Lohnpfändung: Wann droht sie und welche Auswirkungen hat sie?

Wenn Menschen in Zahlungsschwierigkeiten geraten und ihre Schulden nicht zurückzahlen können, kann für Gläubiger die Möglichkeit bestehen, einen Teil des Gehalts zu beanspruchen. Wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann das in Form einer Gehaltspfändung geschehen. Hier erfahren Sie alles, was zum Thema wichtig ist, darunter: Wie läuft eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber ab? Wie gelingt eine Aufhebung der Lohnpfändung? Und wie sollte man sich verhalten, wenn eine Gehaltspfändung droht?

Ein Richterhammer auf Euro-Scheinen, was ist eine Lohnpfändung?

Was ist eine Lohnpfändung?

Was ist eine Gehaltspfändung? Dabei handelt es sich um eine Form der Zwangsvollstreckung. Die Rechtsgrundlagen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt.

Wie ist es bei einer Gehaltspfändung – ab wann droht sie? Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel hat – zum Beispiel in Form eines Gerichtsurteils –, kann er einen Teil des Gehalts oder Lohns des Schuldners beanspruchen. Der Gläubiger muss somit nicht warten, bis der Schuldner ihm freiwillig sein Geld zukommen lässt, sondern er kann direkt darauf zugreifen, bevor das Gehalt ausgezahlt wird. Eine Lohnpfändung ist nur möglich, wenn ein entsprechender gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Über eine Gehaltspfändung kann auch Unterhalt beansprucht werden.

Wie läuft eine Gehaltspfändung ab?

Wenn ein Gläubiger sein Geld mithilfe einer Lohnpfändung bekommen möchte, setzt das einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von einem Gericht voraus. Dieser Beschluss wird an den Arbeitgeber des Schuldners übermittelt. Dadurch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Teil des Gehalts oder Lohns seines Mitarbeiters einzubehalten. Die pfändbaren Anteile des Arbeitsentgelts werden anschließend direkt an den Gläubiger überwiesen. Für den betroffenen Beschäftigten bedeutet das, dass sich sein Gehalt oder Lohn um die entsprechende Summe mindert.

Lohnpfändung: Freibeträge – was (nicht) gepfändet werden kann

Wenn jemand verschuldet ist, darf nicht sein gesamtes Gehalt oder der gesamte Lohn gepfändet werden. Der betroffenen Person muss noch genügend Geld übrigbleiben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Deshalb gibt es bei der Gehaltpfändung Grenzen. Das Arbeitsentgelt kann nur zum Teil gepfändet werden. In der Zivilprozessordnung (§ 850 ZPO) werden verschiedene Beispiele dafür aufgeführt, was von einer Lohnpfändung ausgeschlossen ist. Auch die aktuelle Rechtsprechung wirkt sich darauf aus.

Betroffen sind insbesondere:

  • Urlaubsgeld
  • Treuegelder
  • Aufwandsentschädigungen
  • Beihilfen und Geschenke
  • Blindenzulagen
  • Sterbebezüge oder Gnadenbezüge, die im Arbeitsverhältnis entstehen
  • Zuschläge, etwa für Schichtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit

Andere Bezüge sind bedingt oder teilweise pfändbar. Das betrifft Berufsunfähigkeitsrenten sowie Witwen- und Waisenrenten, Bezüge aus einer Lebensversicherung oder Einkünfte aus Stiftungen. Einkünfte, die durch Überstunden erzielt wurden, können zur Hälfte gepfändet werden. Teilweise pfändbar ist zudem Weihnachtsgeld, soweit es mehr als 670 Euro beträgt.

Es müssen außerdem bei der Gehaltspfändung Freibeträge berücksichtigt werden. Welche Freibeträge gelten, hängt auch davon ab, ob die betreffende Person unterhaltspflichtig ist. Welchen Betrag Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltspfändung auszahlen dürfen, können sie der amtlichen Pfändungstabelle entnehmen.

Die Pfändungsfreigrenze liegt seit 1. Juli 2024 bei 1.491,74 Euro pro Monat. Dieser Betrag bleibt Beschäftigten also trotz der Lohnpfändung erhalten. Die Gehaltspfändungs-Tabelle enthält außerdem einen Oberbetrag: Wird er überschritten, ist das zusätzliche Gehalt voll pfändbar. Dieser Betrag liegt gegenwärtig bei knapp 4.573 Euro monatlich.

Lohnpfändung: Rechte und Pflichten bei einer Gehaltspfändung

Wenn eine Lohnpfändung droht, ist es für Betroffene wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Ebenso ist es hilfreich, über die Pflichten des Arbeitgebers im Bilde zu sein. Wenn ein Gläubiger, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, eine Gehaltspfändung beansprucht, muss der Arbeitgeber dem entsprechen. Er muss den pfändbaren Teil des Gehalts an den Gläubiger überweisen. Darüber muss er den betroffenen Mitarbeiter informieren, damit er sich auf den geringeren Lohn einstellen kann. Eine Lohnpfändung ohne Ankündigung droht Betroffenen also nicht – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hält sich an seine Pflichten.

Kann man eine Pfändung beim Arbeitgeber stoppen? Das ist nur möglich, wenn die Lohnpfändung nicht rechtens ist. Wenden Sie sich bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Gehaltspfändung an einen Anwalt, der Ihre Rechte prüfen kann. Wenn die Pfändung des Lohns sich als unzulässig herausstellt, kann sie sofort gestoppt werden.

Welche Folgen kann eine Gehaltspfändung haben?

Eine Lohnpfändung kann für den betroffenen Beschäftigten ein einschneidendes Erlebnis sein. Die Gehaltspfändung kann nicht nur finanzielle Auswirkungen haben, sondern auch psychische Folgen haben. In finanzieller Hinsicht sind die Konsequenzen einer Lohnpfändung klar: Betroffenen steht weniger Geld zur Verfügung. Dadurch kann es schwierig werden, den eigenen Lebensunterhalt wie gewohnt zu finanzieren.

Mitunter geht es dabei „nur“ um Einschnitte, die zwar unschön, aber verkraftbar sind. Die Betroffenen können sich dann nicht mehr alles leisten, was sie sich gerne leisten würden. In anderen Fällen ist das Geld durch die Gehaltspfändung so knapp, dass unklar ist, wie essenzielle Ausgaben finanziert werden können. Hält der Zustand an, kann es nötig sein, bestimmte Kostenpunkte zu überprüfen. Vielleicht gibt es eine günstigere Wohnung, einen günstigeren Handyvertrag oder man kann sich die eine oder andere Versicherung sparen.

Steht eine Gehaltspfändung in der Schufa? Ja, Pfändungen sind hier hinterlegt. Nachdem die Schulden beglichen wurden, werden entsprechende Einträge nach drei Jahren gelöscht.

Psychischer Stress durch eine Lohnpfändung

Eine Lohnpfändung kann darüber hinaus psychisch belastend sein. Für viele Betroffene bedeutet es großen Stress, verschuldet zu sein und nicht zu wissen, wann sich die eigene finanzielle Situation verbessern wird. Wer weiß, dass er auf absehbare Zeit auf bestimmte Ausgaben verzichten muss oder nicht mehr in den Urlaub fahren kann, hat womöglich eine verminderte Lebensqualität. Er kann öfter schlecht gelaunt sein, was auch für nahestehende Personen wie Angehörige, Freunde oder Kollegen eine Belastung sein kann. Vielleicht entwickelt er auch psychische Probleme wie Depressionen.

Nicht zuletzt schämen sich viele Betroffene. Sie fragen sich dann etwa bei einer Lohnpfändung: Wer erfährt davon? Dass der Arbeitgeber von den eigenen finanziellen Schwierigkeiten weiß, ist vielen Betroffenen unangenehm. Sie haben Angst, dass der Arbeitgeber dadurch schlechter über sie denken oder gar eine Kündigung in Erwägung ziehen könnte. Zugleich befürchten viele, dass noch andere von der Gehaltspfändung erfahren könnte – zum Beispiel, weil der Arbeitgeber diese Information mit so vielen Personen teilt, dass die Information in der Firma die Runde macht. 

Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?

Eine Lohnpfändung bedeutet zusätzliche Arbeit für einen Arbeitgeber, der dafür sorgen muss, dass Gläubiger einen Anteil des Gehalts bekommen. Zugleich kann sie Zweifel an Mitarbeitern aufkommen lassen: Ist jemand, der verschuldet ist, noch der (oder die) Richtige für den Job? Es wäre zwar aus Arbeitnehmersicht schön, zu denken, dass eine Gehaltspfändung am Verhältnis zum Arbeitgeber nichts ändern würde. Mitunter ist das jedoch der Fall – die Lohnpfändung rückt den Beschäftigten für den Arbeitgeber in ein anderes Licht.

Vor diesem Hintergrund können sich betroffene Arbeitnehmer Sorgen darüber machen, ob ihr Job möglicherweise in Gefahr ist. Diesbezüglich können Sie jedoch in den meisten Fällen aufatmen: Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Der Betrieb muss durch den zusätzlichen Aufwand schon stark gestört werden, damit eine Kündigung allein wegen der Lohnpfändung in Betracht kommt.

Es kommt jedoch auch darauf an, welche Position der betroffene Mitarbeiter innehat. Wenn er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zum Beispiel finanzielle Verantwortung trägt, könnte eine Gehaltspfändung durchaus berechtigte Zweifel an seiner Eignung wecken. Das gilt auch für Positionen, in denen Beschäftigte Zugriff auf Vermögen haben – des Arbeitgebers oder auch von Kunden. In solchen Fällen muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Kündigung möglich wäre oder nicht.

Lohnpfändung: Was tun?

Wenn eine Pfändung des Lohns oder Gehalts droht, sind viele Beschäftigte verunsichert. Sie fragen sich womöglich: Gehaltspfändung – was tun? Wie reagiert man in so einer Situation am besten? Der Arbeitgeber hat Sie vielleicht darüber informiert, dass ein Teil Ihres Lohns gepfändet wird. Oder Sie haben anderweitig von den Plänen Ihrer Gläubiger erfahren. Dann sollten Sie Ihrerseits den Arbeitgeber möglichst frühzeitig in Kenntnis setzen. Transparenz kann Vertrauen schaffen und helfen, eine gute Beziehung zum Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Sie können bei einem Gespräch mit dem Vorgesetzten auch erklären, wie es zu der Situation gekommen ist.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Gehaltspfändung nicht erlaubt ist, lassen Sie das Vorhaben am besten anwaltlich prüfen. Ist die Lohnpfändung zulässig, müssen Sie sie wohl oder übel hinnehmen.

Wie kann man eine Lohnpfändung aufheben?

Welche Möglichkeiten einer Aufhebung der Lohnpfändung gibt es? Wenn Sie die Mittel haben, könnten Sie Ihre Schulden begleichen. Somit gibt es keine Gläubiger mehr, die einen Teil Ihres Gehalts beanspruchen könnten. Wenn das (vorerst) nicht möglich ist, kann sich ein Gespräch mit dem Gläubiger oder den Gläubigern lohnen. Sie können versuchen, sich mit dem Gläubiger auf einen Vergleich zu einigen. Sie zahlen dann etwa Ihre Schulden in Raten zurück, im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf die Lohnpfändung.

In manchen Fällen kommen Arbeitgeber ihren Verpflichtungen im Rahmen einer Gehaltspfändung nicht nach. Angenommen, ein Gläubiger beansprucht eine Lohnpfändung, der Arbeitgeber zahlt aber nicht – das mag für Arbeitnehmer auf den ersten Blick nicht weiter schlimm sein, weil sie keine Abstriche beim Gehalt machen müssen. Es ist aber nicht rechtens. Der Gläubiger, dem die Zahlungen zustünden, kann gegen den Arbeitgeber klagen. Das kann auch dem Verhältnis zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Gläubiger schaden, weshalb es für Betroffene sinnvoll ist, ihren Arbeitgeber zur rechtmäßigen Lohnpfändung aufzufordern.

Lohnpfändung vermeiden: Tipps für Beschäftigte

Kommt es zu einer Lohnpfändung, ist das für betroffene Arbeitnehmer keine schöne Situation. Deshalb ist es ratsam, eine Gehaltspfändung nach Möglichkeit zu verhindern. Wer es gar nicht so weit kommen lässt, muss keine unangenehmen Gespräche mit dem Arbeitgeber führen oder mit Einbußen beim Gehalt leben.

In erster Linie sollten Sie natürlich nach Möglichkeit keine Schulden machen, die Sie nicht zeitnah zurückzahlen können. Wenn Sie Schulden haben, bemühen Sie sich, sie möglichst rasch zu begleichen. Wenn Sie dafür nicht liquide genug sind, kann sich ein offenes Gespräch mit Gläubigern anbieten. Womöglich reagieren diese verständnisvoll, wenn Sie Ihre persönliche Situation schildern und erklären, wie Sie das Geld zurückzahlen wollen. Es kann sein, dass Gläubiger unter diesen Umständen von einer Gehaltspfändung absehen, obwohl sie einen vollstreckbaren Titel haben.

Warten Sie im Fall einer Verschuldung nicht zu lange, bevor Sie aktiv werden. Eine Schuldnerberatung kann sich lohnen, um nicht in eine Situation zu geraten, aus der Sie aus eigener Kraft nicht wieder herauskommen. Bei einem Schuldnerberater bekommen Sie Rat und individuelle Unterstützung.

Gehaltspfändung und Kontopfändung gleichzeitig: Ist das erlaubt?

Wenn Gläubiger nicht nur Anspruch auf eine Lohnpfändung erheben, sondern auch eine Kontopfändung beanspruchen, trifft das betroffene Schuldner doppelt. Ist es überhaupt zulässig, wenn Gehalt und Konto gleichzeitig gepfändet werden sollen?

Grundsätzlich ist das möglich, solange Forderungen offen sind. Dabei könnte auch ein und dieselbe Person eine Gehaltspfändung und Kontopfändung gleichzeitig einfordern. Für Gläubiger kann eine solche Doppelbeanspruchung sinnvoll sein, weil für sie oft nicht klar ist, auf welchen Wegen sie ihr Geld zurückbekommen. 

Fazit: Lohnpfändung – was tun?

  • Wenn ein Arbeitnehmer verschuldet ist, können Gläubiger sich ihr Geld über eine Lohnpfändung zurückholen. Dazu brauchen sie einen vollstreckbaren Titel.
  • Für betroffene Beschäftigte ist eine Gehaltspfändung oft ein einschneidendes Ereignis, welches weitreichende Folgen haben kann.
  • Ist die Lohnpfändung rechtens, muss der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts an Gläubiger auszahlen. Dabei müssen bestimmte Grenzen beachtet werden.
  • Eine Lohnpfändung ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Um das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht zu beschädigen, ist ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten aber häufig ratsam.
  • Wer Schulden hat, sollte möglichst frühzeitig aktiv werden, um eine Lohnpfändung zu verhindern. Dabei kann eine Schuldnerberatung helfen.

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