entgegengesetzte Wirkung, macht uns also wach. Unter anderem ist dieses Hormon ein Grund dafür, dass Nachtarbeiter tagsüber so schlecht schlafen und der Schlaf meist nicht so erholsam ist.

Neben Schlafstörungen leiden Menschen, die häufig nachts arbeiten müssen unter folgenden Beschwerden:

  • Appetitlosigkeit
  • Nervosität
  • Reizbarkeit
  • eingeschränkte Leistungsfähigkeit
  • Störungen des Kurzzeitgedächtnisses
  • depressive Verstimmungen

Die gesetzlichen Regelungen im Überblick

Um die gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen für die Beschäftigten während der Nachtarbeit möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber einige Regelungen und Vorschriften erlassen, an die sich Arbeitgeber halten müssen:

  • Die tägliche (nächtliche) Höchstarbeitszeit von acht Stunden muss eingehalten werden. Arbeitet der Beschäftigte länger als acht Stunden, muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit innerhalb von vier Wochen ausgleichen, sodass der Mitarbeiter im Schnitt maximal auf eine tägliche (nächtliche) Arbeitszeit von acht Stunden kommt. Dieser Zeitraum ist deutlich kürzer als bei der Mehrarbeit tagsüber. Dort hat der Arbeitgeber 24 Wochen Zeit, die mehr geleistete Arbeit auszugleichen.
  • Sind die gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer durch die Nachtarbeit zu groß, hat er die Möglichkeit, sich auf einen Tagarbeitsplatz versetzen zu lassen. Dieses Recht gilt auch für Beschäftigte, die ein Kind unter zwölf Jahren allein betreuen oder die pflegebedürftige Angehörige pflegen.
  • Beschäftigte, die nachts arbeiten, müssen die gleichen Möglichkeiten haben, sich weiterzubilden, wie Mitarbeiter, die nur tagsüber am Arbeitsplatz sind.
  • Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten einen angemessenen Ausgleich für die Nachtarbeit leisten. Was als angemessener Ausgleich zu verstehen ist, wird gesetzlich jedoch nicht explizit geregelt. In der Regel können Arbeitnehmer damit rechnen, dass sie einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 25 Prozent Zuschlag zum eigentlichen Stundenlohn erhalten. Jedoch gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen, etwa wenn die Nachtarbeit für den Arbeitnehmer deutlich weniger belastend ist als für seine Kollegen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter Bereitschaftsdienst leistet und sich in einem Ruheraum aufhält, die anderen Beschäftigten aber regulär in der Produktion eingesetzt sind. Unter Umständen zahlt der Arbeitgeber dann einen niedrigeren Zuschlag. Umgekehrt kann aber auch ein höherer Zuschlag als 25 Prozent gerechtfertigt sein, wenn die Arbeit für den Beschäftigten anstrengender ist als die Arbeit, die seine Kollegen ausüben. Wenn ein Kollege zum Beispiel auch nachts bei Wind und Wetter draußen arbeiten muss, während die übrigen Mitarbeiter in der geheizten Produktionshalle ihrer Arbeit nachgehen. 30 Prozent Zuschlag wären in einem derartigen Fall durchaus denkbar.

Entscheidet sich der Arbeitgeber für Freizeitausgleich statt einer zusätzlichen Zahlung, gelten die oben beschriebenen Zuschläge. Gehen wir von einer normalen Nachtarbeit aus, die einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent rechtfertigt, dann hätte der Beschäftigte nach vier Nachtschichten in Folge Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.

Achtung: In einem Tarifvertrag oder mit Zustimmung und Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde können jedoch Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen getroffen werden.

Die positiven Seiten der Nachtarbeit

Obwohl die Nachtarbeit bedenkliche Folgen für die Gesundheit haben kann, sind einige Arbeitnehmer glücklich über die Möglichkeit, Nachtarbeit leisten zu können. Für sie hat der Nachtdienst auch positive Seiten.

Zum Beispiel:

  • Höherer Verdienst: Wer nachts arbeitet, kann häufig mit mehr Entgelt rechnen als die Kollegen aus der Tagschicht. Gerade bei jungen Familien oder in eher schlecht bezahlten Berufen ist die Nachtarbeit daher bei einigen Beschäftigten gefragt.
  • Mehr Ruhe: Da nachts die meisten anderen Menschen schlafen, ist die Nachtschicht in der Regel ruhiger – abgesehen von Notfällen oder dringenden Angelegenheiten, wie beispielsweise im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr. Aber selbst in diesen Berufen hat man nachts häufig mehr Zeit, den liegen gebliebenen Papierkram zu erledigen.
  • Größere Flexibilität: Wer tagsüber nicht arbeiten muss, ist auch zeitlich flexibler. Termine bei Ärzten oder Behörden lassen sich dank Nachtarbeit leichter in den Tagesablauf integrieren. Noch dazu bekommen einige Beschäftigte im Nachtdienst einen Freizeitausgleich, was wiederum mehr Flexibilität oder freie Zeit für die Familie bedeutet.

Bildnachweis: Krysja / Shutterstock.com

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