Vorruhestand: Kommt diese Regelung auch für Sie infrage?
Früher in den Ruhestand gehen – davon träumen viele Menschen. Viele ältere Beschäftigte fühlen sich ausgebrannt oder möchten mit ihrer Zeit einfach etwas anderes anstellen, als Tag für Tag zur Arbeit zu gehen. In solchen Fällen kann der Vorruhestand eine verlockende Option sein. Welche Möglichkeiten gibt es, früher in Rente zu gehen? Und was sollte man dabei bedenken? Hier erfahren Sie mehr.
Vorruhestand: Was ist das?
Nach dem Erwerbsleben kommt die Rente. Wann das der Fall ist, ist eigentlich klar geregelt: In Rente gehen kann, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat – regulär zumindest. Bei der Regelaltersgrenze handelt es sich um das Alter beziehungsweise den Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen der Rentenversicherung für einen Renteneintritt erfüllt sind. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, hängt davon ab, wann jemand geboren wurde. Gegenwärtig wird die Regelaltersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben, wobei es Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge gibt. Gegenwärtig können Beschäftigte abhängig von ihrem Geburtsdatum regulär mit 65 bis 67 Jahren in Rente gehen.
Nicht jeder kann so lange arbeiten. Das gilt besonders bei Berufen, die körperlich sehr anstrengend sind. Andere möchten einfach mehr vom Leben haben – und sehnen sich deshalb einen früheren Ruhestand herbei. In solchen Fällen kann der Vorruhestand eine interessante Option sein. Dabei gehen Betroffene früher in Rente, als es gemessen an der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich möglich wäre. Beschäftigte, die einen Vorruhestand anstreben, haben verschiedene Optionen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Vorruhestandsregelung: Abschlagsfrei früher in Rente – für wen das infrage kommt
Nicht jeder muss warten, bis er die Regelaltersgrenze erreicht hat, um ohne Rentenkürzungen in Rente gehen zu können. Wenn Sie schon sehr lange arbeiten, kann die Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte spannend für Sie sein. Sie gilt für Beschäftigte, die seit mindestens 45 Jahren Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Man spricht mitunter auch noch von der Rente mit 63, da mit diesem Modell früher eine Rente mit 63 möglich war. Das betraf jedoch nur Menschen mit Jahrgang 1953 oder älter. Ebenso wie die Regelaltersgrenze steigt auch das Alter, in dem besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, kann mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Bei den Beitragsjahren werden nicht nur Zeiten berücksichtigt, in denen die Betroffenen regulär beschäftigt waren. Auch Phasen, in denen die Betroffenen sich um die Familie gekümmert oder Angehörige gepflegt haben, werden anerkannt. Angerechnet werden können auch Zeiten des verpflichtenden Wehr- oder Zivildiensts und Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen das reguläre Arbeitslosengeld bezogen wurde. Im Fall von Arbeitslosigkeit können allerdings die beiden letzten Jahre, bevor jemand die Regelaltersgrenze erreicht, nicht berücksichtigt werden. Hinzugerechnet werden dagegen Zeiten, in denen Pflichtbeiträge im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können nur berücksichtigt werden, wenn jemand mindestens 18 Jahre lang zur Beitragszahlung verpflichtet war.
Mit Abschlägen in den Vorruhestand gehen: Das sind Ihre Optionen
Wer 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kann die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen. Wer zwischen 1949 und 1963 geboren ist, kann über dieses Modell noch vor dem 67. Geburtstag in den Vorruhestand gehen, und zwar ohne Abschläge bei der Rente. Das Rentenalter wird jedoch schrittweise angehoben. Wer Jahrgang 1964 oder jünger ist, kann auch nach 35 Beitragsjahren erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Langjährig Versicherte haben jedoch die Option, den Renteneintritt vorzuziehen und dafür Abschläge bei der Rente in Kauf zu nehmen. In diesem Fall sinkt der Rentenanspruch pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns um 0,3 Prozentpunkte. Diese Einbußen gelten dauerhaft. Im Maximalfall ist auf diese Weise ein um vier Jahre vorgezogener Renteneintritt denkbar, was 14,4 Prozentpunkten Abschlägen entspricht.
Wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt es bei der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren auf die Zeiten an, in denen jemand gesetzlich rentenversichert war. Das kann neben Zeiten einer regulären angestellten Beschäftigung beispielsweise auch Zeiten betreffen, in denen jemand selbstständig war, Angehörige gepflegt oder sich um kleine Kinder gekümmert hat.
Personalabbau: In Absprache mit dem Arbeitgeber früher in Ruhestand gehen
In manchen Situationen kann es sich für einen vorzeitigen Renteneintritt anbieten, eine Vorruhestandsregelung bei Personalabbau zu nutzen. Arbeitgeber, die in der Firma Stellen abbauen wollen, können so eine Regelung ermöglichen. Dabei trennen sich Beschäftigte freiwillig von ihrem Job. Sie suchen sich aber keine andere Stelle, sondern gehen bei dieser Vorruhestandsregelung vorzeitig in Rente, was ansonsten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht möglich gewesen wäre.
Um die entgangenen Einnahmen zu kompensieren und den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern, zahlt der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich, was etwa ein Vorruhestandsgeld sein kann. Diesen Ausgleich erhalten Betroffene so lange, bis sie regulär in Rente gehen können.
Durch Arbeitslosigkeit früher in Rente: Was Sie bedenken sollten
Angenommen, man steht schon kurz vor der Rente und hat die Regelaltersgrenze bald erreicht. Könnte man dann nicht einfach seinen Job kündigen und noch eine Zeit lang vom Arbeitslosengeld leben, bevor man richtig in den Ruhestand gehen kann? Grundsätzlich haben Sie diese Option natürlich, aber es ist nicht immer die beste Lösung. Wenn Sie mit dieser Variante liebäugeln, sollten Sie die Nachteile bedenken, die damit verbunden sein können.
Zwar können Sie als älterer Beschäftigter nicht nur wie sonst üblich ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten, sondern bis zu zwei Jahre lang von der staatlichen Unterstützung zehren. Bei einer Eigenkündigung müssen Sie aber mit Sanktionen vom Amt rechnen. In der Regel bedeutet das eine Sperrzeit, die bis zu einem Viertel der Bezugsdauer ausmachen kann – und damit bis zu sechs Monaten. In dieser Zeit bekommen Sie keine Leistungen. Die staatliche Unterstützung wird auch später nicht gezahlt, sondern sie entfällt für den betreffenden Zeitraum komplett.
Ein weiterer Nachteil von Arbeitslosigkeit als Weg in den Vorruhestand besteht darin, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zu den Beitragsjahren im Sinne der Rentenversicherung hinzugerechnet werden. Das kann Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen, wenn Sie mit einer Rente nach 35 oder 45 Beitragsjahren geliebäugelt haben. Außerdem verringert sich Ihr Rentenanspruch durch Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, und das dauerhaft. Rechnen Sie deshalb gut durch, ob sich dieser Weg für Sie lohnt.
Vorruhestand: Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
Ob und unter welchen Bedingungen Sie früher in Rente gehen können, hängt auch davon ab, welchen Beruf Sie haben. Für bestimmte Gruppen von Beschäftigten gelten Sonderregelungen. Das gilt zum Beispiel für Beschäftigte, die als Pilot, Berufssoldat, Beamter bei der Polizei, Justizvollzug oder Feuerwehr, als Fluglotse oder im Bergbau arbeiten. Um nur einige Beispiele für Regelungen für bestimmte Berufsgruppen zu nennen:
- Fluglotsen, die mindestens 15 Jahre in diesem Beruf arbeiten, können in den Vorruhestand mit 55 Jahren eintreten und dabei eine Übergangsversorgung erhalten.
- Jetpiloten bei der Bundeswehr können bereits mit 41 Jahren in den Ruhestand gehen – oder bereits mit 40, wenn sie als fluguntauglich beurteilt werden.
- Beamte in der Feuerwehr können einige Jahre früher in Rente gehen, wobei auch hier die Altersgrenze sukzessive angehoben wird.
Besondere Regelungen gelten außerdem für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie können rund zwei Jahre früher als andere in Rente gehen, mit Abschlägen ist ein noch früherer Vorruhestand für sie möglich. Dazu müssen sie jedoch mindestens 35 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.
In den Vorruhestand gehen: So planen Sie die Rente
Wenn Sie vom Vorruhestand träumen, ist es wichtig, diesen Lebensabschnitt möglichst frühzeitig zu planen. Je eher Sie mit der Planung beginnen, desto besser können Sie diese Übergangszeit gestalten. Sie können sich zum Beispiel in Ruhe überlegen, in welcher Form Sie frühzeitig in Rente gehen können und wie Sie trotzdem sicherstellen können, dass Sie genug Geld zur Verfügung haben.
Wägen Sie Ihre Optionen gegeneinander ab. Haben Sie die Möglichkeit, als besonders langjährig Versicherter ohne Abschläge früher in Rente zu gehen? Dann gibt es wahrscheinlich nicht viel für Sie zu überlegen, wenn Sie den Job möglichst schnell an den Nagel hängen wollen. In anderen Fällen kommt ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen infrage, oder Sie gehen in Altersteilzeit – mehr darüber erfahren Sie weiter unten. Tragen Sie all Ihre Möglichkeiten zusammen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Geld zurücklegen für den Vorruhestand
Wenn klar ist, dass Sie in den Vorruhestand gehen werden, sollten Sie finanzielle Fragen so früh wie möglich regeln. Es kann sinnvoll sein, in der Zeit vor dem Vorruhestand – und währenddessen – sparsam zu leben. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben: Wo können Sie Geld einsparen? Was brauchen Sie nicht dringend? Oder nicht in dieser Form? Wenn Sie über Jahre oder sogar Jahrzehnte auf Ihre Ausgaben schauen, können Sie viel Geld sparen. Im besten Fall haben Sie dieses Geld dann übrig und können es zurücklegen oder sogar gewinnbringend anlegen. Lassen Sie sich vor einer Geldanlage am besten unabhängig beraten, wenn Sie sich damit nicht auskennen.
Es kann eine gute Idee sein, sich für eine private Altersvorsorge zu entscheiden, wenn Sie einen Vorruhestand anstreben. Vergleichen Sie dabei unbedingt mehrere Angebote im Detail miteinander, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden. Auch hier kann es nützlich sein, sich von einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen.
Rentenkürzung durch früheren Renteneintritt: Lohnt es sich?
Viele Arbeitnehmer haben nicht die Möglichkeit, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Ein Vorruhestand, der mit einer Rentenkürzung verbunden ist, ist aber oft prinzipiell möglich. Lohnt sich diese Entscheidung? Das sollten Sie in Ruhe abwägen. Es kommt darauf an, wie groß Ihr Wunsch ist, sich vorzeitig aus dem Berufsleben zu verabschieden. Angenommen, Sie arbeiten in einem Job, der sehr stressig ist und Sie stark belastet. Dann ist es Ihnen das womöglich wert, wenn Sie durch einen Vorruhestand weniger Rente bekommen. In anderen Jobs würden Sie hingegen womöglich auch noch eine Weile länger durchhalten, wenn Sie dafür später mehr Geld zur Verfügung haben.
In jedem Fall sollten Sie alle Optionen im Detail durchrechnen und sich für Ihre Entscheidung Zeit nehmen. Rentenkürzungen gelten dauerhaft; je nachdem, wie lange Sie Rente beziehen, kann es sich um eine größere Summe handeln, die Ihnen durch den Vorruhestand entgeht. Bedenken Sie auch, dass Sie nicht nur mit den Rentenkürzungen leben müssen. Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, haben Sie auch weniger Zeit, im Job höhere Rentenansprüche aufzubauen. Sie verlieren so gesehen doppelt.
Mit einer sorgfältigen Planung ist es häufig möglich, die finanziellen Einbußen eines frühzeitigen Renteneintritts zu kompensieren. Sie könnten zum Beispiel Geld anlegen, wenn Sie es übrig haben, oder über längere Zeit Geld zurücklegen. Seien Sie bei Ihren Überlegungen aber realistisch: Sich über Jahre einzuschränken und zum Beispiel nicht mehr in den Urlaub zu fahren und sich nichts mehr zu gönnen, klingt womöglich machbar, kann auf Dauer aber sehr belastend sein.
Diese Alternativen zum Vorruhestand sollten Sie kennen
Länger arbeiten oder mit Abschlägen früher in Rente gehen? Das sind oft nicht die einzigen Optionen, die jemand hat, der über den Vorruhestand nachdenkt. Es gibt Alternativen dazu, vorzeitig in Rente zu gehen, die Sie kennen sollten. Hier stellen wir Ihnen drei Modelle vor: Altersteilzeit, mit einem Lebensarbeitszeitkonto früher in Rente gehen und ein Jobwechsel, durch den die Arbeit erträglicher ist.
Mit Altersteilzeit früher aufhören zu arbeiten
Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern einen vorzeitigen Renteneintritt. Das funktioniert über ein Teilzeitmodell, bei dem die Betroffenen ihre Arbeitszeit in den letzten Monaten oder Jahren vor der Rente verringern. Gängig sind zwei Modelle:
- Blockmodell: Die Zeit bis zur Rente wird hier in zwei Blöcke unterteilt. Der erste Block ist die Arbeitsphase; hier arbeiten die Betroffenen wie gehabt. Im zweiten Block, der sogenannten Freistellungsphase, entfällt die Arbeit dafür komplett. De facto können Sie so früher aufhören zu arbeiten.
- Gleichverteilungsmodell: Alternativ kann die verbleibende Arbeitszeit auch über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig verteilt werden. Sie arbeiten dann etwa einige Jahre lang statt Vollzeit nur noch Teilzeit. Früher in Rente gehen Sie also bei dieser Variante nicht, aber dafür haben Sie über längere Zeit ein geringeres Arbeitspensum.
Bei der Altersteilzeit gibt es ein Mindestalter von 55 Jahren. Zugleich müssen Beschäftigte in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Es spielt keine Rolle, in welchem Umfang sie gearbeitet haben. Arbeitnehmer haben keinen allgemeingültigen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, wobei sich ein Anspruch aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ableiten kann. Ansonsten müssen Sie sich individuell mit dem Arbeitgeber einigen.
Altersteilzeit geht nicht ohne finanzielle Einbußen: Das Gehalt reduziert sich bei diesem Modell um die Hälfte, wobei der Arbeitgeber noch einmal 20 Prozent dieses verringerten Gehalts drauflegt. Er muss zudem mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung weiterzahlen, damit es keine allzu großen Einbußen beim Rentenanspruch gibt.
Früher in Rente dank Lebensarbeitszeitkonto
In vielen Firmen werden Arbeitszeitkonten genutzt, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen und Plus- und Minusstunden zu verbuchen. Die Laufzeit solcher Konten ist unterschiedlich; manchmal können sie als Lebensarbeitszeitkonten dauerhaft geführt werden.
In diesem Fall kann das Ihr Ticket in den Vorruhestand sein: Sie können genügend „Guthaben“ ansammeln, um faktisch vorzeitig in Rente gehen zu können. Sie können zum Beispiel über längere Zeit immer wieder Überstunden machen. Oder Sie zahlen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auf Ihr Arbeitszeitkonto ein. Wenn Sie damit frühzeitig anfangen, kann ein Vorruhestand auf diese Weise klappen.
Den Job wechseln
Wenn sich Menschen nach dem Vorruhestand sehnen, hängt das in vielen Fällen mit ihrem konkreten Job zusammen. Sie haben einfach keine Lust mehr auf die Arbeit oder es ist ihnen zu anstrengend geworden. Dann kann eine Alternative zu einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen darin bestehen, sich in den letzten Jahren vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze einen anderen Job zu suchen.
Sie könnten zum Beispiel etwas machen, bei dem keine großen Anforderungen an Sie gestellt werden, so dass die Arbeit entspannter ist. Oder Sie reduzieren Ihre Stunden, indem Sie sich einen Teilzeitjob suchen. Vielleicht kommt es ja auch bei Ihrer jetzigen Arbeit infrage, das Arbeitspensum zu verringern. Der Nachteil dieser Variante: Ihr Rentenanspruch mindert sich, wenn Sie durch berufliche Veränderungen weniger verdienen. Außerdem ist ein Jobwechsel in höherem Alter oft nicht so einfach.
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