Anstellungsvertrag: Bedeutung und typische Inhalte

Für jedes Arbeitsverhältnis sollte es eine vertragliche Grundlage geben. Eine Variante des Arbeitsvertrags ist der Anstellungsvertrag, der insbesondere bei Geschäftsführern zur Anwendung kommt. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, was einen Anstellungsvertrag auszeichnet, welche Inhalte typisch sind und worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Anstellungsvertrag unterzeichnen.

Ein Geschäftsmann hält einen Anstellungsvertrag in den Händen.

Anstellungsvertrag: Was ist das?

Der Anstellungsvertrag wird häufig mit dem Arbeitsvertrag gleichgesetzt. Dieser Gedanke ist zwar nicht ganz abwegig, völlig synonym verwendet werden können die beiden Begriffe Anstellungsvertrag und Arbeitsvertrag jedoch nicht.

Der Anstellungsvertrag stellt vielmehr eine Form des Arbeitsvertrags dar, die für höherrangige Positionen häufig genutzt wird und mit entsprechenden inhaltlichen Schwerpunkten einhergeht. Wer einen Minijob anfangen möchte, wird vom Arbeitgeber sehr wahrscheinlich keinen Anstellungsvertrag vorgelegt bekommen – einem Geschäftsführer könnte das hingegen sehr wohl passieren. Auch für Manager, Aufsichtsräte, Vorstandsvorsitzende, leitende Angestellte und Ärzte kommt diese Form des Arbeitsvertrags häufiger zum Einsatz.

Der Anstellungsvertrag konkretisiert gegenseitige Rechte und Pflichten

In seiner Bedeutung ist der Anstellungsvertrag mit einem regulären Arbeitsvertrag identisch. Wie jeder andere Arbeitsvertrag regelt ein Anstellungsvertrag die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gegenseitige Rechte und Pflichten werden ebenso thematisiert wie Ansprüche, die die Vertragspartner geltend machen können. Damit bietet ein Anstellungsvertrag in vielen Fragen Rechtssicherheit.

Zwar wäre es theoretisch auch möglich, auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag gänzlich zu verzichten. Da es jedoch in einem Arbeitsverhältnis viele potenzielle Konfliktpunkte gibt, ist eine rein mündliche Verabredung nicht empfehlenswert – schon gar nicht, wenn es um Führungspositionen mit viel Verantwortung geht.

Wie andere Arbeitsverträge kann ein Anstellungsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung kann mit einem konkreten, zeitlich nicht näher bestimmten Zweck verbunden sein. Alternativ kann das Arbeitsverhältnis bei einer Befristung zu einem Zeitpunkt automatisch beendet werden, der bereits im Vorfeld feststeht.

Typische Inhalte des Anstellungsvertrags

Wie bei anderen Arbeitsverträgen herrscht bei einem Anstellungsvertrag Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Vertragspartner über die Inhalte des Vertrags frei entscheiden können. Dabei dürfen die Regelungen allerdings nicht gegen die Vorgaben des Arbeitsrechts verstoßen. Normalerweise enthält ein Anstellungsvertrag Inhalte, die auch in regulären Arbeitsverträgen enthalten sind, ergänzt um spezifische Aspekte, die für höherrangige Jobs von Bedeutung sind. Die folgenden Inhalte sind typisch für Anstellungsverträge.

Eckdaten der Zusammenarbeit

Aus jedem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, wer mit wem zusammenarbeitet, um welche Tätigkeit es geht und wann das Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Bei befristeten Anstellungsverträgen sollte auch das Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Vertrag vermerkt sein.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Welche Aufgaben ein Beschäftigter ausübt, ist typischerweise ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt. Dazu gehört auch die Beschreibung bestimmter Pflichten und Verantwortlichkeiten.

Arbeitszeiten

Gibt es feste Arbeitszeiten, Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit? Auch darüber sollte ein Anstellungsvertrag Aufschluss geben. Auch der Umgang mit Überstunden sollte im Anstellungsvertrag geregelt sein.

Vergütung

Ein typischer Bestandteil eines Anstellungsvertrags ist auch das Thema Vergütung. Deutlich werden sollte einerseits, mit welchen festen Gehaltsbestandteilen der Beschäftigte rechnen kann. Außerdem sollte es um mögliche variable Gehaltsbestandteile wie Gratifikationen oder Tantieme gehen. Unter welchen Voraussetzungen werden diese Teile der Vergütung fällig?

Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Deshalb sollte im Anstellungsvertrag geregelt sein, welcher Urlaubsanspruch besteht. Andernfalls greifen die gesetzlichen Regelungen.

Vorgehen bei Krankheit

Was muss der Beschäftigte tun, wenn er erkrankt und nicht arbeiten kann? Hinweise auf die Modalitäten liefert der Arbeitsvertrag.

Vertretungsbefugnis

Für höherrangige Beschäftigte ist auch wichtig, zu wissen, ob sie eine Vertretungsbefugnis haben und das Unternehmen so nach außen vertreten dürfen. Auch eine Geschäftsführungsbefugnis kann im Anstellungsvertrag geregelt sein.

Zustimmungspflichtige Geschäfte

Was darf ein Geschäftsführer oder eine andere hochrangige Person eigenmächtig entscheiden, wofür bedarf es der Unterstützung anderer Organe und Personen? Das ist eine weitere Frage, die in einem Anstellungsvertrag beantwortet werden kann.

Kündigungsfrist

Geklärt werden sollte im Anstellungsvertrag auch, mit welcher Kündigungsfrist sich die Vertragspartner voneinander trennen können.

Haftung

Unter welchen Umständen haftet der Beschäftigte für Schäden gegenüber dem Arbeitgeber? Das beantwortet eine Schadensersatzklausel im Anstellungsvertrag.

Geheimhaltungsklauseln

Arbeitnehmer sind in bestimmten Angelegenheiten zu Stillschweigen verpflichtet. Sie dürfen keine sensiblen, schützenswerten Interna nach außen tragen. Diese Vorgabe kann im Anstellungsvertrag konkretisiert werden.

Wettbewerbsverbot

Darf der Beschäftigte einer Nebentätigkeit nachgehen – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Im Anstellungsvertrag geht es häufig um Nebentätigkeiten und nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Damit wollen Arbeitgeber verhindern, dass Beschäftigte ihr Wissen und ihre Kompetenzen bei einem Konkurrenten einsetzen und ihnen dadurch schaden.

Auf diese Dinge sollten Sie achten, bevor Sie einen Anstellungsvertrag unterschreiben

Bevor Sie einen Anstellungsvertrag unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig prüfen. Wenn Sie den Anstellungsvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie sich daran halten. Die Inhalte sind bindend.

Es kommt zwar immer wieder vor, dass Klauseln im Arbeitsvertrag nicht rechtens sind. Wenn Sie sich später dagegen wehren wollen, müssen Sie aber womöglich einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber anzetteln, um Ihr Recht durchzusetzen. Beugen Sie solchen Situationen am besten vor, indem Sie vorher prüfen, was Sie unterschreiben. Es kann ratsam sein, den Anstellungsvertrag einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen. So haben Sie Gewissheit, dass der Vertrag keine unerwarteten Nachteile für Sie birgt.

Wenn Sie Ihren Anstellungsvertrag prüfen, sollten Sie sicherstellen, dass alle wichtigen Themen darin behandelt werden. Geschäftsführer und andere hochrangige Personen genießen keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Falls Sie eine entsprechende Position anstreben, sollten Sie also ein besonderes Augenmerkt auf das Thema Kündigung im Anstellungsvertrag legen. Achten Sie etwa darauf, dass die Kündigungsfrist nicht zu kurz ist.

Vergütung, Urlaubsanspruch und Nebentätigkeiten

Weitere wichtige Aspekte betreffen Ihre Vergütung samt möglicher variabler Bestandteile sowie Ihren Urlaubsanspruch. Achten Sie auch darauf, wie das Thema Überstunden im Anstellungsvertrag geregelt ist. Wozu sind Sie verpflichtet? Welcher Ausgleich ist für Mehrarbeit vorgesehen?

Dürfen Sie Nebentätigkeiten ausüben? Sind Sie im Anschluss an das geplante Arbeitsverhältnis frei in der Wahl des darauffolgenden Jobs, oder gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung, falls der Vertrag beendet wird? Welche Berechnungsgrundlage gibt es für eine mögliche Abfindung? Auch die Anrechnung von Verlustvorträgen ist ein Aspekt, auf den Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Anstellungsvertrag prüfen.

Es kommt häufig vor, dass ein Arbeitnehmer intern in die Geschäftsführung aufsteigt. Ist das der Fall, stellt sich die Frage, was mit dem alten Arbeitsvertrag geschieht. Die Antwort sollte sich im Anstellungsvertrag finden, damit es keinen Ärger wegen zweier unterschiedlicher Arbeitsverträge gibt. Typischerweise wird der alte Arbeitsvertrag durch den Anstellungsvertrag aufgehoben beziehungsweise dadurch ersetzt.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung: Was ist das und wann lohnt sie sich?

Mit einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung haben Geschäftsführer, Manager, Vorstände, Aufsichtsräte und ähnliche Personen die Möglichkeit, sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Kommt es zu Streitigkeiten über die Auslegung von Inhalten des Anstellungsvertrags, können sie die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung nutzen. Eine gewöhnliche Rechtsschutzversicherung ist in solchen Fällen hingegen nicht ausreichend, denn sie bietet in der Regel keinen Schutz für nicht abhängig Beschäftigte wie Geschäftsführer.

Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung kommt unter anderem für gerichtliche und außergerichtliche Anwaltsgebühren sowie Reisekosten auf. Auch Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Auslagen für Zeugen kann die Versicherung übernehmen. Es kann deshalb sinnvoll sein, eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen.

Vergleichen Sie unbedingte mehrere Angebote, bevor Sie sich für eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung entscheiden. Bei außergerichtlichen Verfahren ist eine Selbstbeteiligung üblich, deren Höhe je nach Anbieter schwankt. Vor dem Abschluss einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung kann es sinnvoll sein, sich individuell beraten zu lassen.

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