Liebe am Arbeitsplatz: Mit diesen Tipps kann es funken
Eine Beziehung mit einem Kollegen eingehen? Dass manche Arbeitnehmer diese Vorstellung kategorisch ausschließen, ändert nichts daran, dass viele Menschen ihren Partner am Arbeitsplatz kennenlernen. Eine Beziehung am Arbeitsplatz kann durchaus vielversprechend sein, sie birgt jedoch auch Risiken. Was für und was gegen die Liebe am Arbeitsplatz spricht, welche rechtlichen Regelungen es gibt und was Sie beachten sollten, wenn Sie sich in einen Kollegen verliebt haben, erfahren Sie hier.
Liebe am Arbeitsplatz: Warum das keine Seltenheit ist
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen sich am Arbeitsplatz verlieben. Wenn man sich klarmacht, dass man mit den Kollegen viel Zeit verbringt und eng mit ihnen zusammenarbeitet, ist das nicht verwunderlich. Man lernt im Job nicht nur viele Menschen kennen, man tut es auch ganz ohne Zwang. Dass man im Laufe der Zeit mehr über die Kollegen erfährt, ergibt sich von selbst. Außerdem hat man Gemeinsamkeiten und möglicherweise auch gemeinsame Interessen. Während es bei manchen Menschen sofort funkt, wenn sie jemanden kennenlernen, entwickeln sich die Gefühle bei anderen über einen längeren Zeitraum.
Dass sich im Job viele Beziehungen ergeben, hängt auch damit zusammen, dass viele Arbeitnehmer neben einem Vollzeitjob – womöglich mit regelmäßigen Überstunden – kaum noch Zeit und damit Gelegenheit haben, potenzielle Partner kennenzulernen. Bei der Arbeit läuft das Kennenlernen dafür fast von selbst, und manchmal entwickelt sich mehr daraus. Meist betrifft das Beziehungen unter Kollegen, seltener Beziehungen mit dem Chef beziehungsweise Untergebenen.
Vor einigen Jahren hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing eine Umfrage zu Liebe am Arbeitsplatz durchgeführt. Demnach hat sich fast jeder Vierte schon einmal im Job verliebt, die meisten davon in Kollegen. Bei knapp jedem Zehnten betrafen die Gefühle Vorgesetzte.
Beziehung am Arbeitsplatz: Was ist laut Arbeitsrecht erlaubt?
Ist es überhaupt erlaubt, eine Beziehung zu einem Kollegen, dem Chef oder einem Mitarbeiter zu beginnen? Was sagt das Arbeitsrecht zu Beziehungen am Arbeitsplatz? Grundsätzlich ist die Wahl des Partners Privatsache. Nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Das betrifft auch sein Liebesleben. Damit ist es nicht möglich, Beziehungen am Arbeitsplatz zu verbieten. Der Chef hat dabei also nicht mitzureden. Ebenso wenig sind Sie dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber zu sagen, dass Sie eine Beziehung mit einem Kollegen begonnen haben.
Manche Arbeitgeber sind jedoch nicht erfreut, wenn sie von Liebe am Arbeitsplatz erfahren. Manche wollen es sogar verbieten, wie der Fall der US-Supermarktkette Wal-Mart zeigt. Wal-Mart wollte seinen Mitarbeitern in Deutschland verbieten, mit ihren Kollegen eine Beziehung zu beginnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat jedoch geurteilt, dass ein solches Verbot nicht rechtens ist (Az. 10 TaBV 46/05). Dieser Grundsatz für Beziehungen am Arbeitsplatz gilt auch im öffentlichen Dienst.
Auch Beziehungen mit dem Chef beziehungsweise mit Mitarbeitern sind grundsätzlich nicht verboten. Entscheidend ist aber, dass Ihre Leistungen nicht unter der Beziehung leiden. Sie dürfen auch nicht Arbeitszeit nutzen, um private Dinge zu tun – etwa längere Unterhaltungen mit dem Partner oder Nachrichten schreiben. Wenn der Arbeitgeber so etwas mitbekommt, kann er Sie dafür abmahnen. Der Vorgesetzte darf auch eingreifen, wenn sich durch Ihre Beziehung Spannungen oder Interessenkonflikte ergeben. Auch eine Versetzung ist in solchen Fällen vorstellbar. Eine Beziehung am Arbeitsplatz ist aber kein Kündigungsgrund.
Sollten Sie eine Beziehung am Arbeitsplatz eingehen: Ja oder nein?
Haben Sie sich in einen Kollegen, einen Mitarbeiter oder den Chef verliebt, sind aber nicht sicher, ob die Liebe am Arbeitsplatz eine gute Idee ist? Tatsächlich birgt es gewisse Risiken, im Job eine Partnerschaft einzugehen. So könnten etwa Kollegen genervt sein, wenn Sie und Ihr Partner Ihre Zuneigung ständig öffentlich zur Schau stellen. Die Kollegen könnten auch hinter Ihrem Rücken über Sie tuscheln – vor allem, wenn es sich um eine Beziehung mit dem Chef handelt. Und sich ständig nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Job zu sehen, kann für manche schnell zu viel Nähe bedeuten.
Der wohl größte potenzielle Nachteil einer Beziehung am Arbeitsplatz besteht jedoch im Fall einer Trennung. Wenn es mit der Beziehung doch nicht klappt, müssen Sie den Ex-Partner im Job womöglich trotzdem ständig sehen, vielleicht sogar eng mit ihm zusammenarbeiten. Es kann schwierig sein, damit jeden Tag zu leben.
Nur Sie können entscheiden, welches Risiko Sie eingehen und welches nicht. Für eine unverfängliche Affäre lohnt es sich womöglich nicht, die Risiken in Kauf zu nehmen. Wenn jedoch starke Gefühle im Spiel sind und Sie wirklich das Gefühl haben, dass die Liebe am Arbeitsplatz eine Zukunft haben könnte, kann es sich lohnen, sich für die Beziehung zu entscheiden. Sie wissen selbst am besten, wie aussichtsreich das Ganze in Ihrem Fall ist.
Überlegen Sie sich aber trotz aller Verliebtheit realistisch, wie es weitergeht, wenn es doch nicht klappen sollte. Das gilt ganz besonders, wenn es um eine Beziehung mit dem Chef geht. Durch das Machtgefälle kann es unangenehm sein, wenn eine solche Beziehung endet und Sie trotzdem noch zusammenarbeiten. Wenn die Trennung von Ihnen ausgeht, kann es sein, dass der Chef Sie anschließend kühl behandelt oder sogar aktiv benachteiligt.
Wie mit der Beziehung am Arbeitsplatz umgehen? Tipps für Verliebte
Wenn Sie sich in einen Kollegen verliebt haben, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie mit der Liebe am Arbeitsplatz umgehen. Es ist wichtig, dass Sie sich professionell verhalten. Das bedeutet auch, dass es sinnvoll sein kann, die Beziehung am Arbeitsplatz vorerst geheim zu halten. Wenn Sie Ihren Kollegen sofort davon erzählen und es dann doch nicht klappt, kann das unangenehm sein. Außerdem können Sie so vermeiden, dass die Kollegen über Sie tuscheln – vorausgesetzt natürlich, man merkt es Ihnen nicht trotzdem an, dass Sie in einen Kollegen verliebt sind.
Warten Sie also eine gewisse Zeit ab, wie sich die Sache entwickelt, bevor Sie nach und nach Kollegen und vielleicht auch den Vorgesetzten einweihen können. Zu lange warten sollten Sie auf der anderen Seite jedoch auch nicht, weil immer das Risiko besteht, dass die anderen es trotzdem bemerken. Besonders vor Kollegen, mit denen Sie befreundet sind, lässt sich so etwas kaum lange verstecken.
Trennen Sie Berufliches und Privates
Generell sollten Sie Berufliches und Privates möglichst strikt trennen. Stellen Sie Ihre Liebe am Arbeitsplatz nicht zur Schau – Küsse, Berührungen und innige Umarmungen sollten tabu für Sie sein. Solche Gesten sind einfach unpassend, schließlich sind Sie bei der Arbeit. Ebenso wenig sollten Sie vor anderen streiten oder andere durch Ihre schlechte Laune merken lassen, dass es gerade Zoff mit dem Partner gibt.
Viele Menschen haben einen Kosenamen für ihren Partner. Der gehört aber nicht an den Arbeitsplatz. Wenn Sie Ihren Partner „Schatzi“ nennen, wird das sonst sehr wahrscheinlich zum Gespött der Kollegen. Vermeiden Sie es auch, Dinge nur noch im Doppelpack zu machen. Natürlich spricht nichts dagegen, wenn Sie auch Pausen oft mit dem Partner verbringen. Ebenso wichtig ist es aber, dass Sie auch weiterhin den Kontakt zu den Kollegen halten, mit denen Sie bisher viel Zeit verbracht haben. Gehen Sie also ruhig weiterhin in der üblichen Runde zum Mittagessen.
Vorsichtig sein sollten Sie, wenn Sie mit dem Partner während der Arbeit Nachrichten austauschen. Nutzen Sie dafür auf keinen Fall Ihre berufliche E-Mail-Adresse. Das könnte auffallen und als unerlaubte private Aktivität während der Arbeitszeit gewertet werden. Beschränken Sie sich also auf private Möglichkeiten, wenn Sie Ihrem Partner schreiben.
Beziehung am Arbeitsplatz: Was, wenn es doch nicht klappt?
Im besten Fall läuft in Ihrer Beziehung alles gut. Die Beziehung kann aber auch scheitern. Mit dieser Option sollten Sie sich am besten schon im Vorfeld auseinandersetzen – und abwägen, ob Sie bereit sind, dieses Risiko in Kauf zu nehmen. Können Sie es aushalten, Ihren Ex-Partner jeden Tag im Job sehen zu müssen? Betrachten Sie dieses Szenario nicht nur mit Ihren jetzigen Gefühlen. Vielleicht trennen Sie sich und sind dann genervt von der anderen Person. Oder Sie wurden abserviert und sind nun unglücklich darüber. Es kann schwer sein, jeden Tag im Job mit solchen Emotionen konfrontiert zu sein. Wären Sie im Fall der Fälle notfalls zu einer Kündigung bereit?
Falls Sie sich schon getrennt haben, ist es wichtig, dass Sie möglichst diplomatisch und professionell mit der Sache umgehen. Der Arbeitsplatz ist nicht der richtige Ort für Streitigkeiten, Diskussionen und Auseinandersetzungen. Halten Sie solche Dinge also unbedingt privat.
Ein klärendes Gespräch mit dem Ex-Partner kann helfen, eine möglicherweise angespannte Situation zu verbessern. Einigen Sie sich darauf, wie Sie sich künftig im Job begegnen. Vielleicht können Sie sich eine gewisse Zeit lang aus dem Weg gehen. Wenn das nicht möglich ist, können Sie zumindest darauf achten, freundlich zueinander zu sein.
Wenn Sie nach einer gewissen Zeit feststellen, dass es einfach nicht klappt und Sie es nicht aushalten können, dem Ex-Partner an der Arbeit ständig zu begegnen, können Sie Ihren Vorgesetzten um eine Versetzung bitten. Wenn der Chef nicht zustimmt oder diese Option aus anderen Gründen nicht infrage kommt, bleibt Ihnen nur, sich einen anderen Job zu suchen.
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