Was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Wenn der eigene Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, betrifft das auch Beschäftigte. Sie erhalten dann womöglich ihr Gehalt nur noch teilweise oder gar nicht mehr, möglicherweise verlieren sie auch ihren Job. Was kann man bei einem Insolvenzverfahren der Firma tun, um seine Ansprüche geltend zu machen und sich zu schützen? Was Sie als Arbeitnehmer zur Arbeitgeberinsolvenz wissen sollten.

Ein Arbeitgeber verkündet eine Insolvenz, was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Insolvenz: Was ist das genau?

Wenn Firmen in eine finanzielle Schieflage geraten, können sie insolvent werden. Sie können womöglich Lieferanten nicht bezahlen oder schulden Mitarbeitern ihren Lohn. Es kann sein, dass sie Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen können oder sich mit Zwangsvollstreckungen konfrontiert sehen.

Eine Insolvenz steht für eine Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen. Die betroffenen Firmen können ihren finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht mehr vollständig nachkommen. Dann kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, um das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens gleichmäßig und gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger ihre Forderungen besser durchsetzen können als andere, die dann womöglich leer ausgehen.

Bei der Insolvenz wird zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden. Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, handelt es sich um eine Regelinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz kommt hingegen für natürliche Personen infrage, die nicht selbstständig tätig sind.

Ein Insolvenzverfahren wird grundsätzlich nur auf Antrag eröffnet, wobei manche Unternehmen dazu verpflichtet sein können, Insolvenz zu beantragen. Das betrifft etwa die Geschäftsform GmbH. Nicht nur die betroffenen Unternehmen können einen Insolvenzantrag stellen, sondern auch die Gläubiger. Dazu muss der betreffende Gläubiger allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen; er muss zum Beispiel sein Interesse an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darlegen können und es darf sich nicht um unbedeutende Forderungen handeln.

Im Zuge einer Insolvenz bestellt ein Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter, der die noch vorhandenen finanziellen Ressourcen verwaltet. Eine Insolvenz muss nicht dazu führen, dass ein Unternehmen zerschlagen wird. Auch eine Sanierung kann das Ergebnis eines Insolvenzverfahrens sein, wenn es diesbezüglich Möglichkeiten gibt, um das Unternehmen zu retten.

Wie sich eine Insolvenz des Arbeitgebers auf Mitarbeiter auswirken kann

Die Firma ist insolvent – wer zahlt das Gehalt? Was bedeutet ein Insolvenzverfahren für Arbeitnehmer? Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist oder anderweitige finanzielle Probleme hat, hat das oft unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten. Sie erhalten womöglich ihr Gehalt oder ihren Lohn nicht mehr zum vereinbarten Termin, bekommen zu wenig Geld oder gehen ganz leer aus. Auch ihr Arbeitsplatz kann in Gefahr sein, wenn das Unternehmen dringend sparen muss.

Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, hat das zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitarbeiter. Die Arbeitsverhältnisse bestehen fort, weshalb es in der Regel auch nicht zulässig wäre, wenn die Beschäftigten nicht mehr zur Arbeit kämen.

Eine Arbeitgeberinsolvenz ändert nichts an den Gehaltsansprüchen der Beschäftigten. Wer zahlt das Gehalt nach einer Insolvenzeröffnung? In einer Insolvenz tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass er für Gehaltszahlungen zuständig ist, Kündigung aussprechen kann oder der richtige Ansprechpartner bei der Bitte um Arbeitszeugnisse ist. Endet das Arbeitsverhältnis hingegen, bevor das Insolvenzverfahren läuft, stellt der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis wie gewohnt aus.

Arbeitgeber insolvent: Wie groß ist das Risiko einer Kündigung?

Der Arbeitgeber ist insolvent – ist eine Kündigung wahrscheinlich? Das hängt von den Umständen im Einzelfall ab. In der Regel ist eine Insolvenz des Arbeitgebers kein hinreichender Kündigungsgrund. Somit dürfte der Insolvenzverwalter Mitarbeitern des betroffenen Unternehmens nicht nur deshalb kündigen, weil die Firma insolvent ist.

Dennoch kann eine Kündigung in Betracht kommen, wenn die Insolvenz zu einer Umstrukturierung oder Schließung des Betriebs führt. Falls eine Weiterbeschäftigung unter anderen Rahmenbedingungen denkbar wäre, kann das mithilfe einer Änderungskündigung geregelt werden. Ob das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, liegt dann am Arbeitnehmer: Er kann die Änderungskündigung annehmen oder ablehnen. In letzterem Fall ergibt sich eine Kündigung.

Bestimmte Beschäftigte können bei einer Arbeitgeberinsolvenz einen besonderen Kündigungsschutz haben, wie es auch außerhalb der Insolvenz der Fall wäre. Das gilt etwa für Schwangere, Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung oder Mitglieder des Betriebsrats.

Arbeitgeber insolvent: Was tun? Tipps & Wissenswertes

Hat der Arbeitgeber Zahlungsschwierigkeiten, kann das für Arbeitnehmer eine beängstigende Situation sein. Womöglich ist ihr Job in Gefahr oder sie müssen ihrem Geld hinterherlaufen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für Beschäftigte die Frage: Die Firma ist insolvent – was tun? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?

Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Informieren Sie sich darüber, wie eine Arbeitgeberinsolvenz abläuft. Je mehr Sie darüber wissen, desto besser können Sie Ihre Optionen einschätzen und desto besser kennen Sie sich mit Ihren Rechten und Ansprüchen aus.

Schon vor einer formellen Insolvenz kann es passieren, dass Sie als Arbeitnehmer auf Ihr Gehalt oder Ihren Lohn warten. In diesem Fall sollten Sie Ihren Arbeitgeber dazu auffordern, Ihnen das Geld zu überweisen. Aus Nachweisgründen sollte das schriftlich geschehen. Die Arbeit zu verweigern ist oft nicht ohne Weiteres erlaubt. Bevor Sie der Arbeit einfach fernbleiben, weil Sie nicht bezahlt werden, sollten Sie sich mit einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.

Es ist wichtig zu wissen, an wen Sie sich bei einem Insolvenzverfahren der Firma wenden können. Ein naheliegender Ansprechpartner ist der Betriebsrat, soweit vorhanden. Sie können sich bei Fragen auch an den Insolvenzverwalter wenden. Der Arbeitgeber ist insolvent – muss man sich arbeitslos melden? Nein, nicht grundsätzlich. Das ist nur im Fall einer Kündigung vorgesehen. Wenn allerdings absehbar ist, dass das Arbeitsverhältnis enden wird, ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden. So erhalten Sie schneller Arbeitslosengeld.

Wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen. Besonders das Insolvenzgeld kann Ihnen helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Anspruch auf Insolvenzgeld im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz

Wenn Sie Ihr Gehalt nicht bekommen, können Sie unter Umständen Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Der Anspruch darauf kann bestehen, wenn der Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten ist und deshalb das Gehalt ganz oder teilweise nicht zahlt. Das Insolvenzgeld soll den entgangenen Lohn kompensieren. Vorgesehen ist eine einmalige rückwirkende Zahlung als Ausgleich für ausstehenden Lohn der letzten drei Monate, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Voraussetzung für den Anspruch auf Insolvenzgeld ist, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde beziehungsweise ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegt. Das kann auch dann der Fall sein, wenn festgestellt wurde, dass der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen kann oder der Arbeitgeber sich nicht darum bemüht, den Betrieb aufrechtzuerhalten. 

Anspruch auf Insolvenzgeld können neben Vollzeitbeschäftigten auch Beschäftigte in Teilzeit, Minijobber, Studierende und Praktikanten haben. Insolvenzgeld können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dafür haben Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwei Monate Zeit. Zu den Unterlagen, die Sie dafür benötigen, zählen unter anderem die Insolvenzgeldbescheinigung, eine Kopie des Arbeitsvertrags, Verdienstabrechnungen und gegebenenfalls das Kündigungsschreiben. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Rechte von Arbeitnehmern bei einer Insolvenz des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber insolvent ist oder eine Insolvenz droht, ist für Beschäftigte wichtig, ihre Rechte zu kennen. Das gilt zum Beispiel für offene Lohnforderungen. Im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz müssen Lohnforderungen von Mitarbeitern vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden. Sie haben damit Vorrang vor den Forderungen anderer Gläubiger. Das gilt auch für offene Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten abführen müssen.

Wie steht es um den Kündigungsschutz, wenn die Firma zahlungsunfähig ist? Eine Insolvenz hebt den üblichen Kündigungsschutz nicht auf. Der Insolvenzverwalter, der an die Stelle des Arbeitgebers tritt, kann Kündigungen aus verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen aussprechen, muss davor aber wie gehabt den Betriebsrat anhören, damit die Kündigung wirksam ist.

Kündigungsfrist kann im Insolvenzverfahren kürzer sein

In einem Insolvenzverfahren kann jedoch eine gesonderte Kündigungsfrist gelten. Wenn der Insolvenzverwalter einem Mitarbeiter kündigt, liegt die Kündigungsfrist bei höchstens drei Monaten. Galt bisher eine kürzere Kündigungsfrist, bleibt die entsprechende Regelung in der Arbeitgeberinsolvenz wirksam. Außerordentliche, fristlose Kündigungen bei einer Insolvenz der Firma sind nicht ausgeschlossen, es gelten aber strenge Kriterien, die nicht immer erfüllt sind.

Was ist bei einer Firmeninsolvenz mit offenen Urlaubsansprüchen von Beschäftigten? Solche Ansprüche müssen ebenfalls vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden, soweit der Beschäftigte noch zur Arbeit kommen muss, bis das Arbeitsverhältnis endet.

Der Arbeitgeber ist insolvent – ist eine Abfindung möglich? Das ist denkbar, wenn jemand wegen einer Insolvenz eine betriebsbedingte Kündigung erhält. Soweit die Abfindung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart wurde, ist der Insolvenzverwalter der richtige Ansprechpartner hierfür. Abfindungsansprüche, die schon vorher bestanden, können in Gefahr sein, wenn es zu viele Gläubiger beziehungsweise zu wenig Restvermögen gibt.

So läuft das Insolvenzverfahren ab

Es ist hilfreich für Arbeitnehmer, zu wissen, wie eine Arbeitgeberinsolvenz abläuft. Ein Insolvenzverfahren beginnt, wenn ein entsprechender Antrag von dem betreffenden Unternehmen selbst oder Gläubigern gestellt wird. Ohne Insolvenzantrag wird kein Insolvenzverfahren eingeleitet. Nach dem Insolvenzantrag wird das Verfahren eröffnet, soweit der Antrag zulässig ist, es einen Insolvenzgrund gibt und ausreichend Masse vorhanden ist.

Wenn der Antrag zurückgewiesen wird – etwa, weil er nicht zulässig ist –, endet das Eröffnungsverfahren. Der Insolvenzantrag kann auch zurückgenommen werden, wenn noch nicht darüber entschieden wurde. Ergeht hingegen ein Eröffnungsbeschluss, beginnt das Insolvenzverfahren.

Das Insolvenzgericht bestellt nun einen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter nimmt das verbleibende Vermögen des Unternehmens in Besitz – die Insolvenzmasse. Er prüft die Bestände und verwaltet diese. Anstelle des Arbeitgebers entscheidet der Insolvenzverwalter darüber, ob Arbeitsverträge beibehalten oder gekündigt werden. Er führt zudem das Unternehmen fort und es ist seine Aufgabe, das Restvermögen zu verwerten. Der Erlös wird unter den Gläubigern gemäß des Insolvenzplans aufgeteilt.

Im Zuge der Insolvenz entscheidet sich, ob das Unternehmen saniert werden kann und soll. Wenn es nicht fortgeführt wird, kann das Insolvenzverfahren alternativ mit einer Liquidation der Firma enden.

Arbeitgeber insolvent: Hier finden Sie Unterstützung

Für Arbeitnehmer kann es ein Schock sein, zu erfahren, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Da ist der Wunsch nachvollziehbar, sich über seine Rechte, mögliche Zukunftsaussichten und das weitere Vorgehen zu informieren. Wo findet man Informationen, wo Unterstützung?

Informationen über den Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Arbeitgeberinsolvenz finden Sie zum Beispiel vielfach im Internet. Zögern Sie aber nicht, auch Ihren Vorgesetzten nach Dingen zu fragen, die Ihnen unklar sind. Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, wie der aktuelle Stand ist und welche nächsten Schritte bevorstehen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, können Sie sich an den Betriebsrat wenden, wenn es in Ihrer Firma einen gibt. Er vermittelt zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber und hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, finden Sie auch dort Unterstützung. Nicht zuletzt können Sie sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten. Das ist auch ratsam, wenn Sie juristische Schritte gegen Ihren Arbeitgeber gehen möchten.

Fazit: Unterstützung für Beschäftigte, deren Arbeitgeber insolvent ist

  • Es kann für Arbeitnehmer negative Folgen haben, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
  • Zahlungsschwierigkeiten beim Arbeitgeber können dazu führen, dass Beschäftigte ihr Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Auch ihr Job kann in Gefahr sein.
  • Im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz tritt ein Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers. Er ist der richtige Ansprechpartner für Forderungen der Beschäftigten und entscheidet, welche Arbeitsverhältnisse fortgeführt werden.
  • Wenn der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht gezahlt hat, kann Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Arbeitnehmer können es bei der Agentur für Arbeit beantragen.
  • Wer sich beraten lassen möchte oder Unterstützung sucht, kann sich an Betriebsrat, Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden.

Bildnachweis: Anton Gvozdikov / Shutterstock.com

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