Lebensversicherung: Verkaufen, kündigen – was ist die beste Lösung?
Sonderlich attraktiv sind Lebensversicherungen wegen der niedrigen Zinsen derzeit nicht. Viele Menschen überlegen deshalb, ihre Lebensversicherung zu verkaufen, zu kündigen oder anderweitig stillzulegen. Welche Möglichkeiten gibt es? Und was ist wirklich sinnvoll? Hier erfahren Sie, was Sie wissen möchten, wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung trennen möchten.
Lebensversicherung: Was ist das?
Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen und Angehörige abzusichern. So läuft es ab: Sie schließen mit einem Versicherer einen Vertrag über eine Lebensversicherung. In diesen Vertrag zahlen Sie über viele Jahre Beiträge ein. Am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bekommen Sie dann in der Regel einmalig die Versicherungssumme ausgezahlt. Diese setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, Zinsen und erwirtschafteten Überschüssen zusammen. Das Geld erhält der Versicherungsnehmer selbst. Falls er verstorben ist, geht die Lebensversicherungs-Auszahlung an die Hinterbliebenen.
Bei der Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Varianten: die Kapitallebensversicherung, um die es in diesem Text geht, und die Risikolebensversicherung. Der Unterschied: Eine Risikolebensversicherung sichert nur für den Todesfall ab. Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit seines Vertrags stirbt, bekommen seine Angehörigen oder Personen, die im Vertrag festgeschrieben sind, die vereinbarte Summe ausgezahlt. Es handelt sich also in erster Linie um eine Absicherung der Hinterbliebenen. Tritt jedoch kein Versicherungsfall ein, bevor die Police endet, gibt es von der Versicherung kein Geld.
Die Kapitallebensversicherung ist demgegenüber eine Kombination: Auch sie dient als Schutz der Hinterbliebenen, falls der Versicherte stirbt, fungiert aber zugleich als Altersvorsorge. Das Geld gibt es bei dieser Variante nämlich auch, wenn der Versicherte das Ende der Vertragslaufzeit erlebt.
Darum lohnt sich eine Lebensversicherung oft nicht
Schon seit einigen Jahren sind Lebensversicherungen kaum noch attraktiv. Das ändert nichts daran, dass viele Deutsche eine Lebensversicherung abgeschlossen haben – als Vorsorge für den eigenen Todesfall oder für das Alter. Früher mag das lohnenswerter gewesen sein, heute ist es jedoch wenig sinnvoll, eine Lebensversicherung abzuschließen. Das hängt damit zusammen, dass die zu erwartende Versicherungssumme wegen niedriger Zinsen nicht allzu hoch ist. Man steckt somit in vielen Fällen viel Geld in den Vertrag, bekommt im Alter aber keine angemessene Rendite ausgezahlt. Die Folge: Das investierte Geld wäre womöglich in einer anderen Form der Altersvorsorge besser aufgehoben.
Durch die lange Laufzeit von Lebensversicherungspolicen sind Versicherte an einen solchen Vertrag allerdings meist lange gebunden, wobei eine vorzeitige Kündigung grundsätzlich möglich ist. Wegen der aktuell schlechten Konditionen wird inzwischen rund die Hälfte der Verträge vorzeitig beendet. Welche Möglichkeiten es neben der Kündigung der Police dabei gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Eine Lebensversicherung loswerden: Kündigen, verkaufen, beleihen – was ist sinnvoll?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nicht mehr haben möchten, gibt es verschiedene Optionen. Entweder daran festzuhalten oder vorzeitig zu kündigen sind bei Weitem nicht die einzigen Möglichkeiten. Sie können auch die Laufzeit der Police verkürzen, den Vertrag beleihen, ihn verkaufen oder die Beiträge aussetzen.
Die Lebensversicherung kündigen
Auf den ersten Blick klingt es womöglich simpel: Wer seine Lebensversicherung nicht mehr möchte, kündigt sie einfach vorzeitig. Oder? Diese Möglichkeit besteht zwar, lohnt sich aber in den meisten Fällen nicht. Sie bekommen bei dieser Variante nämlich das eingezahlte Geld nicht in voller Höhe zurück. Das hängt damit zusammen, dass die eingezahlten Beträge nicht nur in den Vertrag fließen. Sie dienen auch als Vermittlungskosten und zur Risikoabdeckung. Es wird also nicht alles angespart, was Sie in die Police eingezahlt haben. Wer zu früh kündigt, macht deshalb in der Regel ein Verlustgeschäft, zumal Versicherte in diesem Fall auf den Schlussbonus verzichten müssen.
Inwiefern eine Kündigung der Lebensversicherung für Sie eine Option sein könnte, können Sie leicht prüfen. Die Versicherungen verschicken regelmäßig Standmitteilungen an ihre Kunden. Darin ist der aktuelle Rückkaufswert der Lebensversicherung verzeichnet. Sie können also einfach nachlesen, wie viel Geld Sie im Fall einer Kündigung zurückbekommen würden. In aller Regel ist diese Option die schlechteste Lösung, wenn Sie Ihre Lebensversicherung beenden möchten.
Die Laufzeit des Vertrags verkürzen
Eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung kann darin bestehen, eine kürzere Laufzeit mit dem Versicherer zu vereinbaren. Hierfür muss die Versicherung allerdings mitmachen und Ihrem Vorschlag zustimmen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass Sie nicht mehr so lange an Ihre Police gebunden sind. Sie zahlen weniger lange ein und erhalten den Schlussbonus früher als es sonst der Fall gewesen wäre. Somit können Sie die Verluste umgehen, die mit der Kündigung einer Lebensversicherung verbunden sind.
Die Lebensversicherung beleihen
Eine weitere Option: Sie können Ihre Lebensversicherung beleihen. Die Lebensversicherung wird dann als Sicherheit für die Bank genutzt. Sie können ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen und dabei Ihren Lebensversicherungsvertrag als Pfand für den Kredit nutzen.
Solche Kredite sind endfällig, was heißt, dass Sie sich einen bestimmten Betrag für einen bestimmten Zeitraum leihen und die Kreditsumme erst am Ende der Laufzeit zurückzahlen. Sie müssen also zwischendurch nichts tilgen, sondern zahlen nur zum Schluss Zinsen auf Ihren Kredit. Wenn Sie über ein Policendarlehen nachdenken, können Sie sich an die Lebensversicherungsgesellschaft wenden, ebenso an spezialisierte Banken und Vermittler. Letztere bieten Ihnen in der Regel wesentlich bessere Konditionen als die Versicherungen selbst.
Die Lebensversicherung verkaufen
Auch ein Verkauf der Lebensversicherung kann sinnvoll sein. Dabei treten Sie alle Ansprüche an den Ankäufer ab und verzichten damit auf die Summe, die Ihnen Ihre Lebensversicherung ansonsten am Ende der Vertragslaufzeit überwiesen hätte. Im Gegenzug erhalten Sie vom Ankäufer eine vereinbarte Ankaufsumme. Es gibt Firmen, die darauf spezialisiert sind, Lebensversicherungspolicen anzukaufen. Bei dieser Variante erhalten Sie etwas mehr, als es bei einer Kündigung der Lebensversicherung der Fall wäre. Sie können im Vergleich zum Rückkaufswert mit einigen Prozent extra rechnen, in Einzelfällen auch bis zu 15 Prozent mehr. Oft handelt es sich nichtsdestotrotz um ein Verlustgeschäft.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung im Jahr 2005 oder später abgeschlossen haben, müssen Sie auf einen möglichen Gewinn aus einem Verkauf Steuern zahlen. Wenn Sie beim Verkauf keinen Gewinn gemacht haben, entfällt die Steuerpflicht.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, veräußert der Ankäufer sie an Anleger weiter. So wird die Laufzeit der Verträge erfüllt. Ein Verkauf der Lebensversicherung kommt allerdings nicht in allen Fällen infrage. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich von Ankäufer zu Ankäufer unterscheiden können. Es kann zum Beispiel sein, dass die Police einen Mindest-Rückkaufswert von 5.000 bis 15.000 Euro aufweisen musst. Die Restlaufzeit der Lebensversicherung sollte außerdem nicht zu lang sein; die Grenze kann zum Beispiel bei 25 Jahren liegen.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nur auf einen seriösen Anbieter einlassen. Möglicherweise drohen Ihnen Zusatzkosten bei einem Verkauf. Holen Sie sich deshalb unbedingt mehrere Angebote ein und achten Sie auf die Details, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.
Die Versicherungsbeiträge aussetzen
Es gibt noch eine Möglichkeit, wenn Sie nicht mehr in Ihre Lebensversicherung einzahlen möchten: Sie können die Versicherungsbeiträge im Rahmen einer Beitragsfreistellung zeitweise oder auch dauerhaft aussetzen. Das kann als Lösung für die Lebensversicherung sinnvoll sein, wenn es hohe Garantiezinsen gibt. Sind die Zinsen hingegen niedrig, kann das Guthaben durch diese Option sinken.
Die Versicherungsbeiträge auszusetzen kommt am ehesten infrage, wenn Sie den Vertrag gerade nicht zahlen wollen oder können. Eine Nachzahlung ist nicht erforderlich, aber das Kapital Ihrer Police verringert sich entsprechend – am Ende erhalten Sie also weniger Geld. In der Regel musst zunächst die Mindestversicherungssumme erreicht werden, bis eine Beitragsfreistellung möglich ist.
Alternativ kann auch eine Stundung der Beiträge eine Lösung sein, was jedoch in der Regel nur für begrenzte Zeit möglich ist. Danach müssen Sie die offenen Beträge nachzahlen. Die Versicherung läuft über den gesamten Zeitraum weiter und Sie erhalten auf Ihr eingezahltes Geld wie gehabt Zinsen. Anders als bei einer Beitragsfreistellung haben Sie also keine finanziellen Einbußen, wenn Sie sich für eine Stundung entscheiden.
Rückabwicklung der Lebensversicherung: Wann sie infrage kommt
Wenn Ihr Vertrag für die Lebensversicherung schon lange besteht, kann auch eine Rückabwicklung der Lebensversicherung eine Möglichkeit sein. Sie können dafür Widerspruch einlegen und den „Widerrufsjoker“ nutzen. Die Folge eines erfolgreichen Widerspruchs: Der Versicherer muss wesentlich mehr zurückzahlen als bei einer Kündigung, bei der Sie nur den Rückkaufswert erhalten würden.
Für eine Rückabwicklung können Policen infrage kommen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Das setzt voraus, dass die Widerspruchsbelehrung der Police nicht vorschriftsmäßig aufgesetzt wurde und Ihnen aus dem Fehler der Versicherung ein Nachteil erwächst. Im genannten Zeitraum kam es relativ häufig vor, dass die Versicherungen ihre Kunden nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht informiert haben. In einigen Fällen hat der Bundesgerichtshof nach entsprechenden Klagen entschieden, dass Altverträge rückabgewickelt werden können.
Diese Möglichkeit ist jedoch riskant: Sie haben keine Gewissheit, wie die Sache ausgeht. Und der Aufwand ist hoch, denn Sie müssen den Rechtsweg einschlagen und nachweisen, dass die Konditionen Ihrer Lebensversicherung juristisch angreifbar sind. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, wenn Sie über diese Variante nachdenken. Eine alternative Anlaufstelle sind die Verbraucherzentralen, die Ihre Police ebenfalls prüfen können – und das in der Regel deutlich günstiger als ein Anwalt. Für eine erste Einschätzung kann eine Verbraucherzentrale daher eine gute Adresse sein.
Bildnachweis: thodonal88 / Shutterstock.com